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Immobilien: Mieten oder Kaufen?

Mieten oder Kaufen? Berechnen Sie, wann sich der Bau oder Kauf der eigenen Immobilie lohnt.


Der Kaufen-oder-Mieten-Rechner zeigt Ihnen, ob es sinnvoller ist eine Wohnung zu mieten oder eine eigene Immobilie zu kaufen. Wohneigentum bietet viele Vorteile. Aber ist ein Eigenheim billiger als die Miete für eine Wohnung? Viele glauben, zu mieten sei immer ungünstiger. Tatsächlich ist oft Mieten besser als eine Immobilie zu kaufen. Vergleichen Sie die Kosten:

Mieten oder kaufen Rechner

Was zahlen Sie an Miete?
Wieviel Monatsmiete zahlen Sie? Euro
-davon sind Nebenkosten?Euro
Wieviele Jahre zahlen Sie die Miete?
Mit welcher Mietsteigerung rechnen Sie? (in % pro Jahr)

Wieviel können Sie für ein Eigenheim investieren?
Wie hoch ist der monatliche Betrag, den Sie zusätzlich zur Miete investieren können? Euro
Wieviel Eigenkapital können Sie einsetzen?Euro
Wie hoch ist der Kapitaldienst?(Zins- und Tilgungssatz in %)

Mit wieviel Nebenkosten rechnen Sie?(Erwerbsnebenkosten in % des Kaufpreises)


Kaufen oder mieten durchgerechnet (1/2): 3 teure Denkfehler


Ob man mieten oder kaufen sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann von Person zu Person unterschiedlich sein. Hier sind einige der wichtigsten Überlegungen, die man machen sollte:

  • Finanzielle Situation: Finanzierung: Wenn Sie ein Haus kaufen, müssen Sie in der Regel eine Finanzierung aufnehmen, die zusätzliche Kosten in Form von Zinsen und Tilgung mit sich bringt. Wenn man in der Lage ist, eine Anzahlung für eine Immobilie zu leisten und eine Hypothek aufzunehmen, kann es finanziell vorteilhaft sein, eine Immobilie zu kaufen. Eine Immobilie kann langfristig als Kapitalanlage dienen und sich im Wert steigern. Wenn man jedoch nicht in der Lage ist, eine Anzahlung zu leisten oder eine Hypothek aufzunehmen, oder wenn man seine finanzielle Situation nicht stabil genug findet, um eine Immobilie zu kaufen, kann es sinnvoller sein zu mieten.

  • Kosten: Ein wichtiger Faktor ist die Kostenverteilung über die Zeit. Beim Kauf eines Hauses fallen hohe Anschaffungskosten an, wie beispielsweise Kaufpreis, Notar- und Grunderwerbskosten, Renovierungskosten, etc. Beim Mieten sind die monatlichen Kosten in der Regel geringer, können jedoch aufgrund von Mietpreiserhöhungen im Laufe der Zeit steigen.

  • Freiheit: Wenn Sie ein Haus besitzen, haben Sie die Freiheit, es nach Ihren Wünschen zu gestalten und zu nutzen. Wenn Sie mieten, müssen Sie sich an bestimmte Regeln halten und haben weniger Freiheiten.

  • Flexibilität: Wenn man vorhat, in naher Zukunft umzuziehen oder sich unsicher ist, wie lange man an einem Ort bleiben wird, kann es sinnvoller sein zu mieten. Eine Mietwohnung ist in der Regel leichter zu kündigen als ein Haus oder eine Wohnung, die man besitzt.

  • Verantwortung: Wenn man eine Immobilie besitzt, trägt man die Verantwortung für die Wartung und Reparatur der Immobilie. Diese Kosten können erheblich sein und sollten in die Überlegungen einbezogen werden. Wenn man mietet, trägt der Vermieter die Verantwortung für die Wartung und Reparatur.

  • Wertentwicklung: Ein weiterer Faktor ist die Wertentwicklung des Eigentums. Wenn Sie ein Haus kaufen, investieren Sie in einen Wert, der sich in der Regel im Laufe der Zeit steigert. Wenn Sie jedoch mieten, investieren Sie nicht in einen Wert, sondern beziehen lediglich eine Dienstleistung.

  • Sicherheit: Ein weiterer Faktor ist die Sicherheit, die mit dem Eigentum eines Hauses verbunden ist. Wenn Sie ein Haus besitzen, können Sie es auf lange Sicht nutzen und haben eine gewisse Sicherheit, dass Sie es auch in Zukunft nutzen können. Wenn Sie jedoch mieten, hängt Ihre Nutzungsdauer von den Regeln des Vermieters ab und kann jederzeit beendet werden.

  • Steuervorteile: Wenn man eine Immobilie kauft, kann man Steuervorteile in Anspruch nehmen, z.B. bei den Zinsen für eine Hypothek oder bei der Abschreibung von Eigentum. Diese Vorteile sollten in die Überlegungen einbezogen werden.

  • Lebensstil: Es gibt Menschen die es vorziehen, die Freiheit und Flexibilität zu haben, die das Mieten bietet, andere bevorzugen es, die Verantwortung und den Besitz einer Immobilie zu haben. Es ist wichtig, die eigenen Wünsche und Bedürfnisse in die Entscheidung einzubeziehen.

Abschließend lässt sich sagen, dass es keine "richtige" Entscheidung gibt, ob man mieten oder kaufen sollte, sondern es hängt von den individuellen Umständen und Prioritäten ab.


Wie viel Immobilie können Sie sich leisten?

Miete

Viele Menschen träumen vom eigenen Heim. Doch bevor der Traum Wirklichkeit wird, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Wie hoch kann die monatliche Kreditrate sein, um die eigenen finanziellen Möglichkeiten nicht zu überstrapazieren?

Der Kauf einer Immobilie ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Neben dem Wunsch nach einem eigenen Zuhause spielt dabei natürlich auch die Finanzierung eine große Rolle. Wie viel Immobilie können Sie sich wirklich leisten?


Kaufen oder mieten durchgerechnet (2/2): Die 4 wichtigsten Faktoren


Ich helfe Ihnen gerne, diese Frage zu beantworten.

Die Monatsrate, die Sie sich leisten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Ihr Einkommen: Wie viel Geld verdienen Sie netto pro Monat?
  • Ihre Ausgaben: Wie viel Geld geben Sie pro Monat für Miete, Lebensmittel, Kleidung etc. aus?
  • Ihre Ersparnisse: Wie viel Geld haben Sie auf der hohen Kante?
  • Ihre Kreditwürdigkeit: Wie gut ist Ihre Bonität?

Eine Faustformel kann hier erste Anhaltspunkte liefern.


Beispielrechnung: Monatsrate auf Basis Kaltmiete

In dieser Beispielrechnung gehen wir davon aus, dass Sie ein monatliches Nettoeinkommen von 2.500 € haben,

  • Ihre monatlichen Ausgaben (ohne Miete) 1.300 € betragen,
  • Sie 600 € pro Monat sparen
  • und eine gute Bonität haben.

Ihre aktuelle Kaltmiete:

  • Pro Monat: 1.000 €

Wie viel Geld sparen Sie im Schnitt pro Monat?

  • 600 €

Abzug „kalte“ Nebenkosten / Betriebskosten:

  • 200 €

Abzug Hausgeld:

  • 200 €

So hoch darf Ihre Kreditrate (Zins und Tilgung) pro Monat sein:

  • 1.200 €

Die maximale Kreditrate, die Sie sich in diesem Fall leisten können, beträgt 1.200 €.

Diese Rate setzt sich zusammen aus:

  • Zinsen: Die Zinsen sind der Preis für das geliehene Geld. Sie werden berechnet, indem der Sollzins (Zinssatz) mit der Darlehenssumme multipliziert wird.
  • Tilgung: Die Tilgung ist der Betrag, der jeden Monat zur Rückzahlung des Darlehens verwendet wird.

1. Finanzierung berechnen mit dem Baufinanzierungsrechner

Mit unserem Baufinanzierungsrechner erhalten Sie schnell eine realistische Einschätzung Ihres Budgets. Geben Sie einfach die gewünschte monatliche Rate, Ihr Eigenkapital und die Dauer der Finanzierung ein. Der Rechner zeigt Ihnen dann den maximalen Kaufpreis und die Kreditsumme an.

2. Eigenkapital: Wie viel brauchen Sie?

Grundsätzlich sollten Sie mindestens die Nebenkosten des Immobilienkaufs aus dem Eigenkapital bestreiten können. Ideal ist es, wenn Sie 20 Prozent des Kaufpreises selbst finanzieren können. So profitieren Sie von den niedrigsten Bauzinsen .

3. Nebenkosten: Was kommt auf Sie zu?

Die Nebenkosten beim Immobilienkauf betragen zwischen 5 und 12 Prozent des Kaufpreises. Darin enthalten sind:

4. Wie viel Prozent des Einkommens darf ich für die Finanzierung ausgeben?

Als Faustregel gilt: Sie sollten höchstens ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens für das Wohnen aufwenden. In diese Rechnung fließen sowohl die Kreditrate als auch die Nebenkosten ein.

5. Beispielrechnungen: So ermitteln Sie Ihr Budget

a) Faustformel:

Haushaltseinkommen: 4.500 € Ein Drittel für Wohnen: 1.500 € Abzug „kalte“ Nebenkosten / Betriebskosten: - 200 € Abzug Hausgeld für Eigentumswohnung: - 200 € Maximale Kreditrate: 1.100 €

b) Basierend auf der aktuellen Kaltmiete:

Aktuelle Kaltmiete: 1.000 € Ersparnisse pro Monat: 600 € Abzug „kalte“ Nebenkosten / Betriebskosten: - 200 € Abzug Hausgeld: - 200 € Maximale Kreditrate: 1.200 €

6. Von der Monatsrate zum Budget

Mit dem Baufinanzierungsrechner können Sie ermitteln, welche Kreditsumme Sie sich bei einer bestimmten Monatsrate und Laufzeit leisten können. So kommen Sie vom Budget zum maximalen Kaufpreis.

Die Faustformel bietet eine erste Orientierung. Die tatsächliche Belastung kann jedoch von der Beispielrechnung abweichen.

Folgende Faktoren spielen eine Rolle:

  • Aktuelle Wohnsituation: Mieter müssen die Kaltmiete berücksichtigen, Eigenheimbesitzer die tatsächlichen Finanzierungskosten.
  • Sparmöglichkeiten: Wie viel Geld kann monatlich gespart werden?
  • Zusätzliche Finanzierungsbausteine: Eigenkapital, KfW-Darlehen etc.

Nachrechen: Kann die Monatsrate vom Nettoeinkommen bezahlt werden?

1. Haushaltsnettoeinkommen ermitteln

Der erste Schritt ist die Ermittlung des Haushaltsnettoeinkommens . Hierbei werden die Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen zusammengerechnet.

Beispiel:

  • Haushaltsnettoeinkommen: 4.500 €

2. Drittelregel anwenden

Als Faustformel gilt, dass maximal ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens für die Wohnkosten verwendet werden sollte.

Berechnung:

  • Ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens: 4.500 € / 3 = 1.500 €

3. Abzug von Nebenkosten und Hausgeld

Von den 1.500 € müssen noch die kalten Nebenkosten (z. B. Wasser, Abwasser, Grundsteuer) und das Hausgeld (bei Eigentumswohnungen) abgezogen werden.

Beispiel:

  • Abzug kalte Nebenkosten / Betriebskosten: 200 €
  • Abzug Hausgeld: 200 €

4. Maximale Kreditrate berechnen

Die verbleibende Summe stellt die maximale Höhe der monatlichen Kreditrate (Zins und Tilgung) dar.

Berechnung:

  • Maximale Kreditrate: 1.500 € - 200 € - 200 € = 1.100 €

In diesem Beispiel liegt die maximale Kreditrate bei 1.100 €.


Tipp:

Erstellen Sie eine individuelle Finanzierungsaufstellung, um Ihre Möglichkeiten besser einschätzen zu können. Hierbei helfen Online-Rechner oder die Beratung durch einen Experten.

  • Sichern Sie Ihren Baukredit mit einer Risikolebensversicherung ab.
  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote von Banken und Kreditinstituten.
  • Lassen Sie sich von einem Experten beraten.

Steuertipps für Hausbesitzer

Steuertipps für Hausbesitzer vom Steuerberater
1/16


Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Weitere Infos zum Thema Immobilien:


Rechtsgrundlagen zum Thema: miete

EStG 
EStG § 3

EStG § 10e Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus

EStG § 21

EStG § 48 Steuerabzug

EStR 
EStR R 4.2 Betriebsvermögen

EStR R 5.7 Rückstellungen

EStR R 7.1 Abnutzbare Wirtschaftsgüter

EStR R 7.2 Wirtschaftsgebäude, Mietwohnneubauten und andere Gebäude

EStR R 7.4 Höhe der AfA

EStR R 21.1 Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand

EStR R 21.2 Einnahmen und Werbungskosten

EStR R 21.3 Verbilligt überlassene Wohnung

EStR R 21.5 Behandlung von Zuschüssen

EStR R 33.2 Aufwendungen für existentiell notwendige Gegenstände

EStR Anlage Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

UStG 
UStG § 3a Ort der sonstigen Leistung

UStG § 26 Durchführung, Erstattung in Sonderfällen

UStG § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften

AO 
AO § 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

AO § 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

UStAE 
UStAE 1.3. Schadensersatz

UStAE 1.4. Mitgliederbeiträge

UStAE 1.5. Geschäftsveräußerung im Ganzen

UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

UStAE 1a.2. Innergemeinschaftliches Verbringen

UStAE 2.1. Unternehmer

UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStAE 2.9. Beschränkung der Organschaft auf das Inland

UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen

UStAE 3.4. Den sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben

UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStAE 3.6. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken

UStAE 3.7. Vermittlung oder Eigenhandel

UStAE 3.15. Dienstleistungskommission

UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 3a.5. Ort der Vermietung eines Beförderungsmittels

UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG

UStAE 3a.9a. Ort der sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen

UStAE 3a.14. Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung

UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

UStAE 4.12.2. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen

UStAE 4.12.3. Vermietung von Campingflächen

UStAE 4.12.9. Beherbergungsumsätze

UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

UStAE 4.20.1. Theater

UStAE 4.22.2. Andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen

UStAE 9.2. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen

UStAE 10.6. Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertabgaben

UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)

UStAE 12.6. Überlassung von Filmen und Filmvorführungen

UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen

UStAE 13.1. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

UStAE 13b.2. Bauleistungen

UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer

UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.6. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen

UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken

UStAE 15.8. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland

UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug

UStAE 15.14. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland

UStAE 15.17. Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze

UStAE 15a.2. Änderung der Verhältnisse

UStAE 15a.4. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG

UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG

UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

UStAE 15a.9. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG

UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung

UStAE 18.10. Unter das Vorsteuer-Vergütungsverfahren fallende Unternehmer und Vorsteuerbeträge

UStAE 19.1. Nichterhebung der Steuer

UStAE 24.3. Sonstige Leistungen

UStAE 25.1. Besteuerung von Reiseleistungen

UStAE 1.3. Schadensersatz

UStAE 1.4. Mitgliederbeiträge

UStAE 1.5. Geschäftsveräußerung im Ganzen

UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

UStAE 1a.2. Innergemeinschaftliches Verbringen

UStAE 2.1. Unternehmer

UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStAE 2.9. Beschränkung der Organschaft auf das Inland

UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen

UStAE 3.4. Den sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben

UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStAE 3.6. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken

UStAE 3.7. Vermittlung oder Eigenhandel

UStAE 3.15. Dienstleistungskommission

UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 3a.5. Ort der Vermietung eines Beförderungsmittels

UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG

UStAE 3a.9a. Ort der sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen

UStAE 3a.14. Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung

UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

UStAE 4.12.2. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen

UStAE 4.12.3. Vermietung von Campingflächen

UStAE 4.12.9. Beherbergungsumsätze

UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

UStAE 4.20.1. Theater

UStAE 4.22.2. Andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen

UStAE 9.2. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen

UStAE 10.6. Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertabgaben

UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)

UStAE 12.6. Überlassung von Filmen und Filmvorführungen

UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen

UStAE 13.1. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

UStAE 13b.2. Bauleistungen

UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer

UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.6. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen

UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken

UStAE 15.8. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland

UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug

UStAE 15.14. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland

UStAE 15.17. Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze

UStAE 15a.2. Änderung der Verhältnisse

UStAE 15a.4. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG

UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG

UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

UStAE 15a.9. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG

UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung

UStAE 18.10. Unter das Vorsteuer-Vergütungsverfahren fallende Unternehmer und Vorsteuerbeträge

UStAE 19.1. Nichterhebung der Steuer

UStAE 24.3. Sonstige Leistungen

UStAE 25.1. Besteuerung von Reiseleistungen

GewStR 
GewStR R 8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen

GewStR R 9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz

GewStR R 33.1 Zerlegung in besonderen Fällen

UStR 
UStR 3. Schadensersatz

UStR 4. Mitgliederbeiträge

UStR 5. Geschäftsveräußerung

UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStR 12. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

UStR 15b. Innergemeinschaftliches Verbringen

UStR 16. Unternehmer

UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStR 21a. Beschränkung der Organschaft auf das Inland

UStR 22. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen

UStR 24c. Den sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben

UStR 26. Vermittlung oder Eigenhandel

UStR 32. Dienstleistungskommission

UStR 33a. Ort der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln

UStR 34. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStR 42. Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung

UStR 53. Vermittlungsleistungen der Reisebüros

UStR 76. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

UStR 77. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen

UStR 78. Vermietung von Campingflächen

UStR 84. Beherbergungsumsätze

UStR 86. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

UStR 106. Theater

UStR 148a. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen

UStR 155. Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertabgaben

UStR 167. Überlassung von Filmen und Filmvorführungen

UStR 177. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner

UStR 185. Pflichtangaben in der Rechnung

UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer

UStR 199. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland

UStR 203. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug

UStR 205. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland

UStR 214. Anwendungsgrundsätze

UStR 215. Änderung der Verhältnisse

UStR 217. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG

UStR 217b. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG

UStR 217c. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

UStR 217e. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG

UStR 221. Beförderungseinzelbesteuerung

UStR 239. Unter das Vorsteuer-Vergütungsverfahren fallende Unternehmer und Vorsteuerbeträge

UStR 246. Nichterhebung der Steuer

UStR 264. Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

UStR 272. Besteuerung von Reiseleistungen

KStR 8.12 13.2
AEAO 
AEAO Zu § 8 Wohnsitz:

AEAO Zu § 62 Rücklagen und Vermögensbildung:

AEAO Zu § 67a Sportliche Veranstaltungen:

AEAO Zu § 75 Haftung des Betriebsübernehmers:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 154 Kontenwahrheit:

AEAO Zu § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen:

HGB 
§ 93 HGB Begriff des Handelsmaklers

§ 553 HGB Schiffsmietvertrag

§ 554 HGB Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung

§ 555 HGB Sicherung der Rechte des Vermieters

§ 556 HGB Kündigung

ErbStG 13d
ErbStR 13b.13 13c 28
LStR 
R 3.26 LStR Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten

R 3.59 LStR Steuerfreie Mietvorteile

R 8.1 LStR Bewertung der Sachbezüge

R 9.10 LStR Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten

R 9.11 LStR Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

R 9.13 LStR Werbungskosten bei Heimarbeitern

BewG 47 75 76 78 79 80 82 93 121 129a 130 131 145 146 147 149 182 186 anlage-4 anlage-5 anlage-23
EStH 4.2.3 4.2.4 4.2.7 4.2.12 4.3.2.4 4.8 4.10.12 5.5 5.6 5.7.8 6.4 6.5 7.1 7.2 7.4 13.5 13a.2 15.7.1 15.7.2 15.7.3 15.7.4 15.7.5 15.8.1 16.3 21.2 21.4 21.6 22.8 24.1 26b 33.1.33.4
GewStH 2.9.4 8.1.4 9.2.2 9.2.4
KStH 5.7 8.12
LStH 3.50 8.1.5.6 8.1.9.10 8.2 9.9 9.11.1.4 9.14 19.3
ErbStH E.3.1.1 E.5.1.5 E.13.3 E.13.4 E.13c B.151.2 B.151.6 B.181.1 B.182.4 B.183.4 B.184 B.185.4 B.186.1 B.186.5 B.193.7 B.194 B.195.2 B.196.2.3 B.202
GrStG 
§ 33 GrStG Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung

§ 36 GrStG Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte

GrStR 6 9 11 15 38 40 42
BGB 312 535 536 536a 536b 536c 536d 537 538 539 540 541 543 544 545 546 546a 547 548 549 551 552 553 554a 555 555a 555b 555c 555d 555e 555f 556 556a 556b 556c 556d 556e 556f 556g 557 557a 557b 558 558a 558b 558c 558d 558e 559 559a 559b 560 561 562 562a 562b 562c 562d 563 563a 563b 564 565 566 566a 566b 566c 566d 566e 567 567a 567b 568 569 570 571 572 573 573a 573b 573c 573d 574 574a 574b 574c 575 575a 576 576a 576b 577 577a 578a 579 580 580a 704 868 1056 1059d 1123 1124 1125 1568a 1666a 1907 2135

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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