Rechtsstand: 29.06.2026 Unternehmenskauf · Unternehmensverkauf · Asset Deal · Share Deal · Tax Due Diligence · Grunderwerbsteuer · Umsatzsteuer

Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf: Steuern, Asset Deal, Share Deal und Steuerfallen 2026

Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf steuerlich planen

Beim Unternehmenskauf entscheidet nicht nur der Kaufpreis über den Erfolg der Transaktion. Steuerlich kommt es darauf an, ob ein Asset Deal oder Share Deal gewählt wird, ob stille Reserven aufgedeckt werden, ob ein Step-up beim Käufer entsteht, ob Umsatzsteuer oder Grunderwerbsteuer ausgelöst wird und welche Steuerverbindlichkeiten aus der Vergangenheit übernommen werden. Wer die steuerliche Due Diligence, Kaufpreisaufteilung, Haftung, Earn-out-Klauseln und Vertragsklauseln früh plant, reduziert Risiken und schafft Verhandlungsspielraum.

Unternehmenskauf 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Steuerliche Kernthemen beim Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
Thema Aktueller steuerlicher Kernpunkt Praxis-Hinweis
Asset Deal Kauf einzelner Wirtschaftsgüter oder eines ganzen Betriebs. Käufer erhält neue Anschaffungskosten und häufig Abschreibungspotenzial; Verkäufer deckt stille Reserven auf.
Share Deal Kauf von Anteilen an einer Gesellschaft. Gesellschaft bleibt Rechtsträgerin; Steuerhistorie und Haftungsrisiken werden wirtschaftlich mitgekauft.
Unternehmensbewertung Vereinfachtes Ertragswertverfahren, IDW S1, Multiplikatoren und Substanzwert haben unterschiedliche Zwecke. Der steuerliche Ertragswert nach BewG ist nicht automatisch der Kaufpreis.
GmbH-Anteile privat Ab 1-%-Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre greift regelmäßig § 17 EStG. Unter 1 % sind private Anteilsverkäufe regelmäßig Kapitalvermögen; Altbestände und Sonderfälle prüfen.
Kapitalgesellschaft als Verkäufer § 8b KStG kann Veräußerungsgewinne weitgehend freistellen; 5 % gelten regelmäßig als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Gewerbesteuerliche Auswirkungen zusätzlich prüfen.
Earn-out Gewinn- oder umsatzabhängige variable Kaufpreise sind regelmäßig erst bei Zufluss steuerpflichtig. BFH IV R 9/21 beachten; Tarifermäßigung kann für Earn-out-Zuflüsse entfallen.
Grunderwerbsteuer Bei grundbesitzenden Gesellschaften gelten 90-%-Schwellen und Zehnjahreszeiträume. Die alte 95-%-/5,1-%-Gestaltung nicht mehr ungeprüft verwenden.
Umsatzsteuer Geschäftsveräußerung im Ganzen ist nicht steuerbar nach § 1 Abs. 1a UStG. Nicht „umsatzsteuerfrei“ schreiben; richtige Umsatzsteuerklausel aufnehmen.
Käuferhaftung § 75 AO kann bei Betriebsübernahme Haftung für Betriebssteuern auslösen. Tax Due Diligence und Freistellungsklauseln sind Pflicht.
Die Grafik zeigt die Prüfung von Deal-Struktur, Bewertung, Due Diligence, Haftung, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer. M&A-Steuercheck vor Signing Struktur? Asset Deal, Share Deal Bewertung? Ertragswert, Multiples, Substanz Risiken? Steuern, Haftung, Altjahre Vertrag? Kaufpreis, Steuerklauseln Merksatz: Erst die Steuerstruktur, dann der Kaufpreis Step-up, Haftung, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer und Earn-out entscheiden oft über den Netto-Deal
Achtung / Häufiger Fehler: Alte Share-Deal-Hinweise mit 95 % oder 5,1 % Fremdbeteiligung sind für aktuelle Grunderwerbsteuerfragen gefährlich. Bei grundbesitzenden Gesellschaften müssen die 90-%-Schwellen, Zehnjahreszeiträume und Übergangsregeln geprüft werden.

Welche Phasen hat ein steuerlich sauberer Unternehmenskauf?

Ein Unternehmenskauf ist kein einzelner Vertrag, sondern ein Prozess. Steuerliche Fehler entstehen häufig, weil die Struktur erst nach dem Letter of Intent oder nach der Due Diligence diskutiert wird. Besser ist eine steuerliche Vorprüfung bereits vor dem ersten verbindlichen Angebot.

Phasen eines Unternehmenskaufs aus Steuersicht
Phase Steuerliche Aufgabe Praxis-Hinweis
Strategische Vorbereitung Deal-Struktur, Käufervehikel, Finanzierung, Holding und steuerliche Ziele definieren. Asset Deal, Share Deal und Mischstruktur modellieren.
Bewertung und indikatives Angebot Kaufpreis auf Ertragskraft, Substanz, stille Reserven und Steuerrisiken abstimmen. Steuerrisiken können Kaufpreisminderungen rechtfertigen.
Letter of Intent Struktur, Kaufpreislogik, Steuerfreistellung, Earn-out und Exklusivität festlegen. LoI sollte keine steuerlich ungewollten Vorfestlegungen enthalten.
Tax Due Diligence Altsteuern, Betriebsprüfungsrisiken, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Verlustvorträge, Grunderwerbsteuer prüfen. Ergebnisse gehören in Kaufpreis, Garantien und Freistellungen.
Kaufvertrag Steuerklauseln, Kaufpreisaufteilung, Umsatzsteuer, Haftung, Closing Accounts und Mitwirkung regeln. Steuerberater und Rechtsanwalt gemeinsam einbinden.
Closing und Integration Stichtagsbilanz, Rechnungswesen, E-Rechnung, Steueranmeldungen, Organschaft und Verlustnutzung sichern. Post-Closing-Integration ist steuerlich genauso wichtig wie Signing.

Unternehmensbewertung im Steuerrecht: Was ist der richtige Wert?

Es gibt nicht den einen Unternehmenswert. Für Kaufpreisverhandlungen werden häufig Ertragswert, Multiplikatoren, Substanzwert und strategische Synergien kombiniert. Für steuerliche Zwecke kann das vereinfachte Ertragswertverfahren relevant sein, etwa bei Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es ist aber nicht automatisch der Marktpreis im M&A-Prozess.

Bewertungsverfahren im Überblick
Verfahren Einsatzbereich Steuerlicher Hinweis
Vereinfachtes Ertragswertverfahren Steuerliche Bewertung nicht notierter Anteile und Betriebsvermögen. Kapitalisierungsfaktor 13,75; pauschale Ertragsteuerbelastung im Verfahren beachten.
IDW S1 Wirtschaftlich fundiertes Gutachten auf Basis künftiger Erträge. Häufig belastbarer für Verhandlungen, Erbstreit, Gesellschafterstreit oder Finanzierung.
Multiplikatorverfahren Marktnahe Plausibilisierung nach Umsatz, EBIT, EBITDA oder Kundenbestand. Branchenmultiples ersetzen keine steuerliche Kaufpreisaufteilung.
Substanzwert Wert der Vermögensgegenstände abzüglich Schulden. Kann Untergrenze oder Kontrollwert sein; besonders relevant bei assetlastigen Betrieben.
Liquidationswert Was bleibt bei Zerschlagung? Wichtig, wenn Fortführung nicht realistisch ist.
Steuer-Tipp: Nutzen Sie mindestens zwei Blickwinkel: einen wirtschaftlichen Wert für die Verhandlung und eine steuerliche Bewertung für Schenkung, Erbfolge, Betriebsaufspaltung, Einbringung oder Gesellschaftertransaktionen.

Unternehmenswert-Rechner

Mit dem Rechner können Sie einen ersten Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren überschlägig ermitteln. Der Rechner ersetzt kein Gutachten und keine steuerliche Strukturierung, hilft aber bei der ersten Kaufpreisorientierung.

Unternehmensbewertung nach dem Ertragswert-Verfahren

Unternehmensform:
Jahr
2025 2024
Gewinn i.S.d. §4 Abs. 1 S. 1 bzw. Abs. 3 EStG
+Hinzurechnungen
Sonderabschreibungen, erhöhte Absetz.,Investitionsabzugsbetr.
Bewertungsabschläge
Zuführung zu steuerfreien Rücklagen, Teilwertabschreibungen
Absetzungen auf Firmenwert und ähnliche WG
Einmalige Veräußerungsverluste, a.o. Aufwend.
Nicht enthaltene Investitionszulagen
Ertragssteueraufwand
Aufwendungen für nicht betriebsnotw. Vermögen
Aufwendungen für junges Vermögen
Übernommene Verluste aus Beteiligungen
Sonstige Vermögensminderungen
-Kürzungen
Gewinnerhöhende Auflösung steuerfreier Rücklagen
Teilwertzuschreibungen
Einmalige Veräußerungsgewinne
Enthaltene Investitionszulagen
Angemessener Unternehmerlohn
Erstattung von Ertragssteuern
Erträge aus nicht betriebsnotw. Vermögen
Erträge aus jungem Vermögen
Erträge aus Beteiligungen
Sonstige Vermögensmehrungen
=Bereinigtes Betriebsergebnis vor Steuern
-Ertragssteuer pauschal 30%
=Betriebsergebnis
xGewichtungsfaktor
=Gewichtetes Betriebsergebnis
Summe der gewichteten Betriebsergebnisse
=Durchschnittsertrag
Kapitalisierungsfaktor
Kapitalisierungszinsfuß
Basiszins in %
+Risikozuschlag (nach Steuern) in %4.50
=Kapitalisierungszinsfuß in %
Kapitalisierungsfaktor
Ertragswert vor gesondertem Ansatz0
Gesonderter Ansatz mit dem gemeinen Wert
+Gemeiner Wert
Gemeiner Wert der Beteiligungen
Gemeiner Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögengs
Gemeiner Wert des jungen Vermögens
-Schulden
Schulden für nicht betriebsnotwendiges Vermögen
Schulden für junges Vermögen
Vereinfachter Ertragswert des Unternehmens0
Substanzwert des Unternehmens
Wert des Unternehmens0
Praxis-Hinweis: Ein rechnerischer Unternehmenswert ist nicht identisch mit dem Kaufpreis. Der Kaufpreis hängt zusätzlich von Käuferinteresse, Finanzierung, Deal-Struktur, Garantieumfang, Altlasten, Synergien, Earn-out und Wettbewerb im Verkaufsprozess ab.

Asset Deal oder Share Deal: Welche Struktur ist steuerlich besser?

Beim Asset Deal werden Wirtschaftsgüter, Verträge, Kundenbeziehungen oder ein ganzer Betrieb übertragen. Beim Share Deal erwirbt der Käufer Anteile an der Gesellschaft. Beide Varianten haben unterschiedliche Steuerwirkungen für Käufer und Verkäufer.

Asset Deal und Share Deal im Vergleich
Kriterium Asset Deal Share Deal
Gegenstand Einzelne Wirtschaftsgüter oder Betrieb. Gesellschaftsanteile.
Käufer-Vorteil Step-up und neue Abschreibungsbasis möglich. Einfachere Übernahme bestehender Verträge und Struktur.
Käufer-Risiko Überleitungsaufwand bei Verträgen, Genehmigungen, Personal und IT. Altlasten bleiben in der Gesellschaft.
Verkäufer-Vorteil Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaft kann § 16 EStG begünstigen. Bei GmbH-Anteilen häufig attraktiv, je nach Verkäuferstatus.
Umsatzsteuer Geschäftsveräußerung im Ganzen möglich. Anteilsveräußerung gesondert prüfen.
Grunderwerbsteuer Grundstücksübertragung löst regelmäßig Grunderwerbsteuer aus. Bei grundbesitzenden Gesellschaften 90-%-Regeln prüfen.
Typische Verhandlung Käufer will Kaufpreis auf abschreibbare Wirtschaftsgüter verteilen. Verkäufer will häufig Anteilskauf mit geringerer Steuerbelastung.
Achtung / Häufiger Fehler: Eine „Mischstrategie“ kann sinnvoll sein, darf aber nicht unkoordiniert erfolgen. Vorabkäufe einzelner Wirtschaftsgüter, spätere Anteilsübertragung und Grundstücksstrukturen können Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, § 16 EStG oder Verlustvorträge beeinflussen.

Käufersicht: Step-up, Abschreibung und steuerliche Haftung

Käufer sollten nicht nur den Kaufpreis vergleichen, sondern den Nettoeffekt nach Steuern. Ein höherer Asset-Deal-Kaufpreis kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn dadurch ein nutzbarer Step-up und neues Abschreibungsvolumen entsteht. Umgekehrt kann ein Share Deal günstiger sein, wenn Vertragskontinuität, Genehmigungen oder operative Stabilität wichtiger sind.

Steuerliche Käuferinteressen
Käuferziel Steuerlicher Hebel Prüfpunkt
Abschreibungspotenzial nutzen Step-up bei Asset Deal. Kaufpreisaufteilung auf Maschinen, Software, Kundenstamm, Firmenwert und Gebäude.
Steuerliche Altlasten begrenzen Asset Deal, Garantien, Freistellungen und Escrow. § 75 AO und Einzelhaftungsrisiken trotzdem prüfen.
Verlustvorträge nutzen Share Deal kann Verlustvorträge erhalten oder gefährden. § 8c KStG und fortführungsgebundener Verlustvortrag prüfen.
Finanzierung steuerlich optimieren Zinsabzug, Zinsschranke und Holdingstruktur. Debt Push-down, Zinsschranke und gewerbesteuerliche Hinzurechnung simulieren.
Integration beschleunigen Post-Closing-Steuerprozesse. Umsatzsteuer, E-Rechnung, Lohnsteuer, Kasse, GoBD und ERP-Anbindung organisieren.

Verkäufersicht: Veräußerungsgewinn und steuerliche Begünstigungen

Verkäufer sollten vor dem Verkaufsprozess wissen, ob der Gewinn als laufender Gewinn, als begünstigter Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG oder als Anteilsveräußerung nach § 17 EStG zu behandeln ist. Davon hängen Freibetrag, Tarifermäßigung, Gewerbesteuer und Liquiditätsplanung ab.

Verkäuferbesteuerung nach Verkaufsgegenstand
Verkauf Typische Norm Steuerlicher Hinweis
Einzelunternehmen / Betrieb § 16 EStG Freibetrag nach § 16 Abs. 4 und Tarifermäßigung nach § 34 EStG prüfen.
Teilbetrieb § 16 EStG Teilbetrieb muss organisatorisch abgrenzbar und lebensfähig sein.
Mitunternehmeranteil § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG Sonderbetriebsvermögen und wesentliche Betriebsgrundlagen besonders prüfen.
Freiberufliche Praxis § 18 Abs. 3 EStG i. V. m. § 16 EStG Praxiswert, Patienten-/Mandantenstamm und Tätigkeitsbeendigung prüfen.
Private GmbH-Anteile ab 1 % § 17 EStG Teileinkünfteverfahren, §-17-Freibetrag und Beteiligungszeitraum prüfen.
GmbH verkauft Betrieb KStG/GewStG Kein persönlicher §-16-Freibetrag auf Ebene der GmbH.
Steuer-Tipp: Verkäufer sollten ihren Nettoerlös berechnen, nicht nur den Bruttokaufpreis. Ein höheres Angebot kann nach Steuern schlechter sein, wenn es Tarifermäßigungen, Freibeträge oder Umsatzsteuerklauseln gefährdet.

Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Die Besteuerung von GmbH- oder AG-Anteilen hängt davon ab, ob die Beteiligung im Privatvermögen, im Betriebsvermögen einer natürlichen Person oder bei einer Kapitalgesellschaft gehalten wird. Pauschale Aussagen wie „40 % steuerfrei“ greifen zu kurz.

Kapitalgesellschaftsanteile: Verkäuferstatus entscheidet
Verkäufer / Halter Typische Besteuerung Praxis-Hinweis
Privatperson, Beteiligung unter 1 % Regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen mit gesondertem Steuertarif. Altbestände, Antragstatbestände und Verlustverrechnung prüfen.
Privatperson, Beteiligung ab 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre § 17 EStG; regelmäßig Teileinkünfteverfahren. Freibetrag 9.060 € anteilig, Abschmelzung ab 36.100 € anteilig.
Einzelunternehmer / Personengesellschaft hält Beteiligung Betriebsvermögen; Teileinkünfteverfahren. 60 % steuerpflichtig, 60 % korrespondierende Kosten grundsätzlich abziehbar.
Kapitalgesellschaft verkauft Beteiligung § 8b KStG: Veräußerungsgewinn grundsätzlich weitgehend steuerfrei. 5 % nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und Gewerbesteuerfolgen prüfen.
Management-Beteiligung Einzelfall: Kapitalertrag oder Arbeitslohnrisiko. Vesting, Sweet Equity, Hurdle Shares und Leaver-Klauseln steuerlich prüfen.
Achtung: Bei Managementbeteiligungen entscheidet die konkrete Ausgestaltung. Ein vermeintlicher Veräußerungsgewinn kann lohnsteuerlich gefährdet sein, wenn die Beteiligung wirtschaftlich Vergütung für Arbeitsleistung ersetzt.

Earn-out-Klauseln: variable Kaufpreise richtig besteuern

Earn-out-Klauseln knüpfen einen Teil des Kaufpreises an künftige Umsätze, Gewinne, EBITDA-Ziele, Kundenzahlen oder andere Kennzahlen. Sie helfen, unterschiedliche Preisvorstellungen zu überbrücken, sind steuerlich aber anspruchsvoll.

Earn-out-Klauseln nach aktueller BFH-Rechtsprechung
Earn-out-Typ Steuerliche Tendenz Vertrags-Hinweis
Gewinn- oder umsatzabhängig, dem Grunde und der Höhe nach ungewiss Besteuerung regelmäßig erst bei Zufluss als nachträgliche Betriebseinnahme. Tarifermäßigung für diese späteren Zahlungen regelmäßig kritisch.
Fest bezifferter nachträglicher Kaufpreis mit Bedingung Einzelfall; Rückwirkung oder Zuflussbesteuerung gesondert prüfen. Bedingung, Fälligkeit und Rechtsgrund eindeutig formulieren.
Verkäuferdarlehen mit Zinsen Zinsanteil regelmäßig separat steuerpflichtig. Zinssatz, Sicherheiten und Tilgungsplan fremdüblich festlegen.
Arbeits-/Beraterkomponente nach Closing Lohn- oder Beratungshonorarrisiko. Kaufpreis und Vergütung für Post-Closing-Tätigkeit trennen.
Achtung / aktualisiert: Der alte Hinweis, die BFH-Entscheidung sei noch offen, ist überholt. Earn-out-Zahlungen müssen seit BFH IV R 9/21 aktiv in der Steuerplanung berücksichtigt werden.

Tax Due Diligence: Was muss steuerlich geprüft werden?

Die Tax Due Diligence soll nicht nur Risiken finden, sondern den Kaufvertrag verbessern: Kaufpreisanpassung, Steuerfreistellung, Garantien, Rückstellungen und Closing-Mechanik hängen unmittelbar von den Prüfungsergebnissen ab.

Prüffelder der steuerlichen Due Diligence
Prüffeld Typische Risiken Unterlagen
Körperschaft- und Einkommensteuer Fehlerhafte Aktivierung, Rückstellungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Verlustvorträge. Steuererklärungen, Bescheide, Betriebsprüfungsberichte, Summen- und Saldenlisten.
Gewerbesteuer Hinzurechnungen, Kürzungen, Betriebsstätten, Zerlegung, Verlustvorträge. GewSt-Erklärungen, Messbescheide, Zerlegungsbescheide.
Umsatzsteuer Falsche Steuersätze, Reverse-Charge, Vorsteuerabzug, Reihengeschäfte, E-Rechnung. UStVA, Umsatzsteuererklärungen, Rechnungsmuster, OP-Listen.
Lohnsteuer und Sozialversicherung Scheinselbstständigkeit, Dienstwagen, Reisekosten, Betriebsveranstaltungen, Phantomlohn. Lohnkonten, Arbeitsverträge, SV-Prüfungen, Reisekostenrichtlinien.
Grunderwerbsteuer Grundstücke, Share Deals, Anteilsvereinigungen, Umstrukturierungen. Grundbuch, Beteiligungsstruktur, Transaktionshistorie der letzten zehn Jahre.
Internationales Steuerrecht Betriebsstätten, Quellensteuer, Verrechnungspreise, Hinzurechnungsbesteuerung. Intercompany-Verträge, Transfer-Pricing-Dokumentation, Auslandsbescheide.
Steuer-Tipp: Lassen Sie die Tax Due Diligence nicht nur als Risikobericht erstellen. Entscheidend ist die Übersetzung in konkrete Vertragsklauseln: Kaufpreisminderung, Freistellung, Garantien, Escrow oder Closing-Condition.

Haftung für Steuerverbindlichkeiten des Unternehmens

Beim Unternehmenskauf können Käufer auch für Steuern aus der Vergangenheit haften. Besonders wichtig ist § 75 AO: Wird ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, kann der Erwerber unter bestimmten Voraussetzungen für Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge haften.

Steuerliche Haftungsrisiken beim Unternehmenskauf
Risiko Rechts-/Praxisbezug Absicherung
Erwerberhaftung § 75 AO bei Betriebsübernahme. Steuerstatus, Unbedenklichkeitsnachweise, Freistellung und Escrow.
Umsatzsteuer Fehlerhafte Rechnungen, Vorsteuerabzug, § 15a UStG. Umsatzsteuerklausel und Vorsteuerberichtigungsunterlagen.
Lohnsteuer Nachforderungen für Arbeitnehmervergütungen. Lohnsteuer-Außenprüfungen und Payroll-Daten prüfen.
Share Deal Gesellschaft bleibt Steuerschuldnerin für Altjahre. Steuerfreistellung für Pre-Closing-Zeiträume.
Personengesellschaft Gesellschafter- und Gesellschaftsebene trennen. Altgesellschafterhaftung und Steuerklauseln sorgfältig regeln.
Achtung: Ein Asset Deal reduziert viele Altlasten, beseitigt aber nicht automatisch alle Steuerhaftungsrisiken. § 75 AO und Einzelsteuern wie Lohnsteuer, Umsatzsteuer oder Bauabzugsteuer müssen gesondert geprüft werden.

Gewerbesteuer bei Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf

Gewerbesteuerlich sind Rechtsform und Deal-Struktur entscheidend. Die Aussage „Veräußerungsgewinne sind gewerbesteuerfrei“ ist zu pauschal. Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Anteilskäufe haben unterschiedliche Folgen.

Gewerbesteuerliche Prüfung nach Struktur
Struktur Gewerbesteuerliche Einordnung Praxis-Hinweis
Einzelunternehmer verkauft ganzen Betrieb Echter Aufgabe-/Veräußerungsgewinn häufig nicht wie laufender Gewerbeertrag. Begünstigungsvoraussetzungen dokumentieren.
Personengesellschaft verkauft Betrieb Gesellschafterstruktur und § 7 GewStG genau prüfen. Natürliche Personen, Kapitalgesellschaften und doppelstöckige Strukturen unterscheiden.
GmbH verkauft Betrieb Gewerbesteuer regelmäßig relevant. Asset Deal auf GmbH-Ebene führt zu steuerpflichtigem Gewinn.
Privater GmbH-Gesellschafter verkauft Anteile Beim Verkäufer regelmäßig kein Gewerbeertrag. § 17 EStG statt Gewerbesteuer im Fokus.
Käufer finanziert Erwerb fremd Zinsaufwand kann gewerbesteuerlich hinzugerechnet werden. Finanzierungsstruktur vor Closing modellieren.

Grunderwerbsteuer bei Share Deals und Betriebsgrundstücken

Grunderwerbsteuer ist einer der größten Transaktionskostentreiber, wenn Betriebsgrundstücke oder grundbesitzende Gesellschaften beteiligt sind. Beim Asset Deal wird der Grundstückserwerb regelmäßig direkt besteuert. Beim Share Deal können grunderwerbsteuerliche Ergänzungstatbestände greifen.

Grunderwerbsteuerliche Steuerfallen
Fall Aktuelle Prüfung Praxis-Hinweis
Asset Deal mit Grundstück Kaufvertrag über inländisches Grundstück löst Grunderwerbsteuer aus. Kaufpreisaufteilung auf Grundstück, Gebäude, bewegliche Wirtschaftsgüter belastbar dokumentieren.
Share Deal mit grundbesitzender Personengesellschaft Gesellschafterwechsel von mindestens 90 % innerhalb von zehn Jahren prüfen. Altgesellschafterstellung grundstücksbezogen dokumentieren.
Share Deal mit grundbesitzender Kapitalgesellschaft § 1 Abs. 2b, 3 und 3a GrEStG prüfen. 90-%-Schwelle, Signing/Closing und mittelbare Erwerbe beachten.
Konzerninterne Umstrukturierung § 6a GrEStG kann entlasten. Vor- und Nachbehaltensfristen sowie herrschendes Unternehmen prüfen.
Altgestaltung mit 94,9 % / 5,1 % Für aktuelle Fälle regelmäßig veraltet. Nicht ungeprüft aus alten Vertragsmustern übernehmen.
Achtung / aktualisiert: Die frühere Aussage, eine Anteilsvereinigung liege erst bei 95 % vor und 5,1 % Fremdbeteiligung vermeide sicher Grunderwerbsteuer, ist für heutige Gestaltungen nicht mehr belastbar.

Umsatzsteuer und Geschäftsveräußerung im Ganzen

Die Übertragung eines ganzen Betriebs oder eines gesondert geführten Teilbetriebs kann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen sein. Dann ist der Umsatz nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar. Der Erwerber tritt für umsatzsteuerliche Zwecke an die Stelle des Veräußerers.

Umsatzsteuerliche Prüfung
Prüfpunkt Warum wichtig? Vertrags-Hinweis
Übertragener Betrieb Es muss ein fortführbares Unternehmen oder Teilunternehmen übertragen werden. Übertragungsumfang und Fortführungsabsicht beschreiben.
Erwerber ist Unternehmer Erwerb muss für das Unternehmen des Erwerbers erfolgen. Unternehmereigenschaft zusichern lassen.
Vorsteuerberichtigung § 15a UStG kann auf den Erwerber übergehen. Berichtigungsobjekte und Restzeiträume offenlegen.
Falscher Umsatzsteuerausweis § 14c UStG-Risiko. Keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt.
Zweifelsfall Finanzamt kann Einordnung anders sehen. Brutto-/Netto- und Nachbelastungsklausel aufnehmen.
Steuer-Tipp: Formulieren Sie im Vertrag nicht nur „keine Umsatzsteuer“. Besser ist eine klare Regelung zur beabsichtigten nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen, zur Nachbelastung, zu § 15a UStG und zur Mitwirkung bei Finanzamtsanfragen.

Steuerklauseln im Unternehmenskaufvertrag

Steuerliche Risiken müssen im Kaufvertrag übersetzt werden. Ein Due-Diligence-Bericht ohne passende Vertragsklauseln schützt den Käufer nicht. Verkäufer sollten zugleich darauf achten, dass Freistellungen zeitlich und betragsmäßig begrenzt sind.

Wichtige Steuerklauseln im Unternehmenskaufvertrag
Klausel Zweck Praxis-Hinweis
Tax Indemnity Freistellung für Steuern vor Closing. Steuerarten, Zeitraum, Verfahren und Höchstbetrag definieren.
Tax Covenant Verhalten zwischen Signing und Closing. Keine ungewöhnlichen Steuerdispositionen ohne Zustimmung.
Betriebsprüfungsklausel Mitwirkung bei Altjahren. Informationsrechte, Verteidigung und Vergleichsabschluss regeln.
Umsatzsteuerklausel Absicherung der Geschäftsveräußerung im Ganzen. Nachbelastung, Vorsteuer und § 15a UStG regeln.
Kaufpreisaufteilung Grundlage für Abschreibung, Grunderwerbsteuer und Bilanzierung. Wirtschaftlich begründen und Anlagen beifügen.
Earn-out-Klausel Variable Kaufpreisbestandteile. Steuerliche Einordnung und Dokumentationspflichten festlegen.

Häufige Steuerfallen beim Unternehmenskauf

Typische Fehler und bessere Lösung
Fehler Folge Besser so
Nur Kaufpreis verhandelt, Struktur offen gelassen. Steuermehrbelastung oder späterer Streit. Asset Deal, Share Deal und Mischstruktur vor LoI vergleichen.
95-%-Grunderwerbsteuerregel aus alten Mustern übernommen. Unerwartete Grunderwerbsteuer. 90-%-Schwellen und Zehnjahresfristen prüfen.
Earn-out steuerlich als sicherer Kaufpreis behandelt. Falsche Timing- und Tarifplanung. BFH IV R 9/21 und Zuflussbesteuerung prüfen.
Tax Due Diligence ohne Vertragsumsetzung. Risiko bleibt beim Käufer. Freistellungen, Garantien und Kaufpreisabschläge vereinbaren.
Umsatzsteuer als „steuerfrei“ bezeichnet. Fehlerhafte Rechnung oder § 14c-Risiko. „Nicht steuerbar nach § 1 Abs. 1a UStG“ verwenden.
Step-up nicht berechnet. Käufer verschenkt Abschreibungspotenzial. Kaufpreisaufteilung vor Closing steuerlich modellieren.

Checkliste: Unternehmenskauf steuerlich vorbereiten

  1. Käufer- und Verkäuferziel getrennt erfassen.
  2. Asset Deal, Share Deal und mögliche Mischstruktur steuerlich vergleichen.
  3. Unternehmenswert mit Ertragswert, Multiples und Substanzwert plausibilisieren.
  4. Kaufpreisaufteilung auf Wirtschaftsgüter, Firmenwert, Grundstücke und Vorräte vorbereiten.
  5. Step-up und Abschreibungspotenzial beim Käufer berechnen.
  6. § 16 EStG, § 17 EStG, § 34 EStG und § 8b KStG je nach Verkäuferstatus prüfen.
  7. Earn-out, Verkäuferdarlehen und Ratenzahlung steuerlich modellieren.
  8. Tax Due Diligence für alle offenen Jahre durchführen.
  9. § 75 AO und steuerliche Erwerberhaftung prüfen.
  10. Gewerbesteuer nach Rechtsform und Deal-Struktur simulieren.
  11. Grunderwerbsteuer bei Grundbesitz und grundbesitzenden Gesellschaften prüfen.
  12. Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG absichern.
  13. Vorsteuerberichtigungsobjekte nach § 15a UStG identifizieren.
  14. Steuerklauseln, Garantien, Freistellungen und Escrow im Kaufvertrag regeln.
  15. Post-Closing-Prozesse für Umsatzsteuer, E-Rechnung, Lohnsteuer, GoBD und Betriebsprüfung organisieren.

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Downloads und Rechner

Video: Steuern beim Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf

FAQ: Unternehmenskauf und Steuern

Was ist steuerlich besser: Asset Deal oder Share Deal?

Das hängt von Käufer, Verkäufer, Rechtsform, stillen Reserven, Grundstücken, Verlustvorträgen und Haftungsrisiken ab. Käufer bevorzugen häufig den Asset Deal wegen Step-up und Abschreibung; Verkäufer bevorzugen häufig den Share Deal.

Was ist ein Step-up beim Unternehmenskauf?

Step-up bedeutet, dass der Käufer beim Asset Deal die erworbenen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ansetzt. Dadurch entsteht oft neues Abschreibungspotenzial.

Welche Grunderwerbsteuerfalle gibt es beim Share Deal?

Bei grundbesitzenden Gesellschaften können Anteilsübertragungen grunderwerbsteuerpflichtig sein, wenn die gesetzlichen 90-%-Schwellen und relevanten Zeiträume erreicht werden.

Fällt beim Unternehmenskauf Umsatzsteuer an?

Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG fällt keine Umsatzsteuer an, weil der Vorgang nicht steuerbar ist. Die Voraussetzungen müssen aber vertraglich und tatsächlich abgesichert werden.

Haftet der Käufer für alte Steuerschulden?

Ja, das kann passieren. Bei Betriebsübernahmen ist insbesondere § 75 AO zu prüfen. Beim Share Deal bleiben Altsteuern in der gekauften Gesellschaft wirtschaftlich relevant.

Wie werden Earn-out-Zahlungen besteuert?

Gewinn- oder umsatzabhängige Earn-out-Zahlungen, deren Entstehen und Höhe beim Verkauf ungewiss sind, werden nach aktueller BFH-Rechtsprechung regelmäßig erst bei Zufluss als nachträgliche Betriebseinnahmen besteuert.

Wozu dient die Tax Due Diligence?

Sie deckt Steuerrisiken der Vergangenheit auf, etwa bei Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Verlustvorträgen, Grunderwerbsteuer, verdeckten Gewinnausschüttungen oder Betriebsprüfungen.

Ist der steuerliche Unternehmenswert der Kaufpreis?

Nein. Der steuerliche Wert, etwa nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren, ist nicht automatisch der Marktpreis. Der Kaufpreis hängt zusätzlich von Markt, Synergien, Wettbewerb, Risiko und Vertragsstruktur ab.

Quellenverzeichnis

  1. § 16 EStG – Veräußerung des Betriebs, Veräußerungsgewinn und Freibetrag; Rechtsstand: 29.06.2026.
  2. § 17 EStG – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, 1-%-Schwelle und Freibetrag 9.060 €; Rechtsstand: 29.06.2026.
  3. § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte, Fünftelregelung und ermäßigter Steuersatz; Rechtsstand: 29.06.2026.
  4. § 32d EStG – gesonderter Steuertarif von 25 % für Einkünfte aus Kapitalvermögen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  5. § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG – Teileinkünfteverfahren und korrespondierender Kostenabzug; Rechtsstand: 29.06.2026.
  6. § 8b KStG – Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne bei Körperschaften; Rechtsstand: 29.06.2026.
  7. § 203 BewG – Kapitalisierungsfaktor 13,75 im vereinfachten Ertragswertverfahren; Rechtsstand: 29.06.2026.
  8. §§ 199 bis 203 BewG – vereinfachtes Ertragswertverfahren und Bewertung nicht notierter Anteile/Betriebsvermögen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  9. § 1 Abs. 1a UStG – Geschäftsveräußerung im Ganzen, nicht steuerbar; Rechtsstand: 29.06.2026.
  10. § 15a UStG – Vorsteuerberichtigung und Bedeutung bei Geschäftsveräußerung im Ganzen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  11. § 14c UStG – unrichtiger oder unberechtigter Umsatzsteuerausweis; Rechtsstand: 29.06.2026.
  12. § 75 AO – Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge; Rechtsstand: 29.06.2026.
  13. § 1 GrEStG – Erwerbsvorgänge, Gesellschafterwechsel, Anteilsvereinigung und 90-%-Schwellen bei grundbesitzenden Gesellschaften; Rechtsstand: 29.06.2026.
  14. § 6a GrEStG – Steuervergünstigung bei bestimmten Umstrukturierungen im Konzern; Rechtsstand: 29.06.2026.
  15. § 7 GewStG – Gewerbeertrag und Veräußerungs-/Aufgabegewinne; Rechtsstand: 29.06.2026.
  16. § 8c KStG – Verlustabzug bei Körperschaften nach schädlichem Beteiligungserwerb; Rechtsstand: 29.06.2026.
  17. BFH, Urteil vom 09.11.2023, IV R 9/21 – Besteuerung von Earn-out-Zahlungen bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils.
  18. IDW S 1 – Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen; für Markt-/Gutachtenwerte von steuerlichen BewG-Werten abzugrenzen.
  19. BMF-Schreiben zur E-Rechnung und GoBD – Bedeutung für Post-Closing-Integration, Rechnungsverarbeitung und Archivierung; Rechtsstand: 29.06.2026.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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