Rechtsstand: 29.06.2026 Kindergeld · Familienkasse · Kinderfreibetrag · Antrag · § 66 EStG · Anlage Kind

Kindergeld 2026 beantragen: Höhe, Antrag, Auszahlung, Nachweise und Steuer-Tipps

Das Kindergeld 2026 beträgt 259 € monatlich je Kind. Es wird grundsätzlich ab Geburt gezahlt, muss aber bei der Familienkasse beantragt werden. Wichtig sind die richtige Antragstellung, die Steuer-Identifikationsnummern, Nachweise für volljährige Kinder, Mitteilungspflichten und die steuerliche Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag.

Kindergeld 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Höhe 2026 259 € monatlich je Kind.
Beginn Ab dem Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Rückwirkend Auszahlung nur für maximal 6 Monate vor dem Antragsmonat.
Bis 18 Jahre Grundanspruch ohne Ausbildungsnachweis.
Bis 25 Jahre Zum Beispiel bei Ausbildung, Studium, Übergangszeit, Ausbildungssuche oder Freiwilligendienst.
Steuer Finanzamt prüft automatisch: Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Die Grafik zeigt die Prüfung von Kind, Anspruchsberechtigtem, Alter, Nachweisen, Antrag und Steuererklärung. Kindergeld-Check 2026 Kind? leiblich, adoptiert, Stief-, Enkel-, Pflegekind Alter? unter 18, 18 bis 25, Behinderung Nachweise? Steuer-ID, Ausbildung, Studium, Meldung Antrag? Familienkasse, max. 6 Monate rückwirkend Merksatz: Antrag früh stellen, Änderungen sofort melden Für die Steuererklärung Kinder immer in der Anlage Kind berücksichtigen lassen
Achtung: Ab Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Kind und Monat.

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist Teil des Familienleistungsausgleichs. Es dient im laufenden Jahr der steuerlichen Freistellung des kindlichen Existenzminimums und, soweit es dafür nicht erforderlich ist, der Förderung der Familie. Es wird monatlich als Steuervergütung gezahlt.

Einfach erklärt: Sie erhalten zunächst monatlich Kindergeld. Später prüft das Finanzamt in der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob stattdessen die Kinderfreibeträge für Sie günstiger sind.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruchsberechtigt sind insbesondere Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Regelungen, insbesondere zum Aufenthaltsstatus.

Anspruchsberechtigung beim Kindergeld
Personengruppe Grundsatz Praxis-Hinweis
Eltern mit Wohnsitz in Deutschland Regelmäßig anspruchsberechtigt. Kindergeld erhält immer nur eine Person.
EU/EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige Kindergeld kann auch in grenzüberschreitenden Fällen in Betracht kommen. Vorrang ausländischer Familienleistungen prüfen.
Drittstaatsangehörige Anspruch hängt vom Aufenthaltstitel und weiteren Voraussetzungen ab. Familienkasse prüft eigenständig.
Getrennt lebende Eltern Kindergeld erhält grundsätzlich der Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Berechtigtenbestimmung bei gemeinsamem Haushalt beachten.
Großeltern Nur bei Haushaltsaufnahme und gesetzlichen Voraussetzungen. Bei gemeinsamem Haushalt mit Eltern ist der Vorrang der Eltern zu beachten.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € monatlich für jedes Kind. Eine Staffelung nach der Anzahl der Kinder gibt es nicht mehr.

Kindergeld 2026 nach Anzahl der Kinder
Kinder Betrag je Kind Monatlicher Gesamtbetrag Jahresbetrag
1 Kind 259 € 259 € 3.108 €
2 Kinder je 259 € 518 € 6.216 €
3 Kinder je 259 € 777 € 9.324 €
4 Kinder je 259 € 1.036 € 12.432 €

Was ist ein Zählkind?

Ein Zählkind ist ein Kind, für das Sie selbst kein Kindergeld erhalten, das aber bei der Reihenfolge Ihrer Kinder berücksichtigt werden kann. Da das Kindergeld seit 2023 einheitlich je Kind gezahlt wird, spielt der Zählkindvorteil für die Höhe des Kindergeldes aktuell regelmäßig keine Rolle mehr. Er kann aber in Altjahren oder bei anderen kindbezogenen Berechnungen relevant gewesen sein.

Achtung: Alte Beispiele zu Zählkindern mit höherem Kindergeld ab dem dritten Kind sollten aus aktuellen 2026-Ratgebern entfernt oder ausdrücklich als historische Rechtslage markiert werden.

Für welche Kinder gibt es Kindergeld?

Kindergeld gibt es für Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Dazu gehören insbesondere leibliche Kinder, Adoptivkinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder.

Berücksichtigungsfähige Kinder
Kind Voraussetzung Nachweis
Leibliches Kind Abstammung. Geburtsurkunde, Steuer-ID.
Adoptivkind Wirksame Adoption. Adoptionsbeschluss, Personenstandsnachweis.
Stiefkind Aufnahme in den Haushalt. Meldedaten, Haushaltsnachweis.
Enkelkind Aufnahme in den Haushalt. Haushaltsnachweis; Vorrang der Eltern prüfen.
Pflegekind Familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band; kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern. Pflegeverhältnis, Jugendamtsunterlagen, Haushaltsnachweis.

Kindergeld ab 18 Jahren: Wann bleibt der Anspruch bestehen?

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht der Kindergeldanspruch grundsätzlich ohne weitere Ausbildungsnachweise. Danach muss ein besonderer Berücksichtigungstatbestand vorliegen.

Kindergeld für volljährige Kinder
Situation Altersgrenze Wichtige Voraussetzung
Schul-, Berufsausbildung oder Studium Bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag. Ausbildung muss nachgewiesen werden.
Übergangszeit Bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag. Maximal 4 Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Ausbildungsplatzsuche Bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag. Kind muss sich nachweislich um Ausbildungs- oder Studienplatz bemühen.
Freiwilligendienst Bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag. Zum Beispiel FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst.
Arbeitsuchend Bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag. Arbeitsuchendmeldung bei Arbeitsagentur oder Jobcenter.
Behinderung Ohne feste Altersgrenze. Behinderung muss grundsätzlich vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein und ursächlich dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann.

Erstausbildung, Zweitausbildung und Nebenjob

Während einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums ist eine Erwerbstätigkeit des Kindes regelmäßig unschädlich. Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums wird ein Kind in weiterer Ausbildung grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn es keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Unschädlich sind regelmäßig eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Wochenstunden, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder eine geringfügige Beschäftigung.

Minijob 2026: Die dynamische Minijob-Grenze beträgt seit 01.01.2026 603 € monatlich. Für das Kindergeld ist aber nicht nur der Betrag entscheidend, sondern vor allem, ob nach einer Erstausbildung eine schädliche Erwerbstätigkeit vorliegt.
Achtung / korrigiert: Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine einfache starre „Grundfreibetragsgrenze“. Entscheidend ist, ob das Kind wegen der Behinderung außerstande ist, seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken.

Kindergeld beantragen: So gehen Sie vor

Kindergeld wird nicht automatisch ab Geburt ausgezahlt. Sie müssen es bei der Familienkasse beantragen. Die Auszahlung ist rückwirkend auf die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats begrenzt, in dem der Antrag eingeht.

  1. Antrag vorbereiten: Antrag auf Kindergeld und Anlage Kind verwenden.
  2. Steuer-ID bereithalten: Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes ist zwingend anzugeben, soweit vergeben.
  3. Nachweise sammeln: Bei Neugeborenen regelmäßig Geburtsnachweis; bei volljährigen Kindern Ausbildungs-, Studien- oder sonstige Nachweise.
  4. Online einreichen: Viele Anträge und Nachweise können über die eServices der Familienkasse digital übermittelt werden.
  5. Bescheid prüfen: Prüfen Sie Zeitraum, berücksichtigte Kinder, Bankverbindung und eventuelle Befristungen.
Steuer-Tipp: Stellen Sie den Antrag möglichst direkt nach der Geburt. Wer länger wartet, verliert wegen der sechsmonatigen Auszahlungsbeschränkung möglicherweise Geld.
Offizielle Anlaufstelle: Nutzen Sie für Antrag, Nachweise und Änderungen die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: eServices der Familienkasse .

Welche Nachweise benötigt die Familienkasse?

Typische Nachweise für Kindergeld
Fall Typische Nachweise Hinweis
Neugeborenes Kind Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung, Steuer-ID. Steuer-ID wird automatisch vom BZSt vergeben.
Kind über 18 in Schule Schulbescheinigung. Aktualität beachten.
Berufsausbildung Ausbildungsvertrag, Ausbildungsbescheinigung. Beginn, Ende und Unterbrechungen melden.
Studium Immatrikulationsbescheinigung. Semesterweise oder jährlich nach Anforderung der Familienkasse.
Ausbildungssuche Bewerbungen, Bescheinigung der Berufsberatung, Nachweise über Bemühungen. Für jeden relevanten Zeitraum dokumentieren.
Arbeitsuchend bis 21 Meldung bei Arbeitsagentur oder Jobcenter. Arbeitsuchendmeldung muss bestehen.
Kind mit Behinderung Schwerbehindertenausweis, ärztliches Gutachten, Nachweise zu Einkommen und Bedarf. Ursächlichkeit der Behinderung für fehlenden Selbstunterhalt darlegen.
Digitale Nachweise: Nachweise können bei der Familienkasse direkt online eingereicht werden. Papierunterlagen werden dort regelmäßig digitalisiert; reichen Sie daher nach Möglichkeit Kopien ein.

Auszahlung des Kindergeldes

Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Der konkrete Zahlungstermin richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Die Endziffer 0 erhält die Zahlung zu Monatsbeginn, die Endziffer 9 regelmäßig am Monatsende. Ein Anspruch auf Überweisung an einem bestimmten Kalendertag besteht nicht.

Auszahlung nach Endziffer
Endziffer der Kindergeldnummer Typische Auszahlung Hinweis
0 Monatsbeginn. Früheste Auszahlungstermine.
1 bis 8 Gestaffelt im Laufe des Monats. Genaue Termine monatlich prüfen.
9 Monatsende. Späteste Auszahlungstermine.
Familienkasse-Hotlines: Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag: 0800 4 5555 30. Auszahlungstermine: 0800 4 5555 33. Der Anruf ist nach Angaben der Familienkasse kostenfrei.

Mitteilungspflichten: Was müssen Sie der Familienkasse melden?

Wer Kindergeld beantragt oder erhält, muss Änderungen, die für den Anspruch erheblich sind, unverzüglich der Familienkasse mitteilen. Das gilt für Änderungen bei den Eltern und beim Kind.

Typische Änderungen, die zu melden sind
Bereich Beispiele Warum wichtig?
Eltern / Berechtigte Umzug, Bankverbindung, Trennung, neuer gemeinsamer Haushalt, Auslandsbeschäftigung. Zuständigkeit und Anspruch können sich ändern.
Kind unter 18 Kind verlässt Haushalt, verstirbt, wird vermisst oder erhält andere kindbezogene Leistungen. Haushaltsaufnahme und Anspruchsvoraussetzungen betroffen.
Kind über 18 Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst beginnt, endet, wird gewechselt, unterbrochen oder abgebrochen. Berücksichtigungstatbestand kann wegfallen.
Nach Erstausbildung Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. 20-Stunden-Grenze und unschädliche Tätigkeiten prüfen.
Ausland Auslandsaufenthalt, Auslandsstudium, Beschäftigung im Ausland, ausländische Familienleistungen. Vorrang- und Anrechnungsvorschriften möglich.
Achtung: Zu Unrecht gezahltes Kindergeld kann zurückgefordert werden. Bei unterlassener Mitteilung drohen je nach Fall auch Bußgeld- oder Strafverfahren.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was ist steuerlich besser?

Sie müssen diese Frage nicht selbst endgültig beantworten. Das Finanzamt führt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch eine Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder steuerlich vorteilhafter sind.

Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026
Variante Wert 2026 Wirkung
Kindergeld 259 € monatlich je Kind = 3.108 € jährlich. Monatliche Zahlung durch Familienkasse.
Kinderfreibetrag 3.414 € je Elternteil, zusammen 6.828 €. Minderung des zu versteuernden Einkommens.
BEA-Freibetrag 1.464 € je Elternteil, zusammen 2.928 €. Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.
Gesamtfreibetrag 9.756 € je Kind bei zusammenveranlagten Eltern. Günstigerprüfung im Steuerbescheid.
Beispiel: Bei einem Kind beträgt das Kindergeld 2026 insgesamt 3.108 €. Ob der Kinderfreibetrag günstiger ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Ist der Steuervorteil durch die Freibeträge höher als der Kindergeldanspruch, berücksichtigt das Finanzamt die Freibeträge und rechnet den Kindergeldanspruch hinzu.
Steuer-Tipp: Tragen Sie Kinder in der Steuererklärung vollständig in der Anlage Kind ein. Nur so können neben der Günstigerprüfung auch weitere familienbezogene Steuervergünstigungen berücksichtigt werden.

Trennung, Abzweigung und Pfändung

Kindergeld bei Trennung

Bei mehreren Berechtigten wird Kindergeld grundsätzlich an die Person gezahlt, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt, können die Berechtigten bestimmen, wer das Kindergeld erhält.

Abzweigung des Kindergeldes

Kommt der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nach, kann das Kindergeld in Sonderfällen an das Kind selbst oder an die Person beziehungsweise Stelle ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt gewährt.

Pfändung

Der Kindergeldanspruch kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, für das Kindergeld festgesetzt und ausgezahlt wird.

Steuer-Tipps für Familien

Früh beantragen Wegen der sechsmonatigen Auszahlungsbeschränkung sollten Sie den Antrag direkt nach der Geburt stellen.
Volljährige Kinder überwachen Ausbildungs- und Studiennachweise rechtzeitig einreichen, damit die Zahlung nicht endet.
Auslandsfälle prüfen Bei Ausland, EU/EWR, Schweiz oder ausländischen Familienleistungen ist eine Einzelfallprüfung wichtig.
Nebenjob richtig einordnen Nach Erstausbildung auf 20-Stunden-Grenze, Ausbildungsdienstverhältnis und Minijob achten.
Weitere Familienvorteile nutzen Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Ausbildungsfreibetrag prüfen.
Bescheid prüfen Ablehnende oder aufhebende Kindergeldbescheide haben Rechtsbehelfsfristen.
Weitere familienbezogene Steuervorteile 2026: Kinderbetreuungskosten können seit 2025 zu 80 %, höchstens 4.800 € je Kind, als Sonderausgaben abziehbar sein. Schulgeld ist unter Voraussetzungen zu 30 %, höchstens 5.000 €, abziehbar. Für volljährige, auswärtig untergebrachte Kinder in Berufsausbildung kommt ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € in Betracht.

Checkliste: Kindergeld 2026 richtig beantragen

  1. Prüfen, welche Person kindergeldberechtigt ist.
  2. Kindergeldantrag und Anlage Kind vorbereiten.
  3. Steuer-ID von Kind und antragstellender Person bereithalten.
  4. Bei Neugeborenen Geburtsnachweis beifügen.
  5. Bei volljährigen Kindern Ausbildungs-, Studien- oder sonstige Nachweise beifügen.
  6. Antrag möglichst sofort stellen, da die Auszahlung nur begrenzt rückwirkend erfolgt.
  7. Bescheid der Familienkasse prüfen.
  8. Änderungen unverzüglich online oder schriftlich mitteilen.
  9. Kinder in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Kind erfassen.
  10. Weitere Steuervorteile für Familien prüfen.

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FAQ: Kindergeld 2026

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € monatlich für jedes anspruchsberechtigte Kind.

Wie lange kann Kindergeld rückwirkend gezahlt werden?

Festgesetztes Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats ausgezahlt, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist.

Bis wann gibt es Kindergeld?

Grundsätzlich gibt es Kindergeld bis zum 18. Geburtstag. Danach kann der Anspruch insbesondere bei Ausbildung, Studium, Ausbildungssuche, Übergangszeit, Freiwilligendienst, Arbeitsuchendmeldung oder Behinderung fortbestehen.

Gibt es Kindergeld während des Studiums?

Ja, grundsätzlich bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Zweitausbildung ist insbesondere die Erwerbstätigkeit zu prüfen.

Ist ein Minijob des Kindes schädlich?

Ein Minijob ist beim Kindergeld grundsätzlich unschädlich. Bei einer weiteren Ausbildung nach abgeschlossener Erstausbildung kommt es vor allem auf die Regeln zur schädlichen Erwerbstätigkeit an.

Was passiert, wenn mein Kind 18 wird?

Für die Zeit nach dem 18. Geburtstag müssen Sie der Familienkasse Nachweise vorlegen, etwa Schul-, Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsuchendnachweise.

Was ist günstiger: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Das Finanzamt prüft automatisch im Einkommensteuerbescheid, ob das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder steuerlich günstiger sind.

Kann Kindergeld gepfändet werden?

Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, für das Kindergeld festgesetzt und ausgezahlt wird.

Quellenverzeichnis

  1. § 31 EStG – Familienleistungsausgleich, Kindergeld als Steuervergütung und Günstigerprüfung; Rechtsstand: 29.06.2026.
  2. § 32 EStG – Kinder, Altersgrenzen, Berufsausbildung, Übergangszeit, Freiwilligendienst, Behinderung und Freibeträge für Kinder; Rechtsstand: 29.06.2026.
  3. § 62 EStG – Anspruchsberechtigte beim Kindergeld; Rechtsstand: 29.06.2026.
  4. § 63 EStG – zu berücksichtigende Kinder und Steuer-Identifikationsnummer; Rechtsstand: 29.06.2026.
  5. § 64 EStG – Zusammentreffen mehrerer Ansprüche, Haushaltsaufnahme und Berechtigtenbestimmung; Rechtsstand: 29.06.2026.
  6. § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes: 259 € monatlich für jedes Kind; Rechtsstand: 29.06.2026.
  7. § 67 EStG – Antrag auf Kindergeld; Rechtsstand: 29.06.2026.
  8. § 68 EStG – besondere Mitwirkungspflichten und Offenbarungsbefugnis; Rechtsstand: 29.06.2026.
  9. § 70 EStG – Festsetzung, Zahlung und rückwirkende Auszahlung nur für sechs Monate; Rechtsstand: 29.06.2026.
  10. § 74 EStG – Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen, Abzweigung; Rechtsstand: 29.06.2026.
  11. § 76 EStG – Pfändung von Kindergeld nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines berücksichtigten Kindes; Rechtsstand: 29.06.2026.
  12. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Kinderbetreuungskosten, 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 € je Kind; Rechtsstand: 29.06.2026.
  13. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG – Schulgeld, 30 % des Entgelts, höchstens 5.000 €; Rechtsstand: 29.06.2026.
  14. § 33a Abs. 2 EStG – Ausbildungsfreibetrag für volljährige, auswärtig untergebrachte Kinder in Berufsausbildung; Rechtsstand: 29.06.2026.
  15. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld 2026, Antrag, Nachweise, Auszahlungstermine und eServices; Rechtsstand: 2026.
  16. Minijob-Zentrale, Geringfügigkeitsgrenze 2026: 603 € monatlich, Formel Mindestlohn × 130 : 3; Rechtsstand: 2026.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Kindergeldantrag

EStH 31

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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