Familienlastenausgleich 2026: Kindergeld, Kinderfreibetrag & Steuervorteile berechnen
Der Familienlastenausgleich 2026 sorgt dafür, dass Eltern steuerlich entlastet werden. Familien erhalten zunächst monatlich Kindergeld. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt anschließend automatisch, ob der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf steuerlich günstiger sind. Diese Prüfung wird als Günstigerprüfung bezeichnet.
2026 beträgt das Kindergeld 259 € monatlich je Kind. Der gesamte Kinderfreibetrag einschließlich BEA-Freibetrag beträgt bei zusammenveranlagten Eltern 9.756 € je Kind.
Rechtsstand: 04.06.2026 · Grundlage: §§ 31, 32, 32a, 33b, 39a, 62 ff. EStG, BKGG und aktuelle Familienleistungen 2026
Familienlastenausgleich-Rechner
Mit dem Rechner können Sie überschlägig prüfen, ob für Ihre Familie das Kindergeld oder die steuerliche Wirkung der Kinderfreibeträge günstiger ist. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über weitere familienbezogene Steuervergünstigungen.
Familienleistungsausgleich
Familienlastenausgleich 2026: Das Wichtigste in Kürze
| Leistung / Freibetrag | Betrag 2026 | Kurz erklärt |
|---|---|---|
| Kindergeld | 259 € monatlich je Kind | Wird regelmäßig monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. |
| Kinderfreibetrag | 6.828 € je Kind | 3.414 € je Elternteil. |
| BEA-Freibetrag | 2.928 € je Kind | Für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. |
| Gesamte Freibeträge für Kinder | 9.756 € je Kind | Kinderfreibetrag plus BEA-Freibetrag bei beiden Eltern zusammen. |
| Kinderbetreuungskosten | 80 %, max. 4.800 € | Pro Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben abziehbar. |
| Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | 4.260 € | Erhöhung um 240 € für jedes weitere Kind. |
| Ausbildungsfreibetrag | 1.200 € | Für auswärtig untergebrachte volljährige Kinder in Ausbildung. |
Einfach erklärt: Kindergeld ist die laufende Auszahlung. Kinderfreibeträge wirken dagegen erst in der Steuerberechnung. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für die Eltern günstiger ist.
Was ist der Familienleistungsausgleich?
Der Familienleistungsausgleich stellt sicher, dass das Existenzminimum eines Kindes bei den Eltern steuerfrei bleibt. Das geschieht entweder durch das monatlich gezahlte Kindergeld oder durch die steuerliche Berücksichtigung von Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag.
Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von Amts wegen, ob der Anspruch auf Kindergeld oder die steuerliche Wirkung der Freibeträge günstiger ist. Ergibt sich durch die Freibeträge eine höhere Steuerentlastung, werden die Freibeträge abgezogen und das Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzugerechnet.
Bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Freibeträge für Kinder grundsätzlich berücksichtigt, auch wenn es bei der Einkommensteuer selbst beim Kindergeld bleibt.
Kindergeld 2026: Höhe, Anspruch und Antrag
Das Kindergeld 2026 beträgt monatlich 259 € je Kind. Es wird grundsätzlich einkommensunabhängig gezahlt und muss bei der Familienkasse beantragt werden. Benötigt werden insbesondere die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes und der anspruchsberechtigten Eltern.
Für welche Kinder gibt es Kindergeld?
- grundsätzlich für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- für arbeitslos gemeldete Kinder regelmäßig bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres,
- für Kinder in Ausbildung, Studium oder bestimmten Freiwilligendiensten regelmäßig bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
- für Kinder mit Behinderung unter besonderen Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus.
Wer erhält das Kindergeld?
Leben Eltern zusammen, können sie bestimmen, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird. Leben Eltern getrennt, erhält regelmäßig der Elternteil das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt. Bei mehreren Anspruchsberechtigten gelten besondere Konkurrenzregelungen.
Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag 2026
Der Kinderfreibetrag dient der steuerlichen Freistellung des sächlichen Existenzminimums des Kindes. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, kurz BEA-Freibetrag.
| Freibetrag | Je Elternteil 2026 | Beide Eltern zusammen 2026 |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag | 3.414 € | 6.828 € |
| BEA-Freibetrag | 1.464 € | 2.928 € |
| Summe | 4.878 € | 9.756 € |
Die Freibeträge werden in der Einkommensteuererklärung über die Anlage Kind berücksichtigt. Ein gesonderter Antrag auf die Günstigerprüfung ist nicht erforderlich.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Wie funktioniert die Günstigerprüfung?
Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt automatisch: Ist das bereits gezahlte Kindergeld günstiger oder führt der Abzug der Kinderfreibeträge zu einer höheren steuerlichen Entlastung?
Beispiel
Eltern mit einem Kind erhalten 2026 Kindergeld von:
259 € × 12 Monate = 3.108 € Kindergeld pro Jahr
Das Finanzamt berechnet zusätzlich, welche Steuerersparnis sich durch die Freibeträge von insgesamt 9.756 € ergeben würde. Ist diese Steuerersparnis höher als das Kindergeld, wirken die Freibeträge günstiger. Ist sie niedriger, bleibt es beim Kindergeld.
Praxistipp: Die Kinderfreibeträge wirken sich typischerweise eher bei höherem Einkommen aus. Bei niedrigeren und mittleren Einkommen ist das Kindergeld häufig günstiger.
Welche Kinder werden steuerlich berücksichtigt?
Steuerlich berücksichtigt werden insbesondere:
- leibliche Kinder,
- Adoptivkinder,
- Pflegekinder, wenn ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band besteht.
Pflegekinder werden nur berücksichtigt, wenn das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht und das Kind nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurde.
Stiefkinder und Enkelkinder
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinderfreibeträge oder der BEA-Freibetrag auch auf Stiefeltern oder Großeltern übertragen werden, wenn das Kind in deren Haushalt aufgenommen wurde. Die Übertragung muss in der Steuererklärung beantragt und nachvollziehbar begründet werden.
Volljährige Kinder, Ausbildung und Zweitausbildung
Volljährige Kinder können steuerlich weiter berücksichtigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders häufig geht es um Ausbildung, Studium, Übergangszeiten oder eine Zweitausbildung.
Berücksichtigung bis 25 Jahre
- Berufsausbildung oder Studium,
- Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten,
- Freiwilligendienst, zum Beispiel freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr,
- fehlender Ausbildungsplatz trotz ernsthafter Bemühungen.
Zweitausbildung und Erwerbstätigkeit
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in einer weiteren Ausbildung grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn es keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Unschädlich sind insbesondere:
- eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit,
- ein Ausbildungsdienstverhältnis,
- ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis.
Keine allgemeine Einkünfte- und Bezügegrenze mehr
Die frühere allgemeine Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder in Ausbildung ist entfallen. Entscheidend sind heute vor allem Ausbildungsstatus, Alter und nach einer Erstausbildung die Frage einer schädlichen Erwerbstätigkeit.
Kinderbetreuungskosten absetzen
Eltern können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abziehen. Seit 2025 sind 80 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.800 € je Kind und Kalenderjahr, steuerlich abziehbar.
Begünstigte Betreuungskosten
- Kindergarten, Kita und Hort,
- Tagesmutter oder Tagesvater,
- Babysitter und Kinderbetreuung im Haushalt,
- Betreuung während der Ferien, soweit es sich um Betreuung und nicht um Unterricht handelt.
Nicht begünstigt
- Schulgeld,
- Nachhilfeunterricht,
- Sport-, Musik- und Freizeitkurse,
- Verpflegungskosten.
Wichtig: Die Zahlung sollte unbar erfolgen. Barzahlungen werden steuerlich regelmäßig nicht anerkannt. Bewahren Sie Rechnung, Vertrag und Zahlungsnachweis auf.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen steuerlichen Entlastungsbetrag. Er beträgt 4.260 € pro Jahr für ein Kind und erhöht sich um 240 € für jedes weitere Kind.
Voraussetzungen
- Sie sind alleinstehend,
- mindestens ein Kind gehört zu Ihrem Haushalt,
- für dieses Kind besteht Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge,
- es besteht keine schädliche Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person.
Der Entlastungsbetrag wird bei Arbeitnehmern regelmäßig über die Steuerklasse II berücksichtigt. Der Erhöhungsbetrag für weitere Kinder kann im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren als Freibetrag eingetragen werden.
Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte Kinder
Für ein volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet und auswärtig untergebracht ist, können Eltern einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € jährlich geltend machen.
Voraussetzungen
- Das Kind ist volljährig,
- es befindet sich in Berufsausbildung oder Studium,
- es ist auswärtig untergebracht,
- für das Kind besteht Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge.
Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern wird der Freibetrag grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Eine andere Aufteilung kann gemeinsam beantragt werden.
Übertragung von Kinderfreibeträgen und Pauschbeträgen
Bei getrennt lebenden Eltern kann die Übertragung von Freibeträgen eine wichtige Rolle spielen. Der Kinderfreibetrag eines Elternteils kann auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht im Wesentlichen nicht nachkommt oder nicht unterhaltspflichtig ist.
BEA-Freibetrag
Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung kann in bestimmten Fällen abweichend vom Kinderfreibetrag übertragen werden. Das ist insbesondere relevant, wenn ein minderjähriges Kind beim anderen Elternteil nicht gemeldet ist.
Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Steht dem Kind ein Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag zu, kann dieser auf die Eltern übertragen werden, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht selbst nutzt und Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht.
Kinder mit Behinderung
Für Kinder mit Behinderung gelten besondere Regeln. Ein Kind kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt werden, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung rechtzeitig eingetreten ist.
Wichtige steuerliche Vorteile
- Kindergeld und Kinderfreibeträge über die Altersgrenze hinaus,
- Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags auf die Eltern,
- Pflege-Pauschbetrag bei persönlicher Pflege,
- behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale unter gesetzlichen Voraussetzungen,
- außergewöhnliche Belastungen bei nachgewiesenen Kosten.
Entscheidend ist regelmäßig, ob das Kind seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf aus eigenen Mitteln decken kann. Dabei werden Einkünfte, Bezüge und der behinderungsbedingte Mehrbedarf berücksichtigt.
Praxistipps für Eltern und Familien
1. Anlage Kind vollständig ausfüllen
Viele Steuervergünstigungen werden nur berücksichtigt, wenn die Angaben in der Anlage Kind vollständig sind. Dazu gehören Ausbildungszeiten, Haushaltszugehörigkeit, auswärtige Unterbringung und Betreuungskosten.
2. Freistellungen und Steuerklasse prüfen
Alleinerziehende sollten prüfen, ob die Steuerklasse II richtig eingetragen ist. Bei mehreren Kindern kann zusätzlich ein Freibetrag im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren sinnvoll sein.
3. Kinderbetreuungskosten unbar zahlen
Zahlen Sie Betreuungskosten per Überweisung und bewahren Sie Rechnung, Vertrag und Zahlungsnachweis auf.
4. Volljährige Kinder dokumentieren
Für volljährige Kinder sollten Ausbildungsnachweise, Studienbescheinigungen, Nachweise über Übergangszeiten, Freiwilligendienst oder Arbeitsuchendmeldung sorgfältig aufbewahrt werden.
5. Günstigerprüfung nicht selbst beantragen
Die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen erfolgt automatisch. Entscheidend ist aber, dass das Kind in der Steuererklärung korrekt angegeben wird.
Häufige Fragen zum Familienlastenausgleich
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt 2026 259 € monatlich je Kind.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 6.828 € je Kind. Zusammen mit dem BEA-Freibetrag von 2.928 € ergeben sich insgesamt 9.756 € bei beiden Eltern zusammen.
Was ist günstiger: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, welche Variante günstiger ist. Bei höheren Einkommen wirken die Freibeträge häufiger stärker als das Kindergeld.
Kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?
Ja. Seit 2025 sind 80 % der begünstigten Betreuungskosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr, als Sonderausgaben abziehbar.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 € für ein Kind und erhöht sich um 240 € für jedes weitere Kind.
Wann werden volljährige Kinder berücksichtigt?
Volljährige Kinder werden insbesondere während Ausbildung, Studium, bestimmten Freiwilligendiensten, kurzen Übergangszeiten oder bei fehlendem Ausbildungsplatz bis regelmäßig 25 Jahre berücksichtigt.
Gibt es Kindergeld für Kinder mit Behinderung über 25?
Ja, wenn das Kind wegen einer vor Eintritt der gesetzlichen Altersgrenze eingetretenen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Passend dazu
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 31 EStG – Familienleistungsausgleich.
- § 32 EStG – Kinder, Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag.
- § 32 Abs. 6 EStG – Freibeträge für Kinder.
- § 32d EStG – besondere Besteuerung von Kapitalerträgen, soweit relevant.
- § 33b EStG – Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge.
- § 39a EStG – Freibeträge im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren.
- §§ 62 bis 78 EStG – Kindergeld.
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
- Aktuelle Veröffentlichungen des Bundesfamilienministeriums und der Finanzverwaltung zu Familienleistungen 2026.
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