Limited (Ltd.)


Herzlich willkommen auf meiner Seite Limited (Ltd.),

Limited SteuerberaterSie interessieren sich für die Rechtsform der Limited? Mein Name ist Michael Schröder und ich bin als Steuerberater auf die Rechtsform der Limited spezialisiert. Nachfolgend möchte ich Ihnen wichtige Informationen zur Limited geben. Sie können natürlich auch gerne meine Steuerberatung zum Thema Limited anfordern...

 

Limited (Ltd.) gründen als alternative Rechtsform zur GmbH ?

Steuerrecht und Buchführung der Limited (Ltd.)

Fazit Limited als alternative Rechtsform

Limited (Ltd.) in Hong Kong gründen?

 

Viele Existenzgründer wählen die Rechtsform der Limited. Bei einer Limited gibt es den Geschäftsführer (Director), den Sekretär (Company Secretary) und die Aktionäre (Shareholders). Die Aktionäre sind die Anteilseinger der Limited. Für die Gründung und das Führen benötigen Sie mindestens zwei Personen, nämlich den Geschäftsführer und den Sekretär.

 

Der Geschäftsführer der Limited ist verantwortlich für:

 

Der Sekretär der Limited hat grundsätzlich keine Rechte. Dem Sekretär obliegen folgende Aufgaben:

  • Registrierung des Geschäftsführers/der Geschäftsführer und des Sekretärs

  • Einladung zu Haupt- und Gesellschafterversammlungen

 

In der Satzung der Limited wird wird insbesondere der Geschäftszweck festgehalten sowie die Vertretung und Führung der Limited. Die Limited benötigt einen registrierten Firmensitz (Registered Office). Der registrierte Firmensitz dient dazu, offizielle Dokumente zu empfangen. Das registrierte Büro muss auf allen Rechnungen und Geschäftspapieren stehen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Rechtsform der Limited...

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Steuerrecht und Buchführung der Limited

Die Limited wird steuerlich in Deutschland grundsätzlich wie eine jede andere Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) behandelt, d.h. die Limited unterliegt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Es gelten die deutschen Steuergesetze für Steuersparmodelle, Geschäftsführergehalt, Altersvorsorge, Ansparabschreibung usw. Sofern die Limited in Großbritannien oder in anderen Ländern Einkünfte erzielt besteht die Gefahr der Doppelbesteuerung, die durch entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen allerdings in den meisten Fällen vermieden werden kann.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Steuerrecht der Limited...

 

Die Limited unterliegt sowohl der deutschen als auch englischen Buchführungspflicht. Eine Einnahmenüberschussrechnung ist nicht zulässig, vielmehr ist die Doppelte Buchführung anzuwenden und ein Jahresabschluss (Bilanz, GuV sowie Anhang) zu erstellen. Der Jahresabschluss muss veröffentlicht werden. Die Finanzbuchhaltung (doppelte Buchführung) kann mit einem kostenlosen Buchhaltungsprogramm erledigt werden. Die Buchhaltungssoftware erfüllt alle Voraussetzungen einer elektronischen Betriebsprüfung. Alternativ biete ich meinen Mandanten eine kostenlose online Buchhaltungssoftware an, mit dem Sie Belege einscannen und online Rechnungen erstellen können. Für die kostenlose Nutzung bitte bei der Anmeldung den Promotioncode angeben: "steuerschroeder".

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Buchhaltung der Limited...

 

Fazit Limited als alternative Rechtsform

Sie sind sich noch nicht sicher, ob eine Limited als alternative Rechtsform zur GmbH für Sie in Frage kommt? Dann finden Sie hier eine Gegenüberstellung der englischen Limited und der deutschen GmbH bzw. Mini-Gmabh (UG). Diese Informationen basieren auf einer wirtschaftswissenschaftlichen Arbeit. Sie erhalten unabhängige und fundierte Informationen, die für eine Gründung einer Limited wichtig sind und werden danach in der Lage sein selbst zu entscheiden, ob  für Sie die Gründung einer Limited in Betracht kommt.

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Limited in Hong Kong gründen?

Sie können eine Limited in England oder auch z. B. in Hong Kong gründen. Das Recht in beiden Gebieten ist sehr ähnlich. Für die Geschäftstätigkeit in Deutschland bietet sich eine Limited in England an. Für internationale Geschäftstätigkeiten insbesondere mit China bietet sich die Limited in Hong Kong an. Hong Kong wurde wieder einmal zu dem freiesten Wirtschaftssystem gewählt. Weiter Informationen zur Limited in Hong Kong finden Sie hier: Limited Hong Kong.

 

E-Mail: Limited@SteuerSchroeder.de

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112

 

 

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