Herzlich willkommen auf
meiner Seite Limited (Ltd.),
Sie interessieren sich für die Rechtsform
der Limited? Mein Name ist Michael
Schröder und ich bin als Steuerberater auf die
Rechtsform der Limited spezialisiert. Nachfolgend möchte ich Ihnen
wichtige Informationen zur Limited geben. Sie können natürlich auch
gerne
meine Steuerberatung
zum Thema Limited anfordern...
Limited (Ltd.) gründen als alternative Rechtsform zur GmbH
?
Steuerrecht und Buchführung
der Limited (Ltd.)
Fazit Limited als alternative Rechtsform
Limited (Ltd.) in Hong Kong gründen?
Viele Existenzgründer wählen
die Rechtsform der Limited. Bei einer Limited gibt
es den Geschäftsführer (Director), den
Sekretär (Company Secretary) und die
Aktionäre (Shareholders). Die Aktionäre
sind die Anteilseinger der Limited. Für die
Gründung und das Führen benötigen Sie
mindestens zwei Personen, nämlich den
Geschäftsführer und den Sekretär.
Der Geschäftsführer der
Limited ist verantwortlich für:
-
-
-
Statusbericht (Annual Return)
-
Der Sekretär der Limited hat
grundsätzlich keine Rechte. Dem Sekretär
obliegen folgende Aufgaben:
-
Registrierung des Geschäftsführers/der
Geschäftsführer und des Sekretärs
-
Einladung zu Haupt- und Gesellschafterversammlungen
In der Satzung der Limited wird wird insbesondere der
Geschäftszweck festgehalten sowie die Vertretung und
Führung der Limited. Die Limited benötigt einen
registrierten Firmensitz (Registered
Office). Der registrierte Firmensitz dient dazu,
offizielle Dokumente zu empfangen. Das registrierte
Büro muss auf allen Rechnungen
und Geschäftspapieren stehen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur
Rechtsform der Limited...
Top Limited
Die Limited wird
steuerlich in Deutschland grundsätzlich wie eine
jede andere Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH)
behandelt, d.h. die Limited unterliegt der Körperschaftsteuer und der
Gewerbesteuer.
Es gelten die deutschen Steuergesetze für
Steuersparmodelle,
Geschäftsführergehalt,
Altersvorsorge,
Ansparabschreibung usw. Sofern die Limited in
Großbritannien oder in anderen Ländern
Einkünfte erzielt besteht die Gefahr der
Doppelbesteuerung, die durch
entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen
allerdings in den meisten Fällen vermieden werden
kann.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum
Steuerrecht der Limited...
Die Limited unterliegt sowohl
der deutschen als auch englischen
Buchführungspflicht.
Eine
Einnahmenüberschussrechnung ist nicht
zulässig, vielmehr ist die Doppelte
Buchführung anzuwenden und ein Jahresabschluss
(Bilanz, GuV sowie Anhang) zu erstellen. Der
Jahresabschluss muss veröffentlicht
werden. Die
Finanzbuchhaltung (doppelte Buchführung) kann mit einem kostenlosen
Buchhaltungsprogramm erledigt
werden. Die Buchhaltungssoftware
erfüllt alle Voraussetzungen einer elektronischen
Betriebsprüfung.
Alternativ biete ich meinen
Mandanten eine kostenlose online Buchhaltungssoftware an, mit dem Sie
Belege einscannen und
online
Rechnungen erstellen
können. Für die kostenlose Nutzung bitte bei der
Anmeldung den Promotioncode angeben: "steuerschroeder".
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur
Buchhaltung der Limited...
Sie sind sich noch nicht sicher, ob eine Limited als
alternative Rechtsform zur GmbH für Sie in Frage kommt? Dann finden Sie
hier eine Gegenüberstellung der englischen
Limited
und der deutschen GmbH bzw. Mini-Gmabh (UG). Diese Informationen
basieren auf einer wirtschaftswissenschaftlichen Arbeit. Sie
erhalten unabhängige und fundierte Informationen, die
für eine Gründung einer Limited wichtig sind
und werden danach in der Lage sein selbst zu entscheiden, ob für
Sie die Gründung einer Limited in Betracht kommt.
Top Limited
Sie können eine Limited in England oder auch z. B. in
Hong Kong gründen. Das Recht in beiden Gebieten ist
sehr ähnlich. Für die
Geschäftstätigkeit in Deutschland bietet sich
eine Limited in England an. Für internationale
Geschäftstätigkeiten insbesondere mit China
bietet sich die Limited in Hong Kong an. Hong Kong wurde
wieder einmal zu dem freiesten Wirtschaftssystem
gewählt. Weiter Informationen zur Limited in Hong
Kong
finden Sie hier:
Limited Hong Kong.
E-Mail: Limited@SteuerSchroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
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