Limited (Ltd.)
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Sie interessieren sich für die Rechtsform der Limited? Sie finden auf dieser Seite nützliche Informationen zur Rechtsform der Limited (Ltd.). Mein Name ist Michael Schröder und ich bin als Steuerberater auf die Rechtsform der Limited spezialisiert. Hier können Sie meine Steuerberatung zum Thema Limited anfordern...
Rechtsform Limited (Ltd.)
Viele Existenzgründer wählen die Rechtsform der Limited. Bei einer Limited gibt es den Geschäftsführer (Director), den Sekretär (Company Secretary) und die Aktionäre (Shareholders). Die Aktionäre sind die Anteilseinger der Limited. Für die Gründung und das Führen benötigen Sie mindestens zwei Personen, nämlich den Geschäftsführer und den Sekretär.
Der Geschäftsführer der Limited ist verantwortlich für:
Buchhaltung (Accounts), kostenloses Buchführungsprogramm
Statusbericht (Annual Return)
Jahresabschluss
Der Sekretär der Limited hat grundsätzlich keine Rechte. Dem Sekretär obliegen folgende Aufgaben:
Registrierung des Geschäftsführers/der Geschäftsführer und des Sekretärs
Einladung zu Haupt- und Gesellschafterversammlungen
In der Satzung der Limited wird wird insbesondere der Geschäftszweck festgehalten sowie die Vertretung und Führung der Limited. Die Limited benötigt einen registrierten Firmensitz (Registered Office). Der registrierte Firmensitz dient dazu, offizielle Dokumente zu empfangen. Das registrierte Büro muss auf allen Rechnungen und Geschäftspapieren stehen.
Limited (Ltd.) als alternative Rechtsform zur GmbH gründen?
VDie Limited wird steuerlich in Deutschland grundsätzlich wie eine GmbH behandelt, d.h. sie unterliegt der Buchführungspflicht. Die Buchhaltung kann mit einem kostenlosen Buchhaltungsprogramm erledigt werden. Die Buchhaltungssoftware erfüllt alle Voraussetzungen einer elektronischen Betriebsprüfung.
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Eine Einnahmenüberschussrechnung ist nicht zulässig, vielmehr ist die Doppelte Buchführung anzuwenden und ein Jahresabschluss (Bilanz, GuV sowie Anhang) zu erstellen. Der Jahresabschluss muss veröffentlicht werden.
Die Limited unterliegt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Es gelten die deutschen Steuergesetze für Steuersparmodelle, Geschäftsführergehalt, Altersvorsorge, Ansparabschreibung usw. Sofern die Limited in Großbritannien oder in anderen Ländern Einkünfte erzielt besteht die Gefahr der Doppelbesteuerung, die durch entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen allerdings in den meisten Fällen vermieden werden kann.
Sie sind sich noch nicht sicher, ob eine Limited als alternative Rechtsform zur GmbH für Sie in Frage kommt? Dann können Sie weitere Informationen der englischen Private Limited mit Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland bestellen. Diese Informationen basieren auf einer wirtschaftswissenschaftlichen Arbeit, die Sie für nur 29 Euro bei mir bestellen können. Sie erhalten unabhängige und fundierte Informationen, die für eine Gründung einer Limited wichtig sind und werden danach in der Lage sein selbst zu entscheiden, ob für Sie die Gründung einer Limited in Betracht kommt. Es werden alle Chancen und Risiken ausführlich dargestellt. Sie finden nachfolgend das
INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG 1
1.1 Problemstellung 1
1 .2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit 2
2 UBERBLICK ÜBER DAS GESELLSCHAFTSRECHT IN EUROPA 4
2.1 Sitz- und Gründungstheorie 4
2.2 Niederlassungsfreiheit 4
2.3 Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit 5
2.4 Deutsche Rechtsprechung 7
3 DAS ENGLISCHE GESELLSCHAFTS- UND STEUERRECHT 9
3.1 Grundlagen 9
3.2 Gründung und Rechtsfähigkeit der Ltd 11
3.2.1 Der Gesellschaftsvertrag 12
3.2.2 Die Firma 13
3.3 Die Organe der Ltd 14
3.3.1 Der Direktor 14
3.3.2 Der Sekretär 16
3.3.3 Die Gesellschafterversammlung 16
3.4 Kapitalverfassung 17
3.4.1 Gesellschaftskapital 17
3.4.2 Kapitalaufbringung 18
3.4.3 Kapitalerhaltung 18
3.5 Haftung 20
3.5.1 Direktorenhaftung 21
3.5.2 Gesellschafterhaftung 22
3.5.3 Haftungsverhältnisse im Gründungsstadium 22
3.6 Rechnungslegung der Kapitalgesellschaften in GB 23
3.6.1 Generelle Vorschriften 23
3.6.2 Form und Inhalt des Einzeljahresabschlusses 26
3.6.2.1 Allgemeine Vorschriften und Gliederungsschemata26
3.6.2.2 Grundsätze und Regeln ordnungsgemäßer
Rechnungslegung 27
3.6.2.3 Bewertung von Vermögensgegenständen 27
3.6.2.4 Anhang 30
3.6.2.5 Lagebericht 30
3.6.3 Erleichterungen für kleine und mittelgroße Ltds 31
3.7 Offenlegungs- und Publizitätspflichten 33
3.7.1 Der Jahresabschluss 33
3.7.2 Die Jahresmeldung 33
3.8 Steuerrecht 34
3.8.1 Steuerpflicht nach englischem Recht 34
3.8.2 Körperschaftsteuer 34
3.8.3 Umsatzsteuer 36
3.8.4 Quellensteuer 37
4 DIE LTD. IN DEUTSCHLAND .38
4.1 Zulässigkeit und Gestaltung der Tätigkeit 38
4.2 Anwendbares Gesellschafts- und Vertragsrecht der Ltd.... 38
4.2.1 Gesellschaftsrecht 38
4.2.2 Vertragsrecht 39
4.3 Geltungsbereich des HGB 39
4.3.1 Begriff der Zweigniederlassung 40
4.3.2 Pflichten der Ltd. nach dem HGB 41
4.3.3 Kaufmannseigenschaft der Ltd 41
4.3.4 Die Firma der zugezogenen Ltd 42
4.3.5 Rechnungslegung, Rechnungslegungspublizität und
Abschlussprüfung 42
4.4 Steuerrecht 43
4.4.1 Allgemeine Steuerpflicht nach deutschem Recht 43
4.4.2 Die Steuerpflicht der Ltd. in Deutschland 43
4.4.2.1 Körperschaftsteuer 43
4.4.2.2 Gewerbesteuer 45
4.4.2.3 Umsatzsteuer 45
4.4.2.4 Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht 46
4.4.2.5 Gewinnausschüttungen und deren Versteuerung 46
4.4.2.6 Veräußerung von Anteilen an der Ltd 47
4.5 Haftung 47
4.5.1 Allgemein und Zuständigkeit 47
4.5.2 Haftung bei Insolvenz der Gesellschaft 48
4.5.2.1 lnsolvenzstatut 48
4.5.2.2 Persönliche Haftung der Direktoren 48
4.6 Sonstige Bestimmungen 49
4.6.1 Industrie- und Handelskammer 49
4.6.2 Handwerkskammer 49
5 KRITERIEN ZUR RECHTSFORMWAHLENTSCHEIDUNG 51
5.1 Allgemeines 51
5.2 Gründung 52
5.2.1 Gründungsverfahren 52
5.2.2 Kapitalaufbringung 53
5.3 Kosten 54
5.4 Verwaltungsaufwand 56
5.4.1 Organisationsverfassung 56
5.4.2 Rechnungslegung 56
5.4.3 Steuern 57
5.4.4 Publizitätsbestimmungen 57
5.4.5 Strafen bei Nichterfüllung 58
5.4.6 Sonstiger Verwaltungsaufwand 58
5.5 Haftungsverhältnisse 59
5.6 Weitere Bewertungskriterien 60
5.6.1 Kreditwürdigkeit 60
5.6.2 Mitbestimmung 61
5.6.3 Sprachbarrieren 61
5.6.4 Anerkennung im Rechtsverkehr 61
6 FAZIT UND ZUSAMMENFASSENDE SCHLUSSBETRACHTUNG 63
LITERATURVERZEICHNIS 65
INTERNETQUELLEN 67
ENGLISCHGLOSSAR 70
Limited (Ltd.) in Hongkong gründen?
Sie können eine Limited in England oder auch z. B. in Hongkong gründen. Das Recht in beiden Gebieten ist sehr ähnlich. Für die Geschäftstätigkeit in Deutschland bietet sich eine Limited in England an. Für internationale Geschäftstätigkeiten insbesondere mit China bietet sich die Limited in Hongkong an. Hongkong wurde wieder einmal zu dem freiesten Wirtschaftssystem gewählt. Weiter Informationen zur Limited in Hongkong finden Sie hier: Limited Hongkong.
Email: Limited@SteuerSchroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
(Lageplan, Anfahrts-/ Wegbeschreibung)Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112