Einkommensteuererklärung


Kinder Behinderung

Steht Ihrem Kind bzw. Enkelkind, für das Sie Kindergeld oder Freibeträge für Kinder erhalten, ein Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag zu, können Sie diesen geltend machen, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch nimmt.

Geben Sie den Grad der Behinderung an und fügen Sie die Nachweise bei, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben. Die notwendigen Nachweise erhalten Sie bei Behinderung in der Regel vom Versorgungsamt; bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen zu erbringen. Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten genügt nicht als Nachweis. Der Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 € kann auch bei Vorlage des Bescheids über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegestufe III) gewährt werden.

Ist bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder ein dem Kind zustehender Pauschbetrag für Behinderte oder Hinterbliebene zu übertragen, werden diese Beträge grundsätzlich auf die Eltern zur Hälfte aufgeteilt. Auf gemeinsamen Antrag beider Eltern kann der Pauschbetrag in einem beliebigen Verhältnis aufgeteilt werden.

 

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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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