Familie, Kindergeld & Einkommensteuer
Kinder in der Steuererklärung: Kindergeld, Kinderfreibetrag und weitere Steuervorteile 2026
Kinder können sich in der Steuererklärung gleich mehrfach auswirken: über Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, den Ausbildungsfreibetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Unterhaltsleistungen und Pauschbeträge bei Behinderung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Vorteile Eltern 2026 kennen sollten und wo die Angaben in der Anlage Kind wichtig werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kindergeld 2026: 259 € pro Kind und Monat.
- Kinderfreibetrag 2026: 6.828 € für beide Eltern zusammen, also 3.414 € je Elternteil.
- BEA-Freibetrag: zusätzlich 2.928 € für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, also 1.464 € je Elternteil.
- Gesamtfreibeträge 2026: 9.756 € je Kind für beide Eltern zusammen.
- Kinderbetreuungskosten: seit 2025 sind 80 % der Kosten abziehbar, maximal 4.800 € je Kind und Jahr.
- Kinderzuschlag: bis zu 297 € pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld.
Welche Steuervorteile gibt es für Kinder?
Der Staat stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerlich frei. Praktisch geschieht das durch Kindergeld oder durch die Freibeträge für Kinder. Zusätzlich können Eltern bestimmte Kosten in der Steuererklärung geltend machen.
Die wichtigsten Steuer- und Familienleistungen
- Kindergeld als laufende monatliche Zahlung der Familienkasse,
- Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung,
- Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben,
- Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung mit auswärtiger Unterbringung,
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,
- Unterhaltsleistungen für Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht,
- Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag bei Kindern mit Behinderung oder Pflegebedarf,
- Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen.
Kindergeld 2026: Wer bekommt wie viel?
Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € je Kind. Die Zahlung ist einkommensunabhängig und wird grundsätzlich von der Familienkasse ausgezahlt. Seit 2023 ist das Kindergeld für jedes Kind gleich hoch; die frühere Staffelung nach der Anzahl der Kinder spielt für neue Zeiträume keine Rolle mehr.
Für welche Kinder gibt es Kindergeld?
- für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- für arbeitsuchend gemeldete Kinder ohne Beschäftigungsverhältnis bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres,
- für Kinder in Ausbildung, Studium, Übergangszeit oder Freiwilligendienst grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
- für Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Kindergeld beantragen
Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden. Der Antrag kann online gestellt werden. Rückwirkend wird Kindergeld grundsätzlich nur für die letzten sechs Monate vor Antragseingang gezahlt. Wer bereits Kindergeld bezieht, muss für die Erhöhung auf 259 € keinen neuen Antrag stellen.
Kindergeld & Kinderfreibetrag Rechner
Kinderfreibetrag und Kindergeld: Was ist günstiger?
Eltern erhalten im laufenden Jahr zunächst Kindergeld. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, ob das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder günstiger sind. Diese automatische Prüfung heißt Günstigerprüfung.
Freibeträge für Kinder 2026
| Freibetrag | Je Elternteil | Beide Eltern zusammen |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag | 3.414 € | 6.828 € |
| BEA-Freibetrag | 1.464 € | 2.928 € |
| Gesamt | 4.878 € | 9.756 € |
Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag lohnt sich häufig bei höheren Einkommen. Das Finanzamt zieht die Freibeträge dann vom zu versteuernden Einkommen ab und rechnet den Anspruch auf Kindergeld gegen den Steuervorteil. Ist das Kindergeld günstiger, bleibt es beim Kindergeld.
Übertragung von Freibeträgen
Der Kinderfreibetrag steht den Eltern grundsätzlich je zur Hälfte zu. Bei getrennten Eltern kann eine Übertragung in Betracht kommen, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt. Der BEA-Freibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls übertragen werden, etwa wenn ein minderjähriges Kind nur bei einem Elternteil gemeldet ist.
Anlage Kind: Welche Angaben sind in der Steuererklärung wichtig?
Angaben zu Kindern erfolgen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Kind. Die Angaben sind auch dann sinnvoll, wenn Sie bereits Kindergeld erhalten haben, weil das Finanzamt nur so die Günstigerprüfung und weitere Abzüge korrekt berücksichtigen kann.
Typische Angaben in der Anlage Kind
- Name, Geburtsdatum und steuerliche Identifikationsnummer des Kindes,
- Wohnsitz und Haushaltszugehörigkeit,
- Anspruchsmonate für Kindergeld oder Freibeträge,
- Angaben zu Ausbildung, Studium, Übergangszeit oder Freiwilligendienst bei volljährigen Kindern,
- Kinderbetreuungskosten,
- Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung,
- Behinderung, Pflegegrad oder Pauschbeträge,
- Übertragung von Freibeträgen bei getrennten Eltern.
Volljährige Kinder: Wann gibt es weiter Kindergeld oder Freibeträge?
Nach dem 18. Geburtstag gibt es Kindergeld und Freibeträge nur noch unter zusätzlichen Voraussetzungen. Besonders häufig sind Ausbildung, Studium, Übergangszeiten und Freiwilligendienste.
Berücksichtigung bis 25 Jahre
- Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder duales Studium,
- Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten,
- Warten auf einen Ausbildungsplatz, wenn sich das Kind ernsthaft bemüht,
- freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbarer Dienst.
Erstausbildung, Zweitausbildung und Erwerbstätigkeit
Hat das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, wird es während einer weiteren Ausbildung nur berücksichtigt, wenn es keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Unschädlich sind insbesondere Ausbildungsdienstverhältnisse, Minijobs und Beschäftigungen mit regelmäßig nicht mehr als 20 Wochenstunden.
Veraltete Einkünftegrenze beachten
Die frühere Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder ist für aktuelle Jahre grundsätzlich nicht mehr maßgeblich. Entscheidend ist heute vor allem, ob eine begünstigte Ausbildungssituation vorliegt und ob nach Abschluss einer Erstausbildung eine schädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Kinderbetreuungskosten absetzen
Eltern können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Seit 2025 sind 80 % der Aufwendungen abziehbar, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Begünstigt sind Betreuungskosten für Kinder, die zum Haushalt gehören und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Abziehbar sind zum Beispiel
- Kita, Kindergarten, Kinderkrippe und Hort,
- Tagesmutter oder Tagesvater,
- Babysitter, Kinderfrau, Nanny oder Au-pair-Anteil für Kinderbetreuung,
- Ferienbetreuung, soweit es um Betreuung und nicht um Freizeitprogramm geht.
Nicht abziehbar sind
- Verpflegungskosten, Essensgeld und Getränke,
- Nachhilfe, Schulgeld und Unterricht,
- Musikunterricht, Sportverein, Tanzkurs oder andere Freizeitaktivitäten,
- Barzahlungen.
Wichtig: Für den Abzug benötigen Sie eine Rechnung, einen Gebührenbescheid oder einen Vertrag und die Zahlung muss unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen.
Mehr dazu: Kinderbetreuungskosten absetzen
Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder
Für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung kann zusätzlich ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € pro Jahr in Betracht kommen. Voraussetzung ist, dass für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht und das Kind auswärtig untergebracht ist.
Voraussetzungen
- Das Kind ist volljährig.
- Das Kind befindet sich in Berufsausbildung oder Studium.
- Das Kind wohnt nicht im Haushalt der Eltern.
- Für das Kind besteht Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Mehr dazu: Ausbildungsfreibetrag in der Steuererklärung
Unterhalt an Kinder ohne Kindergeld steuerlich absetzen
Besteht für ein volljähriges Kind kein Anspruch mehr auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, können Unterhaltsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG abziehbar sein. Das betrifft zum Beispiel erwachsene Kinder, die noch im Haushalt der Eltern leben, sich aber nicht mehr in einer begünstigten Ausbildungssituation befinden.
Wichtige Voraussetzungen
- Es besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht.
- Für das Kind besteht kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
- Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes werden angerechnet, soweit sie den anrechnungsfreien Betrag übersteigen.
- Geldleistungen müssen seit 2025 grundsätzlich per Überweisung auf ein Konto der unterstützten Person erfolgen.
Kinder mit Behinderung: Pauschbeträge und besondere Regeln
Für Kinder mit Behinderung gelten besondere steuerliche Erleichterungen. Besteht für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag und nimmt das Kind seinen Behinderten-Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch, können Eltern die Übertragung des Pauschbetrags beantragen.
Behinderten-Pauschbetrag 2026
| Grad der Behinderung / Merkzeichen | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| GdB 20 | 384 € |
| GdB 30 | 620 € |
| GdB 40 | 860 € |
| GdB 50 | 1.140 € |
| GdB 60 | 1.440 € |
| GdB 70 | 1.780 € |
| GdB 80 | 2.120 € |
| GdB 90 | 2.460 € |
| GdB 100 | 2.840 € |
| Merkzeichen H, Bl, TBl oder Pflegegrad 4/5 | 7.400 € |
Bei getrennten Eltern wird der übertragene Pauschbetrag grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Auf gemeinsamen Antrag kann eine andere Aufteilung gewählt werden. Wird der Kinderfreibetrag vollständig auf einen Elternteil übertragen, kann auch der Pauschbetrag vollständig auf diesen Elternteil entfallen.
Mehr Infos: Behinderung in der Steuererklärung
Kinderzuschlag 2026: Unterstützung zusätzlich zum Kindergeld
Den Kinderzuschlag erhalten Eltern mit kleinem Einkommen, wenn sie zwar ihren eigenen Bedarf decken können, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Der Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 297 € pro Kind und Monat und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.
Wichtige Voraussetzungen
- Das Kind lebt im Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und unverheiratet.
- Für das Kind wird Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen.
- Das Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 € bei Paaren oder 600 € bei Alleinerziehenden.
- Mit Einkommen, Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld kann der Bedarf der Familie gedeckt werden.
Der Kinderzuschlag wird in der Regel für sechs Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Wer Kinderzuschlag erhält, kann zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen und sich häufig von Kita-Gebühren befreien lassen.
Siehe auch: Rechner Kinderzuschlag
Rechner und Downloads
Berechnen Sie mit dem Online-Rechner, ob und wie viel Steuern Sie erstattet bekommen:
Rechner Steuerertattung
Kinder steuerlich optimal berücksichtigen
Ob Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungsfreibetrag, Unterhalt oder Behinderten-Pauschbetrag: Gerade bei getrennten Eltern, volljährigen Kindern, Auslandsaufenthalten oder Behinderung lohnt sich eine genaue Prüfung.
FAQ: Häufige Fragen zu Kindern in der Steuererklärung
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 6.828 € für beide Eltern zusammen. Hinzu kommt der BEA-Freibetrag von 2.928 €. Zusammen ergeben sich 9.756 € je Kind.
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag erfolgt automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Die Angaben zum Kind müssen aber in der Steuererklärung vollständig gemacht werden.
Bis wann gibt es Kindergeld für volljährige Kinder?
Für volljährige Kinder kann es Kindergeld grundsätzlich bis 25 geben, wenn sie sich in Ausbildung, Studium, Übergangszeit oder einem begünstigten Freiwilligendienst befinden. Für arbeitsuchende Kinder ohne Beschäftigung gilt regelmäßig die Grenze von 21 Jahren.
Wie viel Kinderbetreuungskosten sind 2026 absetzbar?
Seit 2025 sind 80 % der Betreuungskosten abziehbar, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr.
Wann gibt es den Ausbildungsfreibetrag?
Der Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € kommt für volljährige Kinder in Ausbildung in Betracht, wenn Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht und das Kind auswärtig untergebracht ist.
Kann ich Unterhalt an mein erwachsenes Kind absetzen?
Ja, wenn kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr besteht und die weiteren Voraussetzungen des § 33a EStG erfüllt sind. Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes werden angerechnet.
Kann der Behinderten-Pauschbetrag des Kindes auf Eltern übertragen werden?
Ja, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht selbst nutzt und für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Der Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 297 € pro Kind und Monat. Die konkrete Höhe hängt von Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und Familiensituation ab.
Passend dazu
Rechtsgrundlagen und Orientierung
- § 31 EStG – Familienleistungsausgleich
- § 32 EStG – Kinder, Kinderfreibetrag und Berücksichtigung volljähriger Kinder
- § 62 ff. EStG – Kindergeld
- § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Kinderbetreuungskosten
- § 33a EStG – Unterhaltsaufwendungen und Ausbildungsfreibetrag
- § 33b EStG – Behinderten-Pauschbetrag
- § 6a BKGG – Kinderzuschlag
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.