Vorsteuerabzug vom Steuerberater erklärt
Wie funktioniert die Vorsteuerabzug? Alles was Sie als Unternehmer wissen müssen.
Inhalt:
Vorsteuerabzug: Was Unternehmer wissen müssen
Der Vorsteuerabzug ist ein wichtiger Vorteil für Unternehmer, da er die Umsatzsteuer, die andere Unternehmen in Rechnung stellen, von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzieht. Dadurch wird die Steuerlast gesenkt und eine doppelte Besteuerung vermieden. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Punkte rund um den Vorsteuerabzug und geben eine klare Anleitung, wie Sie ihn richtig nutzen.
Grundlagen des Vorsteuerabzugs
Der Vorsteuerabzug erlaubt es Ihnen, die Umsatzsteuer, die Sie auf Einkäufe und Leistungen zahlen, von der Umsatzsteuer abzuziehen, die Sie selbst auf Ihre Verkäufe erheben. Damit das möglich ist, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Unternehmerstatus: Sie müssen eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben.
- Verwendung für Ihr Unternehmen: Die eingekauften Waren oder Leistungen müssen für Ihr Unternehmen bestimmt sein.
- Ordnungsgemäße Rechnung: Sie benötigen eine Rechnung, die alle gesetzlichen Angaben enthält, wie Name und Adresse des Lieferanten, Ihre eigenen Daten, die Steuernummer oder USt-ID des Lieferanten, eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum sowie eine genaue Beschreibung der Ware oder Dienstleistung und den Steuerbetrag.
Nichtabziehbare Vorsteuerbeträge
Es gibt bestimmte Fälle, in denen die Vorsteuer nicht abziehbar ist. Dazu gehören:
- Aufwendungen, für die ein steuerliches Abzugsverbot gilt : Zum Beispiel bei nicht angemessenen Bewirtungskosten oder privaten Ausgaben.
- Reisekosten: Pauschale Verpflegungskosten können nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.
- Umzugskosten: Vorsteuerbeträge für private Umzugskosten sind nicht abziehbar.
Einschränkungen beim Vorsteuerabzug
Manchmal können bestimmte Verwendungen die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug einschränken:
- Steuerfreie Umsätze: Wenn Sie einen gemischt genutzten Gegenstand sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Umsätze verwenden, kann dies den Vorsteuerabzug einschränken.
- Nutzung von Räumen für private Zwecke: Wenn Sie Räume in Ihrem Gebäude sowohl privat als auch geschäftlich nutzen, kann dies zu Einschränkungen beim Vorsteuerabzug führen.
Sofortabzug der Vorsteuer
Der Vorsteuerabzug entsteht, sobald Sie die Leistung erhalten und die Rechnung vorliegt. Es ist wichtig, dass Sie schon zu diesem Zeitpunkt die Absicht haben, die Leistung für Ihr Unternehmen zu nutzen. Selbst wenn sich Ihre Pläne später ändern, bleibt der Anspruch auf den Vorsteuerabzug bestehen.
Aufteilung der Vorsteuer
Wenn Sie etwas kaufen, das Sie nur teilweise für Ihr Unternehmen nutzen, müssen Sie die Vorsteuer aufteilen. Das bedeutet, dass Sie nur den Anteil der Vorsteuer abziehen können, der auf den geschäftlichen Teil entfällt. Bei gemischter Nutzung von Gegenständen oder Leistungen ist eine genaue Aufteilung erforderlich.
Vereinfachungen beim Vorsteuerabzug
Für kleine Beträge gibt es Vereinfachungen:
- Kleinbetragsrechnungen: Bei Rechnungen bis zu 250 Euro (inkl. USt) sind weniger Angaben erforderlich, um die Vorsteuer abzuziehen.
- Fahrausweise: Auch hier gelten vereinfachte Regeln.
Aufzeichnungs- und Nachweispflichten
Als Unternehmer müssen Sie alle Belege, die den Vorsteuerabzug belegen, gut aufbewahren und sorgfältig dokumentieren. Dazu gehören Rechnungen und andere Nachweise, die zeigen, dass die Leistung für Ihr Unternehmen erbracht wurde. Diese Unterlagen müssen bei einer Betriebsprüfung vorgelegt werden können.
Fazit
Der Vorsteuerabzug bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu senken. Um diesen Vorteil voll auszuschöpfen, sollten Sie sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die richtigen Belege haben. Durch eine ordnungsgemäße Buchführung und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben können Sie den Vorsteuerabzug problemlos nutzen und so Ihre Steuerlast optimieren.
Praktische Anleitung zum Vorsteuerabzug
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Prüfung der Rechnung
Überprüfen Sie die eingegangene Rechnung sorgfältig auf die vollständige und korrekte Angabe aller Pflichtangaben. Achten Sie darauf, dass die Rechnung sowohl den Namen und die Adresse des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers, eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine fortlaufende Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum enthält. Außerdem müssen die Menge und Art der gelieferten Waren oder der Umfang und die Art der erbrachten Dienstleistung sowie das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag ausgewiesen sein.
Hinweis: Eine abweichende Rechnungsadresse ist zulässig, wenn aus dem Inhalt der Rechnung oder aus anderen Unterlagen eindeutig hervorgeht, wer der umsatzsteuerliche Leistungsempfänger ist.
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Zuordnung der Leistung
Ordnen Sie die erhaltene Leistung eindeutig Ihrem Unternehmen zu. Dies kann durch interne Dokumentationen wie Leistungsverträge, betriebliche Kostenrechnungen oder andere geeignete Unterlagen erfolgen. Achten Sie darauf, dass die Zuordnung schlüssig und nachvollziehbar ist, um den Vorsteuerabzug bei einer eventuellen Betriebsprüfung rechtfertigen zu können.
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Buchung der Vorsteuer
Erfassen Sie die Vorsteuerbeträge korrekt in Ihrer Finanzbuchhaltung. Dabei müssen die Vorsteuerbeträge den Ausgangsumsätzen zugeordnet werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Achten Sie darauf, Vorsteuerbeträge korrekt zu buchen, um Fehler bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Jahressteuererklärung zu vermeiden.
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Geltendmachung im Besteuerungszeitraum
Der Vorsteuerabzug sollte in dem Besteuerungszeitraum vorgenommen werden, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entsteht. In der Regel ist dies der Zeitraum, in dem die Leistung erbracht und die Rechnung ausgestellt wurde. Wenn die Leistung in einem Voranmeldungszeitraum erbracht wird, muss der Vorsteuerabzug in der entsprechenden Voranmeldung berücksichtigt werden.
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Nachweisführung
Bewahren Sie alle Originalrechnungen und relevanten Unterlagen sorgfältig auf. Sie tragen die Beweislast dafür, dass alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Es ist daher wichtig, dass die Rechnungen und anderen Belege ordnungsgemäß und vollständig archiviert werden. Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt müssen diese Unterlagen vorgelegt werden können.
Zusammenfassung: Abziehbare Vorsteuerbeträge
Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die Regelungen zum abziehbaren Vorsteuerbetrag, einschließlich der Voraussetzungen, Ausschlüsse und speziellen Anforderungen an Rechnungen. Es ist wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und aktuellen Richtlinien zu beachten, um den Vorsteuerabzug korrekt anzuwenden.
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Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug:
- Abziehbar sind Steuern für Lieferungen und Leistungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhrumsatzsteuer, Vorsteuer bei Auslagerung und Leistungen nach § 13b UStG.
- Abziehbar sind auch nach Durchschnittsätzen ermittelte Beträge für bestimmte Unternehmer und Körperschaften sowie für neue Fahrzeuge und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte.
- Vorsteuerabzug ist auch bei Vorauszahlungen möglich, außer bei Beteiligung an Steuerhinterziehung oder bei Anhaltspunkten für Mehrwertsteuerbetrug.
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Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge:
- Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot fallen, und Umsatzsteuer für Strafverteidigung oder Betriebsveranstaltungen über der Freigrenze.
- Gutschriften für Nichtunternehmer und Leistungen, die nicht von einem Unternehmer ausgeführt werden.
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Ausschluss vom Vorsteuerabzug:
- Für steuerfreie Umsätze und Umsätze im Ausland, die steuerfrei wären.
- Der Ausschluss tritt nicht ein bei bestimmten steuerfreien Umsätzen und Umsätzen, die sich auf Gegenstände beziehen, die ins Drittlandsgebiet ausgeführt werden.
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Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen:
- Vollständiger Vorsteuerabzug bei mindestens 10% betrieblicher Nutzung und Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen.
- Bei weniger als 10% Nutzung ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.
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Mindestangaben auf Rechnungen:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Lieferung, Entgelt und Steuerbetrag, anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung, und ggf. weitere spezielle Angaben je nach Leistung.
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Besonderheiten zum Vorsteuerabzug bei Dauerschuldverhältnissen:
- Monatliches Entgelt mit Umsatzsteuer ohne Notwendigkeit weiterer Rechnungen, aber mit ergänzenden Zahlungsbelegen.
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Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer:
- Notwendigkeit der Übereinstimmung von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer für den Vorsteuerabzug.
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Kleinbetragsrechnungen:
- Vereinfachte Anforderungen für Rechnungen bis 250 €.
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Anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes:
- Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude erfordert zeitnahe und dokumentierte Entscheidung über das Ausmaß der unternehmerischen Nutzung.
Nur Unternehmer sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Berechtigung des Unternehmers zum Vorsteuerabzug setzt nicht voraus, dass er im Inland Waren liefert oder sonstige Leistungen erbringt oder im Inland seinen Sitz oder eine Betriebsstätte hat. Deshalb können sich z. B. ausländische Unternehmer ohne Umsätze im Inland regelmäßig Vorsteuern in einem besonderen Verfahren und in bestimmtem Umfang (sogenanntes Vorsteuer-Vergütungsverfahren) erstatten lassen.
Unternehmer, die von der Umsatzsteuer befreite Umsätze tätigen, können insoweit die ihnen in Rechnung gestellten Vorsteuern nicht abziehen. Eine Ausnahme hiervon gilt insbesondere für innergemeinschaftliche Lieferungen und für Ausfuhren in Nicht-EUStaaten. Durch die Befreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren unter Gewährung des Vorsteuerabzugs wird erreicht, dass Exportwaren die Grenze ohne umsatzsteuerliche Belastung überschreiten. Diese Maßnahme ist im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte auf dem Weltmarkt notwendig und entspricht dem innerhalb der EU grundsätzlich geltenden Bestimmungslandprinzip, wonach Waren im Land des Verbrauchs der Umsatzbesteuerung unterliegen. Befreit unter Gewährung des Vorsteuerabzugs sind ferner bestimmte sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr, der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen, und bestimmte Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt.
Unternehmer, die sowohl steuerpflichtige Umsätze als auch steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug haben, müssen ihre Vorsteuern in abziehbare und nicht abziehbare Beträge aufteilen.
Für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs benötigen Sie eine Rechnung, die alle in § 14 und § 14 a UStG geforderten Angaben enthält (s.o.). Sie können die Vorsteuer in dem Voranmeldungszeitraum abziehen, in dem die ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die bezogene Leistung ausgeführt worden ist (unabhängig von der Zahlung). Haben Sie schon vor dem Bezug der Leistung bezahlt, ist die Vorsteuer bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung erfolgt ist.
FAQ zum Vorsteuerabzug
1. Was ist der Vorsteuerabzug?
Der Vorsteuerabzug ist das Recht eines Unternehmers, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, die er beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen gezahlt hat, von der Umsatzsteuer, die er an das Finanzamt abführen muss, abzuziehen. Dies reduziert die endgültige Steuerlast des Unternehmens.
2. Wer kann den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich können alle Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, den Vorsteuerabzug geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Einkäufe, auf denen die Vorsteuer anfällt, für das Unternehmen bestimmt sind und dem umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsbetrieb dienen.
3. Welche Voraussetzungen müssen für den Vorsteuerabzug erfüllt sein?
Um den Vorsteuerabzug nutzen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor, die den Anforderungen des § 14 UStG entspricht.
- Der Erwerb muss für unternehmerische Zwecke erfolgen.
- Der Lieferant oder Dienstleister muss eine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben.
- Der Vorsteuerabzug darf nicht nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ausgeschlossen sein.
4. Was passiert, wenn eine Rechnung fehlerhaft ist?
Fehlerhafte Rechnungen können den Vorsteuerabzug gefährden. Typische Fehler sind fehlende oder unvollständige Pflichtangaben, wie z.B. die Steuernummer oder das Datum. In solchen Fällen sollte die Rechnung korrigiert werden. Ein nachträglicher Vorsteuerabzug ist möglich, sobald die Rechnung richtiggestellt wurde.
5. Können Kleinunternehmer den Vorsteuerabzug nutzen?
Nein, Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen, sind von der Umsatzsteuer befreit und dürfen daher auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
6. Welche Ausgaben sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen?
Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind u.a. Ausgaben für Leistungen, die nicht für unternehmerische Zwecke verwendet werden, sowie Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Auch für bestimmte Güter, wie z.B. private PKW-Nutzung oder Repräsentationskosten, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
7. Wie wird der Vorsteuerabzug in der Steuererklärung geltend gemacht?
Der Vorsteuerabzug wird in der Umsatzsteuervoranmeldung oder in der Umsatzsteuerjahreserklärung geltend gemacht. Hier werden die Vorsteuerbeträge den Umsatzsteuerbeträgen gegenübergestellt. Der Saldo ergibt entweder eine Zahllast oder eine Erstattung.
8. Was ist zu tun, wenn der Vorsteuerabzug zu Unrecht geltend gemacht wurde?
Wenn der Vorsteuerabzug zu Unrecht geltend gemacht wurde, muss der Unternehmer dies korrigieren. Dies kann durch eine Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung oder in der Jahreserklärung erfolgen. Zu Unrecht abgezogene Vorsteuerbeträge müssen an das Finanzamt zurückgezahlt werden.
9. Kann Vorsteuer aus dem Ausland abgezogen werden?
Ja, der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich auch für im Ausland gezahlte Umsatzsteuer möglich, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehören das Vorliegen einer entsprechenden Rechnung und die Erbringung von grenzüberschreitenden Leistungen. Der Antrag auf Vorsteuervergütung aus dem EU-Ausland erfolgt über ein besonderes Verfahren.
10. Wie lange kann der Vorsteuerabzug rückwirkend geltend gemacht werden?
Der Vorsteuerabzug kann in der Regel innerhalb von vier Jahren nach Entstehung der Vorsteuer geltend gemacht werden. Dies entspricht der allgemeinen Festsetzungsverjährung nach der Abgabenordnung. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Rechnungen vorhanden und korrekt sind.
11. Welche Besonderheiten gibt es beim Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung?
Bei gemischt genutzten Gütern oder Dienstleistungen, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden, muss der Vorsteuerabzug anteilig erfolgen. Nur der unternehmerisch genutzte Teil der Vorsteuer darf abgezogen werden.
12. Was ist bei der Verwendung von Leistungen für steuerfreie Umsätze zu beachten?
Werden Leistungen für steuerfreie Umsätze genutzt, ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es bei bestimmten steuerfreien Umsätzen, wie etwa bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer. Hier ist der Vorsteuerabzug unter bestimmten Bedingungen dennoch möglich.
13. Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuerabzug und Vorsteuervergütung?
Der Vorsteuerabzug betrifft die Verrechnung der gezahlten Vorsteuer mit der abzuführenden Umsatzsteuer innerhalb Deutschlands. Die Vorsteuervergütung hingegen bezieht sich auf die Erstattung der im Ausland gezahlten Umsatzsteuer, wenn keine Umsatzsteuerschuld im Ausland besteht.
14. Welche Risiken bestehen beim Vorsteuerabzug?
Fehler beim Vorsteuerabzug, wie unvollständige Rechnungen oder unberechtigter Vorsteuerabzug, können zu Nachzahlungen und Zinsen führen. In schweren Fällen können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn der Vorsteuerabzug vorsätzlich oder fahrlässig zu Unrecht geltend gemacht wurde.
Diese FAQs bieten Ihnen einen ersten Überblick über das Thema Vorsteuerabzug. Für weiterführende Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Berichtigung des Vorsteuerabzugs
§ 15a des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) eine Regelung zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Diese Vorschrift ist besonders relevant, wenn sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse im Laufe der Zeit ändern. Hier ist eine grundlegende Erklärung zu § 15a UStG:
§ 15a UStG: Berichtigung des Vorsteuerabzugs
1. Zweck der Regelung:
Der § 15a UStG soll sicherstellen, dass die Höhe des Vorsteuerabzugs dem tatsächlichen Verwendungsumfang eines Wirtschaftsgutes für unternehmerische (und damit umsatzsteuerpflichtige) Zwecke entspricht. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn sich die Nutzung eines Wirtschaftsgutes im Laufe der Zeit ändert.
2. Anwendungsbereich:
Die Regelung betrifft typischerweise langlebige Wirtschaftsgüter (z.B. Immobilien, Maschinen), bei denen sich die Verhältnisse der Nutzung für unternehmerische oder nichtunternehmerische Zwecke über die Jahre ändern können. Für solche Güter wird in der Regel eine Berichtigungszeit von fünf oder zehn Jahren angesetzt.
3. Berichtigungspflicht:
Wenn sich im Laufe der Berichtigungszeit die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern, muss eine Berichtigung vorgenommen werden. Das bedeutet:
- Erhöht sich der unternehmerische Nutzungsanteil, kann der Unternehmer zusätzlich Vorsteuer geltend machen.
- Verringert sich der unternehmerische Nutzungsanteil, muss der Unternehmer bereits abgezogene Vorsteuer anteilig zurückzahlen.
4. Berechnung:
Die Berechnung der Berichtigung erfolgt prozentual in Bezug auf die Änderung der Verhältnisse und wird auf die gesamte Berichtigungszeit verteilt. Die genaue Berechnungsmethode und die dabei zu berücksichtigenden Faktoren können komplex sein und hängen von den spezifischen Umständen ab.
5. Dokumentation:
Unternehmer müssen die für den Vorsteuerabzug und dessen Berichtigung relevanten Verhältnisse sorgfältig dokumentieren und nachweisen können. Dies umfasst in der Regel Aufzeichnungen über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Nutzung des Gegenstandes sowie über alle Änderungen in der Nutzung.
Wichtige Hinweise:
- Aktualität: Die Regelungen im UStG können sich ändern. Es ist wichtig, die aktuellste Fassung des Gesetzes zu konsultieren oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass man alle aktuellen Anforderungen und Möglichkeiten kennt.
- Komplexität: Die Anwendung von § 15a UStG kann in der Praxis komplex sein, insbesondere bei großen oder vielfältig genutzten Wirtschaftsgütern. Oft ist es ratsam, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.
Bitte beachte, dass dies eine allgemeine Übersicht ist und für spezifische Fälle oder aktuellere Informationen solltest du die neuesten Gesetzestexte konsultieren oder fachlichen Rat einholen.
Fazit
Der Vorsteuerabzug ist ein essenzieller Bestandteil des Umsatzsteuersystems und bietet Unternehmern die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und eine sorgfältige Dokumentation können Sie sicherstellen, dass Sie die Ihnen zustehende Vorsteuer korrekt und vollständig abziehen. Es ist ratsam, die Rechnungen und die Zuordnung der bezogenen Leistungen genau zu prüfen und die Buchhaltung entsprechend zu führen, um steuerliche Risiken zu minimieren und von den Vorteilen des Vorsteuerabzugs optimal zu profitieren.
Mit einer sorgfältigen und korrekten Umsetzung des Vorsteuerabzugs können Sie nicht nur Ihre Steuerlast reduzieren, sondern auch eine solide Basis für eine transparente und rechtssichere Unternehmensführung schaffen.
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Siehe auch Umsatzsteuergesetz + Anwendungserlass
Rechtsgrundlagen zum Thema: Vorsteuer
EStGEStG § 6 Bewertung
EStG § 9b
EStG § 12
EStR
EStR R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende Betriebsausgaben
EStR R 9b. Auswirkungen der Umsatzsteuer auf die Einkommensteuer
KStG 10
UStG
UStG § 1a Innergemeinschaftlicher Erwerb
UStG § 3 Lieferung, sonstige Leistung
UStG § 3c Ort der Lieferung in besonderen Fällen
UStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStG § 4b Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
UStG § 9 Verzicht auf Steuerbefreiungen
UStG § 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
UStG § 12 Steuersätze
UStG § 13 Entstehung der Steuer
UStG § 13a Steuerschuldner
UStG § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner
UStG § 13c Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStG § 14a Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
UStG § 14b Aufbewahrung von Rechnungen
UStG § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
UStG § 15 Vorsteuerabzug
UStG § 15a Berichtigung des Vorsteuerabzugs
UStG § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung
UStG § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
UStG § 18 Besteuerungsverfahren
UStG § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
UStG § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
UStG § 22 Aufzeichnungspflichten
UStG § 22a Fiskalvertretung
UStG § 23 Allgemeine Durchschnittssätze
UStG § 23a Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
UStG § 24 Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
UStG § 25 Besteuerung von Reiseleistungen
UStG § 25a Differenzbesteuerung
UStG § 25b Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStG § 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
UStG § 25d Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
UStG § 26 Durchführung, Erstattung in Sonderfällen
UStG § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften
UStAE
UStAE 1.1. Leistungsaustausch
UStAE 1.5. Geschäftsveräußerung im Ganzen
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 1.12. Freihafen-Veredelungsverkehr, Freihafenlagerung und einfuhrumsatzsteuerrechtlich freier Verkehr
UStAE 1a.1. Innergemeinschaftlicher Erwerb
UStAE 2.1. Unternehmer
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
UStAE 2.6. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft
UStAE 2.9. Beschränkung der Organschaft auf das Inland
UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStAE 2.11. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
UStAE 3.2. Unentgeltliche Wertabgaben
UStAE 3.3. Den Lieferungen gleichgestellte Wertabgaben
UStAE 3.4. Den sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben
UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung
UStAE 3.11. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStAE 3.13. Lieferort in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 8 UStG)
UStAE 3.14. Reihengeschäfte
UStAE 3.15. Dienstleistungskommission
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
UStAE 4.3.5. Ausnahmen von der Steuerbefreiung
UStAE 4.4b.1. Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen
UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStAE 4.28.1. Lieferung bestimmter Gegenstände
UStAE 4b.1. Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 7.1. Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr
UStAE 9.2. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 10.3. Entgeltminderungen
UStAE 10.6. Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertabgaben
UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen
UStAE 13.1. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten
UStAE 13.5. Istversteuerung von Anzahlungen
UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers
UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStAE 14.1. Zum Begriff der Rechnung
UStAE 14.3. Rechnung in Form der Gutschrift
UStAE 14.4. Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen
UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung
UStAE 14.8. Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen
UStAE 14.9. Rechnungserteilung bei verbilligten Leistungen (§ 10 Abs. 5 UStG)
UStAE 14.10. Rechnungserteilung in Einzelfällen
UStAE 14.11. Berichtigung von Rechnungen
UStAE 14a.1.Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
UStAE 14b.1. Aufbewahrung von Rechnungen
UStAE 14c.1. Unrichtiger Steuerausweis
UStAE 14c.2. Unberechtigter Steuerausweis
UStAE 15.1. Zum Vorsteuerabzug berechtigter Personenkreis
UStAE 15.2. Allgemeines zum Vorsteuerabzug
UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
UStAE 15.2b. Leistung für das Unternehmen
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.2d. Regelungen zum Vorsteuerabzug in Einzelfällen
UStAE 15.3. Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung
UStAE 15.4. Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge
UStAE 15.5. Vorsteuerabzug bei Fahrausweisen
UStAE 15.6. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen
UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken
UStAE 15.7. Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen und Güterbeförderungen
UStAE 15.8. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
UStAE 15.9. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer in den Fällen des § 1 Abs. 3 UStG
UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStAE 15.11. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStAE 15.13. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
UStAE 15.14. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
UStAE 15.15. Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen
UStAE 15.16. Grundsätze zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge
UStAE 15.17. Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
UStAE 15.18. Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge
UStAE 15.19. Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
UStAE 15.20. Vorsteuerabzug bei Überlassung von Gegenständen durch Gesellschafter an die Gesellschaft
UStAE 15.21. Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Anteilen
UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 15a.2. Änderung der Verhältnisse
UStAE 15a.3. Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG
UStAE 15a.4. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG
UStAE 15a.5. Berichtigung nach § 15a Abs. 2 UStG
UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG
UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
UStAE 15a.8. Berichtigung nach § 15a Abs. 6 UStG
UStAE 15a.9. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG
UStAE 15a.10. Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG und andere Formen der Rechtsnachfolge
UStAE 15a.11. Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
UStAE 15a.12. Aufzeichnungspflichten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs
UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 16.4. Umrechnung von Werten in fremder Währung
UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStAE 17.2. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung
UStAE 18.7. Abgabe von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen
UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen
UStAE 18.10. Unter das Vorsteuer-Vergütungsverfahren fallende Unternehmer und Vorsteuerbeträge
UStAE 18.11. Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge
UStAE 18.12. Vergütungszeitraum
UStAE 18.13. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 18.14. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 18.16. Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig sind
UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung
UStAE 18g.1. Vorsteuer-Vergütungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat für im Inland ansässige Unternehmer
UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen
UStAE 19.5. Wechsel der Besteuerungsform
UStAE 22.1. Ordnungsgrundsätze
UStAE 22.2. Umfang der Aufzeichnungspflichten
UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStAE 22.4. Aufzeichnungen bei Aufteilung der Vorsteuern
UStAE 22.5. Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten
UStAE 23.1. Anwendung der Durchschnittssätze
UStAE 23.2. Berufs- und Gewerbezweige
UStAE 23.3. Umfang der Durchschnittssätze
UStAE 23.4. Verfahren
UStAE 24.2. Erzeugnisse im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG
UStAE 24.4. Steuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 8 ff. UStG im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
UStAE 24.5. Ausfuhrlieferungen und Umsätze im Ausland bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStAE 24.7. Zusammentreffen der Durchschnittssatzbesteuerung mit anderen Besteuerungsformen
UStAE 24.8. Verzicht auf die Durchschnittssatzbesteuerung
UStAE 25.3. Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen
UStAE 25.4. Vorsteuerabzug bei Reiseleistungen
UStAE 25a.1. Differenzbesteuerung
UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStAE 25c.1. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
UStAE 27b.1. Umsatzsteuer-Nachschau
UStAE 1.1. Leistungsaustausch
UStAE 1.5. Geschäftsveräußerung im Ganzen
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 1.12. Freihafen-Veredelungsverkehr, Freihafenlagerung und einfuhrumsatzsteuerrechtlich freier Verkehr
UStAE 1a.1. Innergemeinschaftlicher Erwerb
UStAE 2.1. Unternehmer
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
UStAE 2.6. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft
UStAE 2.9. Beschränkung der Organschaft auf das Inland
UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStAE 2.11. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
UStAE 3.2. Unentgeltliche Wertabgaben
UStAE 3.3. Den Lieferungen gleichgestellte Wertabgaben
UStAE 3.4. Den sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben
UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung
UStAE 3.11. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStAE 3.13. Lieferort in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 8 UStG)
UStAE 3.14. Reihengeschäfte
UStAE 3.15. Dienstleistungskommission
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
UStAE 4.3.5. Ausnahmen von der Steuerbefreiung
UStAE 4.4b.1. Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen
UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStAE 4.28.1. Lieferung bestimmter Gegenstände
UStAE 4b.1. Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 7.1. Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr
UStAE 9.2. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 10.3. Entgeltminderungen
UStAE 10.6. Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertabgaben
UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen
UStAE 13.1. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten
UStAE 13.5. Istversteuerung von Anzahlungen
UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers
UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStAE 14.1. Zum Begriff der Rechnung
UStAE 14.3. Rechnung in Form der Gutschrift
UStAE 14.4. Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen
UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung
UStAE 14.8. Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen
UStAE 14.9. Rechnungserteilung bei verbilligten Leistungen (§ 10 Abs. 5 UStG)
UStAE 14.10. Rechnungserteilung in Einzelfällen
UStAE 14.11. Berichtigung von Rechnungen
UStAE 14a.1.Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
UStAE 14b.1. Aufbewahrung von Rechnungen
UStAE 14c.1. Unrichtiger Steuerausweis
UStAE 14c.2. Unberechtigter Steuerausweis
UStAE 15.1. Zum Vorsteuerabzug berechtigter Personenkreis
UStAE 15.2. Allgemeines zum Vorsteuerabzug
UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
UStAE 15.2b. Leistung für das Unternehmen
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.2d. Regelungen zum Vorsteuerabzug in Einzelfällen
UStAE 15.3. Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung
UStAE 15.4. Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge
UStAE 15.5. Vorsteuerabzug bei Fahrausweisen
UStAE 15.6. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen
UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken
UStAE 15.7. Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen und Güterbeförderungen
UStAE 15.8. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
UStAE 15.9. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer in den Fällen des § 1 Abs. 3 UStG
UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStAE 15.11. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStAE 15.13. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
UStAE 15.14. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
UStAE 15.15. Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen
UStAE 15.16. Grundsätze zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge
UStAE 15.17. Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
UStAE 15.18. Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge
UStAE 15.19. Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
UStAE 15.20. Vorsteuerabzug bei Überlassung von Gegenständen durch Gesellschafter an die Gesellschaft
UStAE 15.21. Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Anteilen
UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 15a.2. Änderung der Verhältnisse
UStAE 15a.3. Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG
UStAE 15a.4. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG
UStAE 15a.5. Berichtigung nach § 15a Abs. 2 UStG
UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG
UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
UStAE 15a.8. Berichtigung nach § 15a Abs. 6 UStG
UStAE 15a.9. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG
UStAE 15a.10. Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG und andere Formen der Rechtsnachfolge
UStAE 15a.11. Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
UStAE 15a.12. Aufzeichnungspflichten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs
UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 16.4. Umrechnung von Werten in fremder Währung
UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStAE 17.2. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung
UStAE 18.7. Abgabe von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen
UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen
UStAE 18.10. Unter das Vorsteuer-Vergütungsverfahren fallende Unternehmer und Vorsteuerbeträge
UStAE 18.11. Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge
UStAE 18.12. Vergütungszeitraum
UStAE 18.13. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 18.14. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 18.16. Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig sind
UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung
UStAE 18g.1. Vorsteuer-Vergütungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat für im Inland ansässige Unternehmer
UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen
UStAE 19.5. Wechsel der Besteuerungsform
UStAE 22.1. Ordnungsgrundsätze
UStAE 22.2. Umfang der Aufzeichnungspflichten
UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStAE 22.4. Aufzeichnungen bei Aufteilung der Vorsteuern
UStAE 22.5. Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten
UStAE 22.6. Erleichterungen für die Trennung der Bemessungsgrundlagen
UStAE 23.1. Anwendung der Durchschnittssätze
UStAE 23.2. Berufs- und Gewerbezweige
UStAE 23.3. Umfang der Durchschnittssätze
UStAE 23.4. Verfahren
UStAE 24.2. Erzeugnisse im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG
UStAE 24.4. Steuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 8 ff. UStG im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
UStAE 24.5. Ausfuhrlieferungen und Umsätze im Ausland bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStAE 24.7. Zusammentreffen der Durchschnittssatzbesteuerung mit anderen Besteuerungsformen
UStAE 24.8. Verzicht auf die Durchschnittssatzbesteuerung
UStAE 25.3. Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen
UStAE 25.4. Vorsteuerabzug bei Reiseleistungen
UStAE 25a.1. Differenzbesteuerung
UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStAE 25c.1. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
UStAE 27b.1. Umsatzsteuer-Nachschau
UStR
UStR 1. Leistungsaustausch
UStR 5. Geschäftsveräußerung
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStR 12. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStR 15. Freihafen-Veredelungsverkehr, Freihafenlagerung und einfuhrumsatzsteuerrechtlich freier Verkehr
UStR 15a.Innergemeinschaftlicher Erwerb
UStR 16. Unternehmer
UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStR 19. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft
UStR 21a. Beschränkung der Organschaft auf das Inland
UStR 22. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStR 23. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
UStR 24a. Unentgeltliche Wertabgaben
UStR 24b. Den Lieferungen gleichgestellte Wertabgaben
UStR 24c. Den sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben
UStR 29a. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStR 31. Lieferungsort in besonderen Fällen
UStR 31a. Reihengeschäfte
UStR 39. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Nr. 1 bis 11 UStG
UStR 39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG
UStR 49. Ausnahmen von der Steuerbefreiung
UStR 53. Vermittlungsleistungen der Reisebüros
UStR 86. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStR 122. Lieferung bestimmter Gegenstände
UStR 127a. Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
UStR 141. Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr
UStR 148a. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen
UStR 149. Entgelt
UStR 151. Entgeltsminderungen
UStR 155. Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertabgaben
UStR 158. Mindestbemessungsgrundlage
UStR 170. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStR 177. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten
UStR 181. Istversteuerung von Anzahlungen
UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
UStR 182b. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStR 182c. Haftung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStR 184. Rechnung in Form der Gutschrift
UStR 184a. Elektronisch übermittelte Rechnung
UStR 187. Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen
UStR 187a. Rechnungserteilung bei verbilligten Leistungen
UStR 188. (Zu § 14 UStG (§§ 31 bis 34 UStDV))
UStR 188a. Berichtigung von Rechnungen
UStR 190b. Aufbewahrung von Rechnungen
UStR 190c. Unrichtiger Steuerausweis
UStR 190d. Unberechtigter Steuerausweis
UStR 191. Zum Vorsteuerabzug berechtigter Personenkreis
UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer
UStR 193. Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung
UStR 194. Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge
UStR 195. Vorsteuerabzug bei Fahrausweisen
UStR 197. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen
UStR 198. Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen und innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen
UStR 199. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
UStR 200. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer in den Fällen des § 1 Abs. 3 UStG
UStR 201. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStR 202. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
UStR 203. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStR 204. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
UStR 205. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
UStR 206. Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen
UStR 207. Grundsätze zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge
UStR 208. Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
UStR 210. Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge
UStR 212. Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
UStR 213. Vorsteuerabzug bei Überlassung von Gegenständen durch Gesellschafter an die Gesellschaft
UStR 213a. Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Anteilen
UStR 213b. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
UStR 214. Anwendungsgrundsätze
UStR 215. Änderung der Verhältnisse
UStR 216. Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG
UStR 217. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG
UStR 217a. Berichtigung nach § 15a Abs. 2 UStG
UStR 217b. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG
UStR 217c. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
UStR 217d. Berichtigung nach § 15a Abs. 6 UStG
UStR 217e. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG
UStR 217f. Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG und andere Formen der Rechtsnachfolge
UStR 218. Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
UStR 219. Aufzeichnungspflichten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs
UStR 220. Steuerberechnung
UStR 221. Beförderungseinzelbesteuerung
UStR 221a. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStR 222. Umrechnung von Werten in fremder Währung
UStR 223. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStR 224. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen
UStR 230a. Abgabe von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
UStR 239. Unter das Vorsteuer-Vergütungsverfahren fallende Unternehmer und Vorsteuerbeträge
UStR 240. Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge
UStR 241. Vergütungszeitraum
UStR 242. Vorsteuer-Vergütungsverfahren
UStR 243. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStR 244. Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig sind
UStR 245k. Sicherheitsleistung
UStR 253. Wechsel der Besteuerungsform
UStR 255. Ordnungsgrundsätze
UStR 256. Umfang der Aufzeichnungspflichten
UStR 256a. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStR 257. Aufzeichnungen bei Aufteilung der Vorsteuern
UStR 258. Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten
UStR 259. Erleichterungen für die Trennung der Bemessungsgrundlagen
UStR 260. Anwendung der Durchschnittssätze
UStR 261. Berufs- und Gewerbezweige
UStR 262. Umfang der Durchschnittssätze
UStR 263. Verfahren
UStR 264. Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
UStR 266. Steuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 8 ff. UStG im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
UStR 267. Ausfuhrlieferungen und Umsätze im Ausland bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStR 268. Vereinfachungsregelung für Umsätze von Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten
UStR 269. Zusammentreffen der Durchschnittssatzbesteuerung mit anderen Besteuerungsformen
UStR 270. Verzicht auf die Durchschnittssatzbesteuerung
UStR 274. Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen
UStR 275. Vorsteuerabzug bei Reiseleistungen
UStR 276a. Differenzbesteuerung
UStR 276b. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStR 276c. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
UStR 276d. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
UStR 282b. Umsatzsteuer-Nachschau
KStR 8.6 10.3
AEAO
AEAO Zu § 73 Haftung bei Organschaft:
AEAO Zu § 168 Wirkung einer Steueranmeldung:
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:
AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:
AEAO Zu § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
EStH 4.2.1 6.2 6.3 6.6.1 9b
StbVV
§ 24 StBVV Steuererklärungen
ErbStH B.190.1.1