Zivilprozesskosten von der Steuer absetzen? So geht’s!

Prozesskosten sind ärgerlich – aber manchmal steuerlich absetzbar! Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung gelten können, wenn Existenzgefährdung droht (Az: 9 K 28/23).

Der Fall:

Ein Kläger übernahm einen Forstbetrieb und kündigte seine Anstellung. Die frühere Eigentümerin klagte auf Rückübertragung des Betriebs. Der Kläger musste hohe Prozesskosten aufwenden, um seinen Betrieb zu retten.

Die Entscheidung:

Das Finanzgericht erlaubte den Abzug der Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, da:

  • der Kläger seinen Lebensunterhalt mit dem Forstbetrieb bestritt,
  • ohne den Betrieb seine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag gelegen hätten und
  • der Verlust des Betriebs eine Existenzgefährdung darstellte.

Wichtig:

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Bundesfinanzhof (BFH) muss noch entscheiden.
  • Der Fall zeigt, wie eng die Grenzen für den Abzug von Prozesskosten sind.

Wann sind Zivilprozesskosten absetzbar?

  • Grundsätzlich: Seit 2013 sind Zivilprozesskosten nicht mehr absetzbar (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).
  • Ausnahme: Nur bei drohender Existenzgefährdung, wenn „lebensnotwendige Bedürfnisse im üblichen Rahmen nicht mehr gedeckt werden können“.
  • Beweispflicht: Der Steuerpflichtige muss die Existenzgefährdung nachweisen.

Fazit:

Der Abzug von Zivilprozesskosten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Prüfen Sie die Voraussetzungen genau und holen Sie sich steuerlichen Rat, bevor Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Wir beobachten die Entscheidung des BFH und informieren Sie über die weitere Entwicklung!

Basisrente (Rürup-Rente): Steuervorteile noch bis zum Jahresende nutzen und clever vorsorgen!

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine attraktive Altersvorsorge – vor allem für Selbstständige und gut verdienende Arbeitnehmer. Sie bietet Steuervorteile und sichert Ihren Lebensstandard im Alter.

Was ist die Basisrente?

Die Basisrente ist eine private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Sie zahlt Ihnen ab dem Rentenalter eine lebenslange Rente aus.

Vorteile der Basisrente:

  • Steuerliche Förderung: Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Im Jahr 2024 können Sie bis zu 27.566 Euro (für Paare 55.130 Euro) von der Steuer absetzen.
  • Sicherheit: Die Basisrente ist nicht kündbar oder beleihbar und bietet so eine hohe Sicherheit.
  • Flexibilität: Sie können die Beiträge an Ihre finanzielle Situation anpassen.

Steuervorteile im Detail:

  • Ansparphase: Sie sparen Steuern, da die Beiträge Ihre Steuerlast senken.
  • Auszahlungsphase: Die Rente wird nur teilweise besteuert.

Beispiel:

Ein Selbstständiger mit einem Bruttoeinkommen von 70.000 Euro zahlt monatlich 1.000 Euro in die Basisrente ein. Bei einem Steuersatz von 42 % spart er jährlich 4.980 Euro Steuern!

Flexible Beitragsgestaltung:

  • Variable Beiträge: Passen Sie die Einzahlungen an Ihr Einkommen an.
  • Zusätzliche Zuzahlungen: Schöpfen Sie den Höchstbetrag am Jahresende aus.

Kombination mit Berufsunfähigkeitsversicherung:

Kombinieren Sie die Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und profitieren Sie von weiteren Steuervorteilen!

Für wen eignet sich die Basisrente?

  • Selbstständige: Sichern Sie Ihren Lebensstandard im Alter ab, da Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
  • Gut verdienende Arbeitnehmer: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente und nutzen Sie Steuervorteile.
  • Junge Unternehmer: Starten Sie frühzeitig mit der Altersvorsorge.

Weitere Besonderheiten:

  • Hinterbliebenenschutz: Sichern Sie Ihre Familie ab.
  • Flexibilität: Pausieren Sie die Einzahlungen oder zahlen Sie einen Mindestbeitrag.

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis:

Nutzen Sie unseren Basisrentenrechner und finden Sie die optimale Lösung für Ihre Altersvorsorge!

➡️ Link zum Basisrentenrechner

Fazit:

Die Basisrente ist eine sichere und steuerlich geförderte Altersvorsorge. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

Steuern sparen mit Restnutzungsdauer-Gutachten: So optimieren Sie Ihre Immobilienabschreibung!

Sie möchten als Immobilienbesitzer Ihre Steuerlast optimieren? Dann sollten Sie die Möglichkeiten der Abschreibung kennen! Mit einem Gutachten zur Restnutzungsdauer können Sie höhere Abschreibungsbeträge geltend machen und bares Geld sparen.

Was ist die Abschreibung?

Als Eigentümer können Sie den Kaufpreis oder die Herstellungskosten Ihrer Immobilie steuerlich abschreiben. Das senkt Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast.

Standardmäßige Abschreibung:

In der Regel wird eine Immobilie über 50 Jahre abgeschrieben (2 % pro Jahr). Bei älteren Immobilien kann dies jedoch zu niedrig angesetzt sein.

Kürzere Nutzungsdauer:

Für ältere Wohnimmobilien (über 30 Jahre) und Gewerbeimmobilien (über 20 Jahre) können Sie die tatsächliche Restnutzungsdauer durch ein Gutachten nachweisen und so höhere Abschreibungsbeträge erzielen.

Rechenbeispiel:

Nehmen wir eine Wohnung aus dem Jahr 1962, die in den letzten 30 Jahren nicht umfassend modernisiert wurde:

  • Rendite: 5 %
  • Steuersatz: 42 %
  • Steuerersparnis durch Gutachten:
    • Mehr Netto pro Jahr: 1.260 EUR
    • Mehr Netto pro Monat: 105 EUR

Um diesen Effekt allein durch Mieterhöhungen zu erzielen, müsste die Miete um 36 % steigen!

Lohnt sich ein Gutachten?

  • Kosten: 829 EUR inkl. MwSt.
  • Absetzbar als Werbungskosten: Nach Steuerersparnis kostet das Gutachten effektiv nur 481 EUR.
  • Amortisation: Die Kosten amortisieren sich bereits nach 5 Monaten durch die Steuerersparnis.

So einfach geht’s:

  1. Kostenlose Ersteinschätzung: Prüfen Sie online, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie lohnt: www.betongoldgutachten.de/kostenlose-ersteinschaetzung
  2. Beauftragung: Wenn sich die Durchführung lohnt, können Sie das Gutachten direkt online beauftragen.

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Ja! Unsere Gutachten erfüllen alle Anforderungen des Bundesministeriums der Finanzen und werden bundesweit von Finanzämtern anerkannt.

Gutachten einfach und schnell beauftragen – so geht’s:
Auf folgender Webseite finden Sie eine einfache Möglichkeit, eine kostenlose Ersteinschätzung durchzuführen. Kunden erhalten sofort eine Prognose über die zu erwartende Abschreibung. Dieses Formular dient nicht nur der Ersteinschätzung, sondern auch der unkomplizierten direkten Beauftragung des Gutachtens: Exklusive Aktion: Sparen Sie 50,- €: Wenn ein Gutachten mit Ihrem persönlichen Code AT7739 bestellt wird, profitieren Sie von einem Rabatt.

Fazit:

Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten sparen Sie Steuern und maximieren Ihre Einnahmen aus der Vermietung. Nutzen Sie diese Möglichkeit zur Optimierung Ihrer Immobilienstrategie!

Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie: Steuervorteile nutzen!

Wussten Sie, dass Sie mit der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie Steuern sparen können? Ein individuelles Gutachten kann Ihnen dabei helfen, höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen und Ihre Steuerlast zu senken.

Was ist die Restnutzungsdauer?

Die Restnutzungsdauer gibt an, wie lange ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie berücksichtigt den technischen und wirtschaftlichen Zustand der Immobilie.

Gesetzliche Grundlage:

Laut § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG können Sie die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie für die Abschreibung verwenden, wenn diese durch ein Gutachten belegt wird.

Warum ist eine kürzere Restnutzungsdauer vorteilhaft?

Eine kürzere Restnutzungsdauer führt zu höheren Abschreibungsbeträgen (AfA) und damit zu einer Reduzierung Ihres steuerpflichtigen Einkommens.

Beispiel:

Anstatt die gesetzlich festgelegten 50 Jahre für ein Gebäude anzusetzen, ergibt ein Gutachten eine Restnutzungsdauer von nur 23 Jahren. Dadurch können Sie die Abschreibung über einen kürzeren Zeitraum verteilen und jährlich höhere Beträge absetzen.

Wie wird die Restnutzungsdauer ermittelt?

Ein Gutachter verwendet verschiedene Methoden, um die Restnutzungsdauer zu ermitteln, z.B.:

  • Lineare Alterswertminderung: Berücksichtigt das Alter der Immobilie.
  • Dynamische Modelle: Berücksichtigen die bauliche Alterung.
  • Technische und wirtschaftliche Alterswertminderung: Bezieht den Zustand der Bauteile und die Energieeffizienz ein.
  • Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Berücksichtigt zukünftige Modernisierungspflichten.

Welche Faktoren beeinflussen die Restnutzungsdauer?

  • Technischer Zustand: Zustand von Dach, Heizung, Fenstern etc.
  • Wirtschaftliche Nutzbarkeit: Mieteinnahmen, Verkaufspotenzial.
  • Modernisierungsgrad: Wärmedämmung, Badsanierung etc.
  • Rechtliche Vorgaben: z.B. energetische Sanierungspflichten.

Warum ist ein Gutachten sinnvoll?

  • Steueroptimierung: Senken Sie Ihre Steuerlast durch höhere Abschreibungen.
  • Rechtssicherheit: Ein Gutachten dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
  • Wertsteigerung: Erkennen Sie Modernisierungspotenziale.
  • Planungssicherheit: Gewinnen Sie Klarheit über die zukünftige Nutzung Ihrer Immobilie.

Fazit:

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie individuell ermitteln zu lassen und profitieren Sie von Steuervorteilen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Bewirtungskosten: Das Finanzgericht verdirbt den Appetit!

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 6 K 6089/20 vom 17.10.2023) zeigt, wie streng die Aufzeichnungspflichten für Bewirtungskosten sind. Wer hier schlampt, riskiert den Verlust des Betriebsausgabenabzugs!

Der Fall:

Ein Immobilienunternehmen veranstaltete Kick-Off-Meetings und eine Jubiläumsfeier mit Bewirtung (Speisen, Getränke, Alkohol). Die Kosten wurden als Betriebsausgaben geltend gemacht, aber vom Finanzamt und dem Finanzgericht abgelehnt.

Die Begründung des Gerichts:

  • Mangelhafte Aufzeichnungen: Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise fehlten.
  • Zweifel an der Angemessenheit: Der hohe Alkoholkonsum ließ Zweifel an der betrieblichen Veranlassung aufkommen.

Was sind die Anforderungen an Bewirtungskosten?

  • Betriebliche Veranlassung: Die Bewirtung muss im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen.
  • Angemessenheit: Die Kosten müssen im Rahmen des Üblichen liegen.
  • Dokumentationspflichten: Es müssen detaillierte Aufzeichnungen über Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe der Bewirtungskosten geführt werden.

Warum sind Aufzeichnungen so wichtig?

Ohne korrekte Aufzeichnungen gelten die Kosten als privat veranlasst und sind nicht abzugsfähig. Es drohen Nachzahlungen und Zinsen.

Tipps für die Praxis:

  • Sorgfältige Dokumentation: Führen Sie für jede Bewirtung detaillierte Aufzeichnungen.
  • Angemessenheit beachten: Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholkonsum und zu teure Speisen.
  • Bewirtung vs. Werbung: Kennen Sie die Unterschiede zwischen Bewirtungs- und Werbekosten.
  • Steuerberater: Lassen Sie Ihre Buchführung und Dokumentation regelmäßig von einem Steuerberater prüfen.

Fazit:

Das Urteil zeigt, dass die Finanzgerichte die Aufzeichnungspflichten bei Bewirtungskosten sehr ernst nehmen. Wer hier Fehler macht, riskiert den Verlust des Betriebsausgabenabzugs. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher unerlässlich!

50 % Gesellschaftsanteile und trotzdem abhängig beschäftigt?

Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg (Az. S 7 BA 7/23 vom 10.09.2024) zeigt, dass die sozialversicherungsrechtliche Einstufung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) mit 50 % Anteil komplex und uneinheitlich bleibt.

Der Fall:

Ein GGf mit 50 % Gesellschaftsanteilen wurde von der Deutschen Rentenversicherung als abhängig beschäftigt eingestuft. Dagegen klagte er, unterlag aber vor Gericht.

Die Begründung des Gerichts:

  • Kein Stichentscheidungsrecht: Der Gesellschaftsvertrag sah kein Stichentscheidungsrecht für den Kläger vor, sodass er bei Entscheidungen auf die Zustimmung des anderen Gesellschafters angewiesen war.
  • Eingeschränkte Weisungsfreiheit: Obwohl der Kläger 50 % der Anteile hielt, konnte er die Geschicke der GmbH nicht allein bestimmen.
  • Dienstvertragliche Regelungen: Der Dienstvertrag enthielt typische Merkmale einer abhängigen Beschäftigung (feste Vergütung, Urlaubsanspruch etc.).

Widerspruch zur BSG-Rechtsprechung:

Das Urteil steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), das eine umfassendere Betrachtung der Einflussmöglichkeiten und wirtschaftlichen Unabhängigkeit des GGf fordert.

Was bedeutet das für Gesellschafter-Geschäftsführer?

  • Rechtsunsicherheit: Die Rechtslage ist uneinheitlich, die Einstufung als selbstständig oder abhängig beschäftigt ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag: Ein Stichentscheidungsrecht oder andere Regelungen, die die Entscheidungsfreiheit des GGf stärken, sind wichtig.
  • Regelmäßige Statusprüfung: Bei Änderungen im Gesellschaftsvertrag oder der Unternehmensstruktur sollte der sozialversicherungsrechtliche Status überprüft werden.
  • Professionelle Beratung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht beraten, um Klarheit zu schaffen und Risiken zu minimieren.

Fazit:

Auch mit 50 % Gesellschaftsanteilen kann ein GGf als abhängig beschäftigt eingestuft werden. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sind klare vertragliche Regelungen und eine sorgfältige Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status unerlässlich.

Anlage U: Unterhaltszahlungen clever von der Steuer absetzen

Sie zahlen Unterhalt an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ex-Partner? Dann sollten Sie die Anlage U kennen! Mit diesem Formular können Sie die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so Ihre Steuerlast senken.

Was ist die Anlage U?

Die Anlage U ist ein Formular, mit dem Sie Unterhaltsleistungen an Ihren ehemaligen Partner steuerlich absetzen können. Wichtig: Dies funktioniert nur, wenn Ihr Ex-Partner zustimmt, die Zahlungen als Einkommen zu versteuern.

Voraussetzungen:

  • Rechtliche Verpflichtung zum Unterhalt: z.B. durch einen Scheidungsbeschluss
  • Zustimmung des Ex-Partners: Er muss die Zahlungen als Einkommen versteuern.
  • Höchstbetrag: Maximal 13.805 Euro pro Jahr (Stand 2024)
  • Kein gemeinsamer Haushalt: Sie dürfen nicht mehr mit Ihrem Ex-Partner zusammenleben.

Warum ist die Zustimmung des Ex-Partners wichtig?

Durch die Anlage U sparen Sie Steuern, Ihr Ex-Partner muss die Zahlungen aber versteuern. Ohne seine Zustimmung ist die steuerliche Geltendmachung nicht möglich.

Besonderheiten:

  • Keine doppelte Begünstigung: Sie können den Unterhalt nicht gleichzeitig als Sonderausgaben und als außergewöhnliche Belastung absetzen.
  • Jährliche Entscheidung: Sie können jedes Jahr neu entscheiden, wie Sie den Unterhalt absetzen wollen.
  • Nachweise aufbewahren: Bewahren Sie Belege für die Unterhaltszahlungen auf.

Beispiele:

  • Beispiel 1: Sie zahlen 12.000 Euro Unterhalt pro Jahr. Bei einem Steuersatz von 30 % sparen Sie 3.600 Euro Steuern.
  • Beispiel 2: Ihr Ex-Partner stimmt nicht zu. Sie können die Anlage U nicht nutzen.

Wie füllen Sie die Anlage U aus?

  • Tragen Sie die gezahlten Beträge in die Anlage U ein.
  • Fügen Sie die Zustimmungserklärung Ihres Ex-Partners bei.
  • Ihr Ex-Partner muss den erhaltenen Unterhalt in seiner Anlage SO angeben.

Fazit:

Die Anlage U ist eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen, wenn Sie Unterhalt zahlen. Sprechen Sie mit Ihrem Ex-Partner und lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.

Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2024

Die Bundesregierung hat zum Jahresende 2024 eine Reihe von Neuregelungen beschlossen, die wichtige Veränderungen in verschiedenen Bereichen mit sich bringen. Diese betreffen den Schutz von Schwangeren, Produktsicherheit, Standards für Ladekabel sowie Hilfen für landwirtschaftliche Betriebe.


1. Schutz für Schwangere und Ärzte

Mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden Schwangere und Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, besser geschützt:

  • Bußgelder bei Belästigung:
    Wer Schwangere vor Beratungsstellen oder Arztpraxen belästigt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
  • Schutz für Medizinerinnen und Mediziner:
    Auch Behinderungen der Arbeit von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

2. Verbesserte Produktsicherheit

Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die Allgemeine Produktsicherheits-Verordnung in Kraft.

  • Bessere Information bei Produktrückrufen:
    Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei einem Rückruf besser informiert werden – unabhängig davon, ob das Produkt im Laden oder online gekauft wurde.
  • Erhöhte Produktsicherheit:
    Die Verordnung zielt darauf ab, sicherere Non-Food-Produkte auf den Markt zu bringen.

3. Einheitlicher USB-C-Ladestandard

Ab dem 28. Dezember 2024 wird der USB-C-Standard für viele elektronische Geräte verpflichtend:

  • Pflicht für Smartphones und Tablets:
    Geräte wie Smartphones, Tablets, E-Reader und Kopfhörer müssen den USB-C-Ladestandard verwenden.
  • Ausweitung auf Laptops:
    Ab 2026 gilt die Verpflichtung auch für Laptops. Ziel ist es, das Kabelchaos zu reduzieren und Elektroschrott zu vermeiden.

4. Frosthilfen für Obst- und Weinbauern

Die durch Frostschäden im April 2024 stark betroffenen Obst- und Weinbauern werden unterstützt:

  • EU-Krisenhilfen:
    Insgesamt 46,5 Millionen Euro stehen als Entschädigungen bereit.
  • Verordnung in Kraft:
    Die Verordnung zur Unterstützung trat bereits am 12. November 2024 in Kraft.

Fazit

Die Neuregelungen zum Jahresende 2024 stärken den Verbraucherschutz, schaffen mehr Sicherheit für Schwangere und Ärzte und fördern nachhaltige Technologien wie den USB-C-Standard. Zudem wird die landwirtschaftliche Produktion durch gezielte Hilfen abgesichert.

Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 28.11.2024

Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken in der EU: Fortschritte, aber weiterhin Lücken

Überblick: Bericht des Europäischen Rechnungshofs vom 28.11.2024

Der Europäische Rechnungshof hat in einem neuen Bericht darauf hingewiesen, dass die EU erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken gemacht hat. Dennoch bestehen weiterhin Lücken in den Regelungen und der Umsetzung, die es internationalen Konzernen ermöglichen, Steuervorteile durch Gewinnverlagerungen auszunutzen. Die Verluste für die EU durch diese Praktiken werden auf bis zu 100 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.


Kernaussagen des Berichts

  1. Lücken in der EU-Steuergesetzgebung
    • Die direkte Besteuerung bleibt in der Hoheit der Mitgliedstaaten, was zu uneinheitlichen Umsetzungen der EU-Richtlinien führt.
    • Unterschiedliche Auslegungen und fehlende Leistungsüberwachung erschweren die Durchsetzung der Maßnahmen.
    • Übergangsfristen für die Rücknahme schädlicher Steuerregelungen sind oft zu lang, wodurch Unternehmen weiterhin von unfairen Vorteilen profitieren.
  2. Komplexe Strategien internationaler Konzerne
    • Unternehmen nutzen Unterschiede in den Steuersystemen, um ihre Steuerlast zu senken.
    • Aggressive Steuerplanung führt zu unfairem Wettbewerb zwischen Unternehmen und belastet ehrliche Steuerzahler sowie Mitgliedstaaten, die Einnahmeverluste hinnehmen müssen.
  3. Mängel bei der Datenüberwachung und Sanktionen
    • Informationen über grenzüberschreitende Steuerpraktiken werden zwar ausgetauscht, jedoch oft unzureichend geprüft und selten genutzt.
    • Strafen bei Verstößen gegen Meldepflichten sind in vielen Ländern nicht abschreckend genug.
  4. Fortschritte und Herausforderungen bei internationalen Steuerregelungen
    • Die EU hat mit drei neuen Richtlinien wichtige Schritte unternommen, darunter die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung und DAC 6.
    • Die Überprüfung der praktischen Wirksamkeit dieser Richtlinien ist jedoch überfällig.

Empfehlungen des Rechnungshofs

  1. Schließen der Lücken
    Die EU-Kommission sollte ihre begrenzten Befugnisse voll ausschöpfen, um Schlupflöcher zu schließen und klare Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu entwickeln.
  2. Verbesserung der Überwachung
    Es wird ein einheitliches und effizientes Leistungsüberwachungssystem vorgeschlagen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen besser beurteilen zu können.
  3. Qualität der Daten sicherstellen
    Die Mitgliedstaaten sollten den automatischen Austausch von Steuerinformationen konsequent nutzen und die gemeldeten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.
  4. Abschreckendere Sanktionen
    Strafen für Verstöße gegen Meldepflichten sollten in allen Mitgliedstaaten so gestaltet werden, dass sie eine tatsächliche Abschreckungswirkung entfalten.

Fazit

Der Bericht zeigt, dass die EU eine erste Verteidigungslinie gegen schädliche Steuerpraktiken eingerichtet hat, jedoch weiterhin große Herausforderungen bei der Umsetzung und Überwachung bestehen. Eine engere Zusammenarbeit und einheitlichere Regelungen auf EU-Ebene könnten dazu beitragen, Steuervermeidung durch Konzerne effektiver zu bekämpfen.

Für weitere Informationen finden Sie den vollständigen Bericht auf der Website des Europäischen Rechnungshofs.

Quelle: Europäischer Rechnungshof, Pressemitteilung vom 28.11.2024

Gesetzentwurf zur Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Digitalisierung und erweiterte Befugnisse

Überblick: Mitteilung des Deutschen Bundestags vom 28.11.2024

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zu modernisieren und zu digitalisieren. Der Entwurf trägt den Titel „Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (20/13956) und soll die FKS an die Anforderungen einer zunehmend digitalen Arbeitswelt anpassen.


Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

  1. Aufnahme neuer Branchen in den Katalog
    • Friseursalons sollen künftig als besonders anfällige Branche für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gesetzlich eingestuft werden.
    • Ziel ist es, spezifische Kontrollen in diesen Bereichen zu intensivieren.
  2. Automatisierte Datenanalyse
    • Die FKS soll durch den Einsatz automatisierter Datenabgleiche in die Lage versetzt werden, große Datenmengen systematisch auf Risiken hinsichtlich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu prüfen.
    • Diese Digitalisierung soll eine effizientere Risikobewertung ermöglichen.
  3. Erweiterte Befugnisse zur Identitätsüberprüfung
    • Die FKS soll künftig eigenständig Maßnahmen zur Identitätsüberprüfung durchführen können, ohne auf die Amtshilfe anderer Behörden angewiesen zu sein.
    • Die Maßnahmen sollen schnell und digital umsetzbar sein, um vor Ort flexible Reaktionen zu ermöglichen.
  4. Finanzausgleichsgesetz (FAG): Anpassungen im Zuge des Zensus 2022
    • Der Gesetzentwurf enthält eine Ergänzung von § 12a FAG, die vorsieht, bereits in den Jahren 2025 und 2026 zusätzliche Zwischenabrechnungen für die Ausgleichsjahre 2022 und 2023 einzuführen.
    • Diese Änderungen sollen die Auswirkungen des Zensus 2022 frühzeitiger berücksichtigen und die Verteilung der Mittel optimieren.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat begrüßt die Anpassungen, insbesondere die Ergänzung von § 12a FAG, da sie eine zügige Umsetzung der Zensusergebnisse in die Finanzausgleichsregelungen ermöglicht. Die Länderkammer bittet die Bundesregierung jedoch, die Änderungen am FAG sicherzustellen – notfalls auch im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsverfahrens, um die Umsetzung innerhalb der laufenden Legislaturperiode zu gewährleisten.


Bedeutung der Reform

Die Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zielt darauf ab, die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung an moderne Anforderungen anzupassen. Die Kombination aus branchenspezifischen Regelungen, automatisierter Datenanalyse und erweiterten Befugnissen verspricht eine effizientere und zielgerichtete Kontrolle.


Fazit

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung der FKS setzt auf Digitalisierung und erweiterte Befugnisse, um die Bekämpfung von Schwarzarbeit zukunftssicher zu machen. Gleichzeitig berücksichtigt die Regierung die Anpassung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs an die Ergebnisse des Zensus 2022, um die Verteilung von Mitteln gerechter zu gestalten.

Für weiterführende Informationen oder Beratung zu den Auswirkungen des Gesetzes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 823/2024

Steuern & Recht vom Steuerberater M. Schröder Berlin