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Monatsbericht des BMF für September 2012

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat heute seinen Monatsbericht für September 2012 veröffentlicht:

“Der Gastbeitrag von EZB-Direktoriumsmitglied Dr. Peter Praet zur Bedeutung solider Staatsfinanzen für die Stabilität des Euroraums bildet den Auftakt für die neue Rubrik “Forum Finanzpolitik” im Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen. In loser Folge wird künftig Experten aus dem In- und Ausland ein Forum geboten, ihre Erkenntnisse zur Sicherung langfristig tragfähiger Finanzpolitik darzulegen. Im Monatsbericht – Ausgabe September 2012 – finden Sie darüber hinaus einen Artikel zu Stand und Entwicklung der Steuerrückstände 2011, einen Bericht zum Verhältnis von Bundespolitik und Kommunalfinanzen sowie die Kurzfassung eines Forschungsgutachtens im Auftrag des BMF zu dem Thema “Sparen und Investieren vor dem Hintergrund des demografischen Wandels”.

Editorial
Überblick zur aktuellen Lage
Forum Finanzpolitik
Die Bedeutung einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik für den Erfolg der Europäischen Währungsunion
Analysen und Berichte
Sparen und Investieren vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Stand und Entwicklung der Steuerrückstände 2011
Bundespolitik und Kommunalfinanzen
Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage
Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht
Steuereinnahmen von Bund und Ländern im August 2012
Entwicklung des Bundeshaushalts bis August 2012
Entwicklung der Länderhaushalte bis Juli 2012
Finanzmärkte und Kreditaufnahme des Bundes
Termine, Publikationen
Statistiken und Dokumentationen
Übersichten zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung
Übersichten zur Entwicklung der Länderhaushalte
Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Monatsbericht des BMF (September 2012) (PDF, 2,7 MB)”

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Monatsbericht des BMF für September 2012

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat heute seinen Monatsbericht für September 2012 veröffentlicht:

“Der Gastbeitrag von EZB-Direktoriumsmitglied Dr. Peter Praet zur Bedeutung solider Staatsfinanzen für die Stabilität des Euroraums bildet den Auftakt für die neue Rubrik “Forum Finanzpolitik” im Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen. In loser Folge wird künftig Experten aus dem In- und Ausland ein Forum geboten, ihre Erkenntnisse zur Sicherung langfristig tragfähiger Finanzpolitik darzulegen. Im Monatsbericht – Ausgabe September 2012 – finden Sie darüber hinaus einen Artikel zu Stand und Entwicklung der Steuerrückstände 2011, einen Bericht zum Verhältnis von Bundespolitik und Kommunalfinanzen sowie die Kurzfassung eines Forschungsgutachtens im Auftrag des BMF zu dem Thema “Sparen und Investieren vor dem Hintergrund des demografischen Wandels”.

Editorial
Überblick zur aktuellen Lage
Forum Finanzpolitik
Die Bedeutung einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik für den Erfolg der Europäischen Währungsunion
Analysen und Berichte
Sparen und Investieren vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Stand und Entwicklung der Steuerrückstände 2011
Bundespolitik und Kommunalfinanzen
Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage
Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht
Steuereinnahmen von Bund und Ländern im August 2012
Entwicklung des Bundeshaushalts bis August 2012
Entwicklung der Länderhaushalte bis Juli 2012
Finanzmärkte und Kreditaufnahme des Bundes
Termine, Publikationen
Statistiken und Dokumentationen
Übersichten zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung
Übersichten zur Entwicklung der Länderhaushalte
Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Monatsbericht des BMF (September 2012) (PDF, 2,7 MB)”

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Reverse-Charge für Handys: Neuer Erklärungsversuch des BMF

Reverse-Charge für Handys: Neuer Erklärungsversuch des BMF

Kernaussage

Mit Wirkung vom 1.7.2011 wurde die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) auf die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ausgeweitet, soweit das Entgelt für die jeweilige Lieferung mindestens 5.000 EUR beträgt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte mit Schreiben vom 24.6.2011 zur Neuregelung Stellung bezogen. Praxistauglich war dieses Schreiben jedoch nicht. Das BMF räumt selbst „Anwendungsprobleme“ ein, die nun durch ein weiteres Schreiben beseitigt werden sollen.

Neue Verwaltungsanweisung

Im Vergleich zur bisherigen Verlautbarung ergeben sich folgende wesentliche Neuerungen: CB-Funkgeräte und Walkie-Talkies gelten nicht als Mobilfunkgeräte i. S. dieser Vorschrift. – Die Abgrenzung zwischen unverbauten (Reverse-Charge) und verbauten integrierten Schaltkreisen (kein Reverse-Charge) wird präzisiert. – Aus Vereinfachungsgründen können Gegenstände, die unter die Zollposition 85423190 fallen, als integrierte Schaltkreise angesehen werden. – Lieferungen stellen einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang dar, der maßgeblich für das Erreichen der Grenze von 5.000 EUR ist, wenn sie im Rahmen eines einzigen Erfüllungsgeschäftes ausgeführt werden. Lieferungen aus einem Konsignationslager sowie aufgrund eines Rahmenvertrages, der lediglich die Lieferkonditionen, nicht jedoch die zu liefernde Menge festlegt, gelten nicht als einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang. Dies gilt ebenso für Sammellieferungen im Rahmen von dauerhaften Geschäftsbeziehungen, denen jedoch jeweils einzelne Erfüllungsgeschäfte zugrunde liegen. – Ist nicht klar, ob die Grenze von 5.000 EUR erreicht wird, können die Vertragspartner vereinfacht von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ausgehen. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Vertragspartner hierüber einig sind und der Leistungsempfänger die Umsätze auch korrekt versteuert.

Konsequenzen

Das BMF-Schreiben klärt einen wesentlichen Teil der Fragen, die das erste Schreiben noch offen ließ. Trotzdem trägt die Regelung nicht gerade zu einer Vereinfachung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bei. Unternehmer, die mit den betroffenen Produkten handeln, müssen sich mit der Auffassung der Finanzverwaltung auseinandersetzen.

BMF zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft ab 2011

BMF zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft ab 2011

Kernaussage

Durch das Jahressteuergesetz 2010 wurde die Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgeweitet, u. a. auf Gebäudereiniger und Schrotthändler. Während die Lieferung des in Anlage 3 zum UStG definierten Schrotts immer zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft führt, sind Gebäudereinigungsleistungen nur dann hiervon betroffen, wenn sie gegenüber Gebäudereinigungsunternehmen erbracht werden.

Neue Verwaltungsanweisung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun zur Neuregelung Stellung genommen. Schrotthandel: Das Schreiben führt aus, was als Schrott im Sinne der Anlage 3 zum UStG zu behandeln ist. Nur die Lieferung dieses Schrotts unterliegt der Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Haben der Lieferer bzw. dessen Kunde Zweifel, ob es sich um derartigen Schrott handelt, sollen sie eine unverbindliche Zolltarifauskunft beim zuständigen Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung diesbezüglich einholen. Werden sowohl Schrott i. S. d. Anlage als auch nicht hiervon erfasster Schrott geliefert, so muss dies bei der Rechnungsstellung berücksichtigt werden. Die jeweiligen Entgelte für die unterschiedlich zu behandelnden Schrottarten sind getrennt auszuweisen. Gebäudereinigung: Das BMF versteht unter Gebäuden nur Baulichkeiten, die fest mit dem Boden verbunden sind, Container und Kioske zählen z. B. nicht hierzu. Ferner grenzt das Schreiben zwischen Leistungen, die als Gebäudereinigung zu qualifizieren sind und solchen, die nicht hierunter fallen, ab. So gelten z. B. die Reinigung von Inventar sowie die Schornsteinreinigung nicht als Gebäudereinigung i. S. dieser Vorschrift. Zuletzt geht das BMF auf die Wirkung der neu eingeführten Bescheinigung für Gebäudereiniger (USt 1 TG) ein. Wird diese vorgelegt, so kann der leistende Unternehmer davon ausgehen, dass sein Kunde Schuldner der Umsatzsteuer ist.

Konsequenzen

Mag die Neuregelung auch dazu dienen, den Umsatzsteuerbetrug in den betroffenen Branchen einzudämmen, so verkompliziert sie das UStG weiter. Die betroffenen Unternehmen müssen sich mit dem Schreiben auseinandersetzen, um steuerlichen Risiken zu entgehen. Auch ist zu prüfen, ob organisatorisch sichergestellt ist, dass die Vorgaben des BMF berücksichtigt werden. So müssen Schrotthändler z. B. dafür Sorge tragen, dass in den Rechnungen eindeutig zwischen Schrottarten getrennt wird, die zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft führen bzw. solchen, die nicht hiervon betroffen sind.