Lebensversicherung Rechner + Steuer
Für wen sich eine Lebensversicherung als Kapitalanlage steuerlich lohnt.
Inhalt:
Lebensversicherungen
Eine Lebensversicherung dient der finanziellen Absicherung: Je nach Vertragsart wird entweder im Todesfall eine Leistung an Hinterbliebene ausgezahlt oder zum Ende der Laufzeit Kapital an den Versicherungsnehmer ausgekehrt.
Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig Prämien an die Versicherungsgesellschaft. Im Gegenzug garantiert der Versicherer – je nach Vertragsgestaltung – eine Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit oder eine Todesfallleistung.
Es gibt verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Zielsetzungen:
- Kapitallebensversicherung – kombiniert Sparleistung und Absicherung und eignet sich häufig zur Altersvorsorge.
- Risikolebensversicherung – reiner Todesfallschutz für Hinterbliebene, ohne Kapitalbildung.
- fondsgebundene Lebensversicherung – verbindet Versicherungsschutz mit Kapitalanlage in Investmentfonds.
Lebensversicherung Rechner
Der kostenlose Renditerechner ermittelt die Rendite Ihrer Kapitallebensversicherung. Jetzt schnell & einfach berechnen!
Lebensversicherung / Rendite
Noch mehr hilfreiche Steuerrechner
Ist eine Lebensversicherung als Kapitalanlage (steuerlich) sinnvoll?
Eine Kapitallebensversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie langfristig planen und neben einer garantierten Auszahlung auch einen gewissen steuerlichen Vorteil nutzen möchten. Entscheidend ist jedoch, dass Sie den Vertrag bis zum Ende durchhalten – erst dann greifen die steuerlichen Begünstigungen vollständig.
Wann sie vorteilhaft ist:
- wenn Sicherheit und planbare Leistungen wichtiger sind als maximale Rendite,
- wenn der Vertrag lange besteht (mindestens 12 Jahre) und die Auszahlung erst ab dem relevanten Alter erfolgt (60 bzw. 62 Jahre),
- wenn eine zusätzliche Absicherung (z. B. Todesfallschutz) gewünscht ist,
- wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde – hier sind Auszahlungen häufig vollständig steuerfrei.
Wann sie weniger geeignet ist:
- wenn Flexibilität und kurzfristige Verfügbarkeit des Kapitals im Vordergrund stehen,
- wenn hohe Renditen erwartet werden – aufgrund niedriger Garantiezinsen sind Alternativen oft ertragsstärker,
- wenn der Vertrag voraussichtlich vor Ablauf gekündigt wird (Rückkaufswert oft deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge).
Eine Kapitallebensversicherung ist daher kein Produkt für kurzfristige Anleger, sondern ein langfristiges Vorsorgeinstrument mit steuerlicher Komponente. Wer die Laufzeit einhält und Wert auf Garantien legt, kann profitieren. Wer hingegen maximale Rendite oder Flexibilität sucht, sollte Alternativen prüfen.
Mit einem modernen Lebensversicherungsmantel lässt sich eine steuerbegünstigte und renditeorientierte Anlage realisieren. Er verbindet fondsbasierte Investmentchancen mit hohem Gestaltungsspielraum, Transparenz und Kostenoptimierung – insbesondere dann, wenn es sich um eine provisionsfreie Police handelt. Auch bei Einmalbeitragstarifen profitieren Sie von Flexibilität, geringen Kostenstrukturen und attraktiven Wachstumschancen.
Bei einer klassischen Kapitallebensversicherung bauen Sie über viele Jahre Kapital auf und erhalten am Ende die sogenannte Ablaufleistung (Versicherungssumme inklusive Überschussanteilen). Die steuerliche Behandlung dieser Auszahlung richtet sich im Wesentlichen nach dem Abschlussdatum Ihres Vertrags.
Eine Lebensversicherung kann steuerlich besonders vorteilhaft sein, wenn die Laufzeit eingehalten wird und die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Wer langfristig Vermögen sichern, garantierte Elemente kombinieren und steuerliche Planungssicherheit nutzen möchte, findet darin nach wie vor ein geeignetes Vorsorgeinstrument.
Steuervorteile auf einen Blick
- Sonderausgabenabzug möglich (je nach Vertragsart / Altverträgen)
- Steuerbegünstigung der laufenden Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
- Halbeinkünfte-/Halbertragsverfahren bei Auszahlung nutzbar
- Im Todesfall: steuerfreie Auszahlung an Hinterbliebene, siehe Erbschaftsteuerliche Vorteile
Besonders steuerlich interessant ist die Kapitallebensversicherung, wenn:
- ein Abschluss vor 2005 erfolgte und damit unter den bekannten Bedingungen eine vollständig steuerfreie Auszahlung möglich ist,
- die Auszahlung erst nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und frühestens ab dem relevanten Altersgrenzwert (60 bzw. 62 Jahre) erfolgt,
- planbare, schwankungsarme Leistungen gegenüber reinen Kapitalmarktinvestments bevorzugt werden,
- eine Kombination aus Steuervorteil, Garantiekomponente und zusätzlicher Absicherung (z. B. Todesfall) gewünscht ist.
Für Anleger mit kurzfristigem Zeithorizont oder einem Fokus auf maximal flexible, chancenorientierte Kapitalmarktprodukte ist eine Lebensversicherung hingegen weniger passend. Sie bleibt jedoch – korrekt genutzt – ein steuerlich begünstigtes Langfristinstrument mit stabiler Ertrags- und Versorgungsfunktion.
Bedenken Sie: Auch bei Lebensversicherungen fallen abhängig vom Produktmodell laufende Verwaltungskosten, Tarifkosten und ggf. Abschlussgebühren an. Die spätere Auszahlung hängt unter anderem ab von Beitragsdauer, Höhe der Einzahlungen, Tarifkonzept und eventuellen Zusatzoptionen.
Vor Abschluss lohnt sich eine professionelle Analyse der Konditionen. Wir unterstützen Sie gern dabei, zu prüfen, ob die Police tatsächlich zu Ihren persönlichen Zielen, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer steuerlichen Gestaltung passt.
Lebensversicherungen als Sonderausgabe von der Steuer absetzen
Kann eine Lebensversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
In der Regel können Prämienzahlungen für Lebensversicherungen steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 10 EStG, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Allerdings wirken sich die Beiträge oftmals nicht mehr aus, weil die Höchstbeträge für die Vorsorgeaufwendungen bereits durch Krankenversicherungsbeiträge etc. bereits ausgeschöpft wurden. Siehe auch Sonderausgaben-Höchstbeträge.
Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) Höchstbetrag
Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen die Beiträge für eine Lebensversicherung auch noch steuerlich begünstigt sein können. So können beispielsweise Beiträge zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Riester-Rente steuerlich gefördert werden. Hierbei handelt es sich um eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, bei der unter anderem die Beiträge steuerlich absetzbar sind und es eine staatliche Zulage gibt.
Auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Beiträge zur Lebensversicherung steuerlich begünstigt sein, da hierbei unter Umständen steuerfreie Beitragszahlungen durch den Arbeitgeber möglich sind.
Steuertipp 1: Mit Lebensversicherungen lassen sich Kapitalertragsteuern (Abgeltungssteuer) vermeiden.
Weitere Infos auf Anfrage: Abgeltungssteuer vermeiden mit Lebensversicherungen.
Steuertipp 2: Mit Lebensversicherungen lassen sich Erbschaftssteuern sparen.
Besteuerung von Lebensversicherungen
Auszahlungen aus Lebensversicherungen können steuerlich unterschiedlich behandelt werden – abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Form der Auszahlung. Richtig genutzt, lassen sich steuerliche Vorteile sichern und unnötige Steuerzahlungen vermeiden.
Grundprinzip
Erträge aus Kapitallebensversicherungen gehören steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Steuerpflichtig ist grundsätzlich nur der Betrag, der über den eingezahlten Beiträgen bzw. Anschaffungskosten liegt.
- Beiträge werden aus versteuertem Einkommen gezahlt – die Begünstigung erfolgt erst bei Auszahlung.
- Es fällt während der Laufzeit keine jährliche Abgeltungsteuer an.
- Bei Kapitalauszahlung nach mind. 12 Jahren Laufzeit und ab Alter 62 werden nur 50 % des Wertzuwachses versteuert.
- Bei lebenslanger Rentenzahlung wird nur ein altersabhängiger Ertragsanteil versteuert (z.B. 21 % ab 62 Jahren / 17 % ab 67 Jahren).
- Todesfallleistungen bleiben steuerfrei.
Neuere Verträge (ab 2005)
Gewinne aus der Auszahlung (Auszahlung minus Beiträge) sind steuerpflichtig.
- In vielen Fällen gilt der Abgeltungsteuersatz von 25 %.
- Erfolgt die Auszahlung nach mind. 12 Jahren Laufzeit und ab Alter 62 (bis 2011: 60), ist nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig.
Verluste können mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden.
Fondsgebundene Lebensversicherungen
Die Auszahlung hängt von der Wertentwicklung der Fonds ab. Steuerlich gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie bei klassischen Verträgen.
Kosten & Sparerpauschbetrag
Werbungskosten können nicht zusätzlich geltend gemacht werden. Der steuerliche Vorteil erfolgt ausschließlich über den Sparerpauschbetrag (801 € / 1.602 € bei Ehegatten).
Abschluss- und Vertriebskosten mindern den steuerpflichtigen Ertrag automatisch.
Für Neuverträge ab 2005 gilt das aktuelle Regime zur Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Die folgenden BMF-Schreiben konkretisieren die Ermittlung der steuerpflichtigen Erträge und die Handhabung von Teil- und Rentenauszahlungen.
-
Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
BMF-Schreiben vom 01.10.2009 (BStBl I S. 1172), berücksichtigt mit Änderungen vom:
06.03.2012 (BStBl I S. 238), 29.09.2017 (BStBl I S. 1314) und 09.08.2019 (BStBl I S. 829) -
Berechnung des Unterschiedsbetrags bei (Teil-)Auszahlungen des Zeitwerts nach Rentenbeginn
BMF-Schreiben vom 18.06.2013 (BStBl I S. 768)
Hinweis: Die Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen ist für die Besteuerung von Lebensversicherungen essenziell. Während Altpolicen vielfach steuerfrei behandelt werden, unterliegen Neuverträge grundsätzlich der Abgeltungsteuer bzw. dem Halbeinkünfteprinzip bei Erfüllung der Laufzeit- und Altersvoraussetzungen.
Lebensversicherungen (Vertragsabschluss vor dem 1.1.2005)
Diese Verträge können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen komplett steuerfrei ausgezahlt werden, z. B.:
- Mindestlaufzeit 12 Jahre
- mindestens 5 Jahre Beitragszahlung
- keine „schädliche Verwendung“ (z. B. unwirtschaftliche Kündigung, bestimmte Änderungen)
Bei Teilauszahlungen als Rente ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei schädlicher Verwendung kann die Abgeltungsteuer (25 %) greifen.
Für Altverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, galten besondere steuerliche Privilegien. Die nachfolgend aufgeführten BMF-Schreiben und Rechtsgrundlagen bilden die Basis für die steuerliche Einordnung und Behandlung dieser Policen.
-
BMF-Schreiben vom 22.08.2002 (BStBl I S. 827), berücksichtigt inkl. Änderungen vom 01.10.2009 (BStBl I S. 1188)
-
Anwendung des § 10 Abs. 2 Satz 2 und § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG
Finanzierungen unter Nutzung von LebensversicherungsansprüchenBMF-Schreiben vom 15.06.2000 (BStBl I S. 1118)
-
Feststellung steuerpflichtiger Zinsen aus Lebensversicherungen (§ 9 Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO)
BMF-Schreiben vom 16.07.2012 (BStBl I S. 686)
Kündigung, Verkauf & Alternativen
Eine sofortige Kündigung führt oftmals zu einem niedrigen Rückkaufswert.
Mögliche Alternativen:
- Verkauf der Police (ggf. höherer Erlös als Rückkaufswert)
- Beitragsfreistellung
- Widerruf (bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung, v. a. 1994–2007)
- Beleihung der Police (nur in Ausnahmesituationen empfehlenswert)
Siehe hierzu unten Lebensversicherung Kündigung + Auszahlung
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bei Schenkung gilt meist der Rückkaufswert als steuerlicher Wert. Bei Erbschaft zählt der Auszahlungsbetrag – die Auszahlung selbst bleibt einkommensteuerfrei.
Bei Verträgen auf zwei Leben lassen sich häufig spürbare steuerliche Vorteile erzielen.
Lebensversicherung Kündigung + Auszahlung
Haben Sie bei Ihrem jüngsten Finanzcheck festgestellt, dass Ihre Lebens- oder Rentenversicherung hohe Kosten verursacht? Oder benötigen Sie dringend das Geld? Eine vorschnelle Kündigung ist fast immer die schlechteste Entscheidung. Glücklicherweise gibt es andere Wege, die je nach Ihrer Situation sinnvoll sein können. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen vier Alternativen vor.
1. Versicherung verkaufen
Für wen geeignet: Wenn Sie das Geld aus Ihrer Versicherung kurzfristig und endgültig benötigen, sollten Sie erwägen, Ihre Versicherung zu verkaufen. Es gibt spezialisierte Ankäufer, die oft ein paar Prozent mehr zahlen als der Rückkaufswert Ihrer Versicherung. Beachten Sie jedoch, dass Sie den Abschlussbonus verlieren.
2. Versicherung beleihen
Für wen geeignet: Benötigen Sie nur vorübergehend eine größere Geldsumme und besitzen eine ältere Versicherung mit höheren Garantiezinsen? Dann könnte das Beleihen Ihrer Versicherung eine Option sein. Dabei nehmen Sie ein Darlehen auf, wobei Ihre Versicherung als Sicherheit dient. Achten Sie darauf, dass die Zinsen für das Darlehen höher sind als der Zinssatz Ihres Vertrags.
3. Versicherung beitragsfrei stellen
Für wen geeignet: Diese Option kommt in Betracht, wenn Sie sich die Beiträge temporär nicht leisten können oder wollen. Sie können die Versicherung für diesen Zeitraum ruhen lassen, indem Sie keine Beiträge mehr zahlen. Beachten Sie jedoch, dass weiterhin Verwaltungskosten anfallen können.
4. Versicherung kündigen
Für wen geeignet: Die Kündigung ist meist die teuerste Option und sollte Ihre letzte Wahl sein. In den ersten Jahren Ihrer Versicherung zahlen Sie hauptsächlich die Abschlusskosten, die Sie bei einer Kündigung nicht zurückerhalten. Außerdem verlieren Sie zukünftige Überschüsse und den Schlussbonus. Eine Kündigung ist nur im Notfall zu empfehlen.
Tipp: Berechnen Sie was für günstiger ist Kapitalabfindung oder Verrentung
Steuervergünstigung richtig nutzen
Da Banken und Versicherer häufig auf den gesamten Ertrag Kapitalertragsteuer einbehalten, muss die hälftige Steuerbegünstigung aktiv in der Steuererklärung (Anlage KAP) beantragt werden.
Praktische Hinweise
- Geben Sie die Anlage KAP ab, um zu viel gezahlte Steuer erstattet zu bekommen.
- Prüfen Sie die Angaben des Versicherers in der Steuerbescheinigung.
Ergebnis:
Wie stark eine Auszahlung besteuert wird, hängt vom Einzelfall ab: Vertragsdatum, Laufzeit, Alter, Art der Auszahlung und Nutzung. Eine Prüfung lohnt sich regelmäßig, da sich oft erhebliche Steuerersparnisse erreichen lassen.
Es ist wichtig, alle Optionen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. In vielen Fällen ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Wir unterstützen Sie gern bei der Prüfung Ihrer Verträge und der Wahl der steuerlich besten Lösung – ob Auszahlung, Fortführung, Verkauf oder Beitragsfreistellung.
Aktuelles + weitere Infos
Mehr Infos zu Versicherung + Steuern
- Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen
- Sonderausgabenabzug ab 2005
- Besteuerung von Versicherungen
- Berechnung der steuerlichen Auswirkung Kapitalauszahlung oder Verrentung der Lebensversicherung
Rechtsgrundlagen zum Thema: Lebensversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4b Direktversicherung
EStG § 20
EStG § 36a Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
KStG 21
UStAE
UStAE 4.10.2. Verschaffung von Versicherungsschutz
UStAE 4.10.2. Verschaffung von Versicherungsschutz
GewStR
GewStR R 8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
UStR
UStR 74. Verschaffung von Versicherungsschutz
KStR 5.4 6
KStDV 4
AEAO
AEAO Zu § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen:
HGB
§ 341a HGB Anzuwendende Vorschriften
§ 341b HGB Bewertung von Vermögensgegenständen
§ 341d HGB Anlagestock der fondsgebundenen Lebensversicherung
§ 341f HGB Deckungsrückstellung
ErbStR 3.6 3.7 5.1
LStR
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 3.65 LStR Insolvenzsicherung
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
EStH 4.2.1 4.2.2 4.3.2.4 4.7 6a.23 10.5 10.6 15.7.1 18.2 20.2 21.2 22.8 33.1.33.4
GewStH 8.1.1 9.2.4
KStH 8.7
LStH 3.62 19.1 40b.1
ErbStH E.3.5 E.33
Steuer-Newsletter
