Welche Risiken bestehen bei einer Schenkung?
In die Insolvenzmasse fließt das Geschenk ebenfalls ein, wenn dem Beschenkten eine Insolvenz droht. Steht der Beschenkte vor der Verarmung, ist er dazu verpflichtet, das Geschenk dafür herzunehmen, um seinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten. Die Schenkung kann allerdings den Gläubigern und auch dem Staat entzogen werden. Dies ist dann möglich, wenn beide im Schenkungsvertrag ein Rückforderungsrecht für den Schenker vereinbart haben. In diesem Fall, kann der Schenker das Vermögen wieder an sich nehmen und es kommt zu keiner anderweitigen Verwertung.
Steuertipps Erbschafts- und Schenkungssteuer: Verschonungsregelungen, Steuerklassen, Freibeträge: Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist kompliziert. Mit diesem Merkblatt behalten Sie den Überblick und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, um das steuerliche Optimum herauszuholen.
Auch ohne Rückforderungsrecht im Vertrag kann der Schenker die Schenkung bei grobem Undank zurückfordern. Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Schenker dem Beschenkten ein Haus geschenkt hat, mit der Bedingung, dass der Schenker darin wohnen bleiben kann. Verhält sich in diesem Fall der Beschenkte undankbar und macht dem Schenker das Leben schwer, kann die Schenkung ab der Kenntnis der schweren Verfehlung, bis zu einem Jahr rückgängig gemacht werden. Ein grober Undank muss laut Erbschaftssteuergesetz hierfür als Verfehlung allerdings gut zu erkennen sein. Eine körperliche Misshandlung, oder die Bedrohung des Lebens, aber auch eine grundlose Strafanzeige oder schwere Beleidigung, zeigen hier die grobe Verfehlung an.
Steuertipp: Die Vererbung und die Schenkung einer selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten oder an einen eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei.
Ein Schenkungsverbot bewahrt Vermögende, die einem gesetzlichen Vertreter unterstellt sind davor, dass das Vermögen veräußert werden kann. Handelt es sich bei einer Schenkung, damit die sittliche Pflicht erfüllt wird, ist diese jedoch zulässig. Dies betrifft Eltern von Minderjährigen, Vormünder und rechtliche Betreuer. Des Weiteren sind rechtliche Betreuer laut Erbschaftssteuergesetz auch dazu berechtigt, Gelegenheitsgeschenke vorzunehmen. Genehmigt ein Gericht z. B. eine Aussteuer oder eine Mitgift durch das Vermögen des Betreuten zu tätigen, ist auch dies möglich.
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Steuergesetze zum Thema: Schenkung
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