Steuerklassen 2025: Was Sie über die Änderungen wissen sollten

Mit dem Jahr 2025 treten einige Änderungen in den Steuerklassen in Kraft, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von Bedeutung sind. Diese Anpassungen sind Teil der Bemühungen, das Steuersystem gerechter und effizienter zu gestalten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie über die Steuerklassen 2025 wissen sollten:

  • Steuerklassenwahl und Lohnersatzleistungen: Die Wahl der Steuerklassenkombination oder die Anwendung des Faktorverfahrens kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Entgelt- und Lohnersatzleistungen haben. Dazu gehören Leistungen wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Elterngeld. Es ist wichtig, dass Ehegatten oder Lebenspartner bei der Wahl ihrer Steuerklasse diese Auswirkungen berücksichtigen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
  • Beantragung von Steuerklassenwechseln: Ein Steuerklassenwechsel oder die Anwendung des Faktorverfahrens für das Kalenderjahr 2025 kann bis spätestens 30. November 2024 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Diese Frist ist entscheidend, um rechtzeitig die gewünschten Anpassungen vornehmen zu können.
  • Kontinuität der Steuerklassen: Grundsätzlich gilt die im Vorjahr verwendete Steuerklasse auch im neuen Jahr weiter, sofern keine Änderungen beantragt werden. Dies bietet eine gewisse Stabilität und Planbarkeit für Steuerpflichtige, die keine Änderungen in ihrer steuerlichen Situation erwarten.

Die Änderungen in den Steuerklassen 2025 sind darauf ausgelegt, den Steuerpflichtigen mehr Flexibilität und Kontrolle über ihre steuerliche Situation zu geben. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Steuertabellen 2025: Was sich ändert und was Sie wissen sollten

Mit dem Jahr 2025 stehen einige Änderungen in den Steuertabellen an, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Diese Anpassungen sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen, das Steuersystem an die wirtschaftlichen Gegebenheiten und sozialen Bedürfnisse anzupassen. Hier sind die wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten:

  • Anhebung des Grundfreibetrags: Der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag wird um 300 € auf 12.084 € im Jahr 2025 angehoben. Ab 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um 252 € auf 12.336 €. Diese Anpassung soll die Steuerlast für Geringverdiener reduzieren und die Kaufkraft stärken.
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags: Für den Veranlagungszeitraum 2025 wird der steuerliche Kinderfreibetrag um 60 € auf 6.672 € angehoben. Ab 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um 156 € auf 6.828 €. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Familien finanziell zu entlasten.
  • Kindergeldanpassung: Das Kindergeld wird ab dem 01.01.2025 von derzeit 250 € um 5 € auf 255 € pro Kind im Monat erhöht. Ab 2026 soll das Kindergeld um weitere 4 € auf 259 € pro Monat steigen. Diese Erhöhungen sind an die Anpassungen der Kinderfreibeträge gekoppelt.
  • Reform der Sammelabschreibungen: Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2024 angeschafft werden, können Sammelposten gebildet werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto 800 € übersteigen, aber nicht 5.000 € überschreiten. Diese Änderung soll die steuerliche Behandlung von Investitionen vereinfachen.

Diese Änderungen in den Steuertabellen 2025 sind Teil eines umfassenderen Reformpakets, das darauf abzielt, die Steuerlast gerechter zu verteilen und die wirtschaftliche Stabilität zu fördern. Es ist wichtig, sich über diese Anpassungen zu informieren, um die eigenen Steuerangelegenheiten optimal zu gestalten.

Angehörige im Minijob? So machen Sie es richtig! 

Minijobs sind eine praktische Möglichkeit, Angehörige in den Betrieb einzubinden. Doch Vorsicht: Das Finanzamt prüft Arbeitsverträge mit Angehörigen besonders genau. Schnell entsteht der Verdacht eines „Scheinarbeitsverhältnisses“ – und das kann teuer werden.

Damit Ihr Angehörigen-Arbeitsvertrag steuerlich anerkannt wird, müssen Sie eindeutig nachweisen, dass es sich um ein echtes Arbeitsverhältnis und nicht um private Unterhaltsleistungen handelt.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

1. Schriftlicher Arbeitsvertrag:

  • Vertragliche Grundlagen: Schließen Sie den Arbeitsvertrag unbedingt schriftlich ab und halten Sie alle relevanten Punkte fest – genauso, wie Sie es mit jedem anderen Arbeitnehmer auch tun würden.
  • Nachweispflicht: Sie müssen dem Finanzamt gegenüber nachweisen können, dass ein echter Vertrag besteht und dieser auch tatsächlich umgesetzt wird.

2. Checkliste für den Arbeitsvertrag:

  • Probezeit: Vereinbaren Sie in jedem Fall eine Probezeit von 3 bis 6 Monaten. Dies entspricht der gängigen Praxis und stärkt die Glaubwürdigkeit des Arbeitsverhältnisses.
  • Tätigkeitsbereich: Definieren Sie den Tätigkeitsbereich und die Arbeitsbedingungen präzise. Nur so kann das Finanzamt die Angemessenheit der Vergütung beurteilen.
    • Beispiel: Ist Ihr Angehöriger als Buchhalter angestellt, darf die Vergütung nicht höher sein als bei einem externen Buchhalter. Übernimmt er zusätzlich Aufgaben im Verkauf, muss dies im Vertrag festgehalten werden und rechtfertigt ein höheres Gehalt.
  • Arbeitszeit: Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „Mitarbeit nach Bedarf“. Legen Sie die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit konkret fest.
  • Gehalt: Regeln Sie die Höhe und Zahlungsweise des Gehalts eindeutig. Das Gehalt muss angemessen sein und dem entsprechen, was ein fremder Arbeitnehmer für die gleiche Tätigkeit erhalten würde.
  • Urlaub: Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr.

3. Weitere Nachweise:

  • Arbeitsplatz: Stellen Sie Ihrem Angehörigen einen festen Arbeitsplatz zur Verfügung.
  • Lohnzahlung: Überweisen Sie den Lohn regelmäßig auf das Konto des Angehörigen – Barzahlungen sind zu vermeiden.
  • Stundenzettel: Führen Sie Stundenzettel, um die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten zu dokumentieren.

Fazit:

Mit einem sorgfältig formulierten Arbeitsvertrag und den entsprechenden Nachweisen minimieren Sie das Risiko, dass das Finanzamt Ihren Angehörigen-Minijob als Scheinarbeitsverhältnis einstuft. So gehen Sie 2025 bei Minijobs im Familienkreis auf Nummer sicher!

Tipp: Lassen Sie sich im Zweifel von einem Steuerberater beraten. Dieser kann Ihnen helfen, den Arbeitsvertrag korrekt zu gestalten und alle notwendigen Nachweise zu erbringen.

Digitale Steuererklärung leicht gemacht – Formulare und Vordrucke

Die Einreichung von Steuerformularen ist heute einfacher denn je – dank ELSTER. Viele Steuerformulare können mittlerweile bequem und sicher elektronisch eingereicht werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorteile die digitale Abgabe hat und welche Formulare für Baden-Württemberg zur Verfügung stehen.

Vorteile der digitalen Einreichung

Mit ELSTER profitieren Sie von mehreren Vorteilen:

  • Plausibilitätsprüfung: Fehler werden direkt erkannt und können korrigiert werden.
  • Datenübernahme aus Vorjahren: Sparen Sie Zeit, indem Sie Ihre Daten aus vorherigen Steuerjahren übernehmen.
  • Elektronischer Belegabruf: Arbeitgeber-, Renten- oder Versicherungsdaten werden automatisch übernommen.

Weitere Informationen zu ELSTER finden Sie auf der ELSTER-Homepage.

Pflicht zur elektronischen Übermittlung

In bestimmten Fällen müssen Steuererklärungen elektronisch eingereicht werden, insbesondere bei:

  • Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit
  • Körperschaftsteuererklärungen

Arbeitnehmer ohne Gewinneinkünfte sind nicht zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Dennoch bietet ELSTER auch hier zahlreiche Vorteile.

In Härtefällen ist eine papierhafte Abgabe möglich (§ 150 Abs. 8 AO). Ein entsprechender Antrag muss beim Finanzamt gestellt werden.

Falls Sie Fragen zu den Formularen oder der elektronischen Einreichung haben, unterstützen wir Sie gerne. Melden Sie sich einfach bei uns!

Grenzgänger – Steuerliche Informationen und Pflichten

Definition Grenzgänger

Grenzgänger sind Personen, die in einem Staat arbeiten und in einem anderen Staat wohnen. Steuerliche Grenzgängerregelungen existieren in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz, Frankreich und Österreich.

Wichtige Hinweise

Da Grenzgänger Auslandssachverhalte betreffen, müssen die Belege zur Anlage N-Gre direkt mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden (Belegvorlagepflicht).


DBA-Schweiz

Steuerpflicht und Quellensteuer:

  • Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz in der Schweiz zahlen ihre Steuer in Deutschland.
  • Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von 4,5 %.
  • Zur Vermeidung höherer Abzüge benötigen Sie eine vom Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung.

Beginn der Grenzgängertätigkeit:

  • Zu Beginn erhalten Sie einen Fragebogen, der vollständig auszufüllen ist.
  • Nach Bearbeitung wird eine Steuernummer vergeben.
  • Vierteljährliche Vorauszahlungen sind erforderlich.

Abgabe der Steuererklärung:

  • Jährliche Abgabe der Einkommensteuererklärung mit Anlage N-Gre bis zum 31.07. des Folgejahres.
  • Pandemiebedingte Fristverschiebungen:
    • 2022: 02.10.2023
    • 2023: 02.09.2024

Benötigte Unterlagen:

  • Lohnausweis und Zusatzblätter
  • Bescheinigung der Pensionskasse
  • Nachweis zur Krankenversicherung
  • Bescheinigung über Arbeitgeberzuschüsse zur NBUV und KTGV

DBA-Frankreich

Definition Grenzgänger:

  • Arbeiten im Grenzgebiet und Rückkehr zur Wohnstätte im Grenzgebiet des anderen Staates.
  • Maximal 45 Nichtrückehrtage sind erlaubt.

Grenzgebiete:

  • In Deutschland: Gemeinden bis 20 km zur Grenze.
  • In Frankreich: Haut-Rhin, Bas-Rhin, Moselle (bis 30 km von der Grenze).

Freistellungsbescheinigung:

  • Kann zur Vermeidung von Lohnsteuerabzügen beantragt werden.

DBA-Österreich

Beginn der Grenzgängertätigkeit:

  • Nach Einreichen des Fragebogens erfolgt die Steuernummervergabe.
  • Vierteljährliche Vorauszahlungen.

Steuererklärung:

  • Jährliche Abgabe der Einkommensteuererklärung mit Anlage N-Gre.
  • Abgabefrist: 31.07. des Folgejahres.

Homeoffice-Regelungen für Grenzgänger

  • Seit dem 01.07.2022 gelten wieder die Regelungen wie vor der Pandemie.
  • Mindestens ein Arbeitstag pro Woche oder fünf Tage pro Monat in der Schweiz erforderlich, um den Grenzgängerstatus zu wahren.
  • Über 60 Nichtrückehrtage führen zum Verlust des Grenzgängerstatus.

Veränderungen während der Grenzgängertätigkeit

  • Informieren Sie das Finanzamt über Einkommensänderungen, Familienstand, Anschrift und Bankverbindung.
  • Beendigung der Grenzgängertätigkeit ist ebenfalls mitzuteilen.

Zahlungsverkehr:

  • Empfehlenswert ist das Lastschriftverfahren.
  • Vorauszahlungen erfolgen quartalsweise am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12.

Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID / IdNr.) – Infos und Auskunft

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) ist ein zentrales Merkmal zur Identifikation von Steuerpflichtigen in Deutschland. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich nicht, auch bei Umzug oder Namensänderung.

Wo finde ich meine Steuer-ID?

Ihre IdNr. können Sie in verschiedenen Dokumenten nachschauen:

  • Einkommensteuerbescheid oder Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)
  • Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers
  • Schreiben vom Finanzamt in Einkommensteuerangelegenheiten

Zuständigkeit und Datenschutz

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Vergabe und Verwaltung der IdNr. zuständig. Bitte beachten Sie:

  • Telefonische Auskünfte zur Steuer-ID sind aus Datenschutzgründen nicht möglich.
  • Eine Mitteilung per E-Mail ist ebenfalls ausgeschlossen.
  • Die IdNr. wird ausschließlich schriftlich an die melderechtliche Adresse versandt.

IdNr. verlegt, verloren oder vergessen?

Falls Ihnen Ihre Steuer-ID nicht mehr vorliegt, können Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eine erneute Mitteilung der IdNr. anfordern.

Zur Anforderung benötigen Sie in der Regel:

  • Ihren Vor- und Nachnamen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Anschrift

Steuer-ID für Neugeborene

Nach der Geburt eines Kindes erhalten Eltern einige Wochen später die Steuer-ID des Kindes per Post. Diese wird vom BZSt automatisch vergeben und beruht auf einer Mitteilung der Meldebehörde (Standesamt).

Falls sich die Zustellung verzögert, ist eine längere Bearbeitungszeit in Einzelfällen möglich.

Erstanmeldung in Deutschland

Wenn Sie sich erstmalig in Deutschland anmelden und noch keine IdNr. besitzen, erhalten Sie diese ebenfalls vom BZSt. Die Vergabe erfolgt nach der Anmeldung bei der Meldebehörde (Stadt oder Gemeinde).

Wichtiger Hinweis

Die Steuer-ID ist ein wichtiges Dokument, das Sie sicher aufbewahren sollten, da es für viele steuerliche und behördliche Vorgänge benötigt wird. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich direkt an das Bundeszentralamt für Steuern.

Abgabefristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Jahreserklärung: Das sollten Sie wissen

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen in der Regel regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine jährliche Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt übermitteln. Doch welche Fristen gelten hierfür und was ist bei der elektronischen Übermittlung zu beachten? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte.

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Wann und wie oft?

Der Abgabezeitraum der Umsatzsteuer-Voranmeldung richtet sich nach der Umsatzsteuer des Vorjahres.

Die Regelungen lauten wie folgt:

  • Monatliche Voranmeldung: Falls Ihre Umsatzsteuer für das Vorjahr mehr als 7.500 € betrug, müssen Sie im laufenden Jahr monatlich Voranmeldungen abgeben.
  • Befreiung von der Voranmeldung: Falls die Umsatzsteuer des Vorjahres nicht mehr als 1.000 € betrug, kann das Finanzamt Sie von der Abgabe der Voranmeldungen befreien.
  • Vierteljährliche Voranmeldung: Liegt die Vorjahressteuer zwischen 1.000 € und 7.500 €, erfolgt die Abgabe vierteljährlich.

Falls Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit gerade erst begonnen haben, richtet sich der Abgabezeitraum nach der voraussichtlichen Steuerlast im Gründungsjahr.

Neugründer:

  • Über 7.500 €: Monatliche Voranmeldungen erforderlich
  • Bis 7.500 €: Vierteljährliche Voranmeldung

Abgabefristen im Detail

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch beim Finanzamt eingehen.

Beispiele:

  • Monatliche Abgabe: Für März muss die Voranmeldung bis zum 10. April übermittelt werden.
  • Vierteljährliche Abgabe: Für das 2. Quartal (April bis Juni) ist die Abgabefrist der 10. Juli.

Fällt der 10. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Dauerfristverlängerung: Mehr Zeit gewinnen

Falls Ihnen die knappen Fristen Schwierigkeiten bereiten, können Sie beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragen. In diesem Fall wird die Frist um einen Monat verlängert. Voraussetzung dafür ist die Zahlung einer Sondervorauszahlung bei monatlicher Abgabepflicht.

Beispiel:

  • Die Voranmeldung für den Monat Januar muss dann nicht bis zum 10. Februar, sondern erst bis zum 10. März erfolgen.

Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Zusätzlich zu den Voranmeldungen müssen Sie für jedes Kalenderjahr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Dabei erfolgt eine abschließende Berechnung der tätsächlichen Umsatzsteuerlast. Eventuelle Nachzahlungen oder Erstattungen ergeben sich aus der Differenz zwischen den geleisteten Vorauszahlungen und der Jahressteuer.

Elektronische Übermittlung: Pflicht und Ausnahme

Sämtliche Erklärungen zur Umsatzsteuer müssen elektronisch und authentifiziert über ELSTER (www.elster.de) an das Finanzamt übermittelt werden.

Das umfasst:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Achtung: Die Registrierung und Beantragung eines Zertifikats auf ELSTER dauert einige Tage. Stellen Sie sicher, dass Sie sich frühzeitig registrieren, um Fristen einzuhalten.

Ausnahmen:
Nur in begründeten Härtefällen ist eine papierhafte Abgabe zulässig. Dazu muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden, in dem die Unzumutbarkeit der elektronischen Übermittlung dargelegt wird.

Fazit

Die pünktliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Jahreserklärung ist essentiell, um Mahngebühren und Verzugszinsen zu vermeiden. Mit der Dauerfristverlängerung können Sie sich mehr Zeit verschaffen. Achten Sie auf die rechtzeitige Registrierung bei ELSTER, um eine reibungslose elektronische Übermittlung sicherzustellen.

Falls Sie weitere Fragen zu den Abgabefristen oder der Umsatzsteuer haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Jahreswechsel 2024/2025: Vorsicht bei der neuen Aufbewahrungsfrist!

Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit, um Ordnung zu schaffen und alte Unterlagen auszusortieren. Gerade bei Steuerunterlagen ist dies oft mit der Frage verbunden: Was muss ich wie lange aufbewahren? Bisher galten die bekannten Fristen von 6 und 10 Jahren. Doch aufgepasst: Zum Jahreswechsel 2024/2025 kommt eine neue Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren hinzu!

Was ändert sich?

Die neue 8-jährige Frist betrifft ausschließlich Belege wie Rechnungen und Quittungen. Sie wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz eingeführt, das im Oktober 2024 verabschiedet wurde. Die Regelung gilt rückwirkend und betrifft alle Belege, deren bisherige Frist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen ist.

Aufbewahrungsfristen im Überblick:

FristUnterlagen
10 JahreInventare, Buchführung, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschlüsse und Steuererklärungen
8 JahreBelege wie Rechnungen und Quittungen
6 JahreEmpfangene Handelsbriefe und Kopien der versandten Handelsbriefe (z. B. Aufträge), Lohnkonten und Bescheinigungen, geschäftliche Unterlagen

In Google Sheets exportieren

Achtung Falle!

Die neue 8-Jahres-Frist mag verlockend klingen, birgt aber Risiken.

Warum? Bei Betriebsprüfungen können Steuerunterlagen bis zu 10 Jahre rückwirkend eingesehen werden. Können Sie Fragen zu Sachverhalten, die 9 oder 10 Jahre zurückliegen, ohne entsprechende Belege nicht lückenlos beantworten, drohen finanzielle Nachteile oder Nachzahlungen.

Unser Expertenrat: Gehen Sie lieber auf Nummer sicher! Entsorgen Sie Ihre alten Buchführungsunterlagen weiterhin erst nach 10 Jahren. So vermeiden Sie unnötige Risiken und müssen keine Ersatzunterlagen beschaffen.

Fazit:

Die neue 8-jährige Aufbewahrungsfrist für Belege mag zwar Platz schaffen, steuerlich ist es jedoch ratsam, bei der bewährten 10-Jahres-Frist zu bleiben.

Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen? Benötigen Sie eine individuelle Beratung? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zusätzliche Tipps:

  • Digitalisieren Sie Ihre Belege: Das spart Platz und erleichtert die Suche. Achten Sie dabei auf die gesetzlichen Vorgaben zur Archivierung digitaler Dokumente.
  • Führen Sie ein Belegverzeichnis: So behalten Sie den Überblick über Ihre Unterlagen.
  • Nutzen Sie professionelle Hilfe: Ein Steuerberater kann Sie bei der korrekten Aufbewahrung Ihrer Unterlagen unterstützen.

Das müssen Sie als Vermieter über Abschreibungen wissen

So mancher Vermieter wird schnell abgeschreckt, wenn er mit bestimmten steuerlichen Themen in Berührung kommt. Ein Beispiel hierfür sind Abschreibungen. Diese sind ein entscheidender Hebel, um die Steuerlast für Immobilieninvestoren und Vermieter zu senken. Doch gerade auf Einsteiger wirkt das Thema oft komplex und undurchsichtig.

In diesem Artikel erfahren Sie daher, was Sie über Abschreibungen wissen müssen und wie Sie diese optimal für sich nutzen können. Wir setzen dabei bewusst kein Vorwissen voraus, sondern halten die Dinge einfach.


Was sind Abschreibungen und warum sind sie wichtig?

Abschreibungen reflektieren den Wertverlust Ihrer Immobilie über die Jahre hinweg. Der Gesetzgeber erkennt an, dass Gebäude sich mit der Zeit abnutzen. Diese Abnutzung können Sie steuerlich geltend machen und so Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mindern. Das führt letztlich zu einer geringeren Steuerlast und einer höheren Rentabilität Ihrer Investition.


Welche Arten der Abschreibung gibt es?

Für Wohnimmobilien gilt in der Regel die lineare Abschreibung. Hierbei wird der Kaufpreis der Immobilie (ohne Grund und Boden) gleichmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. Das entspricht einer jährlichen Abschreibung von 2 %.

Beispiel:
Haben Sie eine Immobilie für 400.000 Euro erworben, wobei 100.000 Euro auf das Grundstück entfallen, ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von 300.000 Euro. Davon können Sie 2 % pro Jahr, also 6.000 Euro, abschreiben.

Beachten Sie jedoch, dass für Gewerbeimmobilien oder bestimmte Sonderimmobilien oft andere Abschreibungssätze und Zeiträume gelten. Darüber hinaus können denkmalgeschützte Immobilien oder energetische Sanierungen zusätzliche Sonderabschreibungen ermöglichen.


Tipps zur optimalen Nutzung von Abschreibungen

  1. Trennen Sie Grund und Boden sauber von der Immobilie:
    Der Grundstücksanteil kann nicht abgeschrieben werden. Ein zu hoher Ansatz für den Grund und Boden schmälert Ihre Abschreibungsmöglichkeiten. Lassen Sie im Zweifelsfall ein Gutachten erstellen.
  2. Nutzen Sie Sonderabschreibungen:
    Prüfen Sie, ob Ihre Immobilie für Sonderabschreibungen infrage kommt. Energetische Modernisierungen oder Denkmalschutzprojekte bieten hier oft zusätzliche Möglichkeiten.
  3. Renovierungskosten strategisch planen:
    Aufwendungen für Renovierungen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf gelten als Herstellungskosten und erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Danach können Renovierungskosten direkt als Werbungskosten abgesetzt werden.

Fazit

Abschreibungen sind ein wertvolles Instrument, um Ihre Steuerlast zu senken und Ihre Immobilie profitabler zu machen. Nutzen Sie dieses unbedingt als weiteren Baustein Ihres langfristigen Erfolgs und greifen Sie bei Fragen auf entsprechendes Expertenwissen zurück.

Abgabepflichten und -fristen: Ein Überblick über Ihre Steuererklärungspflichten

Als Steuerpflichtige*r haben Sie jährlich die Pflicht, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Doch welche Fristen gelten und wann kann diese Abgabefrist verlängert werden? Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen und welche Besonderheiten Sie beachten sollten.

Reguläre Abgabefristen

Grundsätzlich gilt, dass die Steuererklärung für ein Jahr bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden muss. Dies betrifft all jene, die keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

Abgabefristen für steuerlich beraten Personen

Wenn Sie steuerlich beraten werden, verlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Für die Einkommensteuererklärung 2023 bedeutet das beispielsweise, dass Sie die Erklärung bis zum 28. Februar 2025 einreichen können, wenn Sie sich steuerlich beraten lassen.

Vorzeitige Aufforderung durch das Finanzamt

In bestimmten Fällen kann das Finanzamt auch eine vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung an steuerlich beraten Personen stellen. Diese Aufforderung darf jedoch nicht vor Ablauf des 31. Juli des Folgejahres erfolgen.

Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie

Für Steuererklärungen des Jahres 2022 wurde die Abgabefrist aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Anstatt bis zum 31. Juli 2023 abzugeben, hatten Sie Zeit bis zum 2. Oktober 2023. Steuerlich beratene Personen konnten die Erklärung sogar bis zum 31. Juli 2024 einreichen.

Für die Steuererklärung des Jahres 2023 gelten ebenfalls verlängerte Fristen. Sie müssen Ihre Steuererklärung bis zum 2. September 2024 einreichen. Steuerlich beraten Personen haben sogar bis zum 2. Juni 2025 Zeit.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Hierzu zählen unter anderem:

  • Lohnsteuerfreibetrag: Wenn Sie einen Freibetrag für die Lohnsteuer in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eintragen lassen.
  • Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug: Einkünfte, die nicht über das Lohnsteuerverfahren erfasst werden.
  • Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld.
  • Einzelveranlagung bei Ehe-/Lebenspartnerschaften: Wenn Ihr Partner bereits eine einzeln zu veranlagende Steuererklärung abgegeben hat, müssen auch Sie eine Steuererklärung einreichen.
  • Steuerklassen bei Ehe-/Lebenspartnerschaften: Steuerklassenwechsel oder -kombinationen können eine Abgabepflicht nach sich ziehen.
  • Freibeträge für Kinder: Wenn Sie Kinderfreibeträge geltend machen möchten.
  • Scheidung und erneute Heirat: Veränderungen im Familienstand können Auswirkungen auf die Steuererklärung haben.
  • Mehrere Arbeitgeberverhältnisse oder Arbeitgeberwechsel: Dies kann ebenfalls eine Abgabepflicht zur Folge haben.
  • Abfindung: Falls Sie eine Abfindung erhalten haben, die steuerlich berücksichtigt werden muss.
  • Kapitalerträge: Wenn Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen haben, die der Abgeltungssteuer unterliegen.
  • Verlustvortrag: Wenn Sie Verluste aus den Vorjahren vortragen möchten.

Für selbständige, gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten gilt eine Abgabepflicht, wenn Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag überschreitet. Dieser liegt für 2023 bei 10.908 Euro für eine einzeln zu veranlagende Person und 21.816 Euro für ein zusammen zu veranlagendes Ehepaar oder Lebenspartnerschaft.

Wichtig: Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Der steuerliche Abzug von Rentenanteilen und absetzbaren Ausgaben wird hierbei berücksichtigt.

Selbstverantwortung für die Abgabe

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie selbst verantwortlich sind, ob und wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt fordert Sie nicht automatisch auf, eine Steuererklärung einzureichen, auch wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Wenn Sie aber zur Abgabe aufgefordert werden, müssen Sie dieser Aufforderung nachkommen.

Was passiert, wenn die Abgabefrist versäumt wird?

Wenn Sie die Frist zur Abgabe der Steuererklärung versäumen, kann dies mit einem Verspätungszuschlag oder im schlimmsten Fall mit einer Schätzung Ihrer Steuerlast durch das Finanzamt verbunden sein. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie die Fristen unbedingt einhalten oder gegebenenfalls eine Fristverlängerung beantragen.

Freiwillige Steuererklärung

Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn Sie jedoch freiwillig eine Steuererklärung einreichen möchten, um z. B. zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten, können Sie dies tun. Die Frist für eine freiwillige Steuererklärung endet grundsätzlich am 31. Dezember des vierten Jahres nach dem betreffenden Steuerjahr. Das bedeutet, Sie können beispielsweise für das Steuerjahr 2020 bis zum 31. Dezember 2024 eine freiwillige Erklärung einreichen.


Fazit:

Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung variieren je nach Situation. Achten Sie darauf, welche Fristen für Sie gelten, und nutzen Sie gegebenenfalls die Möglichkeit zur Fristverlängerung. Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen, haben Sie mehr Zeit. Lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Hinweis: Auch wenn keine der genannten Abgabepflichten auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. In diesem Fall sollten Sie schnell reagieren und die entsprechende Erklärung einreichen.

Steuern & Recht vom Steuerberater M. Schröder Berlin