
Denkmalschutz-Immobilien mit Sonderabschreibungen
Denkmalschutz: Steuervorteile bei Vermietung & Eigennutzung dank Abschreibung, Sonderausgaben + steuerfreie Wertsteigerungen
Inhaltsverzeichnis: Immobilien-Denkmalschutz
Vorteile von Denkmalschutzimmobilien
Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur durch die Sonderabschreibungen, sondern auch durch ihren hohen Wohnwert attraktiv. Nicht jedes altes Haus ist ein Baudenkmal. Nur eine Immobilie, die vom Amt für Denkmalschutz als erhaltungswürdiges Denkmal klassifiziert wurde, ist ein Baudenkmal. Baudenkmäler sind also limitiert und einzigartig. Denkmalschutzimmobilien sind in der Regel repräsentativ und befinden sich meist in attraktiven Innenstadtlagen. Das Wohnen im Altbau ist zudem sehr beliebt. Umfragen belegen das immer wieder: 89 % der Städter wohnen lieber in einem Altbau als in einem Neubau. Durch die luxuriöse Sanierung ist die Denkmalschutzimmobilie mit ihrem historischem Charme bei Mietern äußerst beliebt. Darum sind auch Miet- und Wertsteigerungen unvergleichlich hoch. Das verspricht eine gute Vermietung und hohe Renditen.
Denkmalschutzimmobilien sind als Kapitalanlage äußerst lukrativ, durch:
- steuerfreie Wertsteigerungen,
- hohe Mieteinnahmen und
- Steuervorteile bei der Einkommensteuer
Für Angebote und weiteren Informationen von Denkmalschutz Immobilien stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung: Immobilien-Denkmalschutz
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Rechtsgrundlagen zum Thema: denkmal
EStGEStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
EStG § 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
EStG § 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
EStG § 10g Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
EStG § 11b Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen
EStG § 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
EStG § 51 Ermächtigungen
EStR
EStR R 2. Umfang der Besteuerung
EStR R 4.2 Betriebsvermögen
EStR R 7i. Erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG von Aufwendungen für bestimmte Baumaßnahmen an Baudenkmalen
EStR R 10f. Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
EStR R 10g. Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
EStR R 11b. Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen
EStDV 82i
AO
AO § 52 Gemeinnützige Zwecke
AO § 52 Gemeinnützige Zwecke
UStAE
UStAE 4.20.3. Museen und Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst
UStAE 4.20.3. Museen und Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst
UStR
UStR 108. Museen und Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst
AEAO
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:
AEAO Zu § 52 Gemeinnützige Zwecke:
ErbStG 10 13
ErbStR 7.4 10.6 13.2 13a.8
EStH 7i 10f
ErbStH E.13.2