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Denkmalschutz Immobilien

Denkmalschutz-Immobilien mit Sonderabschreibungen

Denkmalschutz: Steuervorteile bei Vermietung & Eigennutzung dank Abschreibung, Sonderausgaben + steuerfreie Wertsteigerungen


Vorteile von Denkmalschutzimmobilien

Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur durch die Sonderabschreibungen, sondern auch durch ihren hohen Wohnwert attraktiv. Nicht jedes altes Haus ist ein Baudenkmal. Nur eine Immobilie, die vom Amt für Denkmalschutz als erhaltungswürdiges Denkmal klassifiziert wurde, ist ein Baudenkmal. Baudenkmäler sind also limitiert und einzigartig. Denkmalschutzimmobilien sind in der Regel repräsentativ und befinden sich meist in attraktiven Innenstadtlagen. Das Wohnen im Altbau ist zudem sehr beliebt. Umfragen belegen das immer wieder: 89 % der Städter wohnen lieber in einem Altbau als in einem Neubau. Durch die luxuriöse Sanierung ist die Denkmalschutzimmobilie mit ihrem historischem Charme bei Mietern äußerst beliebt. Darum sind auch Miet- und Wertsteigerungen unvergleichlich hoch. Das verspricht eine gute Vermietung und hohe Renditen.


Denkmalschutzimmobilien sind als Kapitalanlage äußerst lukrativ, durch:


Für Angebote und weiteren Informationen von Denkmalschutz Immobilien stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung: Immobilien-Denkmalschutz


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Rechtsgrundlagen zum Thema: denkmal

EStG 
EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen

EStG § 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

EStG § 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

EStG § 10g Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden

EStG § 11b Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen

EStG § 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

EStG § 51 Ermächtigungen

EStR 
EStR R 2. Umfang der Besteuerung

EStR R 4.2 Betriebsvermögen

EStR R 7i. Erhöhte Absetzungen nach
§ 7i EStG von Aufwendungen für bestimmte Baumaßnahmen an Baudenkmalen
EStR R 10f. Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

EStR R 10g. Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden

EStR R 11b. Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen

EStDV 82i
AO 
AO § 52 Gemeinnützige Zwecke

AO § 52 Gemeinnützige Zwecke

UStAE 
UStAE 4.20.3. Museen und Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst

UStAE 4.20.3. Museen und Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst

UStR 
UStR 108. Museen und Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst

AEAO 
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:

AEAO Zu § 52 Gemeinnützige Zwecke:

ErbStG 10 13
ErbStR 7.4 10.6 13.2 13a.8
EStH 7i 10f
ErbStH E.13.2

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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