Willkommen auf meiner Seite Betriebsprüfung
und
vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Angebot Betriebsprüfung und Steuerberatung. Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin. Es ist klar, dass selbst dem ehrlichsten Steuerzahler nur die Ankündigung einer Betriebsprüfung unangenehm
ist, darum möchte ich Sie über die wichtigsten Aspekte einer Betriebsprüfung (Außenprüfung) informieren. Bitte beachten Sie: Der Prüfer muss die Besteuerungsgrundlagen sowohl
zu Ungunsten als auch Zugunsten des Steuerpflichtigen prüfen. Rechtsgrundlage ist die Abgabenordung und die Betriebsprüfungsordnung.
Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Seite Betriebsprüfung.
Ergebnisse der Betriebsprüfungen 2007 bis 2009:
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Betriebsprüfungen werden einerseits
turnusmäßig und andererseits auf Grund besonderer
Umstände bzw. Anlässe durchgeführt. Besondere Umstände bzw.
Anlässe sind z.B.:
-
Hohe Einlagen in das Betriebsvermögen bei niedrigem Privatvermögen.
-
Verluste über mehrere Jahre.
-
Vermögenszuwachs ohne entsprechende Einnahmen.
-
Ihr Einkommen deckt nicht die normalen Lebenshaltungskosten.
-
Ihr Einkommen steht in keinem Verhältnis zu Ihrem (kostspieligen) Lebensstil.
-
Ihr Gewinn entspricht nicht dem Branchendurchschnitt:
Gewinnrichtsätze
-
Starke Schwankungen Ihrer Umsätze ohne erkennbaren Grund.
-
Einlage oder Entnahme von Immobilien (Immobilienbewertung) in bzw. aus dem
Betriebsvermögen.
-
Aufgabe des Betriebes oder Änderung der Rechtsform.
-
Steuerliche Verpflichtungen werden nicht erfüllt bzw. nicht pünktlich, wie z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
-
Vorherige Betriebsprüfungen führten zu erheblichen Steuernachzahlungen.
Die turnusmäßigen Prüfungen hängen von der Größe (vgl.
Größenklassen) des Unternehmens ab.
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Eine Betriebsprüfung ist zu unterscheiden von der Sonderprüfungen:
Bei einer Betriebsprüfung (Außenprüfung) werden im Gegensatz zu den Sonderprüfungen mehrere Jahre und sämtliche steuerlich relevanten Sachverhalte bzw.
Steuerarten geprüft. Die Sonderprüfung umfasst meist nur wenige Monate und ist auf eine Steuerart beschränkt.
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Bevor sich der Prüfer zur Betriebsprüfung anmeldet, hat er sich bereits ein Bild über Ihr Unternehmen gemacht. Ihm stehen dazu in der Regel die abgegebenen
Jahresabschlüsse resp.
Einnahme-Überschussrechnungen und die
Steuererklärungen
zur Verfügung. Vielleicht verfügt der Prüfer sogar über besondere Informationen, die er anlässlich
einer Prüfung bei einem Ihrer Geschäftspartner, von anderen Behörden oder aus Gerichtsakten erhalten hat (sog.
Kontrollmitteilungen).
Oder haben Sie vor kurzem von Ihrem Partner getrennt oder einen Mitarbeiter entlassen?
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Sie sollten vor der Betriebsprüfung mögliche Diskussions- und Angriffspunkte ausfindig machen. Wir können dann eine Gegenstrategie entwickeln. Machen
Sie sich auf unangenehme Fragen gefasst. Gibt es verfängliche Unterlagen? Die Betriebsprüfung findet während der üblichen Geschäftszeit in den Geschäftsräumen des
Steuerpflichtigen statt. Die Prüfung kann ausnahmsweise beim Steuerberater durchgeführt werden (siehe auch Ort der Betriebsprüfung). Die Prüfer sind grundsätzlich berechtigt, Grundstücke und Betriebsräume des Steuerpflichtigen zu besichtigen. Dem Prüfer sind die
Buchhaltungsunterlagen (auch in digitaler Form, s.u.) vorzulegen (Mitwirkungspflicht).
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Seit dem 1. Januar 2002 ist es den Betriebsprüfern gestattet, bei der Betriebsprüfung die
Buchhaltung
durch Zugriff auf die elektronischen Buchführungsdaten zu prüfen (
Buchführungsprogramm).
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (
GDPdU)
hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben veröffentlicht (vgl. BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001, weitere Infos unter
http://www.elektronische-steuerpruefung.de
).
Meinen Mandanten biete ich ein kostenloses online
Buchhaltungsprogramm an.
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Am Ende einer Betriebsprüfung steht die so genannte Schlussbesprechung. Die Schlussbesprechung ist eine "Verhandlung" zwischen der Finanzverwaltung und
Ihnen über das Ergebnis der Betriebsprüfung. Dabei; hängen Kompromisse vom Verhandlungsgeschick ab. Vor der
Schlussbesprechung
sollten wir uns zusammensetzen, um eine Verhandlungstaktik festzulegen. Denn eine gute Vorbereitung ist 90% des Erfolges. Wenn die
Prüfungsfeststellungen
bei Ihnen strittig bleiben, bleibt als Rechtsmittel
Einspruch gegen die geänderten Steuerbescheide
und mit hoher Wahrscheinlichkeit anschließend
Finanzgerichtsklage
einzulegen.
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Sobald während der Betriebsprüfung der Verdacht einer Straftat
oder Steuerordnungswidrigkeit auftaucht, muss vom Betriebsprüfer die zuständige Straf- und Bußgeldstelle informiert werden. Die Prüfung wird muss dann bis zur Bekanntgabe der
Einleitung eines Verfahrens unterbrochen werden. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihre Mitwirkungspflicht nicht mehr erzwungen werden.
Kommt es während der Betriebsprüfung selbst nicht zur Einleitung des Steuerstrafverfahrens (und liegt ein Verdacht bei Ihnen vor), sorgt die Finanzverwaltung weiterhin
für eine steuerstrafrechtliche Überprüfung. Sie veranlasst, dass der
Prüfungsbericht
den Strafverfolgungsorganen zugeleitet wird. So kann es trotz einvernehmlich abgeschlossener Betriebsprüfung zu einem überraschenden Steuerstrafverfahren
kommen. Sofern also eine buß- und strafrechtliche Würdigung eines Sachverhaltes möglich erscheint, sollten Sie mich daher umgehend kontaktieren.
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Sie müssen auf diese Frage bis spätestens vor Prüfungsbeginn eine Antwort finden. Eine Selbstanzeige wird nur selten notwendig sein. Sinnvoll wird sie
nur dann sein, wenn der Betriebsprüfer Unrichtigkeiten leicht erkennen kann. Eine Selbstanzeige verhindert nur ein Strafverfahren. Die Steuer muss jedoch nachbezahlt werden.
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Sie benötigen meine Unterstützung bei einer Betriebsprüfung? Gerne unterstütze ich Sie. Sie erhalten zunächst eine Checkliste. Wir bereiten dann die Prüfung gemeinsam
vor und sichten Ihre Unterlagen aus Schwachstellen. Auch von Ihnen wird der Betriebsprüfer bei der nächsten Betriebsprüfung statt Papier elektronische Daten verlangen und diese digital
prüfen. Haben Sie vermeidbare Fehler in Ihrer Buchführung? „Auf Knopfdruck“ findet der Betriebsprüfer
Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten. Mit Hilfe unseres „GDPdU Checks“ finden wir gemeinsam mit Ihnen relevante Sachverhalte und leiten geeignete Korrekturmaßnahmen ein – und das
bevor der Prüfer kommt! Dadurch vermeiden Sie böse Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung. Bei der Prüfung unterstütze ich Sie mit Rat und Tat. Ich prüfe den Betriebsprüfungsbericht und wirke an der Schlussbesprechung mit. Die Steuerberatergebühr richtet sich nach § 29 Nr. 1 StBGebV (Zeitgebühr) und beträgt 45 Euro je angefangener halber Stunde zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Seite Betriebsprüfung ...
... und so läuft eine Prüfung dann wirklich ab;)
E-Mail: Betriebspruefung@SteuerSchroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
www.steuerschroeder.de
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