
Coaching
Coaching für Existenzgründer vom Steuerberater in Berlin + Zuschuss-Förderung
Inhalt:
Willkommen bei Coaching,
und vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Coaching Angebot. Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 25 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin. Ich biete Unternehmern als auch Existenzgründern sowohl Steuerberatung als auch Coaching/ Unternehmensberatung an.
Coaching ist eine Methode, bei der ein Coach eine Person oder ein Team dabei unterstützt, Ziele zu erreichen, indem er oder sie Fragen stellt, Feedback gibt und die Person oder das Team dazu ermutigt, Lösungen selbst zu finden. Coaching kann in vielen Bereichen eingesetzt werden, wie zum Beispiel im Beruf, in der persönlichen Entwicklung, im Sport oder im Geschäftsleben. Es kann helfen, die Leistung zu verbessern, Probleme zu lösen, Fähigkeiten zu entwickeln und persönliche und berufliche Ziele zu erreichen. Es gibt verschiedene Arten von Coaching, wie z.B. Executive Coaching, Team Coaching, Career Coaching, Life Coaching etc.
Coaching kann für eine Vielzahl von Menschen sinnvoll sein, die sich in verschiedenen Lebens- und Berufssituationen befinden, wie z.B.
- Menschen, die sich in einer beruflichen Veränderung befinden, wie zum Beispiel eine Beförderung oder einen Jobwechsel.
- Führungskräfte und Geschäftsführer, die ihre Führungs- und Managementfähigkeiten verbessern möchten.
- Menschen, die ihre beruflichen Ziele erreichen möchten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Coaching keine Wunder bewirkt, aber es kann helfen, Probleme und Herausforderungen in einem positiven und produktiven Kontext anzugehen.
Eine Übung für Ziele und Lösungen ist die sog. Wunderfrage. Die Wunderfrage lautet: „Angenommen es passiert ein Wunder und Ihr ist Problem gelöst. Was wäre anders, woran merken Sie, dass ein Wunder geschehen ist?
Coaching / Unternehmensberatung
Die Begleitung einer selbstständigen Tätigkeit durch Coaching (begleitende betriebswirtschaftliche Beratung) kann in der Regel mit den gesamten Kosten der Maßnahme gefördert werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Coaching. Die Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Die Förderung kann auch unterschiedlich bewilligt werden. Die Förderung liegt in der Regel zwischen 50 und 100%. Gerade als Existenzgründer ohne kaufmännische Ausbildung und Erfahrung sollten Sie unbedingt ein Coaching in Anspruch nehmen. Ich vermittle Ihnen gerne die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die Sie für eine erfolgreiche Unternehmensführung benötigen.
Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
Aktuell werden Beratungen durch die BAFA während der Corana Pandemie bis zu 100% gefördert.
Weitere Infos über die Voraussatzungen finden Sie bei der BAFA
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Coaching bei Existenzgründung
Unter Coaching wird eine persönliche Betreuung durch einen Unternehmensberater in den ersten sechs Monaten der Selbständigkeit verstanden. Der Coach steht dem Jungunternehmer begleitend zur Seite und hilft diesem bei der Bewältigung der „Startprobleme”, wie z.B. Werbung, Ausstattung, Buchführung, Kalkulation. Die Kosten werden mit dem Arbeitsamt abgerechnet. Im Rahmen von Höchstbeträgen werden die Kosten aus dem ESF – so dort Gelder zur Verfügung stehen – erstattet. Soweit die Höchstbeträge überschritten werden, sind die Kosten vom Existenzgründer zu tragen.
Sie möchten sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen? Dann sollten Sie über einen Gründungszuschuss nachdenken. Hierfür benötigen Sie einen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme). Neben dem Coaching von der Arbeitsagentur bzw. Jobcenter gibt es Förderprogramme der Bundesländer und der EU für Beratung und Coaching von Existenzgründern, wie z.B. das Gründercoaching Deutschland. Die KfW Mittelstandsbank fördert Existenzgründer mit einem speziellen Coaching-Programm. Existenzgründer in der Startphase erhalten einen Zuschuss zu den Beratungskosten qualifizierter Unternehmensberater. Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden. Gefördert werden Coaching-Maßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf Unternehmensberatung ausgerichtet ist.
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
75 % in den neuen Bundesländern (außer " Phasing Out "-Regionen)
50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer " Phasing Out "-Region Lüneburg)
75 % in den " Phasing out "-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Regierungsbezirk Lüneburg
Wenn Sie bereits eine Vorförderung aus dem ESF-BA-Coaching-Programm oder dem ehemaligen KfW-Gründercoaching erhalten haben, reduziert sich der förderfähige Betrag von 6.000 Euro.
Umsatzsteuer: Existenzgründungsseminare + Coaching
Existenzgründungsseminare im Sinne des § 3 Nr. 1 Buchstabe a der Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Bundes vom 20.1.2000 (BAnz. 2000 S. 1529 ff.) und Berufsausbildungs-, Berufsfortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Sinne des § 3 Nr. 2 der o.g. Richtlinien sind nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Das Coaching ist eine Form der Unternehmensberatung und ist daher nicht nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Auf die Möglichkeit, dass Existenzgründer die für diese Leistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer grundsätzlich unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehen können, wird hingewiesen.
Bei Maßnahmen zur qualifizierenden Beratung von Existenzgründerinnen und –gründern in der Vorgründungsphase ist es Ziel der Förderung, Gründungswillige auf dem Weg in die Selbständigkeit durch qualifizierende Beratung zu unterstützen. Diese Maßnahmen dienen der Existenzgründung und sind daher von der Umsatzsteuer befreit.
Mittels Coaching erfolgt die begleitende Beratung bereits gegründeter Unternehmen zur Förderung der Qualität der Unternehmensführung in der Nachgründungsphase mit dem Ziel der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen und fällt somit als eine Form der Unternehmensberatung nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG.
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Coaching von der Steuer absetzen
Aufwendungen für einen Coaching-Kurs können nur bei konkreter beruflicher Veranlassung als Werbungskosten berücksichtigt werden. Lehrgänge, die die Persönlichkeitsentwicklung zum Gegenstand haben, können zu Werbungskosten führen, wenn sie primär auf die spezifischen Bedürfnisse des vom Steuerpflichtigen ausgeübten Berufs ausgerichtet sind. Es reicht nicht aus, dass die vermittelten Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar und der beruflichen Entwicklung förderlich sein können. Insbesondere bei einer Inhomogenität des Teilnehmerkreises tritt der allgemein persönlichkeitsbildende Inhalt einer Fortbildung in den Vordergrund. Lehrgangskosten, die entstehen, um zukünftig als Trainer derartige Lehrgänge zu veranstalten, stellen vorweggenommene Werbungskosten dar.
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Hier finden Sie mehr Infos zur Existenzgründung
Rechtsgrundlagen zum Thema: Gründungszuschuss
EStGEStG § 3
LStR
R 3.2 LStR Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch