Steuercoaching vom Steuerberater
Erfahren Sie, wie Sie legale Strategien nutzen können, um Ihre Steuern zu minimieren und Ihre Finanzen zu schützen
Inhalt:
Willkommen beim Steuercoaching vom Steuerberater,
und vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Coaching Angebot. Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 25 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin. Ich biete Unternehmern als auch Existenzgründern sowohl Steuerberatung als auch Coaching/ Unternehmensberatung an.
Steuercoaching
Steuercoaching ist eine Methode, bei der ein erfahrener Coach Sie dabei unterstützt, Ihre steuerlichen Ziele zu erreichen. Durch gezielte Fragen, konstruktives Feedback und die Förderung Ihrer eigenen Lösungsfindung hilft das Steuercoaching dabei, Ihre Steuersituation zu optimieren. Es ist vergleichbar mit anderen Formen des Coachings, wie Berufscoaching, persönliche Entwicklung, Sportcoaching oder geschäftliche Beratung, aber speziell darauf ausgerichtet, Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu verbessern.
Steuercoaching ist eine innovative Dienstleistung, die über die traditionelle Steuerberatung hinausgeht. Es richtet sich an Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen, die nicht nur ihre Steuerlast minimieren möchten, sondern auch ein tieferes Verständnis ihrer steuerlichen Möglichkeiten und Pflichten erlangen wollen. Ein Steuercoach arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, die auf Ihre individuelle finanzielle Situation und Ziele zugeschnitten sind.
Warum Steuercoaching?
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Individuelle Strategieentwicklung: Im Gegensatz zur allgemeinen Steuerberatung, die sich oft auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen konzentriert, bietet Steuercoaching personalisierte Strategien, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind.
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Bildung und Empowerment: Ein Steuercoach vermittelt wertvolles Wissen und Fähigkeiten, die Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre steuerliche Situation proaktiv zu gestalten.
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Langfristige Planung: Steuercoaching hilft Ihnen, langfristige Pläne zu entwickeln, um Ihre steuerliche Effizienz zu maximieren und zukünftige Steuerlasten zu minimieren.
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Stressreduktion: Durch das Verständnis Ihrer steuerlichen Situation und das Erlernen von Strategien zu deren Optimierung kann Steuercoaching dazu beitragen, den Stress zu reduzieren, der oft mit Steuerfragen verbunden ist.
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Optimierung der Steuerlast: Durch die Identifizierung von Steuervorteilen und -anreizen sowie die Planung von Investitionen und Ausgaben kann Steuercoaching dazu beitragen, Ihre Steuerlast erheblich zu reduzieren.
Ein auf Wissenstransfer ausgerichtetes Steuercoaching zielt darauf ab, Individuen das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um ihre eigene Steuerstrategieeffektiv und selbstständig zu gestalten. Ein Steuer-Coaching kann für Einzelpersonen, Freiberufler, Unternehmer und Unternehmen eine wertvolle Unterstützung sein, um das komplexe Thema Steuern besser zu verstehen und effektiv zu managen. Ziel eines solchen Coachings ist es, die Steuerlast legal zu minimieren, steuerliche Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden.
Für wen ist Steuercoaching geeignet?
Steuercoaching eignet sich besonders für Personen, die ihre steuerlichen Angelegenheiten nicht nur verstehen und verwalten, sondern auch optimieren möchten. Dazu gehören Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige und Privatpersonen mit komplexen steuerlichen Situationen oder solche, die ihre finanzielle Zukunft aktiv gestalten möchten.
Anstatt ein "einmaliges Investment" von 7.500 bis 15.000 Euro netto für die Teilnahme an einem Steuercoaching von "Steuergurus" zu verlangen, biete ich Ihnen als Steuerberater nicht nur fundiertes Steuerwissen an, sondern individuelle Steuerberatung. Hier sind einige Themen, die ein Steuercoaching abdecken kann:
Grundlagen des Steuerrechts verstehen
- Einführung in das Steuerrecht: Verständnis der Grundlagen und der Struktur des nationalen Steuerrechts.
- Persönliche Steuerpflicht: Aufklärung über die persönliche Steuerpflicht und wie man diese effektiv erfüllt.
- Wichtige Steuerarten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc. und deren Relevanz für die eigene Situation.
Steuerliche Grundkonzepte + Umgang mit steuerlichen Pflichten
- Steuererklärungen: Vorbereitung und fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen.
- Einkommensteuererklärung: Detaillierte Anleitung zur Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärung, inklusive Tipps zur Dokumentation und Fristwahrung.
- Absetzbare Ausgaben: Informationen darüber, welche Ausgaben absetzbar sind und wie man sie korrekt geltend macht.
- Buchhaltung und Belegwesen: Organisation und Führung der Buchhaltung, um steuerliche Anforderungen zu erfüllen.
- Umsatzsteuer: Vertiefung in das Thema Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug und die korrekte Handhabung der Umsatzsteuervoranmeldung.
Steuerplanung und -strategie
Möchten Sie auch Steuern sparen wie die Großkonzerne? Mit dem richtigen Steuerfachwissen können das auch kleine und mittelständische Unternehmer / Selbstständige! Die Optimierung der Steuerlast, wie sie von Großkonzernen praktiziert wird, basiert auf einer tiefgreifenden Kenntnis des nationalen und internationalen Steuerrechts sowie auf der Nutzung von Strategien, die das Ziel haben, die Steuerbelastung innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu minimieren. Während einige der von Großkonzernen angewandten Methoden für kleinere Unternehmen oder Einzelpersonen nicht direkt umsetzbar oder ethisch umstritten sein können, gibt es dennoch legale Wege und Strategien zur Steueroptimierung, die auch von kleineren Unternehmen Privatpersonen angewendet werden können.
- Langfristige Steuerplanung: Strategien zur Minimierung der Steuerlast über die Zeit durch legale Steuergestaltung und Nutzung von Steuervorteilen.
- Entwicklung einer individuellen Steuerstrategie: Anleitung, wie man auf Basis des erworbenen Wissens eine persönliche Steuerstrategie entwickelt, die zu den eigenen finanziellen und beruflichen Zielen passt.
- Entscheidungsfindung: Befähigung zur selbstständigen Entscheidungsfindung in steuerlichen Angelegenheiten, basierend auf fundiertem Wissen und Verständnis der Materie.
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Nutzung legaler Steuersparmöglichkeiten, z.B. durch Investitionsabzüge, Abschreibungen oder die Wahl der richtigen Rechtsform .
- Internationales Steuerrecht: Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Aktivitäten, Doppelbesteuerungsabkommen.
Spezielle Themen und Situationen
- Risikomanagement: Identifikation und Management von steuerlichen Risiken.
- Umgang mit Steuerprüfungen: Vorbereitung auf und Verhalten bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt.
- Steuerliche Förderungen und Subventionen: Informationen über aktuelle Fördermöglichkeiten und wie man sie nutzen kann.
Aktuelle und zukünftige Steuergesetzgebung
- Gesetzesänderungen: Anpassungen an aktuelle und kommende Änderungen im Steuerrecht.
- Bleiben Sie auf dem Laufenden: Informationen darüber, wie man sich über Änderungen im Steuerrecht informiert hält und diese in die eigene Steuerplanung einbezieht.
Angebot: Gratis Steuer-Newsletter + Steuerblog
Wichtig:
Bei der Anwendung dieser und anderer Strategien zur Steueroptimierung ist es entscheidend, stets innerhalb des rechtlichen Rahmens zu bleiben und ethische Überlegungen zu berücksichtigen. Die Grenze zwischen legaler Steueroptimierung und illegaler Steuervermeidung ist oft fein, und aggressive Steuervermeidungsstrategien können zu rechtlichen Problemen und Reputationsschäden führen. Es ist daher ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Strategien legal und angemessen sind.
Ein Steuercoaching ist besonders wertvoll für diejenigen, die eine proaktive Rolle in ihren steuerlichen Angelegenheiten übernehmen möchten. Es geht darum, das Rüstzeug zu vermitteln, um steuerliche Entscheidungen mit Vertrauen treffen zu können, und nicht darum, spezifische Steuersparmodelle oder -produkte zu verkaufen. Der Fokus liegt auf Bildung und Empowerment, um die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, ihre Steuerangelegenheiten eigenständig und effizient zu managen.
Ein Steuer-Coaching kann in verschiedenen Formaten erfolgen, darunter persönliche Beratung, Online-Kurse, Workshops oder Webinare. Die Auswahl des richtigen Formats hängt von den individuellen Bedürfnissen, dem vorhandenen Wissen und den spezifischen Zielen ab.
Es ist wichtig, einen qualifizierten und erfahrenen Steuerberater zu wählen, der nicht nur über umfassendes Fachwissen verfügt, sondern auch in der Lage ist, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und auf die individuelle Situation einzugehen.
Steuercoaching kann für eine Vielzahl von Menschen in verschiedenen Lebens- und Berufssituationen sinnvoll sein, darunter:
- Personen, die sich inmitten beruflicher Veränderungen befinden, wie Beförderungen oder Jobwechsel.
- Führungskräfte und Unternehmensleiter, die ihre Führungs- und Managementfähigkeiten im Kontext der Steuerplanung und -optimierung verbessern möchten.
- Personen, die ihre steuerlichen Ziele und finanziellen Ambitionen verfolgen.
Es ist wichtig zu betonen, dass Steuercoaching zwar keine Wunder vollbringt, aber Ihnen dabei hilft, steuerliche Herausforderungen und Probleme in einem positiven und produktiven Rahmen anzugehen. Dabei können wir verschiedene Techniken nutzen, darunter auch die "Wunderfrage". Stellen Sie sich vor: "Angenommen, ein Wunder geschieht, und Ihr steuerliches Problem ist gelöst. Was wäre anders? Woran würden Sie erkennen, dass dieses Wunder wirklich passiert ist?" Steuercoaching unterstützt Sie dabei, Ihre steuerlichen Ziele in greifbare Realität zu verwandeln.
Steuertipp:
Coaching von der Steuer absetzen: Aufwendungen für einen Coaching-Kurs können nur bei konkreter beruflicher Veranlassung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das ist beim Steuercoaching i.d.R. der Fall. Lehrgänge, die die Persönlichkeitsentwicklung zum Gegenstand haben, können zu Werbungskosten führen, wenn sie primär auf die spezifischen Bedürfnisse des vom Steuerpflichtigen ausgeübten Berufs ausgerichtet sind. Es reicht nicht aus, dass die vermittelten Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar und der beruflichen Entwicklung förderlich sein können. Insbesondere bei einer Inhomogenität des Teilnehmerkreises tritt der allgemein persönlichkeitsbildende Inhalt einer Fortbildung in den Vordergrund. Lehrgangskosten, die entstehen, um zukünftig als Trainer derartige Lehrgänge zu veranstalten, stellen vorweggenommene Werbungskosten dar.
Fazit
Steuercoaching ist eine Investition in Ihre finanzielle Bildung und Zukunft. Es bietet nicht nur die Möglichkeit, Steuern zu sparen, sondern stärkt auch Ihre Fähigkeit, Ihre finanziellen Angelegenheiten effektiv zu verwalten. Wenn Sie über die jährliche Steuererklärung hinausgehen und eine tiefere Kontrolle über Ihre steuerliche Gesundheit erlangen möchten, könnte Steuercoaching der richtige Weg für Sie sein.
Top Coaching
Coaching / Unternehmensberatung
Die Begleitung einer selbstständigen Tätigkeit durch Coaching (begleitende betriebswirtschaftliche Beratung) kann in der Regel mit den gesamten Kosten der Maßnahme gefördert werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Coaching. Die Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Die Förderung kann auch unterschiedlich bewilligt werden. Die Förderung liegt in der Regel zwischen 50 und 100%. Gerade als Existenzgründer ohne kaufmännische Ausbildung und Erfahrung sollten Sie unbedingt ein Coaching in Anspruch nehmen. Ich vermittle Ihnen gerne die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die Sie für eine erfolgreiche Unternehmensführung benötigen.
Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
Aktuell werden Beratungen durch die BAFA während der Corana Pandemie bis zu 100% gefördert.
Weitere Infos über die Voraussatzungen finden Sie bei der BAFA
Top Coaching
Coaching bei Existenzgründung
Unter Coaching wird eine persönliche Betreuung durch einen Unternehmensberater in den ersten sechs Monaten der Selbständigkeit verstanden. Der Coach steht dem Jungunternehmer begleitend zur Seite und hilft diesem bei der Bewältigung der „Startprobleme”, wie z.B. Werbung, Ausstattung, Buchführung, Kalkulation. Die Kosten werden mit dem Arbeitsamt abgerechnet. Im Rahmen von Höchstbeträgen werden die Kosten aus dem ESF – so dort Gelder zur Verfügung stehen – erstattet. Soweit die Höchstbeträge überschritten werden, sind die Kosten vom Existenzgründer zu tragen.
Sie möchten sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen? Dann sollten Sie über einen Gründungszuschuss nachdenken. Hierfür benötigen Sie einen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme). Neben dem Coaching von der Arbeitsagentur bzw. Jobcenter gibt es Förderprogramme der Bundesländer und der EU für Beratung und Coaching von Existenzgründern, wie z.B. das Gründercoaching Deutschland. Die KfW Mittelstandsbank fördert Existenzgründer mit einem speziellen Coaching-Programm. Existenzgründer in der Startphase erhalten einen Zuschuss zu den Beratungskosten qualifizierter Unternehmensberater. Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden. Gefördert werden Coaching-Maßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf Unternehmensberatung ausgerichtet ist.
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
75 % in den neuen Bundesländern (außer " Phasing Out "-Regionen)
50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer " Phasing Out "-Region Lüneburg)
75 % in den " Phasing out "-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Regierungsbezirk Lüneburg
Wenn Sie bereits eine Vorförderung aus dem ESF-BA-Coaching-Programm oder dem ehemaligen KfW-Gründercoaching erhalten haben, reduziert sich der förderfähige Betrag von 6.000 Euro.
Umsatzsteuer: Existenzgründungsseminare + Coaching
Existenzgründungsseminare im Sinne des § 3 Nr. 1 Buchstabe a der Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Bundes vom 20.1.2000 (BAnz. 2000 S. 1529 ff.) und Berufsausbildungs-, Berufsfortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Sinne des § 3 Nr. 2 der o.g. Richtlinien sind nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Das Coaching ist eine Form der Unternehmensberatung und ist daher nicht nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Auf die Möglichkeit, dass Existenzgründer die für diese Leistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer grundsätzlich unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehen können, wird hingewiesen.
Bei Maßnahmen zur qualifizierenden Beratung von Existenzgründerinnen und –gründern in der Vorgründungsphase ist es Ziel der Förderung, Gründungswillige auf dem Weg in die Selbständigkeit durch qualifizierende Beratung zu unterstützen. Diese Maßnahmen dienen der Existenzgründung und sind daher von der Umsatzsteuer befreit.
Mittels Coaching erfolgt die begleitende Beratung bereits gegründeter Unternehmen zur Förderung der Qualität der Unternehmensführung in der Nachgründungsphase mit dem Ziel der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen und fällt somit als eine Form der Unternehmensberatung nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG.
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Rechtsgrundlagen zum Thema: Coaching
UStRUStR 112. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen