Steuererklärung 2026: Definition, Arten, Fristen, ELSTER, Formulare, Software und Steuerberaterkosten
Eine Steuererklärung ist eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt, mit der Steuerpflichtige steuerlich erhebliche Tatsachen offenlegen oder eine Steuer selbst anmelden. Sie bildet die Grundlage für die Steuerfestsetzung, Steueranmeldung, Prüfung durch das Finanzamt und gegebenenfalls für Erstattungen oder Nachzahlungen.
Typische Beispiele sind die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Lohnsteuer-Anmeldung, Feststellungserklärung sowie Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen.
Steuererstattung berechnen
Viele Steuerpflichtige erhalten nach Abgabe der Steuererklärung eine Steuererstattung. Das gilt insbesondere bei Werbungskosten, Homeoffice, Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Sonderausgaben, Versicherungen, Spenden, Kinderbetreuungskosten, Handwerkerleistungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder außergewöhnlichen Belastungen.
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Infografik: Steuererklärung in 6 Schritten verstehen
Was ist eine Steuererklärung?
Eine Steuererklärung ist eine Erklärung gegenüber der Finanzverwaltung, in der der Steuerpflichtige seine Besteuerungsgrundlagen offenlegt. Das Finanzamt nutzt diese Angaben, um die Steuer festzusetzen oder eine bereits angemeldete Steuer zu prüfen.
Steuererklärung = Offenlegung steuerlich erheblicher Tatsachen gegenüber dem Finanzamt
Steueranmeldung = Erklärung, bei der der Steuerpflichtige die Steuer selbst berechnet und anmeldet
Bei der Einkommensteuererklärung ermittelt das Finanzamt die Steuer regelmäßig durch Steuerbescheid. Bei Steueranmeldungen, etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Lohnsteuer-Anmeldungen, berechnet der Steuerpflichtige die Steuer dagegen grundsätzlich selbst.
Arten von Steuererklärungen
Steuererklärungen lassen sich nach ihrer Funktion, Steuerart und Abgabefrequenz unterscheiden. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Steuererklärung zur Festsetzung und Steueranmeldung.
| Art | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| Steuererklärung zur Steuerfestsetzung | Das Finanzamt setzt die Steuer auf Grundlage der Angaben durch Bescheid fest. | Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung. |
| Steueranmeldung | Der Steuerpflichtige berechnet und meldet die Steuer selbst an. | Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Kapitalertragsteuer-Anmeldung. |
| Feststellungserklärung | Besteuerungsgrundlagen werden gesondert und ggf. einheitlich festgestellt. | GbR, Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, Personengesellschaft. |
| Anlassbezogene Steuererklärung | Erklärung ist nur bei bestimmten Vorgängen oder Aufforderung erforderlich. | Erbschaftsteuererklärung, Schenkungsteuererklärung, Grunderwerbsteuerfälle. |
Regelmäßig und anlassbezogen abzugebende Steuererklärungen
Einige Steuererklärungen sind jährlich abzugeben, andere monatlich, vierteljährlich oder nur bei besonderen Ereignissen.
| Erklärung | Abgabehäufigkeit | Typischer Nutzer |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | jährlich | Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter, Selbstständige, Gewerbetreibende. |
| Umsatzsteuererklärung | jährlich | Unternehmer, Freiberufler, GmbH, Vereine mit steuerpflichtigen Umsätzen. |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | monatlich oder vierteljährlich | Unternehmer mit Voranmeldungspflicht. |
| Lohnsteuer-Anmeldung | monatlich, vierteljährlich oder jährlich | Arbeitgeber. |
| Gewerbesteuererklärung | jährlich | Gewerbetreibende, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften. |
| Körperschaftsteuererklärung | jährlich | GmbH, UG, AG, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften. |
| Feststellungserklärung | jährlich oder anlassbezogen | GbR, Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, Personengesellschaft. |
| Erbschaftsteuererklärung / Schenkungsteuererklärung | anlassbezogen | Erben, Beschenkte, Vermächtnisnehmer, Erwerber von Todes wegen. |
Pflichtveranlagung oder freiwillige Steuererklärung?
Nicht jeder muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Viele Arbeitnehmer können freiwillig eine Erklärung einreichen. Diese freiwillige Abgabe wird auch Antragsveranlagung oder umgangssprachlich Lohnsteuerjahresausgleich genannt.
| Fall | Einordnung | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Nur Arbeitslohn aus einem Beschäftigungsverhältnis, Steuerklasse I | häufig freiwillig | Abgabe lohnt sich oft bei Werbungskosten, Homeoffice, Fortbildung oder Handwerkerleistungen. |
| Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor | regelmäßig Pflichtveranlagung | Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung prüfen. |
| Lohnersatzleistungen | häufig Pflichtveranlagung | Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Progressionsvorbehalt beachten. |
| Selbstständigkeit oder Gewerbe | regelmäßig Pflichtveranlagung | Anlage S/G, Anlage EÜR, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer prüfen. |
| Vermietung und Verpachtung | häufig Pflichtveranlagung | Anlage V, AfA, Schuldzinsen, Hausgeld und Nebenkosten aufbereiten. |
| Aufforderung des Finanzamts | Pflicht | Die im Schreiben genannte Frist ist maßgeblich. |
Abgabefristen 2024, 2025 und 2026
Die Abgabefrist hängt davon ab, ob eine Pflicht zur Abgabe besteht und ob die Steuererklärung selbst oder durch einen Steuerberater beziehungsweise Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird.
| Veranlagungszeitraum | Pflichtabgabe ohne Steuerberater | Pflichtabgabe mit Steuerberater | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 2024 | 31.07.2025 | 30.04.2026 | Für beratene Fälle gilt letztmals eine verlängerte Übergangsfrist. |
| 2025 | 31.07.2026 | 01.03.2027 | Der 28.02.2027 fällt auf einen Sonntag. |
| 2026 | 02.08.2027 | 29.02.2028 | Der 31.07.2027 fällt auf einen Samstag; daher verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. |
Steuererklärung elektronisch mit ELSTER abgeben
Für die Steuererklärung muss grundsätzlich ein amtlich vorgeschriebenes Formular verwendet werden. Heute erfolgt die Abgabe in vielen Fällen elektronisch über Mein ELSTER, eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle oder über einen Steuerberater.
Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2020 können nicht mehr mit dem früheren Windows-Programm ElsterFormular erstellt werden. Für aktuelle Jahre nutzen Sie Mein ELSTER, eine moderne Steuersoftware oder eine Online-Steuererklärung.
Vorteile von Mein ELSTER
- elektronische Übermittlung an das Finanzamt,
- Belegabruf für elektronisch gemeldete Daten,
- Plausibilitätsprüfung vor dem Versand,
- Belegnachreichung als PDF oder E-Rechnung,
- elektronische Bescheiddaten und Bescheidprüfung.
Wichtig bei ELSTER
- Registrierung rechtzeitig starten,
- Zertifikat oder ElsterSecure sicher einrichten,
- Belegabruf nicht ungeprüft übernehmen,
- Übermittlungsprotokoll speichern,
- Posteingang und Bescheidfristen kontrollieren.
Unterschrift und papierlose Übermittlung
Der frühere Hinweis, dass nach elektronischer Übermittlung zusätzlich ein Datenblatt ausgedruckt, unterschrieben und an das Finanzamt geschickt werden muss, ist für die heutige authentifizierte ELSTER-Übermittlung regelmäßig nicht mehr zutreffend.
Authentifizierte Übermittlung über Mein ELSTER oder Steuersoftware mit ELSTER-Zertifikat
= regelmäßig papierlos und ohne zusätzliche handschriftliche Unterschrift
Ein Papierausdruck kann nur noch in besonderen Konstellationen relevant sein, etwa bei nicht authentifizierter Übermittlung, besonderen Anlagen, Nachweisen oder wenn das Finanzamt Unterlagen ausdrücklich anfordert.
Wichtige Steuerformulare und Anlagen
| Formular / Anlage | Wofür? | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Hauptvordruck Einkommensteuer | Allgemeine Angaben, Bankverbindung, Veranlagungsart. | Jede Einkommensteuererklärung. |
| Anlage N | Arbeitslohn und Werbungskosten. | Arbeitnehmer. |
| Anlage Vorsorgeaufwand | Kranken-, Pflege-, Renten- und sonstige Versicherungen. | Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige. |
| Anlage Kind | Kinderfreibetrag, Kindergeldprüfung, Betreuungskosten, Ausbildung. | Eltern. |
| Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen | Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. | Mieter und Eigentümer. |
| Anlage V | Vermietung und Verpachtung. | Vermietete Immobilien. |
| Anlage S | Selbständige Arbeit. | Freiberufler. |
| Anlage G | Gewerbebetrieb. | Gewerbetreibende. |
| Anlage EÜR | Einnahmenüberschussrechnung. | Freiberufler und kleinere Unternehmen. |
| Anlage KAP | Kapitaleinkünfte, Günstigerprüfung, ausländische Steuer. | Kapitalerträge und besondere Kapitalfälle. |
| Anlage R | Renten und andere Leistungen. | Rentner. |
| Anlage AUS | Ausländische Einkünfte und ausländische Steuern. | Auslandssachverhalte. |
Weitere Informationen: Steuerformulare und ELSTER: Alle Formulare .
Steuerberaterkosten und Mindestgebühren nach StBVV
Die Vergütung für die Erstellung von Steuererklärungen richtet sich bei Steuerberatern nach der Steuerberatervergütungsverordnung, sofern keine wirksame Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Maßgeblich sind insbesondere Steuerart, Gegenstandswert, Gebührenrahmen und Arbeitsaufwand.
§ 24 StBVV enthält für verschiedene Steuererklärungen eigene Gebührenrahmen und Mindestgegenstandswerte. Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gegenstandswert, dem anzuwendenden Zehntelsatz und der Gebührentabelle.
| Steuererklärung / Anmeldung | Gebührenrahmen nach § 24 StBVV | Mindest-Gegenstandswert / Hinweis |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte | 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr | Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €. |
| Körperschaftsteuererklärung | 2/10 bis 8/10 einer vollen Gebühr | Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzugs, mindestens 16.000 €. |
| Gewerbesteuererklärung | 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr | Gewerbeertrag vor Verlustabzug, mindestens 8.000 €. |
| Umsatzsteuererklärung | 1/10 bis 8/10 einer vollen Gebühr | Jahresumsatz, mindestens 8.000 €. |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr | Summe aus Entgelten und unentgeltlichen Wertabgaben, mindestens 650 €. |
| Lohnsteuer-Anmeldung | 1/20 bis 6/20 einer vollen Gebühr | 20 % der Arbeitslöhne einschließlich sonstiger Bezüge, mindestens 1.000 €. |
| Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung | 2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr | Wert des Erwerbs bzw. Rohwert der Schenkung, mindestens 16.000 €. |
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Mein ELSTER, Steuersoftware oder Steuerberater?
Eine Steuererklärung können Sie selbst über Mein ELSTER, mit einer Steuersoftware, über eine Online-Steuererklärung oder durch einen Steuerberater erstellen lassen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Komplexität, Fristdruck und Beratungsbedarf ab.
| Lösung | Geeignet für | Grenzen |
|---|---|---|
| Mein ELSTER | Steuerpflichtige mit einfachen Fällen und ausreichendem Steuerverständnis. | Wenig steuerliche Führung; Abzugsmöglichkeiten müssen selbst erkannt werden. |
| Steuersoftware | Arbeitnehmer, Familien, Rentner und Nutzer mit Wunsch nach geführter Eingabe. | Ersetzt keine individuelle Beratung bei komplexen Fällen. |
| Online-Steuererklärung | Einfache bis mittlere Fälle, digitale Belegübermittlung, komfortable Eingabe. | Bei umfangreicher Vermietung, Ausland, Gesellschaften oder Streitfällen begrenzt. |
| Steuerberater | Vermietung, Selbstständigkeit, Gewerbe, Umsatzsteuer, Ausland, GmbH, Einspruch. | Kostenpflichtig, aber fachlich am sichersten. |
Weitere Informationen: Steuerprogramme im Vergleich, Steuererklärung mit Software, Online-Steuererklärung und Steuerberaterkosten.
Belege, Checkliste und Vorbereitung
Für viele Belege gilt heute die Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet: Belege müssen häufig nicht automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden, sollten aber aufbewahrt und bei Anforderung des Finanzamts nachgereicht werden. Über ELSTER können Belege als PDF-Dateien und E-Rechnungen elektronisch nachgereicht werden.
| Bereich | Wichtige Unterlagen | Hinweis |
|---|---|---|
| Allgemein | Steuer-ID, Steuernummer, Bankverbindung, Vorjahresbescheid. | Stammdaten und Finanzamt prüfen. |
| Arbeitnehmer | Lohnsteuerbescheinigung, Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung. | Belegabruf kontrollieren und eigene Kosten ergänzen. |
| Versicherungen | Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Haftpflicht. | Elektronisch gemeldete Daten mit Bescheinigungen abgleichen. |
| Haushalt | Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Nebenkostenabrechnung. | Rechnung und unbare Zahlung erforderlich. |
| Vermietung | Mietverträge, Hausgeldabrechnung, Reparaturen, Schuldzinsen, AfA-Unterlagen. | Je Objekt getrennt aufbereiten. |
| Selbstständigkeit / Gewerbe | Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Anlagenverzeichnis, EÜR. | Privat und Betrieb sauber trennen. |
Download: Checkliste Einkommensteuererklärung
Folgen bei verspäteter oder fehlender Steuererklärung
Wer eine Pflichtsteuererklärung nicht oder verspätet abgibt, riskiert steuerliche Nachteile. Eine Schätzung ersetzt die Erklärungspflicht nicht.
| Folge | Auslöser | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Verspätungszuschlag | Steuererklärung wird verspätet oder gar nicht abgegeben. | Kann automatisch oder nach Ermessen festgesetzt werden. |
| Zwangsgeld | Finanzamt will die Abgabe erzwingen. | Die Erklärung muss trotzdem abgegeben werden. |
| Schätzung | Besteuerungsgrundlagen werden mangels Erklärung geschätzt. | Schätzungen können deutlich nachteilig sein. |
| Zinsen und Säumniszuschläge | Späte Steuerfestsetzung oder verspätete Zahlung. | Zahlungsfristen gesondert überwachen. |
| Steuerstrafrechtliche Risiken | Bewusst falsche oder unvollständige Angaben. | Berichtigung, Selbstanzeige oder Einspruch fachlich prüfen. |
Weitere Informationen: Verspätungszuschlag berechnen, Steuerbescheid prüfen und Berichtigung von Steuererklärungen.
Beratung und Hilfe bei der Steuererklärung
Ein Steuerberater ist besonders sinnvoll, wenn Vermietung, Selbstständigkeit, Gewerbe, Umsatzsteuer, Auslandssachverhalte, Renten, Abfindungen, Kryptowährungen, Schätzungsbescheide, Fristversäumnisse, Verspätungszuschläge oder Einsprüche gegen Steuerbescheide vorliegen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung, bei der Zusammenstellung der Belege, bei der Nutzung von ELSTER-Daten, bei der EÜR, bei Vermietungseinkünften, bei der Bescheidprüfung und bei der Kommunikation mit dem Finanzamt.
Häufige Fragen zur Steuererklärung
Was ist eine Steuererklärung?
Eine Steuererklärung ist eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt, in der steuerlich erhebliche Tatsachen offengelegt oder Steuern angemeldet werden. Sie bildet die Grundlage für Steuerbescheide, Steueranmeldungen, Erstattungen und Nachzahlungen.
Welche Arten von Steuererklärungen gibt es?
Wichtige Arten sind Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Feststellungserklärung, Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Eine Pflicht kann zum Beispiel bestehen bei selbstständiger Tätigkeit, Gewerbe, Vermietung, Lohnersatzleistungen, Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor, mehreren Arbeitgebern, Renten, Nebeneinkünften oder einer Aufforderung des Finanzamts.
Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
Eine freiwillige Abgabe lohnt sich häufig bei Werbungskosten, Homeoffice, Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Versicherungen, Spenden, Handwerkerleistungen, Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen.
Welche Frist gilt für die Steuererklärung 2025?
Bei Pflichtabgabe ohne Steuerberater ist die Steuererklärung 2025 grundsätzlich bis zum 31.07.2026 abzugeben. Mit Steuerberater gilt grundsätzlich der 01.03.2027.
Kann ich die Steuererklärung mit ELSTER abgeben?
Ja. Über Mein ELSTER können Einkommensteuererklärungen und viele weitere Erklärungen, Anmeldungen, Einsprüche, Anträge und Belegnachreichungen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Muss ich die ELSTER-Steuererklärung noch ausdrucken und unterschreiben?
Bei authentifizierter elektronischer Übermittlung über Mein ELSTER oder eine Software mit ELSTER-Zertifikat ist regelmäßig kein zusätzlicher Papierausdruck mit handschriftlicher Unterschrift erforderlich.
Muss ich Belege mit der Steuererklärung einreichen?
In vielen Fällen gilt die Belegvorhaltepflicht. Belege müssen nicht automatisch eingereicht, aber aufbewahrt und bei Anforderung des Finanzamts nachgereicht werden.
Was kostet eine Steuererklärung beim Steuerberater?
Die Kosten richten sich nach Steuerart, Gegenstandswert, Gebührenrahmen, Aufwand und gegebenenfalls einer Vergütungsvereinbarung. Grundlage ist regelmäßig die StBVV.
Muss ein Steuerberater die Steuererklärung erstellen?
Nein. Sie können die Steuererklärung selbst über Mein ELSTER, eine Steuersoftware oder eine Online-Steuererklärung erstellen. Bei komplexen Sachverhalten ist ein Steuerberater jedoch empfehlenswert.
Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
Bei bestehender Abgabepflicht drohen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Schätzung und weitere Nachteile. Bei freiwilliger Abgabe verschenken Sie unter Umständen eine mögliche Steuererstattung.
Weitere Informationen und Steuerrechner
Weitere hilfreiche Informationen:
- Einkommensteuererklärung
- Steuerformulare
- Checkliste Steuererklärung
- Lohnsteuerjahresausgleich
- Steuererklärung mit ELSTER
- Steuererklärung mit Software
- Online-Steuererklärung
- Zuständiges Finanzamt finden
- Steuerbescheid prüfen
- Einspruchsfrist berechnen
- Verspätungszuschlag berechnen
- Steuerberaterkosten berechnen
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Einnahmenüberschussrechnung
- Umsatzsteuererklärung
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Mein ELSTER – Online-Finanzamt
- ELSTER: Alle Formulare
- ELSTER: Belegnachreichung
- § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen
- § 150 AO – Form und Inhalt der Steuererklärungen
- § 152 AO – Verspätungszuschlag
- § 24 StBVV – Steuererklärungen