Herzlich willkommen auf meiner Seite
Rechtsform und Steuer,
Sie interessieren sich für die
steueroptimale Rechtsform? Dann kann ich Ihnen weiter
helfen. Mein Name ist Michael Schröder. Ich bin seit
über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater
in Berlin.
Neben der klassischen
Steuerberatung
(wie z. B. Buchhaltung, Steuererklärungen usw.)
übernehme ich auch die aktive Steuerberatung (z.B.
Steuersparmodelle).
Sie können meine
Steuerberatung auch online in Anspruch
nehmen.
Entscheidungskriterien bei der Rechtsformwahl
Die wichtigsten Entscheidungskriterien bei der
Rechtsformwahl dürften sein:
-
Haftungsbeschränkung
-
Geschäftsführung
-
Mitbestimmung
-
Rechnungswesen
-
Steuer
Die Rechtsform kann auch auf die Befreiung
von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
Einfluss haben. Es gibt bei
Kapitalgesellschaften finanzielle
interessante Konzepte zur
betrieblichen Altersvorsorge. Bitte beachten Sie, dass
die Rechtsform nicht nur Auswirkungen auf die Steuer hat,
sondern auch auf die Buchführungspflicht. Hier finden
Sie weitere Informationen zum Thema
Finanzbuchhaltung und Finanzbuchhaltungsprogramme.
Rechtsformen
Die Rechtsformen sind vom deutschen
Gesellschaftsrecht vorgegeben (numerus clausus). Hier
finden Sie eine Übersicht der Rechtsformen. Es gibt
insbesondere folgende Rechtsformen:
-
Einzelunternehmung
-
Gesellschaften
-
Kapitalgesellschaften
-
Personengesellschaften
-
Mischformen
Hier
finden Sie eine Übersicht der
Rechtsformen als PDF oder als
E-Training beim BMWI.
Die Rechtsform der englischen
Limited
Die Limited (Ltd.) ist eine Alternative zur
deutschen GmbH. Die Limited einige Vorteile gegenüber
der GmbH. Allerdings gibt es inzwischen die sogenannte
Mini-GmbH oder auch Unternehmergesellschaft (UG). Die
Vorteile der Ltd. gegenüber der UG sind somit
-
kein Mindestkapital von 25.000 Euro,
sondern nur 1 englisches Pfund.
-
geringer bürokratischer Aufwand
durch einfaches Gesellschaftsrecht.
-
Schutz vor persönlicher
Haftung.
Weitere Informationen zur Limited finden
Sie unter Limited
Top Rechtsform
Vom Steuerrecht unterscheiden sich vor
allem die Rechtsform der Kapitalgesellschaften und der
Personengesellschaften:
-
Die Rechtsform der
Personengesellschaft unterliegen nicht
selbst der Einkommensteuer, sondern die Gesellschafter
müssen den Gewinn mit Einkommensteuer versteuern.
Die Personengesellschaft unterliegt bei gewerblichen
Einkünften der Gewerbesteuer und der
Umsatzsteuer.
-
Die Rechtsform der
Kapitalgesellschaft unterliegt auf
Ebene der Gesellschaft der Körperschaftsteuer
während die Gesellschafter Ausschüttungen
(Dividenden) nochmals mit Einkommensteuer versteuern
müssen (Abgeltungssteuer). Die Kapitalgesellschaft
unterliegt kraft Rechtsform immer der Gewerbesteuer.
Außerdem unterliegt die Kapitalgesellschaft der
Umsatzsteuer
Sie können unter Umständen mit
der steuerlich optimalen Rechtsform mehrere
Tausend Euro in Ihrer Steuererklärung
Steuer sparen. Sie können die Steuerberechnung der
steuerlich optimalen Rechtsform auch selbst vornehmen. Hier
finden die entsprechenden Steuerprogramme. Ich berate Sie gerne und
rechne Ihnen aus, wie viel Steuern Sie sparen
können:
E-Mail:
Rechtsform und Steuer
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
E-Mail:
Steuerberater-Berlin@SteuerSchroeder.de
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