Rentenplanung & Steuern · Rechtsstand: 07.07.2026

Rentenbeginn planen: Wann beginnt die Rente wirklich?

Der Rentenbeginn ist mehr als ein Datum im Kalender. Entscheidend sind die Rentenart, Ihre Versicherungszeiten, mögliche Abschläge, der rechtzeitige Rentenantrag und die steuerlichen Folgen. Gerade durch aktuelle Reformvorschläge sollten Sie Ihren Rentenbeginn nicht nur nach dem frühestmöglichen Termin planen, sondern nach dem wirtschaftlich sinnvollsten Zeitpunkt.

Hinweis zur Einordnung: Der verlinkte Focus-Beitrag zur möglichen neuen Altersgrenze ist ein aktueller Anlass. Dieser Ratgeber stellt jedoch bewusst den Rentenbeginn in den Mittelpunkt und trennt geltendes Recht von Reformempfehlungen.

Kurzfassung: Was müssen Sie zum Rentenbeginn wissen?

  • Regulärer Rentenbeginn: Die Regelaltersgrenze wird nach § 35 SGB VI mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht; für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964 gilt nach DRV-Darstellung die Regelaltersgrenze 67.[1]
  • Rentenantrag: Der Rentenbeginn hängt auch davon ab, ob der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Bei späterer Antragstellung wird die Rente aus eigener Versicherung grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat geleistet.[2]
  • Vorgezogener Rentenbeginn: Bei 35 Versicherungsjahren kann eine Altersrente für langjährig Versicherte früher möglich sein, aber mit dauerhaften Abschlägen.[3]
  • Abschläge: Der Abschlag beträgt regelmäßig 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns.[4]
  • Steuern: Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei Rentenbeginn 2032 beträgt er 87,0 Prozent, bei Rentenbeginn 2033 87,5 Prozent.[5]
  • Weiterarbeit: Seit 01.01.2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten aufgehoben. Steuerlich bleibt Hinzuverdienst aber relevant.[6]
Achtung / häufiger Fehler:
Viele Versicherte fragen nur: „Wann kann ich frühestens in Rente?“ Steuerlich und finanziell wichtiger ist oft die Frage: Wann ist der Rentenbeginn nach Netto-Rente, Abschlägen, Steuerbelastung und weiterem Einkommen sinnvoll?

Infografik: Der richtige Rentenbeginn in 4 Schritten

Die Grafik zeigt vier Schritte zur Planung des Rentenbeginns: Rentenart klären, Versicherungszeiten prüfen, Abschläge und Steuern berechnen sowie Reformrisiken und Liquidität einplanen. Rentenbeginn richtig planen Nicht nur frühestmöglich, sondern wirtschaftlich sinnvoll entscheiden 1 Rentenart Regelaltersrente, langjährig, besonders 2 Zeiten prüfen 35 oder 45 Jahre? Renteninformation prüfen 3 Netto rechnen Abschläge, Steuern, KV/PV, Hinzuverdienst 4 Szenarien Geltendes Recht und Reformrisiko vergleichen Kernaussage: Der optimale Rentenbeginn ergibt sich aus Recht, Liquidität, Steuer und Lebensplanung.

Wann beginnt die Rente nach geltendem Recht?

Der Rentenbeginn ist nicht automatisch der Geburtstag. Nach § 99 SGB VI wird eine Rente aus eigener Versicherung grundsätzlich von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Wird der Antrag später gestellt, kann sich der Leistungsbeginn auf den Antragsmonat verschieben.[2]

Für die Regelaltersrente müssen insbesondere die Regelaltersgrenze und die allgemeine Wartezeit erfüllt sein. Nach § 35 SGB VI wird die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Die Deutsche Rentenversicherung weist ergänzend darauf hin, dass für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.[1]

Steuer-Tipp:
Legen Sie den Rentenbeginn nicht allein nach dem frühestmöglichen Datum fest. Prüfen Sie vor dem Antrag, in welchem Kalenderjahr die Rente beginnt, welche weiteren Einkünfte in diesem Jahr zufließen und wie hoch der steuerpflichtige Rentenanteil ausfällt.

Welche Rentenbeginn-Optionen gibt es?

Typische Optionen für den Rentenbeginn
Option Voraussetzung Folge für den Rentenbeginn Steuerlicher Planungshinweis
Regelaltersrente Regelaltersgrenze und allgemeine Wartezeit Regulärer Rentenbeginn ohne Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns
Altersrente für langjährig Versicherte 35 Versicherungsjahre Früherer Rentenbeginn möglich, aber mit Abschlägen Abschläge dauerhaft gegen früheren Rentenzufluss und Steuerbelastung rechnen
Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre Für spätere Jahrgänge nach heutiger DRV-Darstellung abschlagsfreier Rentenbeginn ab 65 möglich Reformdiskussion beobachten; diese Rentenart steht politisch besonders im Fokus
Rente plus Weiterarbeit Rentenanspruch und fortgesetzte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit Altersrente und Hinzuverdienst können seit 2023 grundsätzlich parallel bezogen werden Gemeinsame Steuerwirkung aus Rente, Lohn, Gewinn oder weiteren Einkünften prüfen

Was kostet ein früherer Rentenbeginn?

Ein früherer Rentenbeginn kann attraktiv sein, weil die Rente früher zufließt. Gleichzeitig mindert ein vorgezogener Rentenbeginn die monatliche Rente dauerhaft. Der Abschlag beträgt regelmäßig 0,3 Prozent pro Monat. Gesetzlich wird dies über den Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI umgesetzt.[4]

Praxisbeispiel:
Erwartete Bruttorente bei regulärem Rentenbeginn: 1.800 Euro monatlich. Wird die Rente 48 Monate früher in Anspruch genommen, ergibt sich ein Abschlag von 48 × 0,3 Prozent = 14,4 Prozent.
Vereinfachte Abschlagsrechnung vor Steuern und Sozialabgaben
Variante Rechnung Monatliche Bruttorente
Regulärer Rentenbeginn 1.800 Euro ohne Abschlag 1.800,00 Euro
48 Monate früherer Rentenbeginn 1.800 Euro − 14,4 Prozent 1.540,80 Euro
Dauerhafte Differenz 1.800,00 Euro − 1.540,80 Euro 259,20 Euro weniger pro Monat
Achtung / häufiger Fehler:
Die frühere Rente ist nicht automatisch die schlechtere Lösung. Entscheidend ist die Gesamtrechnung: Wie lange wird die Rente voraussichtlich bezogen? Welche Abschläge entstehen? Welche Steuern und Sozialabgaben fallen an? Gibt es Hinzuverdienst, Kapitalerträge, Vermietung oder eine Betriebsrente?

Welche steuerlichen Folgen hat der Rentenbeginn?

Die gesetzliche Altersrente gehört steuerlich zu den sonstigen Einkünften. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Nach § 22 EStG beträgt der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2032 87,0 Prozent und bei Rentenbeginn 2033 87,5 Prozent.[5]

Steuerliche Wirkung des Rentenbeginns – vereinfachtes Beispiel
Rentenbeginn Jährliche Bruttorente im Beispiel Besteuerungsanteil Steuerpflichtiger Rentenanteil vor weiteren Abzügen
2032 21.600 Euro 87,0 Prozent 18.792 Euro
2033 21.600 Euro 87,5 Prozent 18.900 Euro

Seit dem 01.01.2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten aufgehoben. Altersrenten können daher grundsätzlich unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Das bedeutet aber nicht, dass Hinzuverdienst steuerlich folgenlos bleibt.[6]

Steuer-Tipp:
Prüfen Sie den Rentenbeginn gemeinsam mit allen anderen Einkünften: Arbeitslohn, Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, Betriebsrente, private Rente, Kapitalerträge, Vermietungseinkünfte und mögliche Abfindungen. Der steuerlich beste Rentenbeginn ergibt sich fast nie aus der Bruttorente allein.

Wie beeinflusst die Reformdiskussion die Planung des Rentenbeginns?

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 moderat an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Nach den veröffentlichten Informationen soll sich eine Veränderung der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf Erwerbsphase und Rentenphase verteilen. Nach aktuellen mittleren Annahmen könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre steigen.[7]

Für Ihre konkrete Rentenplanung bedeutet das: Solange die Reform nicht endgültig gesetzlich umgesetzt ist, sollte der Rentenbeginn in zwei Szenarien berechnet werden – einmal nach geltendem Recht und einmal mit möglicher späterer Altersgrenze. Der Jahrgang 1965 ist dabei vor allem deshalb relevant, weil er ab 2032 das 67. Lebensjahr erreicht und damit in der Reformdiskussion als erster betroffener Jahrgang genannt wird.

Achtung / in Schwebe:
Die Reformempfehlungen sind keine individuelle Rentenauskunft. Verbindlich sind erst die endgültige gesetzliche Regelung, mögliche Übergangsfristen und Ihre persönliche Rentenauskunft.

Checkliste: So bereiten Sie Ihren Rentenbeginn vor

  • Aktuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
  • Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Rentenversicherung für erste Orientierung nutzen.
  • Versicherungszeiten kontrollieren: Erreichen Sie 35 oder 45 Versicherungsjahre?
  • Regulären Rentenbeginn und frühestmöglichen Rentenbeginn vergleichen.
  • Dauerhafte Abschläge bei früherem Rentenbeginn berechnen.
  • Steuerpflichtigen Rentenanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns prüfen.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigen.
  • Weiterarbeit, Hinzuverdienst, Betriebsrente, Kapitalerträge und Vermietung einplanen.
  • Reformrisiko ab 2032 als Alternativszenario aufnehmen.
  • Rentenantrag rechtzeitig vorbereiten, damit sich der tatsächliche Rentenbeginn nicht verschiebt.

FAQ: Rentenbeginn richtig planen

Wann beginnt die gesetzliche Rente?

Der Rentenbeginn hängt von der Rentenart, der erreichten Altersgrenze, den erfüllten Versicherungszeiten und der Antragstellung ab. Nach § 99 SGB VI wird eine Rente aus eigener Versicherung grundsätzlich von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

Was ist der Unterschied zwischen regulärem und vorgezogenem Rentenbeginn?

Der reguläre Rentenbeginn liegt bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Ein vorgezogener Rentenbeginn kann früher möglich sein, etwa bei 35 Versicherungsjahren, führt aber regelmäßig zu dauerhaften Abschlägen.

Wie hoch sind die Abschläge bei früherem Rentenbeginn?

Der Abschlag beträgt regelmäßig 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns. Bei 48 Monaten wären das 14,4 Prozent dauerhafte Rentenminderung.

Hat der Rentenbeginn steuerliche Folgen?

Ja. Der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Ein späterer Rentenbeginn kann daher zu einem höheren Besteuerungsanteil führen.

Kann ich trotz Rentenbeginn weiterarbeiten?

Ja, bei Altersrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen seit 01.01.2023 aufgehoben. Steuerlich müssen Rente und Hinzuverdienst aber gemeinsam betrachtet werden.

Was bedeutet die Reformdiskussion für meinen Rentenbeginn?

Die Reformdiskussion kann den künftigen Rentenbeginn beeinflussen, ist aber von geltendem Recht zu trennen. Planen Sie daher mit zwei Szenarien: heutige Rechtslage und mögliche spätere gesetzliche Änderung.

Fazit: Der beste Rentenbeginn ist eine Rechenfrage

Der Rentenbeginn sollte nicht nur nach dem frühestmöglichen Datum bestimmt werden. Entscheidend ist, welcher Zeitpunkt nach Abschlägen, Steuer, Sozialabgaben, Hinzuverdienst und persönlicher Liquidität sinnvoll ist. Aktuelle Reformvorschläge erhöhen den Planungsbedarf zusätzlich, ändern aber ohne endgültige gesetzliche Umsetzung noch nicht automatisch Ihre persönliche Rentenauskunft.

Sie möchten Ihren Rentenbeginn steuerlich und finanziell sauber planen? Sprechen Sie uns an – wir berechnen mit Ihnen die wichtigsten Szenarien vor dem Rentenantrag.

Quellenverzeichnis

  1. § 35 SGB VI – Regelaltersrente; Deutsche Rentenversicherung, „Wann kann ich in Rente gehen?“, Regelaltersgrenze 67 für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964; Rechtsstand geprüft am 07.07.2026. Gesetz · DRV
  2. § 99 SGB VI – Beginn von Renten aus eigener Versicherung; Rechtsstand geprüft am 07.07.2026. Gesetz
  3. Deutsche Rentenversicherung, „Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte“; Voraussetzungen 35 und 45 Versicherungsjahre; geprüft am 07.07.2026. DRV
  4. § 77 SGB VI – Zugangsfaktor; Minderung um 0,003 je Kalendermonat bei vorzeitiger Inanspruchnahme; Rechtsstand geprüft am 07.07.2026. Gesetz
  5. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG – Besteuerungsanteil gesetzlicher Renten; Tabelle mit 87,0 Prozent für Rentenbeginn 2032 und 87,5 Prozent für Rentenbeginn 2033; Rechtsstand geprüft am 07.07.2026. Gesetz
  6. Deutsche Rentenversicherung, FAQ zur Änderung der Hinzuverdienstgrenzen seit 01.01.2023; Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten; geprüft am 07.07.2026. DRV
  7. Bundesregierung, FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission; BMAS, „Rentenkommission 2026“; Empfehlungen zur Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung nach 2031, Verhältnis 2:1, mögliche Anhebung von 67 auf 67,5 Jahre im Zeitraum 2031 bis 2041; veröffentlicht im Juni/Juli 2026. Bundesregierung · BMAS
  8. Focus Online, verlinkter Anlassartikel zur neuen Altersgrenze; als journalistischer Themenanlass verwendet, nicht als Rechtsquelle. Focus Online

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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