Rechtsstand: 29.06.2026 Rechnung schreiben · Pflichtangaben · § 14 UStG · Vorsteuerabzug · Kleinbetragsrechnung · E-Rechnung

Checkliste Rechnung: Pflichtangaben, Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug richtig prüfen

Checkliste für ordnungsgemäße Rechnungen und Vorsteuerabzug

Eine ordnungsgemäße Rechnung ist die Grundlage für den Vorsteuerabzug. Fehlen Pflichtangaben nach § 14 UStG, drohen Rückfragen, Rechnungskorrekturen oder der Verlust des Vorsteuerabzugs. Diese Checkliste zeigt, welche Angaben 2026 in eine Rechnung gehören, wann eine Kleinbetragsrechnung genügt und was bei E-Rechnungen, PDF-Rechnungen und Aufbewahrung zu beachten ist.

Rechnung schreiben 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Pflichtangaben Name, Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsnummer, Leistung, Entgelt, Steuerbetrag und Leistungszeitpunkt.
Kleinbetrag Erleichterungen gelten nur bis 250 € brutto.
Vorsteuer Vorsteuerabzug setzt grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung voraus.
PDF Eine einfache PDF-Datei ist seit 2025 keine E-Rechnung mehr.
E-Rechnung XRechnung und ZUGFeRD können die Anforderungen erfüllen.
Aufbewahrung Rechnungen sind umsatzsteuerlich acht Jahre aufzubewahren.
Die Grafik zeigt die Prüfung von Pflichtangaben, Leistung, Umsatzsteuer, Zahlungsdaten, E-Rechnung und Archivierung. Rechnung prüfen vor Versand oder Vorsteuerabzug 1. Parteien Name, Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr. 2. Leistung Menge, Art, Leistungszeitpunkt 3. Beträge Netto, Steuer, Steuersatz, Brutto 4. Format E-Rechnung, PDF, Archiv Merksatz: Pflichtangaben müssen stimmen – im strukturierten Teil der E-Rechnung Bei E-Rechnungen genügt ein Verweis auf ein PDF nicht für alle Pflichtangaben
Ausnahme: Für die „Kleinbetragsrechnung bis zur die Grenze von 250 € brutto gelten Vereinfachungen.

Pflichtangaben nach § 14 UStG: Was gehört in eine ordnungsgemäße Rechnung?

Eine Rechnung muss die Pflichtangaben so enthalten, dass die Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar ist. Für Unternehmer ist das besonders wichtig, weil der Vorsteuerabzug grundsätzlich eine nach §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung voraussetzt.

Pflichtangaben in einer normalen Rechnung
Pflichtangabe Was ist einzutragen? Häufiger Fehler
Leistender Unternehmer Vollständiger Name und vollständige Anschrift. Künstlername, Shopname oder unvollständige Anschrift.
Leistungsempfänger Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Kunden. Falsche Firmierung oder veraltete Adresse.
Steuernummer oder USt-IdNr. Steuernummer des Ausstellers oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Private Steuer-ID statt Steuernummer/USt-IdNr.
Ausstellungsdatum Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde. Rechnungsdatum fehlt oder widerspricht dem Dokument.
Fortlaufende Rechnungsnummer Eindeutige Nummer zur Identifizierung der Rechnung. Doppelte oder nicht nachvollziehbare Nummernkreise.
Menge und Art der Lieferung oder Leistung Handelsübliche und eindeutige Leistungsbeschreibung. Zu ungenau: „Beratung“, „Dienstleistung“ oder „Ware“.
Leistungszeitpunkt Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung. Nur Rechnungsdatum angegeben, obwohl Leistungsdatum abweicht.
Entgelt nach Steuersätzen Nettoentgelt aufgeschlüsselt nach Steuersatz oder Steuerbefreiung. 7 %, 19 %, 0 % oder steuerfrei nicht getrennt dargestellt.
Steuersatz und Steuerbetrag Anzuwendender Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag. Falscher Steuersatz oder Rechenfehler.
Steuerbefreiung Hinweis, wenn eine Steuerbefreiung greift. Steuerfrei ohne Rechtsgrund oder Hinweis.
Rabatte, Boni, Skonti Vorab vereinbarte Entgeltminderungen, soweit nicht bereits im Entgelt berücksichtigt. Skonto vereinbart, aber nicht transparent angegeben.
Steuer-Tipp: Prüfen Sie Rechnungen immer vor der Buchung. Je früher Fehler auffallen, desto einfacher ist eine Rechnungskorrektur.

Kleinbetragsrechnung bis 250 €: Welche Erleichterungen gelten?

Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 € brutto nicht übersteigt, gelten erleichterte Pflichtangaben nach § 33 UStDV. Die Erleichterung ist besonders praktisch für Kassenbelege, Tankquittungen oder kleinere Sofortkäufe.

Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV
Erforderliche Angabe Bei Kleinbetragsrechnung nötig? Hinweis
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Ja. Kunde muss nicht genannt werden.
Ausstellungsdatum Ja. Kassenbon oder Belegdatum.
Menge und Art der Lieferung oder Leistung Ja. Leistung muss erkennbar sein.
Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe Ja. Bruttobetrag genügt.
Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung Ja. Zum Beispiel 19 %, 7 % oder steuerfrei.
Rechnungsnummer Nein. Bei Kleinbetrag nicht erforderlich.
Steuernummer oder USt-IdNr. Nein. Bei Kleinbetrag nicht erforderlich.
Achtung: Ab 250,01 € brutto reichen die Kleinbetragsangaben nicht mehr. Dann benötigen Sie eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben.

E-Rechnung, PDF und XRechnung: Was gilt seit 2025?

Seit 01.01.2025 ist bei inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich die E-Rechnung vorgesehen. Eine E-Rechnung ist nur dann eine echte E-Rechnung, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine einfache PDF-Rechnung ist seit 2025 nur eine sonstige Rechnung.

Rechnungsformate 2026
Format Einordnung Praxis-Hinweis
XRechnung Strukturierte XML-E-Rechnung. Besonders relevant für Behörden und strukturierte B2B-Prozesse.
ZUGFeRD ab Version 2.0.1 Hybride E-Rechnung mit PDF und XML. Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen nicht aus.
Einfaches PDF Sonstige Rechnung. Keine E-Rechnung, weil strukturierte XML-Daten fehlen.
Papierrechnung Sonstige Rechnung. Während Übergangsfristen teilweise weiter zulässig.
Praxis-Hinweis: Bei einer E-Rechnung müssen die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben im strukturierten Teil enthalten sein. Ein bloßer Verweis auf ein angehängtes PDF reicht für die Pflichtangaben nicht aus.

Vorsteuerabzug sichern: Worauf muss der Rechnungsempfänger achten?

Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass der Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung besitzt und die Leistung für sein Unternehmen bezogen wurde. Fehlerhafte Rechnungen sollten berichtigt werden, bevor die Vorsteuer endgültig geltend gemacht wird.

Vorsteuer-Check für Eingangsrechnungen
Prüfung Warum wichtig? Maßnahme bei Fehler
Leistender Unternehmer korrekt? Falsche Firmierung gefährdet Zuordnung. Berichtigte Rechnung anfordern.
Leistung eindeutig beschrieben? Finanzamt muss die Leistung nachvollziehen können. Leistungsbeschreibung ergänzen lassen.
Leistungszeitpunkt enthalten? Pflichtangabe und zeitliche Zuordnung. Monat oder genaues Datum ergänzen lassen.
Umsatzsteuer richtig ausgewiesen? Falsche Steuer kann zu Vorsteuerproblemen führen. Steuersatz prüfen und Rechnung korrigieren lassen.
E-Rechnung erforderlich? Nach Übergangsfristen kann falsches Format ein Rechnungsmangel sein. E-Rechnung oder Berichtigung anfordern.
Achtung: Während der Übergangsfristen kann eine zulässige sonstige Rechnung weiterhin ordnungsgemäß sein. Nach Ablauf der Übergangsfristen sollten Unternehmer bei betroffenen B2B-Umsätzen auf eine E-Rechnung bestehen.

Sonderfälle: Anzahlungen, Reverse Charge, Kleinunternehmer und Gutschriften

Sonderfälle bei Rechnungen
Fall Was muss beachtet werden? Typischer Hinweis
Anzahlungsrechnung Vereinnahmtes Entgelt, Steuerbetrag und ggf. Zeitpunkt der Vereinnahmung. Bei Endrechnung erhaltene Anzahlungen korrekt absetzen.
Reverse Charge Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Kleinunternehmer Kein gesonderter Umsatzsteuerausweis. Hinweis auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Steuerfreie Leistung Kein Umsatzsteuerausweis, aber Hinweis auf Steuerbefreiung. Rechtsgrund möglichst eindeutig angeben.
Gutschrift Abrechnung durch Leistungsempfänger. Dokument muss als „Gutschrift“ bezeichnet sein.
Innergemeinschaftliche Lieferung USt-IdNr., Steuerfreiheit und Nachweise prüfen. Zusammenfassende Meldung und Belegnachweise beachten.

Aufbewahrung und Archivierung von Rechnungen

Unternehmer müssen ein Doppel ihrer ein- und ausgehenden Rechnungen umsatzsteuerlich acht Jahre aufbewahren. Bei E-Rechnungen muss zumindest der strukturierte Teil unversehrt in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben. Ein Ausdruck oder eine reine PDF-Ansicht ersetzt die XML-Datei nicht.

Archivierungs-Check
Rechnungsart Was aufbewahren? Hinweis
Papierrechnung Original oder ordnungsgemäß digitalisiertes Dokument. GoBD-Prozess beachten.
PDF-Rechnung PDF-Datei unverändert archivieren. E-Mail-Kontext bei Bedarf mit sichern.
XRechnung XML-Datei unverändert archivieren. Viewer-PDF nur zusätzlich speichern.
ZUGFeRD PDF/A-3 mit eingebettetem XML. Strukturierter XML-Teil ist führend.

Rechnung online schreiben

Nutzen Sie den Online-Rechnungsgenerator, um Rechnungsdaten strukturiert zu erfassen. Prüfen Sie anschließend die Pflichtangaben, den Steuersatz, die Rechnungsnummer und den Leistungszeitpunkt.

PDF/A-1b (ISO 19005-1:2005) konforme Rechnung

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Rechnungshinweis:

Text am Rechnungsanfang:

MengeEinheitBeschreibungMwSt.
%
Einzelpreis
Euro
Gesamtpreis
Euro

Rechnungbetrag netto0,00
zzgl. 7% MwSt.0,00
zzgl. 19% MwSt.0,00
Rechnungsbetrag brutto0,00
Bereits bezahlt
Offener Betrag

Text am Rechnungsende/Zahlungskonditionen:

Menge:
Einheit:

Beschreibung:

EP-Netto:MwSt-Satz:
Absender
Firma:
Straße/Nr.:
PLZ-Ort:
Geschäftsführer:
Bankverbindung
Bank:
Konto-Nr.:
BLZ:
IBAN:
BIC:
Steuernummer:
USt-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Kunden-Nr.:
Firma:
Straße/Nr.:
PLZ-Ort:
Land:
USt-ID-Nr.:

Rechnung schnell prüfen oder erstellen

Erstellen Sie eine Rechnung als PDF oder prüfen Sie, ob Pflichtangaben fehlen. Für strukturierte E-Rechnungen nutzen Sie zusätzlich den XRechnung-Generator.

Rechnung online schreiben

Video: Rechnungsanforderungen verständlich erklärt

Das Video erläutert die wichtigsten Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung. Prüfen Sie ergänzend immer die aktuelle Rechtslage, insbesondere bei E-Rechnungen und Vorsteuerabzug.

Häufige Fehler bei Rechnungen

Typische Rechnungsfehler und bessere Lösung
Fehler Risiko Besser so
Kleinbetragsgrenze 150 € verwendet. Veraltete Information. Aktuelle Grenze 250 € brutto nutzen.
Leistungsbeschreibung zu allgemein. Vorsteuerabzug gefährdet. Leistung eindeutig und handelsüblich beschreiben.
Leistungsdatum fehlt. Pflichtangabe fehlt. Datum oder Leistungsmonat angeben.
Rechnung enthält falschen Steuersatz. Steuer- und Vorsteuerkorrektur. 7 %, 19 %, 0 %, steuerfrei oder Reverse Charge prüfen.
PDF als E-Rechnung bezeichnet. Seit 2025 fachlich falsch. PDF als sonstige Rechnung einordnen oder XML-E-Rechnung erstellen.
Kleinunternehmer weist Umsatzsteuer aus. Unrichtiger Steuerausweis möglich. Kein Umsatzsteuerausweis, Hinweis auf § 19 UStG.

Checkliste: Rechnung vor Versand oder Buchung prüfen

  1. Vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger vorhanden?
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers angegeben?
  3. Ausstellungsdatum vorhanden?
  4. Fortlaufende und eindeutige Rechnungsnummer vorhanden?
  5. Leistung handelsüblich und eindeutig beschrieben?
  6. Menge oder Umfang der Lieferung beziehungsweise sonstigen Leistung angegeben?
  7. Leistungszeitpunkt oder Leistungsmonat enthalten?
  8. Nettoentgelt nach Steuersätzen oder Steuerbefreiungen aufgeschlüsselt?
  9. Steuersatz und Steuerbetrag korrekt ausgewiesen?
  10. Skonto, Rabatt oder Bonusvereinbarung berücksichtigt?
  11. Bei Kleinbetragsrechnung: Bruttobetrag maximal 250 €?
  12. Bei E-Rechnung: Pflichtangaben im strukturierten Teil enthalten?
  13. Bei Reverse Charge, Kleinunternehmer oder Steuerfreiheit: richtiger Hinweis enthalten?
  14. Rechnung im richtigen Format archiviert?

FAQ: Checkliste Rechnung

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine normale Rechnung benötigt insbesondere Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt, Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag.

Bis wann gilt eine Rechnung als Kleinbetragsrechnung?

Eine Kleinbetragsrechnung liegt vor, wenn der Gesamtbetrag 250 € brutto nicht übersteigt. Dann gelten erleichterte Pflichtangaben.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Seit 2025 ist eine einfache PDF-Rechnung ohne strukturierte XML-Daten keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung.

Welche Formate gelten als E-Rechnung?

Typische Formate sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, sofern die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben strukturiert enthalten sind.

Was passiert bei einer fehlerhaften Rechnung?

Eine fehlerhafte Rechnung sollte berichtigt werden. Beim Leistungsempfänger kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein, wenn Pflichtangaben fehlen oder falsch sind.

Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

Umsatzsteuerlich sind ein- und ausgehende Rechnungen acht Jahre aufzubewahren. Bei E-Rechnungen muss der strukturierte Teil unverändert erhalten bleiben.

Was muss ein Kleinunternehmer auf der Rechnung beachten?

Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Sinnvoll ist ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

Kann ich mit einer falschen Rechnung Vorsteuer ziehen?

Der Vorsteuerabzug setzt grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Bei Fehlern sollte eine korrigierte Rechnung angefordert werden.

Quellenverzeichnis

  1. § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen, elektronische Rechnung, sonstige Rechnung und Pflichtangaben; Rechtsstand: 29.06.2026.
  2. § 14a UStG – zusätzliche Pflichten bei besonderen Rechnungsfällen, insbesondere grenzüberschreitende Sachverhalte und Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers; Rechtsstand: 29.06.2026.
  3. § 14b UStG – Aufbewahrung von Rechnungen, umsatzsteuerlich acht Jahre; Rechtsstand: 29.06.2026.
  4. § 15 UStG – Vorsteuerabzug und Erfordernis einer nach §§ 14, 14a UStG ausgestellten Rechnung; Rechtsstand: 29.06.2026.
  5. § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung und Rechnung ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis; Rechtsstand: 29.06.2026.
  6. § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 €; Rechtsstand: 29.06.2026.
  7. § 34 UStDV – Fahrausweise als Rechnungen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  8. BMF, FAQ zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung zum 01.01.2025, Stand März 2026.
  9. EN 16931 – Europäische Norm für elektronische Rechnungsstellung.
  10. GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung elektronischer Unterlagen.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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