Abfindung - Steuer

Kostenloser Abfindungsrechner online - Steuerberechnung mit Fünftelregelung


Willkommen bei Abfindung und Steuer

Abfindunghier erfahren Sie, wann Ihre Abfindung mit Fünftelregelung versteuert wird und vor allem wie Sie die Steuer auf Ihre Abfindung minimieren können. Außerdem können Sie mit dem kostenlosen Abfindungsrechner online die Steuer nach der Fünftelregelung auf Ihre Abfindung berechnen:

  

Wie Sie bei Ihrer Abfindung Steuern sparen können

Sie haben eine Abfindung erhalten und möchten Steuern sparen? Es ist schon ärgerlich genug, wenn der Arbeitsplatz verloren geht. Noch ärgerlicher ist es, wenn das Finanzamt bei der Abfindung dann auch noch die "Hand aufhält". Ich heiße Michael Schröder und habe mich als Steuerberater auf die Steuerberatung bei Abfindungen spezialisiert. Gerne möchte ich Ihnen beim Steuern sparen helfen, denn es gibt Steuersparmodelle, wie Sie Steuern sparen können. Sie können die gesparten Steuern in eine Altersvorsorge investieren. Das kann sich auszahlen, da die gesparte Steuer bei Abfindungen 100% betragen kann.

Die Steuerberaterkosten sind bei einer Erstberatung auf 180 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer begrenzt. Eine weitergehende Steuerberatung wird nach der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet. Die Steuerberaterkosten können Sie mit dem Steuerberatergebühren-Rechner vorab ermitteln. Ich freue mich auf Ihre Anfrage: Bitte übersenden Sie mir Ihre voraussichtlichen Einkünfte, insbesondere die Höhe der Abfindung, sowie Ihre letzte Steuererklärung.

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Steuersparmodelle bei Abfindungen

Bei Abfindungen wird in der Regel trotz Fünftelregelung zu viel Lohnsteuer (wegen der Lohnsteuertabelle) einbehalten, so dass Sie am Jahresende mit einer Steuererstattung rechnen können und aus diesem Grund eine Steuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich abgeben sollten. Die Besteuerung durch den Lohnsteuerabzug ist also nur vorübergehend und nicht endgültig, da die einbehaltene Lohnsteuer nur auf die endgültige Einkommensteuer angerechnet wird. Selbstverständlich sollten Sie auch den Lohnsteuerabzug durch die richtige Wahl der Steuerklasse auf Ihrer Lohnsteuerkarte optimieren. Viel interessanter als der Lohnsteuerabzug ist jedoch, wie Sie bei Abfindungen Steuern sparen können. Es gibt Steuersparmodelle, wie sich Steuern auf Abfindungen vollständig vermeiden lassen. Die Steuerersparnisse können durch die Fünftelregelung bis über 100% betragen. Bei einer Senkung des Steuersatzes durch eine Steuersparmodell bewirkt die Fünftelregelung einen Hebel von 5 und 5 x 20% = 100%. Sie können die gesparten Steuern z. B. in eine Altersversorgung investieren.

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Steuern sparen bei Abfindungen mit Altersvorsorge

Steuern auf Abfindungen können Sie neben der steuerbegünstigen Fünftelregelung noch zusätzlich optimieren, indem Sie einen Teil der Abfindung in die steuerlich geförderten Wege der privaten Altersvorsorge investieren, beispielsweise in eine Basis- oder auch Rürup-Rente. Bis zu maximal 14.800 Euro bzw. 29.600 Euro bei Zusammenveranlagung (entspricht 74 Prozent aus 20.000 bzw. 40.000 Euro) können Sie im Jahr 2012 steuerbegünstigt in eine Basis-Rente einzahlen. Die Beiträge können Sie als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. In einem Beratungsgespräch sollten wir die Details besprechen.

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Steuern sparen bei Abfindungen mit dem Investitionsabzugsbetrag

Sie können auch mit dem sog. Investitionsabzugsbetrag Steuern sparen. Das gilt auch, wenn Sie bisher noch keinen Betrieb haben. Der Investitionsabzugsbetrag wird nämlich für zukünftige betriebliche Anschaffungen gewährt. Ihre Abfindung können Sie ohne eigenen finanziellen Aufwand steuerfrei erhalten, wenn Sie z. B. die Anschaffung einer Photovoltaikanlage planen. Das sichert Ihnen staatlich garantierte Einnahmen und kann eine Rendite von ca. 8 - 9% erbringen. Sie können aber auch die Anschaffung von anderen begünstigten Wirtschaftsgüter planen, wie z. B. eine Yacht kaufen. Die Yachtvercharterung kann Renditen von ca. 8 - 9% erbringen. Wenn Sie Interesse haben, dann berechne ich für Sie Ihre Steuerersparnis. Ich freue mich auf Ihre Anfrage: Bitte übersenden Sie mir Ihre voraussichtlichen Einkünfte, insbesondere die Höhe der Abfindung, sowie Ihre letzte Steuererklärung.

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Abfindung Fünftelregelung 

Abfindungen sind leider nicht mehr nach § 3 Nr. 9 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 8.181 € steuerfreit. Der Freibetrag wurde sukzessive gekürzt und schließlich abgeschafft. Der volle Abfindungsbetrag ist daher steuerpflichtig. Abfindungen sind aber weiterhin nach § 34 EStG steuerbegünstigte außerordentliche Einkünfte und können unter den Voraussetzungen der §§ 24 Nr. 1a, 34 EStG ermäßigt besteuert werden (sog. Fünftelregelung). Die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung setzt unter anderem voraus, dass die Abfindung für entgehende Einnahmen zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufließt. Bei niedrigen steuerpflichtigen Abfindungen und keine oder nur geringe andere steuerpflichtigen Einkünfte kann die Fünftelregelung zu einer Steuer von 0 Euro führen. Gerne zeige ich Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, wie Sie die Steuer auf Ihre Abfindung vermeiden können, beispielsweise mittels steueroptimaler Verteilung geplanter Abfindungen und Zusatzleistungen.

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Keine steuerbegünstige Abfindung

Zahlungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche aus dem Dienstverhältnis (z. B. Ansprüche auf rückständigen Arbeitslohn, Urlaubsgeld oder Tantieme) sind keine steuerbegünstigten Abfindungen. Die Beteiligten haben es selbst in der Hand, durch entsprechende Vereinbarungen zu bestimmen, in welchem Umfang sie steuerbegünstigte Abfindungen an die Stelle von steuerpflichtigen Lohnansprüchen treten lassen. Ist es noch nicht zur Kündigung bzw. Auszahlung der Abfindung gekommen, berate ich Sie gerne und gebe Ihnen auch im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber entsprechende Gestaltungsempfehlungen zur Hand.

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Kostenloser online Abfindungsrechner

AbfindungsrechnerBerechnen Sie die Steuer auf Ihre hre Abfindung mit dem kostenlosen online Abfindungsrechner.

und berechnen Sie mit dem Abfindungsrechner, ob die Fünftelregelung für Sie günstiger ist. Hier finden Sie weitere kostenlose online Steuerrechner und Steuerprogramme für Ihre Steuerberechnung. Weitere Informationen erhalten Sie unter Abfindung Steuern.

Steuerberatung erhalten Sie per E-Mail, wie Sie bei Ihrer Abfindung Steuern sparen können.

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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberaterberater
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
www.steuerschroeder.de

 

 

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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberatung bei Abfindungen vom Steuerberater Berlin

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