Checkliste Rechnung
Checkliste: Bestandteile einer ordnungsgemäßen zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung
Firmenname bzw. Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers vollständig und richtig bezeichnet.
Firmenbezeichnung entspricht den Vorgaben des UStG.
Die vom Finanzamt erteilte Steuernummer des Rechnungsausstellers bzw. alternativ die vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist auf der Rechnung enthalten.
Ausstellungsdatum der Rechnung ist enthalten.
Die Rechnung enthält eine fortlaufende Rechnungsnummer.
Die Liefermenge ist richtig angegeben und die Gegenstände/Leistung sind/ist richtig (handelsüblich) bezeichnet.
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung ist angegeben.
Bei Rechnungen über Anzahlungen: Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts steht fest und ist vermerkt oder mit dem Ausstellungsdatum identisch.
In der Rechnung wurden die jeweiligen Netto-Entgelte aufgeschlüsselt und mit dem jeweiligen Steuersatz (7 bzw. 19 %) getrennt angegeben.
Beträgt der Gesamtbetrag der Rechnung nicht mehr als 150 EUR, dann Erleichterungen für Kleinbetrags-Rechnungen nutzen.
Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag ist angegeben.
Eventuell vereinbarte Rabatt- bzw. Bonusvereinbarungen sind auf der Rechnung vermerkt.
siehe auch Umsatzsteuervoranmeldung und Vorsteuerabzug
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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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