Checkliste: Bestandteile einer ordnungsgemäßen zum
Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung
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Firmenname bzw. Anschrift des
leistenden Unternehmens und des
Leistungsempfängers vollständig und richtig
bezeichnet.
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Firmenbezeichnung entspricht
den Vorgaben des UStG.
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Die vom Finanzamt erteilte
Steuernummer des
Rechnungsausstellers bzw. alternativ die vom
Bundeszentralamt für Steuern vergebene
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist auf der
Rechnung enthalten.
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Ausstellungsdatum der Rechnung
ist enthalten.
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Die Rechnung enthält eine fortlaufende
Rechnungsnummer.
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Die Liefermenge ist richtig
angegeben und die Gegenstände/Leistung sind/ist
richtig (handelsüblich) bezeichnet.
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Zeitpunkt der Lieferung oder
Leistung ist angegeben.
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Bei Rechnungen über Anzahlungen:
Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts steht
fest und ist vermerkt oder mit dem
Ausstellungsdatum identisch.
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In der Rechnung wurden die jeweiligen Netto-Entgelte
aufgeschlüsselt und mit dem jeweiligen
Steuersatz (7 bzw. 19 %) getrennt
angegeben.
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Beträgt der Gesamtbetrag der Rechnung nicht mehr
als 150 EUR, dann Erleichterungen für
Kleinbetrags-Rechnungen nutzen.
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Der auf das Entgelt entfallende
Steuerbetrag ist angegeben.
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Eventuell vereinbarte Rabatt- bzw.
Bonusvereinbarungen sind auf der
Rechnung vermerkt.
siehe auch
Umsatzsteuervoranmeldung
und
Vorsteuerabzug
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