Steuer-Robbi KI-Bot Fragen Sie jetzt Steuer-Robbi – Ihr KI-Steuerberater antwortet in Sekunden.

Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht: Die Steuerfalle vermeiden

Was versteht das Finanzamt unter Liebhaberei? Wie lange werden Verluste akzeptiert? Wann wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt?

Steuerliche Prüfung der Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht

Praxis-Tipp: Verluste mindern Ihre Steuerlast nur, wenn das Finanzamt keine "Liebhaberei" vermutet. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Gewinnerzielungsabsicht hieb- und stichfest begründen.


1. Einleitung: Wenn das Hobby teuer wird

Von Liebhaberei spricht die Finanzverwaltung, wenn eine Tätigkeit ohne die Absicht ausgeübt wird, auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen. Typischerweise geschieht dies bei Hobbys oder Tätigkeiten, die aus persönlicher Neigung fortgeführt werden, obwohl sie dauerhaft rote Zahlen schreiben.

Die 5-Jahres-Falle

In der Gründungsphase (Anlaufphase) akzeptiert das Finanzamt meist Verluste. Nach etwa fünf Jahren wird jedoch genau geprüft: Ist der Betrieb objektiv geeignet, Gewinne zu erwirtschaften? Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, werden Verluste rückwirkend gestrichen – es drohen hohe Steuernachzahlungen.

Liebhaberei-Check & Totalgewinn-Rechner

Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit vor dem Finanzamt als Liebhaberei gilt.


2. Selbständige und gewerbliche Tätigkeit

Um die Anerkennung von Verlusten zu retten, müssen Steuerpflichtige eine positive Totalgewinnprognose vorlegen. Das Finanzamt prüft hierbei zwei Stufen:

  1. Objektive Eignung: Kann der Betrieb technisch und wirtschaftlich überhaupt Gewinn abwerfen?
  2. Subjektive Absicht: Handelt der Unternehmer bei Verlusten durch Umstrukturierung (Werbung, Preisanpassung) oder nimmt er die Verluste aus privaten Motiven hin?
Warnsignale für das Finanzamt:
  • Tätigkeiten mit Freizeitbezug (Pferdezucht, Yachtvercharterung, Kunst).
  • Dauerhafte Verluste bei hohen Einkünften aus anderen Quellen.
  • Gehaltszahlungen an nahe Angehörige trotz mangelnder Rentabilität.

3. Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung

Bei der dauerhaften Vermietung von Wohnraum unterstellt das Finanzamt meist die Einkunftserzielungsabsicht. Kritisch wird es jedoch in folgenden Fällen:

Ferienwohnungen

Bei zeitweiser Selbstnutzung oder Leerstand verlangt das Amt eine Prognoserechnung über 30 Jahre. Unterschreitet die Vermietungszeit die ortsübliche Dauer um mehr als 25 %, droht die Einstufung als Liebhaberei.

Verbilligte Vermietung

Liegt die Miete unter 50 % (früher 66 %) der ortsüblichen Marktmiete, muss die Vermietung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden. Werbungskosten sind dann nur anteilig abziehbar.

Aktuelles & Rechtsprechung (2023 - 2025)

Luxusimmobilien im Fokus (BFH IX R 17/21)

Bei Immobilien über 250 qm Wohnfläche oder Luxusausstattung (z. B. Schwimmhalle) wird die Einkunftserzielungsabsicht nicht mehr typisierend unterstellt. Hier ist stets eine detaillierte Prognose erforderlich.

Rechtsanwälte und Freiberufler (BFH VIII B 50/24)

Ein aktueller Beschluss vom 13.05.2025 stellt klar: Auch hohe Umsätze schützen nicht vor der Liebhaberei-Prüfung. Wenn eine Kanzlei dauerhaft Verluste macht und nicht auf Marktveränderungen reagiert, entfällt der Verlustabzug.

Checkliste für Freiberufler: Dokumentieren Sie bei Verlusten stets Ihre Maßnahmen zur Umsatzsteigerung (Marketing, Kostenoptimierung), um die Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Liebhaberei

AEAO 
AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:

EStH 2 13.5 13a.2 15.3 16.2 24.2
LStH 19.0

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin