Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht: Die Steuerfalle vermeiden
Was versteht das Finanzamt unter Liebhaberei? Wie lange werden Verluste akzeptiert? Wann wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt?
Praxis-Tipp: Verluste mindern Ihre Steuerlast nur, wenn das Finanzamt keine "Liebhaberei" vermutet. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Gewinnerzielungsabsicht hieb- und stichfest begründen.
1. Einleitung: Wenn das Hobby teuer wird
Von Liebhaberei spricht die Finanzverwaltung, wenn eine Tätigkeit ohne die Absicht ausgeübt wird, auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen. Typischerweise geschieht dies bei Hobbys oder Tätigkeiten, die aus persönlicher Neigung fortgeführt werden, obwohl sie dauerhaft rote Zahlen schreiben.
Die 5-Jahres-Falle
In der Gründungsphase (Anlaufphase) akzeptiert das Finanzamt meist Verluste. Nach etwa fünf Jahren wird jedoch genau geprüft: Ist der Betrieb objektiv geeignet, Gewinne zu erwirtschaften? Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, werden Verluste rückwirkend gestrichen – es drohen hohe Steuernachzahlungen.
Liebhaberei-Check & Totalgewinn-Rechner
Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit vor dem Finanzamt als Liebhaberei gilt.
2. Selbständige und gewerbliche Tätigkeit
Um die Anerkennung von Verlusten zu retten, müssen Steuerpflichtige eine positive Totalgewinnprognose vorlegen. Das Finanzamt prüft hierbei zwei Stufen:
- Objektive Eignung: Kann der Betrieb technisch und wirtschaftlich überhaupt Gewinn abwerfen?
- Subjektive Absicht: Handelt der Unternehmer bei Verlusten durch Umstrukturierung (Werbung, Preisanpassung) oder nimmt er die Verluste aus privaten Motiven hin?
- Tätigkeiten mit Freizeitbezug (Pferdezucht, Yachtvercharterung, Kunst).
- Dauerhafte Verluste bei hohen Einkünften aus anderen Quellen.
- Gehaltszahlungen an nahe Angehörige trotz mangelnder Rentabilität.
3. Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung
Bei der dauerhaften Vermietung von Wohnraum unterstellt das Finanzamt meist die Einkunftserzielungsabsicht. Kritisch wird es jedoch in folgenden Fällen:
Ferienwohnungen
Bei zeitweiser Selbstnutzung oder Leerstand verlangt das Amt eine Prognoserechnung über 30 Jahre. Unterschreitet die Vermietungszeit die ortsübliche Dauer um mehr als 25 %, droht die Einstufung als Liebhaberei.
Verbilligte Vermietung
Liegt die Miete unter 50 % (früher 66 %) der ortsüblichen Marktmiete, muss die Vermietung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden. Werbungskosten sind dann nur anteilig abziehbar.
Aktuelles & Rechtsprechung (2023 - 2025)
Luxusimmobilien im Fokus (BFH IX R 17/21)
Bei Immobilien über 250 qm Wohnfläche oder Luxusausstattung (z. B. Schwimmhalle) wird die Einkunftserzielungsabsicht nicht mehr typisierend unterstellt. Hier ist stets eine detaillierte Prognose erforderlich.
Rechtsanwälte und Freiberufler (BFH VIII B 50/24)
Ein aktueller Beschluss vom 13.05.2025 stellt klar: Auch hohe Umsätze schützen nicht vor der Liebhaberei-Prüfung. Wenn eine Kanzlei dauerhaft Verluste macht und nicht auf Marktveränderungen reagiert, entfällt der Verlustabzug.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Liebhaberei
AEAOAEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:
EStH 2 13.5 13a.2 15.3 16.2 24.2
LStH 19.0
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