Unterhaltsrechner 2026: Kindesunterhalt, Düsseldorfer Tabelle & Steuern berechnen
Mit dem Unterhaltsrechner können Sie überschlägig berechnen, wie viel Unterhalt für ein Kind oder einen Ex-Partner zu zahlen ist. Grundlage für den Kindesunterhalt ist regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle 2026, das bereinigte Nettoeinkommen, das Alter des Kindes, das Kindergeld und der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen.
Diese Seite erklärt die wichtigsten Regeln zu Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhaltsvorschuss und steuerlicher Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen. Sie ersetzt keine familienrechtliche Einzelfallprüfung, hilft aber bei der ersten Orientierung.
Stand: Juni 2026. Ab 01.01.2026 gelten neue Mindestunterhaltswerte: 486 € für Kinder von 0–5 Jahren, 558 € für Kinder von 6–11 Jahren, 653 € für Kinder von 12–17 Jahren und 698 € für volljährige Kinder im Haushalt der Eltern.
Infografik: Unterhalt 2026 richtig einordnen
Kindesunterhalt, Kindergeld, Selbstbehalt und Steuerabzug auf einen Blick
1. Die drei wichtigsten Berechnungsschritte
Einkommen bereinigen
Netto ist nicht gleich unterhaltsrechtliches Netto
Fahrtkosten, berufsbedingte Aufwendungen, Schulden, Vorsorge und Umgangskosten können das relevante Einkommen beeinflussen.
Tabelle anwenden
Alter + Einkommensgruppe
Die Düsseldorfer Tabelle ordnet den Bedarf nach Altersstufen und Einkommensgruppen. Sie ist Leitlinie, kein Gesetz.
Zahlbetrag ermitteln
Kindergeld abziehen
Bei Minderjährigen wird das Kindergeld hälftig angerechnet, bei Volljährigen grundsätzlich vollständig.
2. Mindestunterhalt und Unterhaltsvorschuss 2026
Mindestunterhalt 2026
- 0–5 Jahre: 486 €
- 6–11 Jahre: 558 €
- 12–17 Jahre: 653 €
- Volljährige im Haushalt: 698 €
- Studierende mit eigenem Haushalt: 990 € Bedarf
Unterhaltsvorschuss 2026
- 0–5 Jahre: 227 €
- 6–11 Jahre: 299 €
- 12–17 Jahre: 394 €
- Anspruch nur bei überwiegender Betreuung durch einen Elternteil
- bei 40 % oder mehr Mitbetreuung regelmäßig kein Anspruch
3. Steuerliche Behandlung von Unterhalt
Unterhalt kann steuerlich relevant sein
Kindesunterhalt ist bei Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag grundsätzlich nicht zusätzlich abziehbar. Ehegattenunterhalt kann über Realsplitting als Sonderausgabe oder Unterhalt an bedürftige Angehörige als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Inhalt
Unterhaltsberechnung nach Düsseldorfer Tabelle
Ermitteln Sie mit dem Unterhaltsrechner den voraussichtlichen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Entscheidend sind das unterhaltsrelevante Einkommen, die Altersstufe des Kindes, das Kindergeld und mögliche Besonderheiten wie volljährige Kinder, Ausbildungsvergütung oder Selbstbehalt.
Düsseldorfer Tabelle Rechner
Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt berechnen
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 ist die zentrale bundesweite Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht und in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten sowie dem Deutschen Familiengerichtstag fortentwickelt.
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, wird aber von Familiengerichten regelmäßig als Orientierung für den angemessenen Unterhaltsbedarf verwendet.
Das Wichtigste in Kürze
- Kindesunterhalt richtet sich nach Alter des Kindes und bereinigtem Nettoeinkommen.
- Der betreuende Elternteil leistet regelmäßig Naturalunterhalt.
- Der andere Elternteil ist regelmäßig barunterhaltspflichtig.
- Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld hälftig angerechnet.
- Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld grundsätzlich vollständig angerechnet.
- BAföG, Ausbildungsvergütung, Stipendien und eigenes Einkommen können den Bedarf mindern.
- Der Selbstbehalt schützt das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen.
Mindestunterhalt 2026
| Altersstufe | Mindestunterhalt 2026 | Kindergeldanrechnung | Orientierender Zahlbetrag |
|---|---|---|---|
| 0–5 Jahre | 486 € | 129,50 € | 356,50 € |
| 6–11 Jahre | 558 € | 129,50 € | 428,50 € |
| 12–17 Jahre | 653 € | 129,50 € | 523,50 € |
| Volljährige im Haushalt | 698 € | 259 € | 439 € |
Hinweis: Die Zahlbeträge gelten hier vereinfacht für die erste Einkommensgruppe. Je nach Einkommen, Anzahl der Unterhaltsberechtigten und Einzelfall können sich abweichende Beträge ergeben.
Studierende mit eigenem Haushalt
Der Bedarf eines volljährigen studierenden Kindes, das nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt 2026 regelmäßig 990 €. Darin ist ein Wohnkostenanteil enthalten. Eigenes Einkommen, BAföG und Kindergeld sind zu berücksichtigen.
Wer ist unterhaltspflichtig?
Bei minderjährigen Kindern erfüllt der betreuende Elternteil seine Pflicht regelmäßig durch Betreuung, Unterkunft, Verpflegung und Versorgung. Der andere Elternteil schuldet Barunterhalt.
Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen barunterhaltspflichtig.
Tabellenbetrag, Kindergeld und Zahlbetrag
Der in der Düsseldorfer Tabelle genannte Betrag ist zunächst der Bedarf beziehungsweise Tabellenbetrag. Der tatsächlich zu zahlende Betrag ergibt sich erst nach der Anrechnung des Kindergeldes.
- Minderjährige Kinder: Kindergeld wird zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet.
- Volljährige Kinder: Kindergeld wird grundsätzlich vollständig auf den Bedarf angerechnet.
Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Kind. Bei minderjährigen Kindern wird daher regelmäßig ein Betrag von 129,50 € vom Tabellenbetrag abgezogen.
Wovon hängt die Höhe des Kindesunterhalts ab?
- bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen,
- Altersstufe des Kindes,
- Anzahl weiterer Unterhaltsberechtigter,
- Kindergeldanrechnung,
- Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen,
- Einkünfte des Kindes, zum Beispiel Ausbildungsvergütung oder BAföG,
- Sonderbedarf und Mehrbedarf.
Praxistipp: Das Nettoeinkommen aus der Lohnabrechnung ist nicht automatisch das unterhaltsrechtliche Einkommen. Vor einer verbindlichen Berechnung sollten Abzüge, Schulden, Altersvorsorge, Fahrtkosten und Umgangskosten geprüft werden.
Was tun, wenn Kindesunterhalt nicht gezahlt wird?
- Jugendamt kontaktieren und Beistandschaft prüfen,
- Unterhaltstitel erstellen lassen,
- Rückstände dokumentieren,
- Vollstreckung aus Titel prüfen,
- Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Downloads: Düsseldorfer Tabelle, Leitlinien und Anträge
Unterhaltsvorschuss 2026: Wer hat Anspruch?
Unterhaltsvorschuss unterstützt Kinder, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Anspruchsberechtigt ist das Kind, das bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt.
Höhe des Unterhaltsvorschusses 2026
| Alter des Kindes | Unterhaltsvorschuss 2026 |
|---|---|
| 0–5 Jahre | 227 € |
| 6–11 Jahre | 299 € |
| 12–17 Jahre | 394 € |
40-%-Grenze bei Mitbetreuung
Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss regelmäßig entfällt, wenn der andere Elternteil das Kind zu 40 % oder mehr mitbetreut. Dann lebt das Kind nicht mehr überwiegend bei einem Elternteil im Sinne des Unterhaltsvorschussrechts.
- Unterhaltsvorschuss setzt überwiegende Betreuung durch einen Elternteil voraus.
- Bei nahezu hälftiger Betreuung besteht regelmäßig kein Anspruch.
- Maßgeblich sind die tatsächlichen Betreuungszeiten.
- Kindergeldbezug oder Sorgerecht allein entscheiden nicht über den Anspruch.
Praxisfolge: Bei Wechselmodell, Doppelresidenz oder erweitertem Umgang sollten die Betreuungszeiten sorgfältig dokumentiert werden.
Downloads zum Unterhaltsvorschuss
Unterhaltspflicht nach BGB: §§ 1601 ff. BGB im Überblick
Die Unterhaltspflicht im Familienrecht ergibt sich insbesondere aus den §§ 1601 ff. BGB. Sie betrifft Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt, Rangfolge, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und Kindergeldanrechnung.
- § 1601 BGB – Unterhaltsverpflichtete
- § 1602 BGB – Bedürftigkeit
- § 1603 BGB – Leistungsfähigkeit
- § 1605 BGB – Auskunftspflicht
- § 1606 BGB – Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger
- § 1609 BGB – Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
- § 1610 BGB – Maß des Unterhalts
- § 1612 BGB – Art der Unterhaltsgewährung
- § 1612a BGB – Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
- § 1612b BGB – Kindergeldanrechnung
Unterhalt und Steuern: Was ist 2026 absetzbar?
Unterhaltszahlungen können steuerlich relevant sein. Entscheidend ist, ob es sich um Ehegattenunterhalt, Unterhalt an bedürftige Angehörige oder Kindesunterhalt handelt.
1. Realsplitting bei Ehegattenunterhalt
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können im Rahmen des Realsplittings als Sonderausgaben abziehbar sein. Der Höchstbetrag beträgt 13.805 € pro Jahr. Zusätzlich können übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abziehbar sein.
Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers über die Anlage U. Der Empfänger muss die Unterhaltsleistungen dann als sonstige Einkünfte versteuern.
Steuertipp: Realsplitting lohnt sich häufig, wenn der zahlende Ehegatte einen höheren Steuersatz hat als der Empfänger. Ein Nachteilsausgleich für den Empfänger sollte vorher vereinbart werden.
2. Unterhalt als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG
Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte bedürftige Personen können als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG abziehbar sein. Für 2026 beträgt der Höchstbetrag grundsätzlich 12.348 €, weil er an den Grundfreibetrag anknüpft.
Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person mindern den abziehbaren Betrag, soweit sie den gesetzlichen Anrechnungsfreibetrag übersteigen. Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung können zusätzlich berücksichtigt werden.
3. Nachweis durch Überweisung
Geldzuwendungen für Unterhalt müssen grundsätzlich nachweisbar sein. Besonders wichtig sind Kontoauszüge, Überweisungsbelege und eine eindeutige Zuordnung zur unterstützten Person.
4. Kindesunterhalt steuerlich absetzen?
Kindesunterhalt ist grundsätzlich nicht zusätzlich als Unterhaltsleistung abziehbar, wenn für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. In diesen Fällen gilt die steuerliche Berücksichtigung des Kindes regelmäßig als abgegolten.
Was ist nicht abziehbar?
- Unterhalt für Kinder mit Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch,
- Vermögensausgleich nach Scheidung,
- private Geschenke ohne Unterhaltscharakter,
- Gerichts- und Anwaltskosten zur Durchsetzung der Zustimmung zum Realsplitting,
- Zahlungen ohne ausreichenden Nachweis.
FAQ Unterhalt: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt & Steuern
Wie wird Kindesunterhalt berechnet?
Kindesunterhalt wird anhand des bereinigten Nettoeinkommens, der Altersstufe des Kindes, der Düsseldorfer Tabelle, des Kindergeldes und des Selbstbehalts berechnet.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweite Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie ist kein Gesetz, wird aber von Familiengerichten regelmäßig verwendet.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?
Der Mindestunterhalt beträgt 2026 monatlich 486 € für Kinder von 0–5 Jahren, 558 € für Kinder von 6–11 Jahren und 653 € für Kinder von 12–17 Jahren. Für volljährige Kinder im Haushalt der Eltern beträgt der Mindestbedarf 698 €.
Wie wird Kindergeld beim Unterhalt angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld grundsätzlich zur Hälfte angerechnet. Bei volljährigen Kindern wird es grundsätzlich vollständig angerechnet.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?
Der Unterhaltsvorschuss beträgt 2026 monatlich 227 € für Kinder von 0–5 Jahren, 299 € für Kinder von 6–11 Jahren und 394 € für Kinder von 12–17 Jahren.
Wann entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei Mitbetreuung?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entfällt der Anspruch regelmäßig, wenn der andere Elternteil das Kind zu 40 % oder mehr mitbetreut.
Können Unterhaltszahlungen steuerlich abgesetzt werden?
Ja, je nach Fall als Sonderausgaben im Rahmen des Realsplittings oder als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG. Kindesunterhalt ist bei Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch grundsätzlich nicht zusätzlich abziehbar.
Was ist Realsplitting?
Realsplitting bedeutet, dass Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu 13.805 € jährlich als Sonderausgaben abgezogen werden können. Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers über die Anlage U.
Wie hoch ist der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a EStG 2026?
Der Höchstbetrag beträgt 2026 grundsätzlich 12.348 €. Eigene Einkünfte der unterstützten Person können den abziehbaren Betrag mindern.
Aktuelles und weitere Informationen
Düsseldorfer Tabelle 2026
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 gilt ab 01.01.2026. Sie erhöht den Mindestunterhalt in allen Altersstufen und berücksichtigt das Kindergeld von 259 €.
Alle Tabellen und Zahlbeträge finden Sie beim: Oberlandesgericht Düsseldorf – Düsseldorfer Tabelle
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Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder familienrechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder einer zuständigen Beratungsstelle.