Lohnsteuer


Herzlich willkommen bei Lohnsteuer,Lohnsteuer

und vielen Dank für Ihren Besuch auf meiner Webseite Lohnsteuer. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Lohnsteuer, die Lohnsteuertabellen und einen Lohnsteuerrechner. Mein Name ist Michael Schröder und bin seit über 10 Jahren Steuerberater in Berlin. Wenn Sie Steuerberatung oder einfach nur Informationen zur Lohnsteuer suchen, dann sind Sie hier richtig.

 

Lohnsteuer

Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dazu hat der Arbeitgeber beim Finanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Der Arbeitgeber ist für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich. Stellt das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fest, dass die Lohnsteuer zu niedrig einbehalten wurde, so kann es sowohl unmittelbar den Arbeitnehmer als auch den den Arbeitgeber für die zu niedrig einbehaltene Lohnsteuer in Anspruch nehmen.

Der Lohnsteuerabzug wird vom Arbeitslohn vorgenommen. Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer zufließen. Zu den Einnahmen zählen nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sachbezüge (z. B. Kost und Logis) und andere geldwerte Vorteile (z. B. private Benutzung eines betrieblichen Pkw). Grundlage des Lohnsteuerabzugs sind die Lohnsteuermerkmale auf der Lohnsteuerkarte (ab 2012 elektronische Lohnsteuerkarte), insbesondere die darauf eingetragene Steuerklasse.

Weitere Informationen zum Lohnsteuerabzug finden Sie in den  Lohnsteuerrichtlinien.

Mit dem Lohnsteuerabzug ist das Besteuerungsverfahren grundsätzlich abgeschlossen, es sei denn, der Arbeitnehmer ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet oder der Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer (Lohnsteuerjahresausgleich), um die etwa zu viel einbehaltenen Lohnsteuern erstattet zu bekommen. Durch den Lohnsteuerjahresausgleichs wird die im Laufe des Kalenderjahres zu viel erhobene Lohnsteuer wird dem Arbeitnehmer erstattet, z. B. durch nachträgliche Geltendmachung von Steuerermäßigungen. Hier finden Sie Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Hier finden Sie die Lohnsteuertabelle bzw. die

Die Berechnung der Lohnsteuer finden Sie im Programmablaufplan Lohnsteuer 2011. Sie können auch den kostenlosen online Lohnsteuerrechner nutzen. Hier finden Sie weitere Steuerprogramme:

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Senkung der Lohnnebenkosten

Sie möchten sich über die Möglichkeiten der Senkung von Lohnnebenkosten für den Einsatz Ihrer Mitarbeiter informieren. Aus diesem Grunde ist es zunächst erforderlich, zu klären, bei welchem Ihrer Mitarbeiter für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin überhaupt Einsparungsmöglichkeiten bestehen.

 

Grundsätze zu Sozialversicherungsbeiträgen

Lohnnebenkosten werden insbesondere durch die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge, die ca. 20 % des lohnsteuerpflichtigen Bruttogehaltes ausmachen, ausgelöst, soweit damit die für die jeweilige Sozialversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, zu einem Beratungsgespräch eine Übersicht über die Gehälter Ihrer Mitarbeiter mitzubringen. Auf diese Weise lässt sich die Gehaltsstruktur in Ihrem Unternehmen gut einschätzen. Wenn Sie eine solche Tabelle erstellen, sollten Sie diese gestaffelt nach der Höhe des Bruttogehaltes erstellen und dabei auch Hinweise zu weiteren Gehaltsbestandteilen (Weihnachtsgeld, Dienstwagen etc.) aufnehmen (vgl. Sie dazu bitte die unten aufgeführte Checkliste).

Die Staffelung nach der Höhe des Bruttogehaltes ist auch deshalb von Bedeutung, weil die Beitragsbemessungsgrenzen nicht für alle Sozialversicherungen identisch sind, sondern - wie die nachfolgende Übersicht zeigt - zwischen den Beitragsbemessungsgrenzen bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung und denen für Kranken-, Pflegeversicherung unterschieden wird. Außerdem gelten bei den Renten- und Arbeitslosenversicherungen in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen.

Auch sollte die Übersicht eine Information über die Art der Krankenversicherung enthalten, da private Krankenversicherungen, anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen, ihre Beitragssätze nicht nach dem Bruttogehalt sondern nach davon völlig unabhängigen Kriterien berechnen. Diese Zusammenhänge können wir Ihnen im Beratungsgespräch bei Bedarf gerne näher erläutern.

Sollten Sie sowohl Mitarbeiter in West- und Ostdeutschland beschäftigen, sollte in der Checkliste auch danach differenziert werden.

West

Beitragsbemessungsgrenze 2010

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung

Jährlich

66.000 EUR

45.000 EUR

Monatlich

5.500 EUR

3.750 EUR

Ost

Beitragsbemessungsgrenze 2010

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung

Jährlich

55.800 EUR

45.000 EUR

Monatlich

4.650 EUR

3.750 EUR

Hinweis: Nicht zwingend erforderlich ist, die für den Mitarbeiter geltenden Lohnsteuermerkmale (Steuerklasse , Anwendung Faktorverfahren, Freibeträge etc.) aufzulisten. Diese Merkmale wirken sich ausschließlich auf die nicht von Ihnen als Arbeitgeber/Arbeitgeberin zu tragende Lohnsteuer aus.

Beachten sollten Sie , dass bei Mitarbeitern, die die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten haben bzw. die privat krankenversichert sind, es sich für Sie als Arbeitgeber/Arbeitgeberin lohnen kann, Möglichkeiten zur Senkung der Lohnnebenkosten zu nutzen. Denn die Senkung der Lohnsteuer (und damit der Ihre Mitarbeiter treffenden Abgabenlast) wirkt sich - gerade wenn der Anstoß von Ihnen als Arbeitgeber/Arbeitgeberin kommt - oft sehr positiv auf die Motivation Ihrer Mitarbeiter aus.

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Lohnsteuerbefreite Arbeitgeberleistungen

Sozialversicherungsbeiträge lassen sich insbesondere bei bestimmten lohnsteuerbefreiten Arbeitgeberleistungen einsparen. Hier bitten wir Sie, bereits im Vorfeld darüber nachzudenken, ob und ggf. welche der nachfolgend genannten Möglichkeiten für Sie in Frage kommen und wann, z. B. bei den nächsten Gehaltsverhandlungen oder bei Neueinstellungen solche Gehaltsbestandteile mit dem betreffenden Mitarbeitern vereinbart werden können. Im Beratungsgespräch werden wir Ihnen die jeweiligen Einsparungsmöglichkeiten, insbesondere die Vorteile für Sie und Ihre Mitarbeiter und steuerrechtlichen Voraussetzungen genau aufzeigen.

  • Private Nutzung eines betrieblichen Personalcomputers oder anderer Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz oder in den Privaträumen des Mitarbeiters (Gestellung eines PCs oder anderer Kommunikationsmittel)

  • Private Nutzung eines betrieblichen Telefon- oder Internetanschlusses am Arbeitsplatz oder in den Privaträumen des Mitarbeiters

  • Erstattung von betrieblichen Reisekosten, Umzugskosten und Kosten der doppelten Haushaltsführung

  • Übernahme von Kindergeldbeiträgen u. ä. (wenn dies gewünscht ist, bitte die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auflisten)

  • Werkzeuggeld

  • Gestellung von Berufskleidung bzw. Erstattung der dafür entstehenden Kosten

 

Alt.: Ist in Ihrem Unternehmen eine bestimmte Person mit der Personalführung betraut, kann es sinnvoll sein, diese Person am Gespräch zu beteiligen.

In der Anlage habe ich Ihnen noch einmal in übersichtlicher Form aufgelistet, welche Unterlagen ich für das Gespräch benötige.

Ich freue mich auf das Gespräch!

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Checkliste: Erforderliche Unterlagen Senkung Lohnnebenkosten"

1.

Übersicht über die Gehaltsstruktur der Mitarbeiter, vgl. dazu im Einzelnen die Tabelle weiter unten

2.

Ggf. ergänzende Übersicht über Einordnung Mitarbeiter in West und Ost

3.

Ggf. ergänzende Übersicht über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Zuschuss zum Kindergarten erhalten können

4.

Übersicht über die für Sie in Frage kommenden Gehaltsbestandteile

Tabelle der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

mit Beispiel

Kennzeichen Mitarbeiter (Mitarbeiter-Nummer oder Namen)

Inge Musterfrau

Jörg Mustermann

Jahres-Bruttogehalt

24.000 EUR

65.000 EUR

Monats-Bruttogehalt

2.000 EUR

5.000 EUR

Monats-Nettogehalt

1.344,76 EUR

3.052,80

Angabe  Steuerklasse /Wahl des Faktorverfahrens

 Steuerklasse  IV ohne Faktorverfahren

Steuerklasse I

Zusatzleistungen z. B.:

sonstige Bezüge

Weihnachtsgeld bzw. 13. Gehalt

Dienstwagen (wenn ja, private Mitbenutzung)

Zuschuss zum Kindergarten, monatlich 50 EUR

13. Gehalt (Weihnachtsgeld) zahlbar mit Novembergehalt, Höhe: 5.000 EUR

Krankenversicherung (gesetzlich oder private Krankenversicherung) mit Angabe Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung bzw. Beitrag bei privaten Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung, kein Zusatzbeitrag

Privat krankenverischert monatlicher Beitrag 270 EUR

Basisbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung

232 EUR

216 EUR

Ggf. einfügen

Einsatz Ost oder West

West

Ost

Kinder, für die ggf. Kindergartenbeitrag übernommen werden kann, soweit bekannt mit Angabe des Kindergartenbeitrages ohne Essensgeld

Ja, 140 EUR monatlich

 

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
E-Mail:
Lohnsteuer@SteuerSchroeder.de

 

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