Lohnsteuer
Herzlich Willkommen bei Lohnsteuer,
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und vielen Dank für Ihren Besuch auf meiner Webseite Lohnsteuer. Mein Name ist Michael Schröder und bin seit über 10 Jahren Steuerberater in Berlin. Wenn Sie einen Steuerberatung oder einfach nur Informationen zum Steuerrecht suchen, dann sind Sie hier richtig. Auf dieser Seite finden Sie die Lohnsteuertabellen sowie weitere nützliche Hinweise.
Lohnsteuer
Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dazu hat der Arbeitgeber beim Finanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Der Arbeitgeber ist für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich. Stellt das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fest, dass die Lohnsteuer zu niedrig einbehalten wurde, so kann es sowohl unmittelbar den Arbeitnehmer als auch den den Arbeitgeber für die zu niedrig einbehaltene Lohnsteuer in Anspruch nehmen.
Der Lohnsteuerabzug wird vom Arbeitslohn vorgenommen. Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer zufließen. Zu den Einnahmen zählen nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sachbezüge (z. B. Kost und Logis) und andere geldwerte Vorteile (z. B. private Benutzung eines betrieblichen Pkw).
Grundlage des Lohnsteuerabzugs ist die Lohnsteuerkarte und die darauf eingetragene Steuerklasse.
Mit dem Lohnsteuerabzug ist das Besteuerungsverfahren grundsätzlich abgeschlossen, es sei denn, der Arbeitnehmer ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet oder der Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer, um die etwa zu viel einbehaltenen Lohnsteuern erstattet zu bekommen. Das geschieht im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs, Die im Laufe des Kalenderjahres zu viel erhobene Lohnsteuer wird dem Arbeitnehmer dann nach Ablauf des Jahres erstattet (z. B. durch nachträgliche Geltendmachung von Steuerermäßigungen).
Hier finden Sie die Steuertabelle (Grundtabelle und Splittingtabelle) bzw. die Lohnsteuertabelle.
Die Berechnung der Lohnsteuer finden Sie im Programmablaufplan Lohnsteuer 2010.
Hier finden Sie kostenlose Steuerprogramme:
Das Einkommensteuerprogramm berechnet die Einkommensteuer.
Das Lohnsteuertabellenprogramm generiert Lohnsteuertabellen.
Das Lohnsteuerprogramm berechnet die Lohnsteuer.
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
(Lageplan, Anfahrts-/ Wegbeschreibung)Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
Email: Steuerberater-Berlin@SteuerSchroeder.deAbfindung | Altersvorsorge | Ansparabschreibung | Arbeitnehmer | Betriebsprüfung | Buchhaltung | Buchhaltungsprogramm | Doppelbesteuerung | Doppelbesteuerungsabkommen | Erbschaftssteuer | Einnahmenüberschussrechnung EÜR | Existenzgründung | Freiberufler | Geschäftsführergehalt | Gewerbesteuer | Immobiliensteuerrecht | Immobilienbewertung| Limited | Lohnsteuerjahresausgleich | Lohnsteuertabelle | Rechtsformwahl | taxreturn | Steuerberatung | Spekulationssteuer | Steuererklärung | Steuerprogramme | Steuersparmodelle |