Herzlich willkommen bei Lohnsteuer,
und vielen Dank für Ihren Besuch auf meiner Webseite Lohnsteuer.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur
Lohnsteuer, die Lohnsteuertabellen und einen
Lohnsteuerrechner. Mein Name ist Michael Schröder und bin seit über 10
Jahren Steuerberater
in Berlin. Wenn Sie
Steuerberatung
oder einfach nur Informationen zur Lohnsteuer
suchen, dann sind Sie hier richtig.
Lohnsteuer
Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung
einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dazu hat der Arbeitgeber beim Finanzamt eine
Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Der
Arbeitgeber ist für die
ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich. Stellt das Finanzamt bei einer
Betriebsprüfung fest, dass die Lohnsteuer zu niedrig einbehalten wurde, so
kann es sowohl unmittelbar den Arbeitnehmer als auch den den Arbeitgeber für die zu niedrig einbehaltene Lohnsteuer in Anspruch nehmen.
Der Lohnsteuerabzug wird vom Arbeitslohn vorgenommen. Arbeitslohn sind
alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer zufließen. Zu den Einnahmen zählen nicht nur Geldleistungen, sondern
auch Sachbezüge (z. B. Kost und Logis) und andere geldwerte Vorteile (z. B. private Benutzung eines
betrieblichen
Pkw).
Grundlage des Lohnsteuerabzugs sind die Lohnsteuermerkmale auf
der Lohnsteuerkarte
(ab 2012
elektronische Lohnsteuerkarte), insbesondere die darauf eingetragene
Steuerklasse.
Weitere Informationen zum Lohnsteuerabzug finden Sie in den
Lohnsteuerrichtlinien.
Mit dem Lohnsteuerabzug ist das Besteuerungsverfahren grundsätzlich abgeschlossen, es sei denn, der Arbeitnehmer ist zur Abgabe einer
Einkommensteuererklärung verpflichtet oder der Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf Veranlagung
zur Einkommensteuer (Lohnsteuerjahresausgleich), um die etwa
zu viel einbehaltenen Lohnsteuern erstattet zu bekommen.
Durch den Lohnsteuerjahresausgleichs wird die im Laufe des Kalenderjahres zu viel
erhobene Lohnsteuer wird dem Arbeitnehmer erstattet,
z. B. durch nachträgliche Geltendmachung von
Steuerermäßigungen.
Hier finden Sie
Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Hier finden Sie die
Lohnsteuertabelle
bzw. die
Top Lohnsteuer
Senkung der Lohnnebenkosten
|
Sie möchten sich
über die Möglichkeiten der Senkung von Lohnnebenkosten
für den Einsatz Ihrer Mitarbeiter informieren. Aus diesem Grunde ist es zunächst
erforderlich, zu klären, bei welchem Ihrer Mitarbeiter für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin überhaupt
Einsparungsmöglichkeiten bestehen.
Grundsätze zu Sozialversicherungsbeiträgen
Lohnnebenkosten werden insbesondere durch die vom Arbeitgeber zu tragenden
Sozialversicherungsbeiträge, die ca. 20 % des lohnsteuerpflichtigen Bruttogehaltes ausmachen, ausgelöst,
soweit damit die für die jeweilige Sozialversicherung geltenden
Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, zu einem Beratungsgespräch eine Übersicht über die Gehälter Ihrer Mitarbeiter mitzubringen. Auf diese Weise lässt sich die
Gehaltsstruktur in Ihrem Unternehmen gut einschätzen. Wenn Sie eine solche Tabelle erstellen, sollten Sie diese gestaffelt nach der Höhe des Bruttogehaltes erstellen und dabei auch
Hinweise zu weiteren Gehaltsbestandteilen (Weihnachtsgeld, Dienstwagen etc.) aufnehmen (vgl. Sie dazu bitte die
unten aufgeführte Checkliste).
Die Staffelung nach der Höhe des Bruttogehaltes ist auch deshalb von Bedeutung, weil die
Beitragsbemessungsgrenzen nicht für alle Sozialversicherungen identisch sind, sondern - wie
die nachfolgende Übersicht zeigt - zwischen den Beitragsbemessungsgrenzen bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung und denen für Kranken-, Pflegeversicherung unterschieden wird.
Außerdem gelten bei den Renten- und Arbeitslosenversicherungen in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen.
Auch sollte die Übersicht eine Information über die Art der
Krankenversicherung enthalten, da private Krankenversicherungen, anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen, ihre
Beitragssätze nicht nach dem Bruttogehalt sondern nach davon völlig unabhängigen Kriterien berechnen. Diese Zusammenhänge können wir Ihnen im Beratungsgespräch
bei Bedarf gerne näher erläutern.
Sollten Sie sowohl Mitarbeiter in West- und Ostdeutschland beschäftigen, sollte in der Checkliste auch danach differenziert werden.
West
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Beitragsbemessungsgrenze 2010
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Renten- und Arbeitslosenversicherung
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Kranken- und Pflegeversicherung
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Jährlich
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66.000 EUR
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45.000 EUR
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Monatlich
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5.500 EUR
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3.750 EUR
|
Ost
|
Beitragsbemessungsgrenze 2010
|
Renten- und Arbeitslosenversicherung
|
Kranken- und Pflegeversicherung
|
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Jährlich
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55.800 EUR
|
45.000 EUR
|
|
Monatlich
|
4.650 EUR
|
3.750 EUR
|
Hinweis: Nicht zwingend
erforderlich ist, die für den Mitarbeiter geltenden
Lohnsteuermerkmale (Steuerklasse , Anwendung Faktorverfahren, Freibeträge etc.) aufzulisten. Diese Merkmale wirken
sich ausschließlich auf die nicht von Ihnen als Arbeitgeber/Arbeitgeberin zu tragende Lohnsteuer aus.
Beachten sollten Sie , dass bei Mitarbeitern, die die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten haben bzw. die
privat krankenversichert sind, es sich für Sie als
Arbeitgeber/Arbeitgeberin lohnen kann, Möglichkeiten zur Senkung der Lohnnebenkosten zu nutzen. Denn die Senkung der Lohnsteuer (und damit der Ihre Mitarbeiter treffenden
Abgabenlast) wirkt sich - gerade wenn der Anstoß von Ihnen als Arbeitgeber/Arbeitgeberin kommt - oft sehr positiv auf die Motivation Ihrer Mitarbeiter aus.
Top Lohnsteuer
Lohnsteuerbefreite Arbeitgeberleistungen
Sozialversicherungsbeiträge lassen sich insbesondere bei bestimmten
lohnsteuerbefreiten Arbeitgeberleistungen einsparen. Hier bitten wir Sie, bereits im Vorfeld darüber
nachzudenken, ob und ggf. welche der nachfolgend genannten Möglichkeiten für Sie in Frage kommen und wann, z. B. bei den nächsten Gehaltsverhandlungen oder bei Neueinstellungen
solche Gehaltsbestandteile mit dem betreffenden Mitarbeitern vereinbart werden können. Im Beratungsgespräch werden wir Ihnen die jeweiligen Einsparungsmöglichkeiten,
insbesondere die Vorteile für Sie und Ihre Mitarbeiter und steuerrechtlichen Voraussetzungen genau aufzeigen.
-
Private Nutzung eines betrieblichen
Personalcomputers oder anderer
Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz oder
in den Privaträumen des Mitarbeiters (Gestellung eines PCs oder anderer Kommunikationsmittel)
-
Private Nutzung eines betrieblichen
Telefon- oder Internetanschlusses am Arbeitsplatz oder in den
Privaträumen des Mitarbeiters
-
Erstattung von betrieblichen
Reisekosten,
Umzugskosten und Kosten der
doppelten Haushaltsführung
-
Übernahme von
Kindergeldbeiträgen u. ä. (wenn dies gewünscht ist, bitte die betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auflisten)
-
Werkzeuggeld
-
Gestellung von Berufskleidung bzw. Erstattung der dafür entstehenden Kosten
Alt.: Ist in Ihrem Unternehmen eine bestimmte Person mit der Personalführung betraut, kann es sinnvoll sein, diese Person am Gespräch zu beteiligen.
In der Anlage habe ich Ihnen noch einmal in übersichtlicher Form aufgelistet, welche Unterlagen ich für das Gespräch benötige.
Ich freue mich auf das Gespräch!
Top Lohnsteuer
Checkliste: Erforderliche Unterlagen Senkung Lohnnebenkosten"
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1.
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Übersicht über die Gehaltsstruktur der Mitarbeiter, vgl. dazu im Einzelnen die Tabelle weiter unten
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2.
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Ggf. ergänzende Übersicht über Einordnung Mitarbeiter in West und Ost
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3.
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Ggf. ergänzende Übersicht über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Zuschuss zum Kindergarten erhalten können
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4.
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Übersicht über die für Sie in Frage kommenden Gehaltsbestandteile
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Tabelle der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
mit Beispiel
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Kennzeichen Mitarbeiter (Mitarbeiter-Nummer oder Namen)
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Inge Musterfrau
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Jörg Mustermann
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Jahres-Bruttogehalt
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24.000 EUR
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65.000 EUR
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Monats-Bruttogehalt
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2.000 EUR
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5.000 EUR
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Monats-Nettogehalt
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1.344,76 EUR
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3.052,80
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Angabe Steuerklasse /Wahl des Faktorverfahrens
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Steuerklasse IV ohne Faktorverfahren
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Steuerklasse I
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Zusatzleistungen z. B.:
sonstige Bezüge
Weihnachtsgeld bzw. 13. Gehalt
Dienstwagen (wenn ja, private Mitbenutzung)
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Zuschuss zum Kindergarten, monatlich 50 EUR
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13. Gehalt (Weihnachtsgeld) zahlbar mit Novembergehalt, Höhe: 5.000 EUR
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Krankenversicherung (gesetzlich oder private Krankenversicherung) mit Angabe Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung bzw. Beitrag bei privaten Krankenversicherung.
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Gesetzliche Krankenversicherung, kein Zusatzbeitrag
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Privat krankenverischert monatlicher Beitrag 270 EUR
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Basisbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung
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232 EUR
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216 EUR
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Ggf. einfügen
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Einsatz Ost oder West
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West
|
Ost
|
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Kinder, für die ggf. Kindergartenbeitrag übernommen werden kann, soweit bekannt mit Angabe des Kindergartenbeitrages ohne Essensgeld
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Ja, 140 EUR monatlich
|
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Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
E-Mail:
Lohnsteuer@SteuerSchroeder.de
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