Thema: Scheitern des Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (inkl. Entlastungsprämie) im Bundesrat.
Referenz: Bundesrat, Mitteilung vom 08.05.2026.
Wir hatten Sie in den letzten Wochen über die geplante „Entlastungsprämie“ in Höhe von bis zu 1.000 Euro informiert, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuerfrei auszahlen können sollten. Hierzu gibt es nun Neuigkeiten aus dem Gesetzgebungsverfahren.
Aktueller Stand: Keine Auszahlung möglich Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzespaket am 8. Mai 2026 nicht zugestimmt. Damit ist die geplante Steuer- und Abgabenfreiheit für diese Prämie vorerst gestoppt.
Was war geplant?
- 1.000 Euro steuerfrei: Arbeitgeber sollten die Möglichkeit erhalten, ihre Mitarbeiter angesichts der steigenden Kosten infolge des Irankriegs finanziell zu unterstützen – ohne Abzüge für Steuern oder Sozialversicherung.
- Frist: Die Auszahlung sollte bis Mitte 2027 möglich sein.
Warum wurde das Gesetz abgelehnt? Die Prämie war an eine Reform des Steuerberatungsrechts gekoppelt (u. a. mehr Befugnisse für Lohnsteuerhilfevereine). Im Bundesrat fand dieses Gesamtpaket keine Mehrheit.
Was bedeutet das für Sie? Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine steuerfreie Zahlung dieser spezifischen Entlastungsprämie.
1. Kerninhalt: Die Entlastungsprämie (1.000 €)
Geplant war eine Analogie zur Inflationsausgleichsprämie:
- Volumen: Bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Zeitraum: Auszahlung möglich bis zum 30. Juni 2027.
- Voraussetzung: Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (Zusätzlichkeitsmerkmal).
- Kontext: Teil des Maßnahmenpakets zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen des Irankriegs (neben dem bereits gebilligten Tankrabatt).
2. Reform des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
Das Gesetz enthielt wesentliche berufsrechtliche Änderungen, die nun ebenfalls blockiert sind:
- Befugniserweiterung für Lohnsteuerhilfevereine: Wegfall von Betragsgrenzen bei der Beratungsbefugnis; Ziel: Erweiterung des Nutzerkreises um ca. 35.000 Steuerpflichtige.
- Strukturreform: Erhöhung der Anzahl der Beratungsstellen pro Leiter von zwei auf drei.
- Beteiligungsregeln: Verschärfung der Voraussetzungen für Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften bei Beteiligungen an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (Anerkennungspflicht durch die StBK).
- Unentgeltliche Hilfe: Ausweitung der Möglichkeiten zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen.
3. Aktueller Stand und Ausblick
Da der Bundesrat dem vom Bundestag bereits beschlossenen Paket die Zustimmung verweigert hat, ist das Gesetzgebungsverfahren gestoppt. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern zu finden.
Für Fragen zur Gestaltung Ihrer aktuellen Lohnabrechnungen oder zu alternativen steuerfreien Benefits stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.