Geschäftsführergehalt


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Geschäftsführergehaltund vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Angebot Steuerberatung. Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin. Neben der klassischen Steuerberatung (wie z. B. Buchhaltung, Steuererklärungen usw.) übernehme ich auch die aktive Steuerberatung, d. h. ich mache Vorschläge, wie man Steuern sparen kann (z.B. Steuersparmodelle). Die Aufgabe der eigentlichen Steuerberatung besteht hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung bzw. minimale Steuerbelastung. Sie können meine Steuerberatung auch online in Anspruch nehmen.

 

Steueroptimale Gestaltung Ihres Geschäftsführergehaltes

Die Geschäftsführervergütung kann neben dem Geschäftsführergehalt auch die Überlassung von geldwerten Vorteilen, wie z. B. der privaten PKW-Nutzung bestehen. Weitere steuerlich interessante Bestandteile der Geschäftsführervergütung ist die Tantieme und die Pensionszusage.

Die Höhe des Geschäftsführergehalts hat insbesondere bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine besondere Bedeutung (Das gilt nicht nur für einen GmbH Geschäftsführer, sondern auch für einen Director einer Limited). Das Geschäftsführergehalt muss angemessen sein, d. h. es muss einem Fremdvergleich stand halten.

Gönnen Sie sich als Geschäftsführer zu viel oder etwa sogar zu wenig Geschäftsführergehalt? Beides wäre schlecht. Bei zu viel Gehalt liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (VGA) vor und kann zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen führen. Zahlen Sie mehr Steuern als Sie eigentlich müssten? Wussten Sie, dass Sie über eine Pensionszusage eine Altersvorsorge fast nur aus (nichtbezahlten) Steuern aufbauen können? Wir berechnen Ihnen gerne das steuerlich optimale Geschäftsführergehalt.

 

Berechnung Geschäftsführergehalt nach der Unternehmensteuerreform

 

Steuerbelastungsvergleich ab 2008/2009: Gewinn 100.000 EUR, Geschäftsführer-Gehalt: 100.000 EUR

Steuerpflichtiger

Steuerberechnung

Steuerberechnung

GmbH

KSt + GewSt + Soli 29,83%

Gesamt: 29.830 EUR

Gesellschafter (Personengesellschaft/ Kapitalgesellschaft)

KSt + GewSt + Soli 29,83 % + Teileinkünfteverfahren (60% mit 25% Abgeltungsteuer)

29.830 EUR

+ 15.000 EUR

Gesamt: 44.830 EUR

Gesellschafter (natürliche Person)

KSt + GewSt + Soli 29,83% + Abgeltungsteuer

29.830 EUR

+ 25.000 EUR

Gesamt: 54.830 EUR

Geschäftsführer-Gehalt

ESt-Tarif (Steuerklasse 1, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer)

Gesamt: 35.960 EUR

  

Steuerbelastungsvergleich ab 2008/2009: Gewinn 200.000 EUR, Geschäftsführer-Gehalt: 200.000 EUR

Steuerpflichtiger

Steuerberechnung

Steuerberechnung

GmbH

KSt + GewSt + Soli 29,83%

Gesamt: 59.660 EUR

Gesellschafter (Personengesellschaft/ Kapitalgesellschaft)

KSt + GewSt + Soli 29,83% + Teileinkünfteverfahren (60% mit 25% Abgeltungsteuer)

59.660 EUR

+ 30.000 EUR

Gesamt: 89.660 EUR

Gesellschafter (natürliche Person)

KSt + GewSt + Soli 29,83% + Abgeltungsteuer

59.660 EUR

+ 50.000 EUR

Gesamt: 109.660 EUR

Geschäftsführer-Gehalt

ESt-Tarif (Steuerklasse 1, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer)

Gesamt: 80.270 EUR

Daraus ergibt sich für die Planung des Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalts ab 2008: Ist geplant, das Privatvermögen kontinuierlich zur Altersvorsorge aufzubauen, ist die steuerlich günstigste Möglichkeit nach wie vor, ein möglichst hohes Geschäftsführer-Gehalt als Betriebsausgabe an den Gesellschafter-Geschäftsführer auszuzahlen.

Selbst bei einem hohen Geschäftsführer-Gehalt, das mit dem Spitzensteuersatz (42 + Reichensteuer) besteuert wird, ist die Gehaltszahlung steuerlich insgesamt günstiger als die Gewinnausschüttung. Dazu müssen Sie die Anforderungen des Finanzamts zur Angemessenheit des Geschäftsführer-Gehalts beachten. Sie dürfen sich also nur ein Gehalt in der Höhe zahlen, wie es in einer vergleichbaren GmbH an einen Fremd-Geschäftsführer gezahlt würde. Zahlen Sie sich als Gesellschafter-Geschäftsführer bisher ein Gehalt, das unter der steuerlichen Angemessenheit liegt, sollten Sie Ihr Gehalt langsam anpassen und kontinuierlich bis zur Angemessenheitsgrenze erhöhen (dazu notwendig: Beschluss der Gesellschafter).

 

Fordern Sie Ihr steuerlich optimales Geschäftsführergehalt an...

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112

www.steuerschroeder.de

E-Mail: Steuerberater-Berlin@SteuerSchroeder.de

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