Sonderausgaben


Sonderausgaben und Sonderausgaben-Pauschbetrag

SonderausgabenDie Sonderausgaben bestehen zum einen Vorsorgeaufwendungen (Altersvorsorge und Versicherungsbeiträge) aus den und aus den übrigen Sonderausgaben. Ohne Nachweis wird ein Pauschbetrag für die übrigen Sonderausgaben einschließlich des Schulgeldes (vgl. Anlage Kind) von 36 € und für Ehegatten sowie für Verwitwete im Todesjahr des Ehegatten und in dem darauf folgenden Jahr im Regelfall ein Pauschbetrag von 72 € berücksichtigt.

Übrige Sonderausgaben sind die im folgenden näher bezeichneten Aufwendungen:

 

Sie brauchen hier nur dann Angaben zu machen, wenn die bezeichneten Sonderausgaben bei Ihnen – ggf. zusammen mit denen Ihres Ehegatten – den maßgebenden Pauschbetrag übersteigen. Zuwendungen an politische Parteien sowie an unabhängige Wählervereinigungen sollten Sie stets in voller Höhe eintragen.

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