Sonderausgaben
Sonderausgaben und Sonderausgaben-Pauschbetrag
Die Sonderausgaben bestehen zum einen Vorsorgeaufwendungen (Altersvorsorge und Versicherungsbeiträge)
aus den und aus den übrigen Sonderausgaben. Ohne Nachweis wird ein
Pauschbetrag für die übrigen Sonderausgaben
einschließlich des Schulgeldes (vgl. Anlage Kind) von 36 € und für Ehegatten sowie für Verwitwete im Todesjahr des
Ehegatten und in dem darauf folgenden Jahr im Regelfall ein Pauschbetrag von 72 € berücksichtigt.
Übrige Sonderausgaben sind die im folgenden näher bezeichneten Aufwendungen:
Sie brauchen hier nur dann Angaben zu machen, wenn die bezeichneten
Sonderausgaben bei Ihnen – ggf. zusammen mit
denen Ihres Ehegatten – den maßgebenden Pauschbetrag übersteigen. Zuwendungen an politische Parteien sowie an
unabhängige Wählervereinigungen sollten Sie stets in voller Höhe eintragen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu: Abfindung,
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