Werbungskosten
Werbungskosten = Beruflich veranlasste Kosten
Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind
alle
Aufwendungen, die durch Ihr Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Sie können jedoch
nur berücksichtigt werden, soweit sie steuerfreie oder pauschal besteuerte
Ersatzleistungen Ihres Arbeitgebers übersteigen. Die Kosten Ihrer Lebensführung
gehören nicht zu den Werbungskosten, selbst wenn sie Ihrer beruflichen Tätigkeit
zugute kommen. Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus für Werbungskosten
einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € bzw. ab 2010 1.000
Euro, bei Empfängern von Versorgungsbezügen
102 € jährlich.
Stehen Werbungskosten mit steuerfreiem ausländischem
Arbeitslohn in Zusammenhang, kennzeichnen Sie diese in geeigneter Weise.
Hier finden Sie die typischen Werbungskosten:
E-Mail:
Werbungskosten@steuerschroeder.de
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Einkommensteuererklärung
Dipl.-Kfm. Michael Schröder,
Steuerberater
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
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