Einkommensteuererklärung Werbungskosten


Werbungskosten = Beruflich veranlasste Kosten

Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind alle Aufwendungen, die durch Ihr Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Sie können jedoch nur berücksichtigt werden, soweit sie steuerfreie oder pauschal besteuerte Ersatzleistungen Ihres Arbeitgebers übersteigen. Die Kosten Ihrer Lebensführung gehören nicht zu den Werbungskosten, selbst wenn sie Ihrer beruflichen Tätigkeit zugute kommen. Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus für Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 €, bei Empfängern von Versorgungsbezügen 102 € jährlich.

Stehen Werbungskosten mit steuerfreiem ausländischem Arbeitslohn in Zusammenhang, kennzeichnen Sie diese in geeigneter Weise.

Hier finden Sie die typischen Werbungskosten:

 

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