Rechtsstand: 26.06.2026

Familienförderung 2026: Kindergeld, Kinderfreibetrag, Elterngeld und Steuer-Tipps

Familienförderung 2026: Kindergeld, Steuer und Zuschüsse Die Familienförderung umfasst steuerliche Vorteile und direkte Leistungen: Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Elterngeld, Mutterschaftsleistungen, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe. Entscheidend ist nicht nur, welche Leistung Ihnen zusteht, sondern auch, wie sie in der Steuererklärung richtig berücksichtigt wird.

Wichtige Aktualisierung: Viele Beträge aus älteren Familien-Ratgebern sind überholt. 2026 gelten unter anderem 259 € Kindergeld pro Kind und Monat, ein Kinderfreibetrag inklusive BEA von 9.756 €, Kinderbetreuungskosten bis 4.800 € je Kind und ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € plus 240 € je weiterem Kind.
Kind, Elterngeld, Betreuungskosten oder Alleinerziehendenentlastung steuerlich optimal nutzen?
Wir prüfen, welche Familienleistungen und Steuervergünstigungen in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden sollten.

Steuerberatung für Familien anfragen

Familienförderung 2026: Kurzüberblick

Kindergeld

259 € pro Kind und Monat ab 2026.

Kinderfreibetrag

9.756 € insgesamt je Kind inklusive BEA-Freibetrag.

Kinderbetreuung

80 % der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind.

Alleinerziehende

4.260 € Entlastungsbetrag plus 240 € je weiterem Kind.

Elterngeld

Basiselterngeld 300 € bis 1.800 €, ElterngeldPlus 150 € bis 900 €.

Kinderzuschlag

Bis zu 297 € monatlich je Kind bei geringem Familieneinkommen.

Praxistipp: Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Unterhaltsvorschuss sind nicht einfach „steuerlich neutral“. Einige Leistungen wirken über Günstigerprüfung, Progressionsvorbehalt oder Anrechnung indirekt auf die Steuer oder andere Leistungen.

Infografik: Familienförderung in 6 Bausteinen

Infografik Familienförderung 2026 Die Infografik zeigt sechs Bausteine der Familienförderung: Kindergeld, Kinderfreibetrag, Betreuungskosten, Elterngeld, Alleinerziehende und soziale Familienleistungen. Familienförderung 2026: Welche Leistung passt? Steuerliche Entlastung, direkte Zuschüsse und Leistungen für Eltern, Alleinerziehende und Kinder. 1 Kindergeld 259 € monatlich pro Kind ab 2026 2 Freibeträge Günstigerprüfung: Kindergeld oder Freibetrag 3 Betreuung 80 %, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr 4 Elterngeld Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Bonus 5 Alleinerziehende 4.260 € plus 240 € für jedes weitere Kind 6 Soziale Hilfen Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss Ergebnis: Familien sollten Steuererklärung und Sozialleistungen gemeinsam prüfen. Viele Vorteile gibt es nur mit Antrag, Anlage Kind, Nachweisen oder Günstigerprüfung.

Was bedeutet Familienleistungsausgleich?

Durch den Familienleistungsausgleich wird das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei gestellt. Im laufenden Jahr erhalten Eltern in der Regel monatlich Kindergeld. Nach Ablauf des Jahres prüft das Finanzamt in der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob die Kinderfreibeträge steuerlich günstiger sind.

Einfach erklärt: Das Finanzamt vergleicht Kindergeld und Steuerersparnis aus den Kinderfreibeträgen. Ist die Steuerersparnis höher, werden die Freibeträge berücksichtigt und das Kindergeld gegengerechnet.

Rechner: Familienleistungsausgleich berechnen

Berechnen Sie, ob bei Ihnen das Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge günstiger sind:

Familienleistungsausgleich

Veranlagungsjahr

Kinderfreibeträge
Zahl der Monate
ganzes Kind / ganzer Betrag:
halbes Kind / halber Betrag:

Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
Zahl der Monate
ganzes Kind / ganzer Betrag:
halbes Kind / halber Betrag:

erhaltenes Kindergeld
Zahl der Monate     halbes Kind
Erstes Kind:
Zweites Kind:
Drittes Kind:
Viertes und weitere Kinder:

Steuerliche Angaben
Bruttoeinkommen / Jahr
Euro
Veranlagungsart

Kindergeld 2026: Höhe, Anspruch und Antrag

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € monatlich für jedes Kind. Es wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und grundsätzlich bei der Familienkasse beantragt.

Jahr Kindergeld je Kind und Monat Hinweis
2024 250 € einheitlich je Kind
2025 255 € einheitlich je Kind
2026 259 € einheitlich je Kind

Für welche Kinder gibt es Kindergeld?

  • leibliche Kinder und Adoptivkinder,
  • Pflegekinder bei dauerhaftem familienähnlichem Band,
  • Stiefkinder und Enkelkinder, wenn sie in den Haushalt aufgenommen wurden,
  • volljährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel Ausbildung, Studium, Übergangszeit, Ausbildungsplatzsuche oder Behinderung.

Mehr dazu: Kindergeld berechnen.

Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag 2026

Der Kinderfreibetrag besteht aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, kurz BEA-Freibetrag. 2026 beträgt der Gesamtbetrag für zusammenveranlagte Eltern 9.756 € je Kind.

Freibetrag 2026 Je Elternteil Bei zusammenveranlagten Eltern
Kinderfreibetrag 3.414 € 6.828 €
BEA-Freibetrag 1.464 € 2.928 €
Summe 4.878 € 9.756 €
Steuertipp: Sie müssen nicht selbst berechnen, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch, wenn die Anlage Kind vollständig ausgefüllt ist.

Volljährige Kinder: Wann bleibt der Anspruch bestehen?

Für volljährige Kinder kann weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge bestehen. Häufige Fälle sind Ausbildung, Studium, Übergangszeit bis zu vier Monaten, Freiwilligendienst, Ausbildungsplatzsuche oder Arbeitsuchendmeldung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Situation Altersgrenze Besonderheit
Kind arbeitsuchend gemeldet bis 21 Jahre keine Beschäftigung; Meldung bei Agentur für Arbeit erforderlich
Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre erste Ausbildung meist unproblematisch
Übergangszeit bis 25 Jahre maximal vier Monate zwischen Ausbildungsabschnitten
zweite Ausbildung / Zweitstudium bis 25 Jahre Erwerbstätigkeit grundsätzlich nur bis 20 Wochenstunden unschädlich
Behinderung keine starre Altersgrenze Behinderung muss grundsätzlich vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein

Ausbildungsfreibetrag: 1.200 € bei auswärtiger Unterbringung

Befindet sich ein volljähriges Kind in Berufsausbildung und ist es auswärtig untergebracht, können Eltern zusätzlich den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € jährlich geltend machen, wenn Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.

Beispiel: Ihr volljähriges Kind studiert in einer anderen Stadt und wohnt dort in einer eigenen Wohnung. Besteht Kindergeldanspruch, kann der Ausbildungsfreibetrag in der Anlage Kind berücksichtigt werden.

Mehr dazu: Ausbildungsfreibetrag steuerlich nutzen.

Kinderbetreuungskosten absetzen: 80 %, höchstens 4.800 € je Kind

Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Seit 2025 sind 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr, abziehbar. Begünstigt sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie Kinder mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.

Begünstigte Kosten

  • Kita, Kindergarten, Krippe und Hort,
  • Tagesmutter, Tagesvater und Kindertagespflege,
  • Babysitter, Kinderpfleger und Betreuungspersonen,
  • Hausaufgabenbetreuung, soweit Betreuung und nicht Nachhilfe im Vordergrund steht,
  • Au-pair-Kosten anteilig für Kinderbetreuung.

Nicht begünstigt

  • Nachhilfeunterricht,
  • Musikunterricht, Sportkurse und Freizeitaktivitäten,
  • Verpflegungskosten,
  • Fahrtkosten zur Betreuung,
  • Barzahlungen ohne Überweisungsnachweis.
Nachweisfalle: Für den Abzug benötigen Sie Rechnung oder Vertrag und eine unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Barzahlungen erkennt das Finanzamt regelmäßig nicht an.

Rechner: Kinderbetreuungskosten berechnen.

Schulgeld für Privatschulen absetzen

Besucht Ihr Kind eine begünstigte private Schule, können 30 % des Schulgeldes als Sonderausgaben abziehbar sein, höchstens 5.000 € je Kind und Jahr. Begünstigt ist nur der Unterrichtsanteil. Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung sind herauszurechnen.

Praxistipp: Lassen Sie sich von der Schule eine Bescheinigung ausstellen, welcher Anteil auf Schulgeld, Betreuung, Verpflegung und Unterkunft entfällt.

Mehr dazu: Schulgeld steuerlich absetzen.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsbetrag von 4.260 € für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 €. Der Grundbetrag wird grundsätzlich über Steuerklasse II berücksichtigt; Erhöhungsbeträge für weitere Kinder sollten zusätzlich beantragt oder über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Kinderzahl Entlastungsbetrag Hinweis
1 Kind 4.260 € Grundbetrag
2 Kinder 4.500 € 4.260 € + 240 €
3 Kinder 4.740 € 4.260 € + 2 × 240 €
Nicht auf Kinder bis 14 beschränkt: Entscheidend ist, dass für das Kind Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht und das Kind zum Haushalt gehört.

Mehr dazu: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Behinderung, Pflege und außergewöhnliche Belastungen

Familien mit Kindern mit Behinderung oder Pflegebedarf sollten neben Kindergeld und Kinderfreibetrag auch Behinderten-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag, behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale und außergewöhnliche Belastungen prüfen.

Behinderten-Pauschbetrag

Kann bei Kindern auf Eltern übertragen werden, wenn das Kind ihn nicht selbst nutzt.

Pflege-Pauschbetrag

600 €, 1.100 € oder 1.800 € je nach Pflegegrad und Voraussetzungen.

Außergewöhnliche Belastungen

Krankheits-, Pflege- oder Unterhaltskosten können zusätzlich relevant sein.

Weitere Informationen: Behinderung in der Steuererklärung und Pflegekosten und Pflege-Pauschbetrag.

Elterngeld 2026: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Leistung Höhe Typischer Einsatz
Basiselterngeld 300 € bis 1.800 € monatlich klassische Elternzeit ohne oder mit wenig Erwerbseinkommen
ElterngeldPlus 150 € bis 900 € monatlich längerer Bezug, besonders bei Teilzeit nach Geburt
Partnerschaftsbonus zusätzliche ElterngeldPlus-Monate wenn beide Eltern parallel 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten
Geschwisterbonus 10 %, mindestens 75 € beim Basiselterngeld bei weiteren kleinen Kindern im Haushalt

Wichtige Elterngeld-Regeln

  • Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
  • Es muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
  • Für Geburten ab 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen.
  • Während des Elterngeldbezugs sind höchstens 32 Wochenstunden Erwerbstätigkeit zulässig.
  • ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeit nach der Geburt.
  • Mutterschaftsleistungen werden teilweise auf das Elterngeld angerechnet.
Steuertipp: Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, kann aber den Steuersatz auf den Arbeitslohn des anderen Elternteils erhöhen. Rücklagen für eine mögliche Steuernachzahlung sind sinnvoll.

Rechner: Elterngeld berechnen.

Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Während der Mutterschutzfristen erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von bis zu 13 € pro Kalendertag von der Krankenkasse. Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn 13 €, zahlt der Arbeitgeber regelmäßig einen Zuschuss.

Leistung Höhe Hinweis
Mutterschaftsgeld gesetzliche Krankenkasse bis 13 € täglich bei Mitgliedschaft und Anspruch auf Krankengeld
Arbeitgeberzuschuss Differenz zum durchschnittlichen Netto bei Arbeitnehmerinnen mit entsprechendem Nettoverdienst
Mutterschaftsgeld Bundesamt für Soziale Sicherung bis 210 € einmalig z. B. privat versicherte oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen
Mutterschutzlohn durchschnittliches Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen

Mehr dazu: Mutterschaftsgeld berechnen.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Unterhaltsvorschuss hilft Kindern von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, zu wenig oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Die Leistung wird beim Jugendamt beantragt.

Alter des Kindes Unterhaltsvorschuss monatlich Hinweis
0 bis 5 Jahre 227 € aktueller Betrag laut Familienportal
6 bis 11 Jahre 299 € aktueller Betrag laut Familienportal
12 bis 17 Jahre 394 € zusätzliche Voraussetzungen bei Bürgergeldbezug beachten
Wichtig: Unterhaltsvorschuss ersetzt den anderen Elternteil nicht dauerhaft. Der Staat kann gezahlte Beträge beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurückfordern, wenn dieser leistungsfähig ist.

Siehe auch: Düsseldorfer Tabelle.

Kinderzuschlag, Wohngeld und Bildungspaket

Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen sollten neben Kindergeld auch Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe prüfen.

Kinderzuschlag

Bis zu 297 € monatlich je Kind, wenn das Einkommen für die Eltern reicht, aber nicht oder nur knapp für die ganze Familie.

Wohngeld

Zuschuss zu Miete oder Belastung für selbstgenutztes Wohneigentum bei geringem Einkommen.

Bildung und Teilhabe

Unterstützung für Schulbedarf, Lernförderung, Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagsverpflegung und soziale Teilhabe.

Rechner: Wohngeld berechnen und BAföG-Rechner.

Familienpflegezeit und Pflege von Angehörigen

Wer Angehörige pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflegezeit oder Familienpflegezeit nutzen. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit reduzieren; zur Abfederung des Einkommensausfalls kann ein zinsloses Darlehen in Betracht kommen.

Steuertipp: Prüfen Sie bei Pflegefällen zusätzlich Pflege-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen, Fahrtkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung.

Mehr dazu: Pflegegeld und Pflegekosten.

Regionale und kommunale Familienleistungen

Zusätzlich zu bundesweiten Leistungen gibt es regionale Familienpässe, Landesprogramme, kommunale Zuschüsse, Vergünstigungen für Kultur, Sport, Nahverkehr, Bildung oder Ferienangebote. Die Voraussetzungen unterscheiden sich stark je nach Bundesland, Kommune und Einkommen.

Praxis-Hinweis: Prüfen Sie neben Bundesleistungen immer auch Jugendamt, Familienkasse, Elterngeldstelle, Wohngeldstelle, Jobcenter, Kommune, Krankenkasse und Landesfamilienportal.

Familienförderung Übersicht
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Checkliste: Familienförderung optimal nutzen

Prüfpunkt Erledigt? Hinweis
Kindergeld beantragt Familienkasse, Steuer-ID des Kindes bereithalten
Anlage Kind vollständig ausgefüllt für Günstigerprüfung und Freibeträge wichtig
Kinderbetreuungskosten gesammelt Rechnung und Überweisung erforderlich
Schulgeldbescheinigung vorhanden Unterrichtsanteil getrennt ausweisen lassen
Ausbildungsfreibetrag geprüft volljähriges Kind, auswärtige Unterbringung
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geprüft Steuerklasse II und weitere Kinder beachten
Elterngeld in Steuererklärung eingetragen Progressionsvorbehalt
Mutterschaftsgeld erfasst Pflichtveranlagung bei mehr als 410 € Progressionsleistungen prüfen
Kinderzuschlag / Wohngeld geprüft bei geringem oder mittlerem Einkommen
Unterhaltsvorschuss geprüft bei Alleinerziehenden ohne regelmäßigen Unterhalt

Typische Fehler bei Familienförderung und Steuererklärung

  1. Veraltete Kindergeld- oder Freibetragswerte werden verwendet.
  2. Die Anlage Kind wird nicht abgegeben, obwohl Kinderfreibeträge günstiger sein könnten.
  3. Kinderbetreuungskosten werden bar bezahlt und deshalb nicht anerkannt.
  4. Verpflegung, Nachhilfe oder Musikunterricht werden fälschlich als Betreuungskosten angesetzt.
  5. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nicht beantragt.
  6. Der Erhöhungsbetrag für weitere Kinder bei Alleinerziehenden wird vergessen.
  7. Elterngeld wird nicht in der Steuererklärung angegeben.
  8. Steuernachzahlungen durch Progressionsvorbehalt werden unterschätzt.
  9. Bei volljährigen Kindern wird die 20-Stunden-Grenze nach abgeschlossener Erstausbildung übersehen.
  10. Kinderzuschlag, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss werden nicht geprüft.

FAQ: Familienförderung 2026

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € für jedes Kind.

Was ist günstiger: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Das Finanzamt führt bei der Einkommensteuerveranlagung eine Günstigerprüfung durch. Ist die Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag höher als das Kindergeld, werden die Freibeträge berücksichtigt und das Kindergeld gegengerechnet.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Der gesamte Freibetrag je Kind beträgt 2026 bei zusammenveranlagten Eltern 9.756 €. Darin enthalten sind Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag.

Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?

Seit 2025 sind 80 % der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abziehbar, höchstens 4.800 € je Kind und Kalenderjahr.

Ist Elterngeld steuerfrei?

Ja, Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann dadurch den Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen.

Welche Einkommensgrenze gilt beim Elterngeld?

Für Geburten ab 1. April 2025 ist Elterngeld ausgeschlossen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen mehr als 175.000 € beträgt.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Er beträgt 4.260 € für das erste Kind und erhöht sich um 240 € für jedes weitere Kind.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 € monatlich je Kind, abhängig von Einkommen, Wohnkosten und Familiensituation.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss beträgt aktuell 227 € für Kinder bis 5 Jahre, 299 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 € für Kinder von 12 bis 17 Jahren.

Kann der Arbeitgeber Kita-Kosten steuerfrei übernehmen?

Ja, zusätzliche Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen können steuerfrei sein.

Rechtsstand und Quellen

Dieser Beitrag berücksichtigt den Rechtsstand vom 26.06.2026. Maßgeblich sind insbesondere EStG, BKGG, BEEG, MuSchG, SGB-Regelungen sowie die aktuellen Informationen von BMF, Familienportal und Bundesagentur für Arbeit.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

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