Vorfälligkeitsentschädigung berechnen & steuerlich absetzen

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann entstehen, wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung vorzeitig zurückgezahlt wird. Besonders häufig betrifft das Immobilienkredite, etwa beim Verkauf einer Immobilie, bei einer Umschuldung oder bei der Ablösung eines Darlehens wegen geänderter Sicherheiten.

Mit unserem Vorfälligkeitsentschädigungsrechner erhalten Sie eine erste Orientierung zur möglichen Entschädigung. Zusätzlich erklären wir, wann Banken überhaupt eine Entschädigung verlangen dürfen, welche Verträge besonders prüfungsanfällig sind und wann die Zahlung steuerlich als Werbungskosten oder Veräußerungskosten berücksichtigt werden kann.

Stand: Juni 2026. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen gibt es keine allgemeine starre 1-%-/0,5-%-Obergrenze wie bei Allgemein-Verbraucherdarlehen. Entscheidend sind § 502 BGB, die vertraglichen Angaben, das Kündigungsrecht und der tatsächlich ersatzfähige Zinsschaden.

Infografik: Vorfälligkeitsentschädigung richtig prüfen

Berechnung, Vertragsprüfung und steuerliche Behandlung auf einen Blick

Merksatz: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht nur eine Bankfrage. Bei vermieteten Immobilien entscheidet der Anlass der Ablösung darüber, ob ein steuerlicher Abzug möglich ist.

1. Die drei wichtigsten Prüfschritte

Anspruch prüfen

Darf die Bank überhaupt verlangen?

Bei fehlerhaften Vertragsangaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnung kann der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen sein.

Berechnung prüfen

Zinsschaden statt Pauschale

Bei Immobilienkrediten ist die Entschädigung regelmäßig anhand des tatsächlichen Zinsschadens zu berechnen. Sondertilgungsrechte und ersparte Risiken mindern den Betrag.

Steuerlich zuordnen

Umschuldung oder Verkauf?

Bei fortgesetzter Vermietung kann ein Werbungskostenabzug möglich sein. Beim Verkauf des Mietobjekts liegt meist ein Zusammenhang mit der Veräußerung vor.

2. Steuerliche Schnellübersicht

Häufig steuerlich abziehbar

  • Umschuldung einer weiterhin vermieteten Immobilie
  • vorzeitige Ablösung zur Zinssenkung bei fortgesetzter Vermietung
  • Verkauf nur eines Sicherungsobjekts, wenn die finanzierten Mietobjekte weiter vermietet werden
  • Bankgebühren, wenn sie das steuerliche Schicksal der Vorfälligkeitsentschädigung teilen

Häufig nicht als Werbungskosten abziehbar

  • lastenfreier Verkauf des finanzierten Mietobjekts
  • Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist ohne steuerbares Veräußerungsgeschäft
  • Aufgabe der Vermietungsabsicht vor Veräußerung
  • private Immobilienfinanzierung ohne Einkünfteerzielung

3. Was sollten Darlehensnehmer dokumentieren?

Unterlagen entscheiden über Bankprüfung und Steuerabzug

Bewahren Sie Darlehensvertrag, Widerrufs- und Kündigungsinformationen, Berechnung der Bank, Sondertilgungsvereinbarungen, Ablösevereinbarung, Kaufvertrag und Nachweise zur weiteren Vermietung auf. Bei Vermietungsobjekten ist die steuerliche Veranlassung besonders wichtig.

§ 502 BGB prüfen
§ 9 EStG Werbungskosten
§ 23 EStG Verkauf

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Ausgleichszahlung an die Bank, wenn ein Darlehen mit gebundenem Sollzins vorzeitig zurückgezahlt wird. Die Bank verlangt damit Ersatz für den Zinsnachteil, der ihr durch die vorzeitige Ablösung entsteht.

Besonders relevant ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten mit langer Zinsbindung. Wird eine Immobilie verkauft, eine Finanzierung umgeschuldet oder eine Sicherheit freigegeben, kann die Bank eine Ablösung des Darlehens nur gegen Entschädigung akzeptieren.

Wichtig: Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht automatisch richtig berechnet. Prüfen Sie insbesondere Vertragsangaben, Sondertilgungsrechte, Restlaufzeit, Zinsschaden und ersparte Verwaltungskosten.

Vorfälligkeitsentschädigungsrechner

Mit dem folgenden Rechner können Sie eine erste überschlägige Berechnung der möglichen Vorfälligkeitsentschädigung vornehmen. Die Bankberechnung kann im Einzelfall abweichen und sollte bei größeren Beträgen geprüft werden.

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen


Kreditsumme Euro

Zinssatz %

Tilgungssatz %

Zinsbindungsfrist

Kredit-Kündigung nach

Anlagerendite des Kreditinstituts %

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt insbesondere davon ab, welchen Zinsschaden die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung erleidet. Maßgeblich sind unter anderem Restschuld, Restlaufzeit, vereinbarter Zinssatz, aktuelles Zinsniveau, Tilgungsplan und vertragliche Sondertilgungsrechte.

Wichtige Berechnungsfaktoren

  • Restschuld: Je höher der noch offene Darlehensbetrag, desto höher kann die Entschädigung ausfallen.
  • Restlaufzeit der Zinsbindung: Je länger die restliche Zinsbindung, desto größer kann der Zinsschaden sein.
  • Vertragszins: Ein hoher vereinbarter Zinssatz erhöht tendenziell den Schaden der Bank.
  • Aktuelles Marktzinsniveau: Je niedriger die Wiederanlagezinsen, desto höher kann die Entschädigung sein.
  • Sondertilgungsrechte: Nicht genutzte Sondertilgungsrechte müssen regelmäßig zugunsten des Kunden berücksichtigt werden.
  • Ersparte Risiken und Kosten: Risiko- und Verwaltungskosten, die der Bank erspart bleiben, mindern die Entschädigung.

Keine pauschale 1-%-Grenze bei Immobilienkrediten

Die häufig genannte Grenze von 1 % beziehungsweise 0,5 % betrifft Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge. Bei grundpfandrechtlich gesicherten Immobilienkrediten ist die Vorfälligkeitsentschädigung nicht pauschal auf diese Prozentsätze begrenzt. Hier kommt es auf den konkret ersatzfähigen Zinsschaden und die gesetzlichen Voraussetzungen an.

Praxisfehler: Viele Texte zur Vorfälligkeitsentschädigung vermischen Ratenkredite und Immobilienkredite. Bei Baufinanzierungen ist eine gesonderte Prüfung erforderlich.

Warum ist die Bankberechnung oft prüfungsbedürftig?

  • Sondertilgungsrechte wurden nicht oder falsch berücksichtigt.
  • Risikokosten wurden nicht ausreichend abgezogen.
  • Verwaltungskosten wurden nicht korrekt erspart.
  • Die Restlaufzeit wurde fehlerhaft ermittelt.
  • Vertragsangaben zur Berechnung sind unklar oder unvollständig.
  • Kündigungsrechte nach § 489 BGB wurden nicht beachtet.

Gesetzliche Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Die rechtliche Grundlage findet sich insbesondere in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu Verbraucherdarlehen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Bei Immobilienkrediten sind vor allem § 500 BGB, § 502 BGB und das ordentliche Kündigungsrecht nach § 489 BGB wichtig.

§ 502 BGB: Anspruch und Anspruchsausschluss

Der Darlehensgeber kann bei vorzeitiger Rückzahlung grundsätzlich eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen. Der Anspruch kann aber ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag unzureichende Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthält.

§ 489 BGB: Kündigung nach zehn Jahren

Bei Darlehen mit gebundenem Sollzins kann der Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständigem Empfang des Darlehens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. In dieser Konstellation fällt grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Widerruf und fehlerhafte Verbraucherinformationen

Bei fehlerhaften Widerrufs- oder Pflichtinformationen kann im Einzelfall ebenfalls eine Rückabwicklung oder eine Reduzierung der Kosten in Betracht kommen. Das ist rechtlich anspruchsvoll und sollte anwaltlich geprüft werden.

Wann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Nicht jede vorzeitige Rückzahlung führt zu einer wirksamen Vorfälligkeitsentschädigung. In folgenden Fällen sollte besonders genau geprüft werden:

  • Kündigung nach § 489 BGB: Nach zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung mit sechsmonatiger Kündigungsfrist.
  • Variables Darlehen: Bei variabler Verzinsung bestehen regelmäßig andere Kündigungsmöglichkeiten.
  • Fehlerhafte Vertragsangaben: Unzureichende Informationen zur Berechnung können den Anspruch ausschließen.
  • Rückzahlung aus Versicherung: In bestimmten Fällen kann der Anspruch ausgeschlossen sein.
  • Fehlerhafte Bankberechnung: Der Anspruch kann zwar bestehen, aber der Betrag zu hoch sein.

Praxistipp: Zahlen Sie hohe Vorfälligkeitsentschädigungen nicht ungeprüft. Fordern Sie eine nachvollziehbare Berechnung an und lassen Sie bei Unsicherheit Vertrag und Berechnung prüfen.

Bankberechnung prüfen und Erstattung verlangen

Vor allem bei größeren Immobilienkrediten können schon kleine Berechnungsfehler zu erheblichen Beträgen führen. Darlehensnehmer sollten die Berechnung der Bank nicht nur rechnerisch, sondern auch rechtlich prüfen lassen.

Diese Unterlagen werden benötigt

  • Darlehensvertrag einschließlich Anlagen,
  • Europäisches Standardisiertes Merkblatt,
  • Tilgungsplan und Zinsbindungsvereinbarung,
  • Informationen zu Sondertilgungsrechten,
  • Ablöseangebot und Berechnung der Bank,
  • Kündigungsschreiben oder Ablösevereinbarung,
  • Nachweis über gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung,
  • bei Vermietung: Nachweise zur weiteren Vermietung oder zum Verkauf.

EuGH: Provision bei vorzeitiger Rückzahlung anteilig erstattbar?

Der Europäische Gerichtshof hat 2024 entschieden, dass Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobilienkredits einen Teil einer bei Vertragsschluss gezahlten Provision zurückfordern können, wenn nicht klar angegeben wurde, dass diese Kosten laufzeitunabhängig sind.

Fehlt eine klare Information, kann unterstellt werden, dass die Kosten laufzeitabhängig sind. Dann kommt eine anteilige Erstattung in Betracht. Das betrifft nicht automatisch jede Vorfälligkeitsentschädigung, kann aber bei Provisionen und Abschlusskosten relevant sein.

Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzen

Steuerlich kommt es entscheidend darauf an, warum das Darlehen vorzeitig beendet wurde. Die Vorfälligkeitsentschädigung zählt zwar begrifflich zu den Schuldzinsen, ist aber nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie wirtschaftlich mit einer steuerbaren Einkunftsquelle zusammenhängt.

Grundsatz bei privaten Immobilien

Wird ein Darlehen für ein selbstgenutztes Eigenheim vorzeitig abgelöst, ist die Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig privat veranlasst und steuerlich nicht abziehbar.

Grundsatz bei vermieteten Immobilien

Bei vermieteten Immobilien kann die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein. Das gilt insbesondere bei Umschuldung oder vorzeitiger Tilgung, wenn die Immobilie weiterhin vermietet wird und der wirtschaftliche Zusammenhang mit der Vermietung bestehen bleibt.

Entscheidend ist das auslösende Moment: Wurde das Darlehen zur Fortführung der Vermietung umgeschuldet oder abgelöst? Oder war die Zahlung durch den Verkauf der Immobilie veranlasst?

Umschuldung bei fortgesetzter Vermietung

Wird ein Darlehen für eine vermietete Immobilie vorzeitig abgelöst, um ein günstigeres Darlehen aufzunehmen oder die Finanzierung neu zu ordnen, kann die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten abziehbar sein.

Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug

  • Das ursprüngliche Darlehen finanzierte eine vermietete Immobilie.
  • Die Immobilie wird nach der Ablösung weiterhin vermietet.
  • Die Vermietungsabsicht besteht fort.
  • Die Zahlung ist nicht vorrangig durch den Verkauf des finanzierten Mietobjekts ausgelöst.
  • Die Zuordnung der Darlehensmittel zur Vermietungsimmobilie ist dokumentiert.

In diesem Fall können sowohl die Vorfälligkeitsentschädigung als auch die Zinsen des neuen Darlehens Werbungskosten sein.

Immobilienverkauf: Werbungskosten oder Veräußerungskosten?

Wird das mit dem Darlehen finanzierte Mietobjekt verkauft und das Darlehen zur lastenfreien Übertragung abgelöst, ist die Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar.

In diesen Fällen wird der Zusammenhang mit der bisherigen Vermietung durch den Zusammenhang mit der Veräußerung überlagert. Die Zahlung ist dann steuerlich dem Verkauf zuzuordnen.

Folgen bei Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist

Erfolgt der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist und ist das private Veräußerungsgeschäft steuerbar, kann die Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten den Gewinn nach § 23 EStG mindern.

Folgen bei Verkauf nach Ablauf der Zehnjahresfrist

Ist der Verkauf nicht steuerbar, bleibt die Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig steuerlich ohne Wirkung. Sie kann dann nicht ersatzweise als Werbungskosten bei den früheren Vermietungseinkünften angesetzt werden.

BFH-Linie: Beim lastenfreien Verkauf des finanzierten Mietobjekts ist die Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig verkaufsbedingt. Ein Werbungskostenabzug bei § 21 EStG scheidet dann aus.

Nachträgliche Schuldzinsen nach Verkauf

Nachträgliche Schuldzinsen können nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie weiterhin abziehbar sein, wenn der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um das Darlehen vollständig zu tilgen und der Erlös vorrangig zur Schuldentilgung verwendet wurde.

Für Vorfälligkeitsentschädigungen gelten jedoch strengere Zuordnungsregeln, weil das auslösende Moment häufig die lastenfreie Veräußerung selbst ist.

Sicherungsobjekt verkauft: FG Niedersachsen 2024

Eine wichtige neue Fallgruppe betrifft den Verkauf eines Sicherungsobjekts. Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten abziehbar sein können, wenn die abgelösten Darlehen nicht das verkaufte Objekt finanzierten, sondern weiterhin vermietete Objekte.

Der Kern der Entscheidung

  • Die Darlehen dienten der Finanzierung vermieteter Objekte.
  • Ein anderes Objekt war nur zusätzliche Sicherheit.
  • Dieses Sicherungsobjekt wurde verkauft.
  • Die Bank verlangte wegen Wegfalls der Sicherheit die Darlehensablösung.
  • Die finanzierten Objekte wurden weiterhin vermietet.
  • Das FG ließ den Werbungskostenabzug zu.

Für Vermieter ist das wichtig: Nicht jeder Verkauf eines Objekts führt automatisch dazu, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich verloren ist. Entscheidend ist, welches Objekt finanziert wurde und ob die Vermietung der finanzierten Immobilie fortgeführt wird.

Praxistipp: Dokumentieren Sie bei mehreren Immobilien genau, welches Darlehen welches Objekt finanziert und welches Objekt nur als Sicherheit dient.

BFH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben im Überblick

BFH vom 11.02.2014 – IX R 42/13

Der BFH hat entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung beim lastenfreien Verkauf eines Mietobjekts nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar ist. Ist der Verkauf nach § 23 EStG steuerbar, kann die Zahlung als Veräußerungskosten zu berücksichtigen sein.

BMF-Schreiben vom 27.07.2015

Die Finanzverwaltung wendet die BFH-Grundsätze zur Behandlung nachträglicher Schuldzinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen bei Vermietungseinkünften an. Wichtig ist insbesondere die Unterscheidung zwischen fortbestehender Vermietung, Verkauf des Mietobjekts und Verwendung des Verkaufserlöses.

BFH vom 08.04.2014 – IX R 45/13

Schuldzinsen können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung abziehbar bleiben, soweit der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um das Darlehen vollständig zu tilgen und die Vermietungsabsicht bis zur Veräußerung bestand.

BFH vom 21.01.2014 – IX R 37/12

Wird die Einkünfteerzielungsabsicht vor der Veräußerung aufgegeben, etwa durch Selbstnutzung, entfällt der Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften. Nachträgliche Schuldzinsen sind dann regelmäßig nicht mehr abziehbar.

Betriebliche Darlehen und Vorfälligkeitsentschädigung

Bei betrieblichen Darlehen richtet sich die steuerliche Behandlung danach, ob die Vorfälligkeitsentschädigung durch den laufenden Betrieb oder durch eine Betriebsveräußerung ausgelöst wurde.

Wird ein betriebliches Darlehen im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung abgelöst und reicht der Veräußerungserlös zur Tilgung aus, gehört die Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig zu den Veräußerungskosten.

Erfolgt dagegen eine Umschuldung zur Fortführung des Betriebs, kommt ein Betriebsausgabenabzug in Betracht.

FAQ: Vorfälligkeitsentschädigung

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich für den Zinsschaden der Bank, wenn ein Darlehen mit gebundenem Sollzins vorzeitig zurückgezahlt wird.

Gilt bei Immobilienkrediten eine 1-%-Grenze?

Nein, nicht pauschal. Die 1-%- beziehungsweise 0,5-%-Grenze gilt für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge. Bei Immobilienkrediten ist regelmäßig der konkrete Zinsschaden maßgeblich.

Wann darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Ein Anspruch kann insbesondere ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag unzureichende Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthält. Auch nach einer ordentlichen Kündigung nach § 489 BGB fällt grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Kann ich eine Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzen?

Bei selbstgenutzten Immobilien regelmäßig nicht. Bei vermieteten Immobilien kann ein Abzug als Werbungskosten möglich sein, wenn die Immobilie weiter vermietet wird und der Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften bestehen bleibt.

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung beim Verkauf einer Mietimmobilie abziehbar?

Beim lastenfreien Verkauf des finanzierten Mietobjekts ist sie regelmäßig keine Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften. Bei einem steuerbaren Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist kann sie aber Veräußerungskosten nach § 23 EStG sein.

Was gilt bei Umschuldung einer vermieteten Immobilie?

Wird nur umgeschuldet und die Immobilie weiterhin vermietet, kann die Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich als Werbungskosten abziehbar sein.

Was ist bei mehreren Immobilien und Sicherheiten zu beachten?

Entscheidend ist, welches Objekt durch das Darlehen finanziert wurde. Wird nur ein Sicherungsobjekt verkauft, während die finanzierten Mietobjekte weiter vermietet werden, kann ein Werbungskostenabzug in Betracht kommen.

Aktuelles und weitere Rechner

EuGH 2024: Anteilige Erstattung von Kreditprovisionen

Nach der EuGH-Rechtsprechung kann bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobilienkredits eine anteilige Erstattung bestimmter Provisionen in Betracht kommen, wenn der Kreditgeber nicht klar darüber informiert hat, dass diese Kosten laufzeitunabhängig sind.

FG Niedersachsen 2024: Sicherungsobjekt-Verkauf kann abziehbar sein

Das FG Niedersachsen hat den Werbungskostenabzug zugelassen, wenn die finanzierten Vermietungsobjekte weiter vermietet werden und nur ein anderes Sicherungsobjekt verkauft wurde.

Weitere Immobilien-Rechner

Passend dazu

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder einer Verbraucherberatung.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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