Immobilienrechner - Rechner für die Immobilienfinanzierung
Der kostenlose online Immobilienrechner berechnet eine Finanzierung für den Hauskauf oder Wohnungskauf.
Unser kostenloser Immobilienrechner berechnet die Nebenkosten und Finanzierung beim Hauskauf und beantwortet die Frage "Wie viel Haus / Immobilie kann ich mir leisten". Das gilt sowohl für die selbstgenutzte Immobilie als auch für die Vermietung.
Immobilienrechner
Um die Finanzierung eines Hauskaufs zu berechnen, gibt es mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören:
- Der Kaufpreis des Hauses
- Die Höhe des Eigenkapitals, das Sie aufbringen können
- Die Höhe des Tilgungsbetrags, den Sie jeden Monat zahlen möchten
- Die Höhe des Disagio
- Der Zinssatz des Darlehens
Mit diesen Informationen können Sie unseren Online-Rechner verwenden, um die monatliche Rate und die Gesamtkosten des Darlehens zu berechnen. Es ist auch ratsam einen Finanzberater zu kontaktieren um die besten Angebote und die Finanzierungsoptionen zu vergleichen.
Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Finanzierung eines Hauskaufs ist die Höhe des Eigenkapitals, das Sie aufbringen können. Eigenkapital ist der Betrag, den Sie selbst zahlen können, um das Haus zu kaufen. Je höher Ihr Eigenkapital ist, desto niedriger ist der Betrag, den Sie aufnehmen müssen und desto niedriger sind die monatlichen Raten.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Höhe des Tilgungsbetrags, den Sie jeden Monat zahlen möchten. Tilgung bedeutet, dass Sie das Darlehen in monatlichen Raten zurückzahlen und dabei sowohl Zinsen als auch Tilgung zahlen. Je höher der Tilgungsbetrag ist, desto schneller tilgen Sie das Darlehen und desto niedriger sind die Zinsen.
Der Zinssatz des Darlehens ist ein weiterer wichtiger Faktor. Je niedriger der Zinssatz, desto niedriger sind die monatlichen Raten und desto günstiger ist das Darlehen insgesamt. Es lohnt sich, verschiedene Angebote von Banken und anderen Kreditgebern zu vergleichen, um den besten Zinssatz zu finden.
Es ist auch wichtig, die Gesamtkosten des Darlehens zu berücksichtigen. Dazu gehören nicht nur die monatlichen Zinsen, sondern auch das Disagio und eventuelle Gebühren. Ein Finanzberater oder ein Online-Rechner kann Ihnen helfen, die Gesamtkosten des Darlehens zu berechnen.
Hinweis: Das Disagio – auch Damnum oder Abgeld genannt – ist der Unterschiedsbetrag zwischen der vereinbarten Darlehenssumme (Darlehensschuld) und dem niedrigeren, ausbezahlten Betrag an den Darlehensnehmer. Das Disagio ist ein vorgenommener Abschlag auf den Darlehensbetrag. Wirtschaftlich betrachtet stellt das Disagio eine zusätzlich geleistete Vergütung des Darlehensnehmers für die Kapitalüberlassung (vorweg gezahlte Zinsen) dar. Für die Verzinsung wird der Darlehensnennbetrag ohne Abzug des Disagios herangezogen.
Nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei das Disagio in der Regel als ein laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins aufzufassen und vom Darlehensgeber im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung gemäß § 812 Abs. 1 BGB anteilig zurückzuzahlen.
Es ist wichtig, dass Sie alle Faktoren berücksichtigen und sicherstellen, dass Sie sich eine Finanzierung leisten können, bevor Sie ein Haus kaufen. Es ist auch ratsam, einen Finanzberater zu kontaktieren, um die besten Angebote und Finanzierungsoptionen zu vergleichen und sicherzustellen, dass die Finanzierung für Sie am besten funktioniert.
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- Zweitwohnungsteuer
Steuertipps für Immobilienbesitzer
Mit dem Kauf einer Immobilie fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis noch eine Reihe weiterer Aufwendungen an, die teilweise den Werbungskosten und teilweise den Anschaffungskosten zuzurechnen sind. Fallen Renovierungsaufwendungen an, bevor mit der Immobilie Einnahmen erzielt werden, können Aufwendungen nur als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkunftserzielung endgültig gefasst hat. Bei Eigennutzung der Immobilien können Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden (siehe hierzu https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Haushaltsnahe-Dienstleistung.html).
Außewrdem können Sie energetische Sanierung steuerlich absetzen. Siehe hierzu Förderung der energetischen Sanierung nach § 35c EStG
Gewerbesteuer: Eine langjährige Finanzierungsdauer eines im Umlaufvermögen geführten Immobilienprojekts begründet keine Dauerschuld nach § 8 Nr. 1 GewStG: Ein objektgebundener Kredit des laufenden Geschäftsverkehrs, der nicht der dauernden Verstärkung des Betriebskapitals dient, ist auch bei einer zehnjährigen Laufzeit nicht nach § 8 Nr. 1 GewStG den Dauerschulden zuzurechnen. Von einem objektgebundenen Kredit, der nicht den Dauerschulden des § 8 Nr. 1 GewStG zuzurechnen ist, kann nur dann gesprochen werden, wenn er nach den Vertragsbestimmungen aus dem Erlös der finanzierten Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens zu tilgen ist und auch tatsächlich getilgt wird. Dies gilt auch dann, wenn eine Immobilien-Projektgesellschaft auf einem von ihr erworbenen Grundstück ein Seniorenpflegeheim errichtet und die Veräußerung nach Fertigstellung an einen Dritten erfolgt, der das Finanzierungsdarlehen nicht übernehmen kann, die Rückzahlung des Darlehens jedoch aus der langjährig gestundeten Kaufpreisforderung erfolgt.
Weitere Infos zum Thema Immobilien + Steuern:
- AfA Immobilien
- Denkmal AfA (Sonderabschreibungen)
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- Immobilien im Steuerblog
Noch mehr hilfreiche Steuerrechner
Rechtsgrundlagen zum Thema: Immobilie
UStAEUStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 4.8.11. Übernahme von Verbindlichkeiten
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 15a.4. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 4.8.11. Übernahme von Verbindlichkeiten
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 15a.4. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG
UStR
UStR 34. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStR 183a. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStR 217. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG
AEAO
AEAO Zu § 62 Rücklagen und Vermögensbildung:
ErbStR 1.2 13b.13
EStH 4.2.7 5.6 15.6 15.7.4 21.2
ErbStH E.21 B.167.3 B.179.1 B.198
BGB 492b 505c