Steuerberatergebühren nach
Steuerberatergebührenverordnung und Rechner
Herzlich willkommen
auf meiner Seite Steuerberatergebühren,
Bevor Sie die Leistungen eines
Steuerberaters
in Anspruch nehmen, möchten Sie sicherlich wissen, wie hoch die
Steuerberatergebühren sind. Gerne erkläre
ich Ihnen nachfolgend, wie sich die Steuerberatergebühren berechnen:
Steuerberatergebühren-Rechner
Übersicht Steuerberatergebühren
Wer zahlt schon gerne
Steuerberaterkosten dafür, dass man "nur" die vom Finanzamt
angeforderten
Steuererklärungen
bekommt? Entscheidend ist, was Sie von Ihrem
Steuerberater
an Steuerberatung
möchten, denn - wie Sie wissen - hat jede
Leistung Ihren Preis, so auch Ihr Steuerberater und seine
Steuerberatung (siehe auch
Leistungen eines Steuerberaters und Vergütung).
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht
irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger
verkaufen könnte." (John Ruskin)
Es kommt also auch in der Steuerberatung - wie bei jeder Leistung - auf das
Preis-/ Leistungsverhältnis an.
Steuerberatung
ist eine Investition mit folgenden Vorteilen:
-
Sie sparen Zeit und Zeit ist Geld.
Sie sollten sich ausrechnen, wie viel Geld Sie in der Zeit
verdienen könnten, wenn Sie sich nicht um Ihre Steuern kümmern
müssen.
-
Die Steuerersparnis sollte auf Dauer höher
als die Steuerberatergebühren sein. Leider werden
Sie wahrscheinlich nie erfahren, wie viel Steuern Sie mit einem
Steuerberater sparen können. Daher lässt sich diese Größe nur
schwer bestimmen. Abgesehen davon können eigene Fehler zu nicht
unerheblichen Steuermehrbelastungen führen. Aber auch das werden
Sie wahrscheinlich niemals erfahren.
Denn das Finanzamt merkt es vielleicht selbst nicht und wird es
Ihnen mit Sicherheit auch nicht verraten.
-
Sie sparen nicht nur Steuern, sondern vor
allem auch Nerven. Wer möchte sich schon als
steuerlicher Laie mit den Steuervorschriften und mit dem
Finanzamt auseinander setzen? Es wird den meisten schwer
fallen, sämtliche steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Eigene Fehler können zu Steuerordnungswidrigkeiten
führen. Eventuell sieht man sich sogar dem Vorwurf der
Steuerhinterziehung (Straftat) ausgesetzt und bekanntlich
schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
-
Ein weiteres Argument dürfte sein, dass die
Wahrscheinlichkeit einer
Betriebsprüfung geringer sein dürfte, wenn ein Steuerberater
Ihre Steuerangelegenheiten bearbeitet. Denn das Fehlerrisiko ohne
Steuerberater liegt deutlich höher.
Top Steuerberatergebühren
Ich kann verstehen, dass Sie vorher möglichst genau
wissen möchten, welche Steuerberatergebühren auf
Sie zu kommen. Dafür muss ich dann auf der anderen Seite natürlich
auch vorher genau wissen, welchen Umfang der Steuerberatung haben
soll. Insbesondere muss ich die die sog. Gegenstandswerte kennen
(Erläuterungen s. u.). Dann
kann ich Ihnen anhand der
Steuerberatergebührenverordnung die
Steuerberatergebühren berechnen. In den
meisten Fällen kann ich unterhalb der Mittelgebühr der
Steuerberatergebührenverordnung abrechnen. Wie Sie bei den
Steuerberatergebühren
sparen können, finden sie weiter unten.
Für bestimmte Steuerberatungsleistungen kann ich die
Steuerberatergebühren im
vorhinein festlegen und wiederkehrende Leistungen kann ich auch
gerne pauschal abrechnen. Allerdings halte ich es nicht für seriös, ohne
Kenntnis des Steuerfalls Pauschalangebote zu unterbreiten.
Steuerberatung ist und bleibt eine Leistung auf der Grundlage von
Vertrauen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kann dauerhaft nur
erfolgen, wenn beide Geschäftspartner zufrieden sind (Win-win-Prinzip).
Dennoch ist es sinnvoll, wenn die Frage nach den
Steuerberatungskosten frühzeitig angesprochen und geklärt
wird. Gerne erarbeite ich für Sie ein konkretes Angebot,
damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Allerdings kann ich Ihnen erst nach nach dem persönlichen Gespräch seriös Auskunft über die
Steuerberatergebühren geben. In diesem ersten persönlichen Gespräch
analysieren wir Ihre steuerliche Situation und besprechen die
weitere Zusammenarbeit. Sie bestimmen, welche Steuerberatungsleistungen Sie
erhalten möchten und ich mache Ihnen ein individuelles
Angebot zu den Steuerberatungskosten. Das endgültige
Steuerberaterhonorar bestimmt sich nach der Steuerberatergebührenverordnung, wobei die Bemessungsgrundlage
oftmals erst nach erbrachter Steuerberatung feststeht. Sie wissen aber
bereits vorher mit welchen Steuerberaterkosten Sie rechnen können.
Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenlos und ohne weitere
Verpflichtungen. Sie können auch vorab die Steuerberatungskosten
online berechnen:
Rechner Steuerberatergebühren
Top Steuerberatergebühren
-
Beratungen, insbesondere auch zur
Anerkennung als Freiberufler:
Zeitgebühr je angefangener halben Stunde 45 Euro - sofern es sich
nicht um eine Erstberatung handelt.
-
Betriebsprüfung: Zeitgebühr je angefangener halben Stunde 45
Euro.
-
Erstberatung:
i. d. R. 180 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
-
Finanzbuchhaltung: Sie können mit ca. 1 Euro pro Buchung
kalkulieren. Die endgültige Gebühr liegt nach
Steuerberatergebührenverordnung zwischen 2 - 12/10 bei einer
Gebühr nach Tabelle C (Buchhaltungstabelle) zum entsprechendem
Gegenstandswert (der höhere Betrag aus Umsatz oder Kosten). Bei
z. B. 100.000 Euro Umsatz beträgt die Steuerberatergebühr zwischen
30 und 180 Euro pro Monat. Maßgeblich für die Bemessung des
Zehntelsatzes ist der erforderliche Zeitaufwand und die Komplexität der
Buchhaltung. In der Regel berechne ich die Mittelgebühr bzw. auch
weniger. Wie Sie den Aufwand und damit die
Steuerberatergebühren
minimieren können erfahren Sie weiter unten. Die
Gebühr kann
pauschaliert werden (s.u.).
-
Lohn- und Gehaltsabrechnung:
Eine Abrechnung kostet monatlich 15 Euro, Meldungen an die
Berufsgenossenschaft, Anträge auf Erstattungen von
Lohnfortzahlungen bei Krankheit und bei Schwangerschaft kosten
25 Euro.
-
Lohnsteuerjahresausgleich: Die Steuerberatergebühren
richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Sie
werden jedoch die Steuererstattung mit Sicherheit nicht
übersteigen, da ich vorab prüfe - wie die Steuerberaterkammer
Berlin in ihrem Rundschreiben 14/2001 empfiehlt -, ob sich ein
Lohnsteuerjahresausgleich für Sie lohnt.
-
Pauschalgebühren: Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen
wie Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen
vereinbare ich gerne mit Ihnen einen Pauschalpreis.
-
Prüfung Steuerbescheid:
Zeitgebühr je angefangener halben Stunde 45 Euro.
-
Zeitgebühr: Ich berechne in den
Fällen, in der die Gebührenverordnung eine Zeitgebühr vorsieht, i.d.R.
45 Euro je angefangener halben Stunde.
-
Alle Steuerberatergebühren verstehen sich
zzgl.
Auslagenersatz und 19% Umsatzsteuer.
-
Kurze Telefonate stelle ich
in der Regel nicht in Rechnung.
Bei der Höhe der Steuerberatergebühren
habe ich selbstverständlich auch Ihren Nutzen im
Auge, der in der Regel um ein Vielfaches höher liegt.
Top Steuerberatergebühren
Gerne helfe ich Ihnen die Steuerberatergebühren zu
senken. Denn Steuerberatung ist nur sinnvoll, wenn Ihr
Nutzen höher als die Steuerberatergebühr ist. Gerne mache ich Ihnen Vorschläge, wie Sie
Steuerberatergebühren sparen können
und erstelle Ihnen ein Angebot.
Die höchste Ersparnis können Sie bei der
Finanzbuchhaltung erzielen. Die Steuerberatergebühren für die
Finanzbuchhaltung machen ca. 50% der Steuerberaterkosten aus. Die anderen
50% fallen für Jahresabschluss und Steuererklärungen an. Bei der
Buchhaltung
lassen sich also bis zu ca. 50% der
Steuerberatergebühren sparen. Aber wie können Sie nun bei der
Finanzbuchhaltung so viele Gebühren sparen? Ganz einfach, durch den
Austausch von vorhandenen Daten. Dabei gibt es verschiedene
Möglichkeiten:
-
Sie senden uns Ihre elektronischen Bankdaten,
die Sie kostenlos beim Online-Banking als Download erhalten.
-
Sie übersenden uns vorbereitete Tabellen zu,
in denen Sie die Bank- bzw. Kassenbewegungen eingetragen haben.
-
Durch den Datenaustausch mit einem
Buchhaltungsprogramm, dass Sie benutzen. Ich stelle Ihnen auch
gerne ein Buchhaltungsprogramm kostenlos
zur Verfügung.
Wenn Sie uns keine Daten übersenden möchten, dann
sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst ordentlich und vollständig
vorbereiten, denn je ordentlicher und vollständiger die Unterlagen
vorbereitet sind, desto günstiger wird es für Sie. Für die
Bearbeitung eines "Schuhkartons" benötigen wir
logischerweise länger und müssen dementsprechend auch eine
höhere Steuerberatergebührenrechnung
stellen.
Top Steuerberatergebühren
Steuerberatungskosten
können Sie von der Steuer absetzen. Die
Absetzbarkeit wurde zum 1. Januar 2006 geringfügig eingeschränkt. Den
größten Teil der Steuerberatungskosten können Sie jedoch weiterhin
als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen. Bitte lesen Sie zur Abzugsfähigkeit von
Steuerberatungskosten hier weiter...
Top Steuerberatergebühren
Die Steuerberatergebühren
sind gesetzlich gemäß § 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3
Steuerberatungsgesetz (StBerG) in der
Steuerberatergebührenverordnung (StbGebV) geregelt. Für
Verfahren vor den
Finanzgerichten verweist die
Steuerberatergebührenverordnung auf die Gebührenordnung der
Rechtsanwälte (RVG).
Die relativ komplizierte gesetzliche Regelung macht die
Steuerberatergebühren nicht unbedingt transparent (Download:
Grundlagen der deutschen Steuerberatergebühren).
Die Steuerberatergebührenverordnung kennt folgende
Steuerberatergebühren:
Sofern keine besondere Gebührenvereinbarung
vereinbart wurde, gilt die Steuerberatergebührenverordnung.
Niedrigere und auch höhere Gebühren,
als in der Gebührenverordnung vorgesehen, dürfen nicht berechnet
werden (Mindestgebühren bzw. Höchstgebühren). Insbesondere
darf keine kostenlose Steuerberatung erbracht werden.
Die Berechnung der
Steuerberater-Mindest-
bzw. Höchstgebühren können Sie gleich durchführen.
Höhere Steuerberatergebühren
als in der Steuerberatergebührenverordnung können nur schriftlich durch eine
gesonderte Vergütungsvereinbarungen vereinbart
werden. Es kann auch ein erfolgsabhängiges
Steuerberaterhonorar vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass nur in bestimmten Fällen
erfolgsabhängige Steuerberatergebühren vereinbart werden
dürfen.
Top Steuerberatergebühren
Im folgenden erkläre ich die
Berechnung der Steuerberatergebühren nach der Steuerberatergebührenverordnung. Die Berechnung der Steuerberatergebühren können Sie auch
online gleich
selbst durchführen:
Steuerberatergebühren-Rechner
Die Wertgebühr (§ 10 StBGebV) ermittelt sich aus
a) dem sog. Gegenstandswert der
Tätigkeit des Steuerberaters, dieser ist in der
Steuerberatergebührenverordnung definiert, wie z.B.
-
Buchhaltung: Gegenstandswert ist der jeweils
höchste Betrag, der sich aus dem Jahresumsatz oder aus der
Summe des Aufwandes ergibt.
-
Jahresabschluss (Aufstellung der Bilanz mit Gewinn- und
Verlustrechnung): Gegenstandswert ist das Mittel zwischen
berichtigter Bilanzsumme (entspricht etwa Summe der Aktivseite)
und der betrieblichen Jahresleistung (entspricht etwa
Jahresumsatz) bzw. der betriebliche Jahresaufwand, wenn dieser
höher ist als die Jahresleistung.
-
Einkommensteuererklärung: Gegenstandswert ist
die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindestens 6.000 Euro.
-
Der Gegenstandswert kann auch der Wert des
Interesses sein, wie z.B. bei einem Einspruch die Höhe der strittigen Steuer.
b) der Anwendung eines Zehntelsatzes
(Gebührenrahmen) für diese Tätigkeit
-
Die Steuerberatergebührenverordnung gibt einen
Gebührenrahmen durch einen unteren und oberen
Zehntelsatz für die jeweilige Tätigkeiten vor (
Mindest- und Höchstgebühren).
-
Der Steuerberater hat sein Honorar zwischen
der vorgegebenen Mindestgebühr und Höchstgebühr
festzusetzen.
-
Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der
Steuerberater die Gebühr unter Berücksichtigung
aller Umstände, insbesondere der Bedeutung
der Angelegenheit, des Umfanges und des
Schwierigkeitsgrades der im konkreten Fall vom
Steuerberater erbrachten Leistungen (§ 11 StBGebV).
c) auf die Gebühr der in der
Steuerberatergebührenverordnung vorgeschriebenen
Gebührentabelle (Tabellen A bis E).
Beispiel:
|
Tätigkeit
|
Vorschrift
|
Gegen-stands-
wert
= Einkünfte
|
Gebühren-tabelle
|
Volle Gebühr
|
Gebühren-rahmen
|
Mindest-gebühr
1/10
|
Mittel-gebühr 3,5/10
|
Höchst-gebühr
6/10
|
|
Einkommen-steuer-
erklärung
|
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV
|
z.B.
48.000 Euro
|
A
|
1.046 Euro
|
1/10 - 6/10
|
104,60 Euro
|
366,10 Euro
|
627,60 Euro
|
Top Steuerberatergebühren
Bei den Betragsrahmengebühren ist im Gegensatz zu
den Wertgebühren der Gebührenrahmen nicht durch einen unteren und
oberen Zehntelsatz vorgegeben, sondern ein oberer und ein unterer
Euro-Betrag. Die Betragsrahmengebühr kommt nur bei Rat oder
Auskunft in steuerstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen oder
ähnlichen Angelegenheiten (§ 21 Abs. 1 Satz 3 StBGebV) und bei der
Lohnbuchführung (§ 34 StBGebV) zur Anwendung.
Top Steuerberatergebühren
Die Zeitgebühr (§ 13 StBGebV) ist
nur anzuwenden, wenn die Steuerberatergebührenverordnung
es vorsieht oder kein Gegenstandswert
herangezogen werden kann, wie
z. B. bei einer
Betriebsprüfung. Die
Zeitgebühr berechnet sich nach dem für die Bearbeitung des Auftrages
erforderlichen Zeitaufwand und beträgt zwischen 19 Euro und 46 Euro je
angefangene halbe Stunde.
Top Steuerberatergebühren
Die Steuerberatergebührenverordnung bietet die
Möglichkeit anstelle der
Einzelabrechnung eine
Pauschalvergütung zu vereinbaren (§ 14 StBGebV). Sie muss
schriftlich für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
abgeschlossen werden und ist nur auf laufend auszuführende
Tätigkeiten (z.B.
Buchhaltung, Jahresabschluss bzw.
Einnahmenüberschussrechnung und
Steuererklärungen) anzuwenden. Es handelt sich hierbei nicht um eine
eigenständige Gebührenart, sondern lediglich um eine
Vereinfachungsregelung.
Top Steuerberatergebühren
Zusätzlich zu den o.g.
Steuerberatergebühren hat der Steuerberater gem.
Steuerberatergebührenverordnung Anspruch auf:
-
Ersatz der bei der Ausführung des Auftrages
für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu
zahlenden Entgelte.
-
Der Steuerberater kann anstelle der tatsächlich entstandenen
Kosten eine Auslagenpauschale i.H.v. 20 % der sich nach
der StBGebV ergebenden Gebühr fordern, in derselben Angelegenheit
jedoch höchstens 20 Euro, in Strafsachen und Bußgeldverfahren
höchstens 15 Euro (§ 16 StBGebV).
-
Ersatz der Schreibauslagen für bestimmte
Abschriften und Fotokopien (§ 17 StBGebV).
-
Erstattung der Fahrtkosten und
Übernachtungskosten als Reisekosten sowie ein Tage- und
Abwesenheitsgeld bei Geschäftsreisen (§ 18 StBGebV) und
-
die auf die Tätigkeit entfallende Umsatzsteuer
(§ 15 StBGebV), es gilt der Normalsteuersatz von zur Zeit 19 %.
Der Steuerberater hat keinen weiteren Auslagenersatz
Anspruch wegen der EDV-Kosten, wie z.B. für seine eingesetzte
Buchhaltungssoftware. Etwas anderes gilt, wenn die Software
dem Mandanten zur Verfügung gestellt wird und hierfür Kosten
verauslagt werden.
Top Steuerberatergebühren
Leistung des Steuerberaters, Gebührenart, Gebührenrahmen,
Gegenstandswert
-
Einrichten einer
Buchhaltung (erstmalig): Zeitgebühr 19,00 Euro bis 46,00 Euro je angefangene halbe
Stunde.
-
Erledigung der gesamten Buchführung einschl. Kontieren der
Belege und Anfertigung der
Umsatzsteuer-Voranmeldungen:
Wertgebühr (Monatsgebühr) nach Tabelle C 2/10 bis 12/10
Jahresumsatz oder Summe des Aufwandes
-
Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der
Stammdaten: Betragsgebühr 2,60 Euro bis 9,00 Euro je Arbeitnehmer
-
Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung: Betragsgebühr 2,60 Euro bis 15,00 Euro je Arbeitnehmer und
Abrechnungszeitraum (in der Regel monatlich). In besonders
schwierigen Fällen, z.B. beim Baulohn, sind auch Gebühren von
z.B. 20,00 Euro möglich.
-
Jahresabschluss (Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung):
Wertgebühr nach Tabelle B 10/10 bis 40/10 das Mittel zwischen
der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen
Jahresleistung
-
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die
Werbungskosten bei Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und
Verpachtung: Wertgebühr nach Tabelle A 1/20 bis 12/20 Summe
der Einnahmen oder Summe der Werbungskosten (der jeweils höhere
Betrag), mindestens 6.000 Euro
-
Anfertigung der
Einkommensteuererklärung
ohne Ermittlung der Einkünfte: Wertgebühr nach Tabelle A 1/10
bis 6/10 Summe der positiven Einkünfte, mindestens 6.000 Euro
-
Anfertigung der Körperschaftsteuererklärung:
Wertgebühr nach Tabelle A 2/10 bis 8/10 Einkommen vor
Berücksichtigung eines Verlustabzuges, mindestens 12.500 Euro
-
Anfertigung der Gewerbesteuererklärung nach dem
Gewerbeertrag: Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10
Gewerbeertrag vor Berücksichtigung des Freibetrages und eines
Gewerbeverlustes, mindestens 6.000 Euro
-
Anfertigung der Kapitalertragssteuererklärung:
Wertgebühr nach Tabelle A 1/20 bis 6/20 Summe der
kapitalertragssteuerpflichtigen Kapitalerträge, mindestens 3.000
Euro
-
Anfertigung der
Umsatzsteuer-Voranmeldung: Wertgebühr nach Tabelle
A 1/10 bis 6/10 10 % des Gesamtbetrages der für Lieferungen oder
sonstige Leistungen erhaltenen Entgelte zzgl. des
Eigenverbrauches, mindestens 500 Euro
-
Umsatzsteuerjahreserklärung: Wertgebühr nach
Tabelle A 1/10 bis 8/10 wie 11., Mindestgegenstandswert hier
jedoch 6.000 Euro
Top Steuerberatergebühren
Der Steuerberater kann von seinem Auftraggeber gem. § 8 StBGebV für
die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Steuerberatergebühren und Auslagen einen angemessenen
Vorschuss fordern.
Top Steuerberatergebühren
Sind Ihnen wegen eines Fehlers, z.B. falscher Steuerbescheid,
Steuerberatergebühren entstanden, können Sie diese
vom Finanzamt erstattet bekommen. Das gilt auch für den
Fall, dass sich die Rechtsprechung geändert hat und der Finanzbeamte
davon noch nichts wusste. Nach Ansicht des
Oberlandesgerichts
Koblenz (AZ: 1 U 1588/01) muss das Finanzamt seine Mitarbeiter
zeitnah über grundlegende
BFH-Urteile informieren. Ergehen auf
Grund der Unkenntnis des Finanzbeamten fehlerhafte Steuerbescheide
so können Sie zivilrechtlich Schadensersatz für die zusätzlich
verursachten Steuerberatungskosten verlangen.
Top Steuerberatergebühren
Ich werde immer wieder mal gefragt, ob ein Steuerberater die Unterlagen
zurückbehalten darf, wenn die Steuerberatergebühren
nicht bezahlt wurden. Ja, der Steuerberater hat ein
Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrechtes und kann die
Herausgabe von Mandantenunterlagen und Arbeitsergebnissen verweigern:
§ 66 Abs. 4 StBerG
Der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte kann seinem
Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen
seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit
die Vorenthaltung der Handakten oder einzelner Schriftstücke nach
den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit
der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
Zu dem Begriff der Handakte, wie in § 66 Abs. 2 StBerG
definiert, zählen u.a. folgende Unterlagen:
-
vom Auftraggeber zu Beginn des Mandates
übergebene Schriftstücke
und Urkunden, z. B. Kontoauszüge, Rechnungen,
Buchführungsunterlagen, Grundaufzeichnungen, Steuerbescheide und Bilanzen früherer Veranlagungszeiträume;
-
während des bestehenden Mandates dem Berater durch
Finanzbehörden, Gerichte oder Dritte direkt übermittelte oder
ihm vom Mandanten übergebene Bescheide, Entscheidungen und
sonstiger Schriftverkehr.
-
Sachkonten etc.
Das Zurückbehaltungsrecht ist auch in den
Allgemeinen Auftragsbedingungen (AGB) für Steuerberater
geregelt. Bitte begleichen Sie beim vorigen Steuerberater die
Gebühren rechtzeitig, damit es
keine Probleme bei der Mandatsübernahme und mit dem Finanzamt
gibt. Für regelmäßig wiederkehrende
Steuerberatergebühren richten Sie am Besten einen Dauerauftrag ein,
dann können Sie die Begleichung nicht vergessen.
E-Mail:
Steuerberatergebühren@SteuerSchroeder.de

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
Abfindung | Abgeltungssteuer |
Altersvorsorge |
Ansparabschreibung |
Außergewöhnliche Belastungen |
Betriebsprüfung | Buchhaltung |
Buchhaltungsprogramm |
Doppelbesteuerung | Erbschaftssteuer |
Einnahmeüberschussrechnung
EÜR | Existenzgründung |
Freiberufler |
Geschäftsführergehalt | Gewerbesteuer |
Grundtabelle | Immobiliensteuerrecht |
Immobilienbewertung |
Limited | Lohnsteuerjahresausgleich |
Lohnsteuer |
Lohnsteuertabelle | PKW-Nutzung |
Rechnung | Rechtsform |
tax return | Sonderausgaben |
Splittingtabelle |
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