Zinsrechner: Zinsen und Zinseszins online berechnen

Mit unserem Zinsrechner berechnen Sie, wie sich Anfangskapital, Sparrate, Zinssatz und Laufzeit auf Ihr Endkapital auswirken. Das Tool eignet sich für Sparpläne, Festgeld, Darlehensvergleiche und die erste Einschätzung Ihrer Rendite nach Steuern.

Rechtsstand: 04.07.2026. Steuerliche Hinweise beziehen sich auf deutsches Einkommensteuer- und Abgabenrecht.

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Online-Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen, Zinseszins und Endkapital

Geben Sie einfach Startkapital, Zinssatz, Laufzeit und optional eine monatliche Sparrate ein. Der Online-Zinsrechner zeigt Ihnen transparent, wie viel Kapital Sie eingezahlt haben, wie hoch der Zinsertrag ist und wie stark der Zinseszins-Effekt wirkt.

Zinsen und Zinseszins berechnen:

Zinsrechner

Startkapital Euro
regelmäßige monatliche Sparrate Euro
Jahreszinssatz %
Anlagezeitraum  
Steuersatz %
Freibetrag Euro
Zinsertrag (brutto) Euro
abz. Steuern Euro
Endkapital Euro

Was berechnet der Zinsrechner?

Berechnung Typische Frage Nutzen
Endkapital Wie viel Kapital habe ich am Ende? Sparziel und Vermögensaufbau planen
Laufzeit Wann erreiche ich mein Zielkapital? Realistische Planung von Rücklagen
Zinssatz Welche Rendite benötige ich? Anlageangebote vergleichen
Sparrate Wie viel muss ich monatlich sparen? Budget und Altersvorsorge kalkulieren
Anfangskapital Wie viel Startkapital brauche ich? Einmalanlagen besser einschätzen

Infografik: So wächst Kapital durch Zinseszins

Zinseszins-Effekt in vier Schritten Die Grafik zeigt Startkapital, Zinsertrag, Wiederanlage und wachsendes Endkapital. Zinseszins-Effekt einfach erklärt Frühe Zinsen arbeiten später selbst weiter. 1 Startkapital Sie legen Kapital an. 2 Zinsen Das Kapital erzielt Erträge. 3 Wiederanlage Zinsen bleiben investiert. 4 Wachstum Kapital wächst schneller.

Zinsberechnung mit Formeln und Beispielen

Einfache Zinsrechnung

Bei der einfachen Zinsrechnung wird nur das ursprüngliche Kapital verzinst. Die Zinsen werden nicht wieder angelegt.

Zinsen = Kapital × Zinssatz × Laufzeit ÷ 100

Beispiel: einfache Zinsen

Sie legen 10.000 € für 2 Jahre zu 1,0 % p. a. an. Die Zinsen werden ausgezahlt.

10.000 € × 1,0 % × 2 = 200 €

Ergebnis: Sie erhalten 200 € Zinsertrag.

Zinseszinsrechnung

Beim Zinseszins werden die Zinsen dem Kapital zugeschlagen und in der Folgeperiode mitverzinst.

Endkapital = Anfangskapital × (1 + Zinssatz)Laufzeit

Beispiel: Zinseszins

Sie legen 10.000 € für 2 Jahre zu 1,0 % p. a. an. Die Zinsen werden jährlich wieder angelegt.

10.000 € × 1,01² = 10.201 €

Zinsertrag: 201 €.

Monatliche Verzinsung

Bei monatlicher Verzinsung wird der Jahreszinssatz rechnerisch auf 12 Monate verteilt. Das eignet sich besonders für Sparpläne und unterjährige Kapitalentwicklung.

Endkapital = K0 × (1 + r ÷ 12)12 × Jahre

Zinsen und Steuern: Was gilt für Kapitalerträge?

Zinserträge gehören grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Für private Anleger sind vor allem der Sparer-Pauschbetrag, die Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag wichtig.

Regelung Wert / Aussage Quelle
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € pro Person; 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten § 20 Abs. 9 EStG
Abgeltungsteuer 25 % auf steuerpflichtige Kapitalerträge, soweit keine Ausnahme greift § 32d Abs. 1 EStG
Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer § 4 SolZG
Kirchensteuer Nur bei Kirchensteuerpflicht; Höhe abhängig vom Bundesland § 32d Abs. 1 EStG, § 51a EStG

Beispiel: Zinsertrag nach Sparer-Pauschbetrag

Eine ledige Person erzielt 1.400 € Zinsen. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € verbleiben 400 € steuerpflichtige Kapitalerträge.

1.400 € − 1.000 € = 400 €

Steuerzinsen nach AO: Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Zinsen auf Steuererstattungen und Steuernachzahlungen sind keine normalen Anlagezinsen. Sie richten sich bei der Vollverzinsung nach § 233a AO und der Zinshöhe nach § 238 AO.

Zeitraum Zinssatz Hinweis
Bis 31.12.2018 0,5 % pro vollem Monat = 6 % p. a. Für diese Zeiträume nach BVerfG weiter anwendbar.
Ab 01.01.2019 0,15 % pro vollem Monat = 1,8 % p. a. Gilt für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO.

Der Zinslauf beginnt grundsätzlich erst nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

Update 2026: Zinslose Kaufpreisraten im Privatvermögen

Der bisherige Abschnitt zu ratierlich gezahlten Kaufpreisen musste aktualisiert werden. Der BFH hat mit Urteil vom 24.03.2026, VIII R 1/23, die Entscheidung des FG Köln aufgehoben. Im Streitfall führten die vereinnahmten Teilzahlungen auf den Grundstückskaufpreis nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen und auch nicht zu einem Rückzahlungsgewinn.

Wichtig ist die Vertragsgestaltung: Wird bei einer entgeltlichen Übertragung im Privatvermögen eindeutig vereinbart, dass die Raten vollständig auf den Kaufpreis entfallen und die Stundung zinslos gewährt wird, darf nicht automatisch ein fiktiver steuerpflichtiger Zinsanteil angesetzt werden.

Realzins und Inflation: Was bleibt von den Zinsen übrig?

Für Ihre Finanzplanung zählt nicht nur der Nominalzins. Entscheidend ist, welche Kaufkraft nach Inflation, Steuern und Kosten tatsächlich verbleibt.

Realzins ≈ Nominalzins − Inflationsrate

Beispiel: negative Realverzinsung

Eine Anlage bringt 2,0 % Zinsen. Die Inflation beträgt 3,0 %. Vor Steuern ergibt sich näherungsweise ein Realzins von −1,0 %.

2,0 % − 3,0 % = −1,0 %

Ihr Kontostand steigt nominal, die Kaufkraft sinkt jedoch. Deshalb sollten Sie Zinsen nie ohne Inflation und Steuerbelastung betrachten.

Checkliste: Zinsen richtig berechnen

  • Ziel festlegen: Endkapital, Laufzeit, Zinssatz oder Sparrate berechnen?
  • Zinssatz prüfen: Nominalzins oder Effektivzins?
  • Zinsperiode beachten: monatlich, jährlich oder einmalig?
  • Steuern einplanen: Sparer-Pauschbetrag, Abgeltungsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer.
  • Inflation berücksichtigen: Realzins statt nur Nominalzins vergleichen.
  • Verträge prüfen: Bei Ratenzahlungen Zins- und Tilgungsanteile sauber regeln.

Zinsen berechnen und steuerliche Folgen prüfen lassen

Der Zinsrechner liefert eine schnelle Orientierung. Bei größeren Kapitalanlagen, Darlehen, Immobilienübertragungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen lohnt sich eine steuerliche Prüfung vor der Entscheidung.

Jetzt steuerliche Beratung anfragen

Häufige Fragen zum Zinsrechner

Was ist der Unterschied zwischen Zinsen und Zinseszins?

Zinsen sind die Vergütung für Kapitalüberlassung. Zinseszins entsteht, wenn gutgeschriebene Zinsen wieder angelegt und später erneut verzinst werden.

Kann ich mit dem Zinsrechner auch Sparraten berechnen?

Ja. Sie können berechnen, welche monatliche Sparrate nötig ist, um ein bestimmtes Zielkapital zu erreichen.

Berücksichtigt der Zinsrechner Steuern?

Der Rechner kann steuerliche Faktoren wie Sparer-Pauschbetrag, Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag einbeziehen. Kirchensteuer und Sonderfälle sollten individuell geprüft werden.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten.

Wie hoch sind Nachzahlungszinsen beim Finanzamt?

Für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO gilt für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 ein Zinssatz von 0,15 % pro vollem Monat.

Sind zinslose Kaufpreisraten automatisch steuerpflichtige Kapitalerträge?

Nein, nicht automatisch. Nach der BFH-Rechtsprechung vom 24.03.2026 kommt es maßgeblich auf die konkrete Vereinbarung an. Sind die Raten vollständig Kaufpreis und ist die Stundung zinslos, darf nicht schematisch ein fiktiver Zinsanteil besteuert werden.

Warum ist der Realzins wichtig?

Der Realzins zeigt, ob Ihre Anlage nach Inflation tatsächlich Kaufkraft gewinnt oder verliert.

Quellenverzeichnis

  1. § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetrag, Rechtsstand 04.07.2026.
  2. § 32d Abs. 1 EStG – gesonderter Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen, Rechtsstand 04.07.2026.
  3. § 4 SolZG – Solidaritätszuschlag, Rechtsstand 04.07.2026.
  4. § 233a AO – Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen, Rechtsstand 04.07.2026.
  5. § 238 Abs. 1 und Abs. 1a AO – Höhe und Berechnung steuerlicher Zinsen, Rechtsstand 04.07.2026.
  6. BVerfG, Beschluss vom 08.07.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17.
  7. BFH, Urteil vom 24.03.2026 – VIII R 1/23.
  8. BFH, Urteil vom 24.03.2026 – VIII R 30/24.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

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