Dank aktueller BGH-Urteile haben Ihre Kunden die Möglichkeit aus noch bestehenden, oder bereits gekündigten und regulär ausgelaufenen Verträgen einen lohnenden Mehrertrag zu erzielen
(in vielen Fällen bis zu mehreren Tausend Euro).
Lassen Sie eventuelle Ansprüche kostenlos über uns prüfen: Mit dem vorhandenen Netzwerk von Spezialisten und Partneranwälten helfen wir Ihnen, Ihre Rechte gegenüber den Gesellschaften durchzusetzen – OHNE KOSTENRISIKO MÖGLICH!
Optimierte Berechnung der Nutzungsentschädigung!
Laut BGH-Urteil IV ZR 384/14 -Urteil vom 29.Juli 2015 und IV ZR 448/14 -Urteil vom 29.Juli 2015 liegt die Beweislast der Höhe der Forderung der Nutzungsentschädigung – zusätzlich zu den eingezahlten Beiträgen – beim Versicherungsnehmer. Für diesen Nachweis ist ein Gutachten von einem gerichtlich zugelassenen, unabhängigen Aktuar / Versicherungsmathematiker notwendig.
Kosten des Gutachtens: 89,00 € nur bei erfolgreicher Abwicklung
- Antrag
- Versicherungspolice
- aktuelle Wertstandsmitteilung
- Policenbegleitschreiben
- Abrechnungen (bei gekündigten sowie regulär ausgelaufenen Verträgen)
In Zusammenarbeit mit Verbraucherhilfe24.de