Bilanzkennzahlen
Berechnung von Bilanzkennzahlen + Jahresabschlussanalyse
Kennzahlen
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen stellen insbesondere in ihrer zeitlichen Entwicklung ein wichtiges Instrument dar, um schnell und zuverlässig ein Bild über ein Unternehmen, seine Entwicklung und seinen eingeschlagenen Kurs zu gewinnen. Man unterscheidet in der Unternehmensplanung zwischen:
- Rentabilitätskennzahlen: Sie spiegeln die Verzinsung des eingesetzten Kapitals wider;
- Bilanzkennzahlen: Sie gewähren Aufschluss über die Zusammensetzung von Vermögen und Schulden;
- Liquiditätskennzahlen: Sie geben Auskunft über die Zahlungsfähigkeit und darüber, welche Mittel für Investitionen, Schuldentilgung und Gewinnausschüttung zur Verfügung stehen.
Bilanzkennzahlen berechnen
Bilanzkennzahlen sind entscheidend für die Bewertung der finanziellen Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Hier sind einige der wichtigsten Kennzahlen mit ihren entsprechenden Formeln:
1. Eigenkapitalquote
Formel: Eigenkapitalquote = (Eigenkapital / Gesamtvermögen) × 100
2. Verschuldungsgrad
Formel: Verschuldungsgrad = (Fremdkapital / Eigenkapital) × 100
3. Liquidität 1. Grades (Barliquidität)
Formel: Liquidität 1. Grades = (Liquide Mittel / Kurzfristige Verbindlichkeiten) × 100
4. Liquidität 2. Grades (Quick Ratio)
Formel: Liquidität 2. Grades = (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) / Kurzfristige Verbindlichkeiten × 100
5. Liquidität 3. Grades (Current Ratio)
Formel: Liquidität 3. Grades = (Umlaufvermögen / Kurzfristige Verbindlichkeiten) × 100
6. Anlagendeckungsgrad I
Formel: Anlagendeckungsgrad I = (Eigenkapital / Anlagevermögen) × 100
7. Anlagendeckungsgrad II
Formel: Anlagendeckungsgrad II = (Eigenkapital + Langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen × 100
8. Return on Equity (ROE)
Formel: ROE = (Jahresüberschuss / Eigenkapital) × 100
9. Return on Assets (ROA)
Formel: ROA = (Jahresüberschuss / Gesamtvermögen) × 100
10. Umsatzrentabilität
Formel: Umsatzrentabilität = (Jahresüberschuss / Umsatzerlöse) × 100
Diese Kennzahlen bieten einen umfassenden Überblick über verschiedene Aspekte der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens. Es ist jedoch wichtig, sie im Kontext zu betrachten und auch branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.
Tipp: Richtsätze für Betriebsprüfung
Kennzahlen (Indikatoren) dokumentieren die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Aufschluss über den aktuellen finanziellen Stand. Die Erfassung von Schlüsselzahlen gibt den Fachleuten eine Idee davon, ob sich ein finanzielles Engagement lohnt. Die Ermittlung von Kennzahlen kann als Frühwarnsystem zur Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens genutzt werden. Kennzahlen sind sowohl Ihre Argumentations- und Entscheidungsgrundlage.
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind unerlässlich für die Analyse und Steuerung von Unternehmen. Sie bieten einen tiefen Einblick in die finanzielle Gesundheit, Effizienz und Rentabilität eines Unternehmens. Im folgendem werden wichtige Schlüsselkennzahlen und ihre Berechnungsmethoden erläutern.
Rentabilität
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Umsatzrentabilität (%)
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Eigenkapitalrentabilität (%)
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Gesamtkapitalrentabilität (%)
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Bilanzkennzahlen
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Anlagendeckung 1 (%)
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Anlagendeckung 2 (%)
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Eigenkapitalquote (%)
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Fremdkapitalquote (%)
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Working Capital
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Liquiditätskennzahlen
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Cash flow
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Cash flow / Umsatz (%)
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Cash flow / Gesamtkapital (%)
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Liquidität 1. Grades (%)
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Liquidität 2. Grades (%)
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Liquidität 3. Grades (%)
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Schuldentilgungsdauer (Jahre)
|
Kennzahlen stellen Vergleichsmaßstäbe zur Erfolgskontrolle und Planungsvorbereitung dar und verfügen in der Wirtschaft über einen hohen Stellenwert. Sie drücken - im Gegensatz zu den vielfältigen Daten der Buchführung - in konzentrierter Form tatsächlich entscheidungsrelevante Zusammenhänge (z.B. Wirtschaftlichkeit, Produktivität) aus und sind damit wichtige Instrumente des Controlling. Damit sie aussagefähig sein können, sollten Vergleichszahlen aus dem Vorjahr oder Zahlen anderer Unternehmen herangezogen werden.
Da erst die vergleichende Analyse von Kennzahlenreihen im Rahmen eines Kennzahlensystems (bekannte Kennzahlensysteme: Du Pont, ZVEI, RL usw.) anzeigt, ob es eine positive oder negative Entwicklung zu verzeichnen gibt, besitzt eine isolierte Kennzahl nur einen geringen Aussagewert.
Kennzahlen müssen regelmäßig ermittelt werden. Bei einigen ist die jährliche Ermittlung ausreichend; in vielen Fällen ist es günstiger, pro Monat oder Vierteljahr zu berechnen, um zeitnah reagieren zu können. Daneben ist es wichtig, die Kennzahlen im Branchenvergleich zu sehen.
Gesamtleistung
Die Gesamtleistung eines Unternehmens setzt sich aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen zusammen. Sie gibt einen umfassenden Überblick über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Berechnung:
- Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderungen + Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtleistung
In der Regel finden während des Geschäftsjahres keine Buchungen von Bestandsveränderungen statt, sodass die Gesamtleistung meist den Umsatzerlösen entspricht.
Rohertrag
Der Rohertrag ist ein Maß für die Effizienz, mit der ein Unternehmen seine Ressourcen nutzt, um Umsatz zu generieren.
Berechnung:
- Gesamtleistung - Material- und Wareneinkauf - Bezogene Leistungen = Rohertrag
Betrieblicher Rohertrag
Der betriebliche Rohertrag ergänzt den Rohertrag um sonstige betriebliche Erlöse.
Berechnung:
- Rohertrag + Sonstige betriebliche Erlöse = Betrieblicher Rohertrag
Sonstige betriebliche Erlöse umfassen alle Einnahmen, die nicht direkt aus dem Kerngeschäft stammen.
Betriebsergebnis
Das Betriebsergebnis zeigt, wie effektiv das Unternehmen seine operativen Aktivitäten verwaltet.
Berechnung:
- Betrieblicher Rohertrag - Gesamtkosten = Betriebsergebnis
Zinsaufwendungen/-erträge und andere nicht-betriebliche Posten sind hier nicht enthalten.
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern ist ein Indikator für die Profitabilität vor Abzug der Steuern.
Berechnung:
- Betriebsergebnis - Neutraler Aufwand + Neutraler Ertrag = Ergebnis vor Steuern
Vorläufiges Ergebnis
Das vorläufige Ergebnis ist ein wichtiger Indikator für die kurzfristige finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Berechnung:
- Ergebnis vor Steuern - Steuern vom Einkommen und Ertrag = Vorläufiges Ergebnis
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten umfassen alle Kosten, die im Geschäftsbetrieb anfallen, außer Material- und Wareneinkauf.
Berechnung:
- Summe aller betrieblichen Kosten = Gesamtkosten
Umsatzrentabilität
Die Umsatzrentabilität misst, wie effektiv das Unternehmen seine Ressourcen nutzt, um Gewinn zu erzielen.
Berechnungen:
- Vorläufiges Ergebnis / Gesamtleistung = Umsatzrentabilität I
- Betriebsergebnis / Gesamtleistung = Umsatzrentabilität II
- Ergebnis vor Steuern / Gesamtleistung = Umsatzrentabilität III
Handelsspanne
Die Handelsspanne gibt Aufschluss über die Marge, die das Unternehmen bei seinen Verkäufen erzielt.
Berechnung:
- Rohertrag / Gesamtleistung = Handelsspanne
Betriebsbedingter Cashflow
Der betriebsbedingte Cashflow zeigt, wie viel Geld das Unternehmen durch seine betrieblichen Aktivitäten generiert.
Berechnung:
- Betriebsergebnis + Abschreibungen = Betriebsbedingter Cashflow
EBIT
Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) ist eine Kennzahl zur Bewertung der operativen Ertragskraft vor Zinsen und Steuern.
Berechnungen:
- Umsatzerlöse - Material- und Wareneinkauf - Bezogene Leistungen - Gesamtkosten = EBIT in €
- EBIT / Umsatzerlöse = EBIT in %
Liquiditätskennzahlen
Barliquidität
Die Barliquidität zeigt, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, seine kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken.
Liquidität 2. Grades
Die Liquidität 2. Grades erweitert die Barliquidität um weitere kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Debitoren/Kunden und Kreditoren/Lieferanten (Top 10)
Diese Kennzahlen zeigen die wichtigsten Kunden und Lieferanten des Unternehmens, was für das Management von Kundenbeziehungen und Lieferketten wichtig ist.
Insgesamt bieten diese betriebswirtschaftlichen Kennzahlen eine umfassende Sicht auf die finanzielle Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Sie sind entscheidend für strategische Entscheidungen und das tägliche Management.
Formeln Bilanzkennzahlen
Anlagenintensität =Anlagevermögen * 100
Gesamtvermögen
Umlaufintensität =
Umlaufvermögen * 100
Gesamtvermögen
Vorratsquote =
Vorräte * 100
Gesamtvermögen
Forderungen =
Forderungen * 100
Gesamtvermögen
Eigenkapitalquote =
Eigenkapital * 100
Gesamtkapital
Fremdkapitalquote =
Fremdkapital * 100
Gesamtkapital
Verschuldungsgrad =
Fremdkapital * 100
Eigenkapital
Grad der Selbstfinanzierung =
Gewinnrücklagen * 100
Eigenkapital
Anlagendeckung I =
Eigenkapital * 100
Anlagevermögen
Anlagendeckung II =
(Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) * 100
Anlagevermögen
Liquidität 1. Grades =
(Bank + Kasse) * 100
kurzfristiges Fremdkapital
Liquidität 2. Grades =
(Bank + Kasse + Forderungen) * 100
kurzfristiges Fremdkapital
Liquidität 3. Grades =
Umlaufvermögen * 100
kurzfristiges Fremdkapital
Bilanzanalyse - Vorbereitung Kennzahlenanalyse
Inhaltsübersicht
-
1.
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2.
-
3.
-
4.
-
5.
-
6.
1. Allgmeines
Die Bilanzanalyse nach Kennzahlen erfordert bestimmte Vorbereitungsmaßnahmen. Die Bilanz muss für die Kennzahlenanalyse verdichtet, bereinigt und aufbereitet werden.
2. Ziel der AufbereitungDas Ziel der Aufbereitung von Daten aus dem Jahresabschluss der Handelsbilanz (Ausgangsbilanz) ist die Erstellung einer neu geordneten und bereinigten Bilanz (Strukturbilanz). Sie ist die Grundlage für die Bilanzanalyse mit Kennzahlen.
Zu diesem Zweck erfolgen Korrekturen
-
der Ansätze von Bilanzposten,
-
der Wertansätze von Bilanzposten,
-
der Gliederung von Aktiva und Passiva.
3. Ansatzkorrekturen
Im Rahmen der Ansatzkorrekturen werden teilweise handelsrechtlich zulässige Aktivierungen mit Kapitalkonten verrechnet, so dass sich hieraus in der Strukturbilanz Zusammenfassungen ergeben, die die Bilanzsumme mindern (Bilanzverkürzung) und eine neue Gliederung der Bilanz nach sich ziehen.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, die nach § 272 Abs. 1 HGB in der Ausgangsbilanz auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen sind, werden in der Strukturbilanz von Eigenkapital / gezeichneten Kapital bzw. vom Kommanditkapital (bei einer KG) abgezogen. Die eingeforderte ausstehende Einlage, die separat zu vermerken ist § 272 Abs. 1 HGB und bei einem Nettoausweis des gezeichneten Kapitals in der Ausgangsbilanz als Forderung (sonstiger Vermögensgegenstand im Umlaufvermögen) aktiviert wird § 266 HGB, wird in der Strukturbilanz nicht mehr ausgewiesen. Im Ergebnis wird die Bilanzsumme der Strukturbilanz also insoweit um die Summe der eingeforderten und nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen gekürzt.
Eine nach § 272 Abs. 4 HGB zulässige Rücklage für eigene Anteile ist mit der in der Ausgangsbilanz aktivierten Position für die eigenen Anteile zu verrechnen.
Nach § 269 HGB dürfen die Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs und dessen Erweiterung, soweit sie nicht bilanzierungsfähig sind, als Bilanzierungshilfen aktiviert werden; der Posten ist in der Bilanz unter der Bezeichnung "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" vor dem Anlagevermögen auszuweisen und im Anhang zu erläutern. In der Strukturbilanz ist diese Position mit dem Eigenkapital, das durch die Vermeidung des Verlustausweises entsprechend erhöht wurde, zu verrechnen.
Der Betrag, der über den Ausgabebetrag des Rückzahlungsbetrages einer Verbindlichkeit hinausgeht (Disagio), ist nach § 250 Abs. 3 HGB aktivierbar. Diese Position ist in der Strukturbilanz mit dem Eigenkapital zu verrechnen, weil die Aktivierung des „Zinsvorschusses“ eine das Eigenkapital belastende Aufwandserfassung verhindert.
Die nach § 266 HGB passivierbaren erhaltenen Anzahlungen stehen im Regelfall mit den aktivierungspflichtigen Vorräten (teilfertige oder fertige Erzeugnisse) im Zusammenhang und sind mit diesen zu verrechnen. Wurde das nach § 268 Abs. 5 HGB legitimierte Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass bereits in der Handelsbilanz die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen von dem Posten „Vorräte“ abgesetzt wurden, ist diese Vorgehensweise in die Strukturbilanz zu übernehmen.
Nach § 42 Abs. 2 HGB ist das Recht einer GmbH zur Einziehung von Nachschüssen der Gesellschafter in der Bilanz insoweit zu aktivieren, als die Einziehung bereits beschlossen ist und den Gesellschaftern ein Recht, durch Verweisung auf den Geschäftsanteil sich von der Zahlung der Nachschüsse zu befreien, nicht zusteht. Der nachzuschießende Betrag ist in der Ausgangsbilanz auf der Aktivseite unter den Forderungen gesondert unter der Bezeichnung "Eingeforderte Nachschüsse" auszuweisen, soweit mit der Zahlung gerechnet werden kann. Ein dem Aktivposten entsprechender Betrag ist auf der Passivseite in dem Posten "Kapitalrücklage" gesondert auszuweisen. In der Strukturbilanz sind beide Positionen zu verrechnen.
Die Ausschüttungen aus dem Ergebnisverwendungsvorschlag einer Kapitalgesellschaft sind in der Strukturbilanz vom Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn (Eigenkapital) abzuziehen und als kurzfristiges Fremdkapital zu erfassen, weil dieser Kapitalanteil dem Unternehmen absehbar nicht mehr zur Verfügung steht. Verluste oder nicht für Ausschüttungen geplante Gewinne sind negativer oder positiver Bestandteil des Eigenkapitals.
4. Bewertungskorrekturen
Sind bei der Erstellung der Ausgangsbilanz außergewöhnliche Bewertungen vorgenommen worden, sind diese für bilanzanalytische Zwecke zu korrigieren. Die Normalisierung der Bewertungsansätze ist für die Vergleichbarkeit der Daten erforderlich. Hier können sich allerdings unterschiedliche Korrekturen dadurch ergeben, dass bei einer internen Analyse detailliertere Daten vorliegen als bei einer externen Analyse, vgl. Tz. 3.2 Bilanzanalyse - Grundsätze.
Bewertungskorrekturbedarf ergibt sich insbesondere bei
-
außerplanmäßigen Abschreibungen
-
stillen Reserven im Anteilsbesitz
-
stillen Reserven aufgrund der durch die Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil verursachten Abschreibungen von Vermögensgegenständen
5. Gliederungskorrekturen
Die Gliederungskorrekturen ergeben sich einerseits aus den Verrechnungen der Ansatzkorrekturen. Darüber hinaus sind jedoch weitere Gliederungskorrekturen im Bereich des Umlaufvermögens und des Fremdkapitals erforderlich.
Das Umlaufvermögen ist nach drei Liquiditätsstufen zu gliedern.
Posten lt. § 266 HGB |
Bezeichnung |
Bestandteil der |
Aktiva B. I |
Vorräte |
Liquiditätsstufe III |
Aktiva B. II |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
Liquiditätsstufe II |
Aktiva B. III |
Wertpapiere |
Liquiditätsstufe I |
Aktiva B. IV |
Flüssige Mittel |
Liquiditätsstufe I |
Daraus ergibt sich folgende Gliederung des Umlaufvermögens in der Strukturbilanz:
|
Posten-Bezeichnung |
|
|
Kassenbestand |
|
+ |
Bundesbankguthaben |
|
+ |
Guthaben bei Kreditinstituten |
|
+ |
Schecks |
|
|
____________________________________________ |
|
|
Flüssige Mittel |
Flüssige Mittel |
|
|
|
|
Anteile an verbundenen Unternehmen |
|
+ |
sonstige Wertpapiere |
|
|
____________________________________________ |
|
|
Wertpapiere |
+ Wertpapiere |
|
|
______________________ |
|
Liquiditätsstufe I: |
Geldwerte |
|
|
|
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
+ |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
|
+ |
Forderungen gegen Unternehmen,
|
|
+ |
sonstige Vermögensgegenstände (ohne eingeforderte Einlagen) |
|
|
____________________________________________ |
|
|
Forderungen |
+ Forderungen |
|
aktive Rechnungsabgrenzungen |
+ ARAP |
|
|
______________________ |
|
Liquiditätsstufe II: |
Finanzumlaufvermögen |
|
|
|
|
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
|
+ |
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
|
+ |
fertige Erzeugnisse und Waren |
|
+ |
geleistete Anzahlungen |
|
|
____________________________________________ |
|
|
Vorräte |
+ Vorräte |
|
|
_________________________ |
|
|
|
|
Liquiditätsstufe III: |
Umlaufvermögen |
Das Fremdkapital ist in die Kategorien
-
kurzfristig
-
mittelfristig
-
langfristig
zu strukturieren.
Soweit steuerfrei Rücklagen gebildet wurden (z.B. nach
§ 6 b EStG, für Ersatzbeschaffung oder § 7 g EStG) sind die
voraussichtlich zu zahlenden Ertragssteuern, die sich im Falle der
Auflösung dieser Rücklagen durch die entsprechenden Gewinnerhöhungen
ergäben, in der Strukturbilanz als "potentielle"
Steuerverbindlichkeiten (Rückstellungen) und damit als
(mittelfristiges) Fremdkapital auszuweisen. Aus Vereinfachungsgründen
kann hierbei ein Steuersatz von 50 % unterstellt werden.
Pensions-Rückstellungen
(§ 6 a EStG) sind als langfristige Verbindlichkeiten zu erfassen. Verbindlichkeiten sind nach ihrer Restlaufzeit zu
gliedern (bis 1 Jahr, 1-5 Jahre, mehr als 5 Jahre).
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Strukturbilanz als kurzfristiges Fremdkapital anzusehen.
Danach ergibt sich folgende Fremdkapitalstruktur:
kurzfristiges Fremdkapital:
-
vorgesehene Ausschüttungen
-
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
-
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit < 1 Jahr
-
passive Rechnungsabgrenzungen
mittelfristiges Fremdkapital:
-
Fremdkapitalanteile steuerfreier Rücklagen
-
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 1 Jahr und < 5 Jahre
langfristiges Fremdkapital:
-
Pensions-Rückstellungen
-
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahre
6. Ergebnis einer Strukturbilanz
Die grobe Musterstruktur einer neu gebildeten Strukturbilanz ergibt folgendes Bild:
Aktiva
-
Anlagevermögen
-
Umlaufvermögen
-
Vorräte
-
Finanzumlaufvermögen
-
Passiva
-
Eigenkapital
-
Fremdkapital
-
langfristiges Fremdkapital
-
mittelfristiges Fremdkapital
-
kurzfristiges Fremdkapital
-
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Rechtsgrundlagen zum Thema: Bilanz
EStGEStG § 3
EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)
EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
EStG § 5a Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
EStG § 5b Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
EStG § 6 Bewertung
EStG § 6a Pensionsrückstellung
EStG § 15a Verluste bei beschränkter Haftung
EStG § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer
EStG § 51 Ermächtigungen
EStG § 52 Anwendungsvorschriften
EStR
EStR R 4.1 Betriebsvermögensvergleich
EStR R 4.2 Betriebsvermögen
EStR R 4.3 Einlagen und Entnahmen
EStR R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
EStR R 4.6 Wechsel der Gewinnermittlungsart
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4c. Zuwendungen an Pensionskassen
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 5.2 Ordnungsmäßige Buchführung
EStR R 5.3 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens
EStR R 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens
EStR R 5.6 Rechnungsabgrenzungen
EStR R 5.7 Rückstellungen
EStR R 6.1 Anlagevermögen und Umlaufvermögen
EStR R 6.3 Herstellungskosten
EStR R 6.5 Zuschüsse für Anlagegüter
EStR R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung
EStR R 6.7 Teilwert
EStR R 6.8 Bewertung des Vorratsvermögens
EStR R 6.9 Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen
EStR R 6.11 Bewertung von Rückstellungen
EStR R 6.15 Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 6b.1 Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter i. S. d. § 6b EStG
EStR R 6b.2 Übertragung aufgedeckter stiller Reserven und Rücklagenbildung nach § 6b EStG
EStR R 7.3 Bemessungsgrundlage für die AfA
EStR R 13.5 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft
EStR R 14. Wechsel im Besitz von Betrieben, Teilbetrieben und Betriebsteilen
EStR R 15a. Verluste bei beschränkter Haftung
EStR R 36. Anrechnung von Steuervorauszahlungen und von Steuerabzugsbeträgen
EStR Anlage Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
EStDV 10 53 60
GewStG
GewStG § 9 Kürzungen
KStG 8c 13 14 20 21 27 34 37 38
UStG
UStG § 15a Berichtigung des Vorsteuerabzugs
AO
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
UStAE
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.7. Lieferung von Gas, Elektrizität oder Wärme/Kälte
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG
UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStAE 13b.3a. Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.7. Lieferung von Gas, Elektrizität oder Wärme/Kälte
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG
UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStAE 13b.3a. Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
GewStR
GewStR R 7.1 Gewerbeertrag
GewStR R 8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen
GewStR R 9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz
UStR
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStR 39. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Nr. 1 bis 11 UStG
UStR 42n. Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität
UStR 168. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStR 214. Anwendungsgrundsätze
UStR 217c. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
KStR 6 7.1 8.7 11 13.1 13.2 13.3 13.4 14.5 14.7 14.8 22 31.1
AEAO
AEAO Zu § 55 Selbstlosigkeit:
AEAO Zu § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung:
AEAO Zu § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
AEAO Zu § 350 Beschwer:
HGB
§ 8b HGB Unternehmensregister
§ 9 HGB Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister
§ 118 HGB Überwachungsrecht der Gesellschafter
§ 120 HGB Ermittlung des Jahresgewinns oder -verlusts; Gutschrift
§ 154 HGB Verpflichtung zur Aufstellung einer Liquidationsbilanz
§ 155 HGB Verteilung des Liquidationsvermögens
§ 166 HGB Kontrollrechte des Kommanditisten
§ 172 HGB Umfang der Haftung des Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern
§ 233 HGB Einsichts- und Kontrollrechte des stillen Gesellschafters
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung
§ 243 HGB Aufstellungsgrundsatz
§ 244 HGB Sprache; Währungseinheit
§ 245 HGB Unterzeichnung
§ 246 HGB Vollständigkeit; Verrechnungsverbot
§ 247 HGB Inhalt der Bilanz
§ 248 HGB Bilanzierungsverbote und -wahlrechte
§ 249 HGB Rückstellungen
§ 250 HGB Rechnungsabgrenzungsposten
§ 251 HGB Haftungsverhältnisse
§ 252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze
§ 253 HGB Zugangs- und Folgebewertung
§ 254 HGB Bildung von Bewertungseinheiten
§ 255 HGB Bewertungsmaßstäbe
§ 256 HGB Bewertungsvereinfachungsverfahren
§ 256a HGB Währungsumrechnung
§ 257 HGB Aufbewahrung von Unterlagen; Aufbewahrungsfristen
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung; Befreiung
§ 264c HGB Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a
§ 265 HGB Allgemeine Grundsätze für die Gliederung
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
§ 267 HGB Umschreibung der Größenklassen
§ 267a HGB Kleinstkapitalgesellschaften
§ 268 HGB Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz; Bilanzvermerke
§ 270 HGB Bildung bestimmter Posten
§ 271 HGB Beteiligungen, Verbundene Unternehmen
§ 272 HGB Eigenkapital
§ 274 HGB Latente Steuern
§ 274a HGB Größenabhängige Erleichterungen
§ 284 HGB Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 289 HGB Inhalt des Lageberichts
§ 291 HGB Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen
§ 293 HGB Größenabhängige Befreiungen
§ 297 HGB Inhalt
§ 299 HGB Stichtag für die Aufstellung
§ 300 HGB Konsolidierungsgrundsätze, Vollständigkeitsgebot
§ 301 HGB Kapitalkonsolidierung
§ 304 HGB Behandlung der Zwischenergebnisse
§ 306 HGB Latente Steuern
§ 307 HGB Anteile anderer Gesellschafter
§ 308a HGB Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen
§ 311 HGB Definition, Befreiung
§ 312 HGB Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrags
§ 313 HGB Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz
§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 315 HGB Inhalt des Konzernlageberichts
§ 315a HGB
§ 321 HGB Prüfungsbericht
§ 325a HGB Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
§ 326 HGB Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung
§ 327 HGB Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung
§ 328 HGB Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung
§ 331 HGB Unrichtige Darstellung
§ 334 HGB Bußgeldvorschriften
§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld
§ 336 HGB Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
§ 337 HGB Vorschriften zur Bilanz
§ 338 HGB Vorschriften zum Anhang
§ 340b HGB Pensionsgeschäfte
§ 340c HGB Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung und zum Anhang
§ 340d HGB Fristengliederung
§ 340e HGB Bewertung von Vermögensgegenständen
§ 340g HGB Sonderposten für allgemeine Bankrisiken
§ 341c HGB Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen
§ 341e HGB Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze
§ 341h HGB Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen
ErbStR 12.3 13a.8
BpO 26
BewG 97 103 137 202
EStH 4.2.1 4.2.3 4.2.7 4.2.12 4.2.15 4.3.1 4.4 4.5.1 4.5.6 4.6 4.9 4b 4d.1 5.1 5.2 5.3 5.5 5.6 5.7.1 5.7.3 5.7.4 5.7.5 5.7.6 5.7.12 5.7.13 5a 6.1 6.2 6.3 6.7 6.8 6.11 6.12 6.13 6.15 6a.1 6a.7 6a.8 6a.17 6a.20 6a.23 6b.1 6b.2 7.4 13.3 13.5 15.7.4 15.8.3 16.1 16.2 16.8 16.10 18.3 20.2 23 24.2
StbVV
§ 36 StBVV Steuerliches Revisionswesen
§ 39 StBVV Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
GewStH 7.1.1 8.8 9.3 10a.3.3
KStH 7.1 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 13.3 14.5 14.8 22 31.2 37
ErbStH E.12.2 E.13b.15 B.97.1 B.97.3
AStG 17
StBerG
§ 8 StBerG Werbung
§ 21 StBerG Aufzeichnungspflicht
§ 33 StBerG Inhalt der Tätigkeit
§ 36 StBerG Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung