Bilanzkennzahlen + Bilanzanalyse
Berechnung von Bilanzkennzahlen + Jahresabschlussanalyse
Kennzahlen
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen stellen insbesondere in ihrer zeitlichen Entwicklung ein wichtiges Instrument dar, um schnell und zuverlässig ein Bild über ein Unternehmen, seine Entwicklung und seinen eingeschlagenen Kurs zu gewinnen. Man unterscheidet in der Unternehmensplanung zwischen:
- Rentabilitätskennzahlen: Sie spiegeln die Verzinsung des eingesetzten Kapitals wider;
- Bilanzkennzahlen: Sie gewähren Aufschluss über die Zusammensetzung von Vermögen und Schulden;
- Liquiditätskennzahlen: Sie geben Auskunft über die Zahlungsfähigkeit und darüber, welche Mittel für Investitionen, Schuldentilgung und Gewinnausschüttung zur Verfügung stehen.
Bilanzkennzahlen berechnen
Bilanzkennzahlen sind entscheidend für die Bewertung der finanziellen Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Hier sind einige der wichtigsten Kennzahlen mit ihren entsprechenden Formeln:
1. Eigenkapitalquote
Formel: Eigenkapitalquote = (Eigenkapital / Gesamtvermögen) × 100
2. Verschuldungsgrad
Formel: Verschuldungsgrad = (Fremdkapital / Eigenkapital) × 100
3. Liquidität 1. Grades (Barliquidität)
Formel: Liquidität 1. Grades = (Liquide Mittel / Kurzfristige Verbindlichkeiten) × 100
4. Liquidität 2. Grades (Quick Ratio)
Formel: Liquidität 2. Grades = (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) / Kurzfristige Verbindlichkeiten × 100
5. Liquidität 3. Grades (Current Ratio)
Formel: Liquidität 3. Grades = (Umlaufvermögen / Kurzfristige Verbindlichkeiten) × 100
6. Anlagendeckungsgrad I
Formel: Anlagendeckungsgrad I = (Eigenkapital / Anlagevermögen) × 100
7. Anlagendeckungsgrad II
Formel: Anlagendeckungsgrad II = (Eigenkapital + Langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen × 100
8. Return on Equity (ROE)
Formel: ROE = (Jahresüberschuss / Eigenkapital) × 100
9. Return on Assets (ROA)
Formel: ROA = (Jahresüberschuss / Gesamtvermögen) × 100
10. Umsatzrentabilität
Formel: Umsatzrentabilität = (Jahresüberschuss / Umsatzerlöse) × 100
Diese Kennzahlen bieten einen umfassenden Überblick über verschiedene Aspekte der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens. Es ist jedoch wichtig, sie im Kontext zu betrachten und auch branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.
Tipp: Richtsätze für Betriebsprüfung
Kennzahlen (Indikatoren) dokumentieren die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Aufschluss über den aktuellen finanziellen Stand. Die Erfassung von Schlüsselzahlen gibt den Fachleuten eine Idee davon, ob sich ein finanzielles Engagement lohnt. Die Ermittlung von Kennzahlen kann als Frühwarnsystem zur Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens genutzt werden. Kennzahlen sind sowohl Ihre Argumentations- und Entscheidungsgrundlage.
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind unerlässlich für die Analyse und Steuerung von Unternehmen. Sie bieten einen tiefen Einblick in die finanzielle Gesundheit, Effizienz und Rentabilität eines Unternehmens. Im folgendem werden wichtige Schlüsselkennzahlen und ihre Berechnungsmethoden erläutern.
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Rentabilität
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Umsatzrentabilität (%)
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Eigenkapitalrentabilität (%)
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Gesamtkapitalrentabilität (%)
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Bilanzkennzahlen
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Anlagendeckung 1 (%)
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Anlagendeckung 2 (%)
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Eigenkapitalquote (%)
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Fremdkapitalquote (%)
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Working Capital
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Liquiditätskennzahlen
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Cash flow
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Cash flow / Umsatz (%)
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Cash flow / Gesamtkapital (%)
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Liquidität 1. Grades (%)
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Liquidität 2. Grades (%)
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Liquidität 3. Grades (%)
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Schuldentilgungsdauer (Jahre)
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Kennzahlen stellen Vergleichsmaßstäbe zur Erfolgskontrolle und Planungsvorbereitung dar und verfügen in der Wirtschaft über einen hohen Stellenwert. Sie drücken - im Gegensatz zu den vielfältigen Daten der Buchführung - in konzentrierter Form tatsächlich entscheidungsrelevante Zusammenhänge (z.B. Wirtschaftlichkeit, Produktivität) aus und sind damit wichtige Instrumente des Controlling. Damit sie aussagefähig sein können, sollten Vergleichszahlen aus dem Vorjahr oder Zahlen anderer Unternehmen herangezogen werden.
Da erst die vergleichende Analyse von Kennzahlenreihen im Rahmen eines Kennzahlensystems (bekannte Kennzahlensysteme: Du Pont, ZVEI, RL usw.) anzeigt, ob es eine positive oder negative Entwicklung zu verzeichnen gibt, besitzt eine isolierte Kennzahl nur einen geringen Aussagewert.
Kennzahlen müssen regelmäßig ermittelt werden. Bei einigen ist die jährliche Ermittlung ausreichend; in vielen Fällen ist es günstiger, pro Monat oder Vierteljahr zu berechnen, um zeitnah reagieren zu können. Daneben ist es wichtig, die Kennzahlen im Branchenvergleich zu sehen.
Top Bilanzkennzahlen
Gesamtleistung
Die Gesamtleistung eines Unternehmens setzt sich aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen zusammen. Sie gibt einen umfassenden Überblick über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Berechnung:
- Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderungen + Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtleistung
In der Regel finden während des Geschäftsjahres keine Buchungen von Bestandsveränderungen statt, sodass die Gesamtleistung meist den Umsatzerlösen entspricht.
Top Bilanzkennzahlen
Rohertrag
Der Rohertrag ist ein Maß für die Effizienz, mit der ein Unternehmen seine Ressourcen nutzt, um Umsatz zu generieren.
Berechnung:
- Gesamtleistung - Material- und Wareneinkauf - Bezogene Leistungen = Rohertrag
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Betrieblicher Rohertrag
Der betriebliche Rohertrag ergänzt den Rohertrag um sonstige betriebliche Erlöse.
Berechnung:
- Rohertrag + Sonstige betriebliche Erlöse = Betrieblicher Rohertrag
Sonstige betriebliche Erlöse umfassen alle Einnahmen, die nicht direkt aus dem Kerngeschäft stammen.
Betriebsergebnis
Das Betriebsergebnis zeigt, wie effektiv das Unternehmen seine operativen Aktivitäten verwaltet.
Berechnung:
- Betrieblicher Rohertrag - Gesamtkosten = Betriebsergebnis
Zinsaufwendungen/-erträge und andere nicht-betriebliche Posten sind hier nicht enthalten.
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Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern ist ein Indikator für die Profitabilität vor Abzug der Steuern.
Berechnung:
- Betriebsergebnis - Neutraler Aufwand + Neutraler Ertrag = Ergebnis vor Steuern
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Vorläufiges Ergebnis
Das vorläufige Ergebnis ist ein wichtiger Indikator für die kurzfristige finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Berechnung:
- Ergebnis vor Steuern - Steuern vom Einkommen und Ertrag = Vorläufiges Ergebnis
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten umfassen alle Kosten, die im Geschäftsbetrieb anfallen, außer Material- und Wareneinkauf.
Berechnung:
- Summe aller betrieblichen Kosten = Gesamtkosten
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Umsatzrentabilität
Die Umsatzrentabilität misst, wie effektiv das Unternehmen seine Ressourcen nutzt, um Gewinn zu erzielen.
Berechnungen:
- Vorläufiges Ergebnis / Gesamtleistung = Umsatzrentabilität I
- Betriebsergebnis / Gesamtleistung = Umsatzrentabilität II
- Ergebnis vor Steuern / Gesamtleistung = Umsatzrentabilität III
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Handelsspanne
Die Handelsspanne gibt Aufschluss über die Marge, die das Unternehmen bei seinen Verkäufen erzielt.
Berechnung:
- Rohertrag / Gesamtleistung = Handelsspanne
Betriebsbedingter Cashflow
Der betriebsbedingte Cashflow zeigt, wie viel Geld das Unternehmen durch seine betrieblichen Aktivitäten generiert.
Berechnung:
- Betriebsergebnis + Abschreibungen = Betriebsbedingter Cashflow
EBIT
Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) ist eine Kennzahl zur Bewertung der operativen Ertragskraft vor Zinsen und Steuern.
Berechnungen:
- Umsatzerlöse - Material- und Wareneinkauf - Bezogene Leistungen - Gesamtkosten = EBIT in €
- EBIT / Umsatzerlöse = EBIT in %
Liquiditätskennzahlen
Barliquidität
Die Barliquidität zeigt, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, seine kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken.
Liquidität 2. Grades
Die Liquidität 2. Grades erweitert die Barliquidität um weitere kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Debitoren/Kunden und Kreditoren/Lieferanten (Top 10)
Diese Kennzahlen zeigen die wichtigsten Kunden und Lieferanten des Unternehmens, was für das Management von Kundenbeziehungen und Lieferketten wichtig ist.
Insgesamt bieten diese betriebswirtschaftlichen Kennzahlen eine umfassende Sicht auf die finanzielle Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Sie sind entscheidend für strategische Entscheidungen und das tägliche Management.
Top Bilanzkennzahlen
Formeln Bilanzkennzahlen
Anlagenintensität =Anlagevermögen * 100
Gesamtvermögen
Umlaufintensität =
Umlaufvermögen * 100
Gesamtvermögen
Vorratsquote =
Vorräte * 100
Gesamtvermögen
Forderungen =
Forderungen * 100
Gesamtvermögen
Eigenkapitalquote =
Eigenkapital * 100
Gesamtkapital
Fremdkapitalquote =
Fremdkapital * 100
Gesamtkapital
Verschuldungsgrad =
Fremdkapital * 100
Eigenkapital
Grad der Selbstfinanzierung =
Gewinnrücklagen * 100
Eigenkapital
Anlagendeckung I =
Eigenkapital * 100
Anlagevermögen
Anlagendeckung II =
(Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) * 100
Anlagevermögen
Liquidität 1. Grades =
(Bank + Kasse) * 100
kurzfristiges Fremdkapital
Liquidität 2. Grades =
(Bank + Kasse + Forderungen) * 100
kurzfristiges Fremdkapital
Liquidität 3. Grades =
Umlaufvermögen * 100
kurzfristiges Fremdkapital
Top Bilanzkennzahlen
Bilanzanalyse – Kennzahlenanalyse
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1. Allgemeines
Eine Bilanz allein sagt oft noch wenig aus – erst durch die Bilanzanalyse und die Auswertung von Kennzahlen wird sichtbar, wie es um die wirtschaftliche Stabilität und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens steht.
Für eine aussagekräftige Kennzahlenanalyse werden die Daten des Jahresabschlusses nicht einfach „roh“ verwendet, sondern zunächst verdichtet, bereinigt und systematisch aufbereitet. Dazu gehört insbesondere:
- die Korrektur einzelner Bilanzansätze,
- die Anpassung von Bewertungen und
- eine übersichtliche Gliederung nach Strukturgesichtspunkten.
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2. Ziel der Aufbereitung
Ziel der Aufbereitung der Daten aus der Handelsbilanz (Ausgangsbilanz) ist die Erstellung einer neu geordneten und bereinigten Bilanz, der sogenannten Strukturbilanz. Diese Strukturbilanz bildet die Grundlage für eine aussagekräftige Kennzahlenanalyse.
Um dahin zu kommen, werden insbesondere folgende Anpassungen vorgenommen:
- Anpassung der Ansätze einzelner Bilanzposten,
- Anpassung der Wertansätze (Bewertung) einzelner Bilanzposten,
- Überarbeitung der Gliederung von Aktiva und Passiva.
Durch diese Schritte wird die Bilanz „vergleichbar gemacht“ und so aufbereitet, dass sich Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad oder Liquiditätsgrade verlässlich berechnen und interpretieren lassen.
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3. Ansatzkorrekturen
Im Rahmen der Ansatzkorrekturen werden einzelne Bilanzposten, die handelsrechtlich zulässig sind, für Analysezwecke anders behandelt, z.B. mit Kapitalkonten verrechnet. Dadurch entstehen in der Strukturbilanz zusammengefasste Posten, die die Bilanzsumme verkürzen (Bilanzverkürzung) und eine klarere Gliederung ermöglichen.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, die nach § 272 Abs. 1 HGB in der Ausgangsbilanz auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen gesondert auszuweisen sind, werden in der Strukturbilanz vom Eigenkapital / gezeichneten Kapital bzw. vom Kommanditkapital (bei einer KG) abgezogen. Die eingeforderte ausstehende Einlage, die als Forderung (sonstiger Vermögensgegenstand im Umlaufvermögen) aktiviert wird, erscheint in der Strukturbilanz nicht mehr gesondert. Ergebnis: Die Bilanzsumme der Strukturbilanz wird um die Summe der eingeforderten und nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen gekürzt.
Eine nach § 272 Abs. 4 HGB zulässige Rücklage für eigene Anteile wird in der Strukturbilanz mit dem aktivierten Posten für eigene Anteile verrechnet.
Nach § 269 HGB dürfen Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs, soweit sie nicht anderweitig bilanzierungsfähig sind, als Bilanzierungshilfen aktiviert werden. In der Strukturbilanz werden diese mit dem Eigenkapital verrechnet, weil durch die Aktivierung ein Verlustausweis verhindert wird.
Der über den Ausgabebetrag hinausgehende Teil des Rückzahlungsbetrags einer Verbindlichkeit (Disagio) ist nach § 250 Abs. 3 HGB aktivierbar. In der Strukturbilanz wird dieser „Zinsvorschuss“ mit dem Eigenkapital verrechnet, weil die Aktivierung eine sofortige Aufwandserfassung vermeidet.
Die nach § 266 HGB passivierbaren erhaltenen Anzahlungen stehen im Regelfall mit aktivierungspflichtigen Vorräten (teilfertige oder fertige Erzeugnisse) in Zusammenhang und werden in der Strukturbilanz mit diesen Vorräten verrechnet. Wurde bereits in der Handelsbilanz das Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 HGB genutzt und die Anzahlungen von den Vorräten abgesetzt, wird diese Darstellung in die Strukturbilanz übernommen.
Nach § 42 Abs. 2 HGB ist das Recht einer GmbH zur Einziehung von Nachschüssen zu aktivieren, soweit die Einziehung beschlossen ist und den Gesellschaftern kein Befreiungsrecht zusteht. In der Ausgangsbilanz wird der nachzuschießende Betrag auf der Aktivseite unter den Forderungen als „Eingeforderte Nachschüsse“ ausgewiesen, auf der Passivseite in der Kapitalrücklage. In der Strukturbilanz werden beide Positionen miteinander verrechnet.
Ausschüttungen aus dem Ergebnisverwendungsvorschlag einer Kapitalgesellschaft werden in der Strukturbilanz nicht mehr als Eigenkapital behandelt, sondern vom Jahresüberschuss / Bilanzgewinn abgezogen und als kurzfristiges Fremdkapital ausgewiesen – denn wirtschaftlich steht dieses Kapital dem Unternehmen bald nicht mehr zur Verfügung. Nicht ausgeschüttete Gewinne bzw. Verluste bleiben Bestandteil des Eigenkapitals.
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4. Bewertungskorrekturen
Bei der Bewertung einzelner Bilanzposten können im Jahresabschluss (Handelsbilanz) Besonderheiten vorliegen, die eine aussagekräftige Kennzahlenanalyse erschweren. Für Analysezwecke werden diese Bewertungen daher „normalisiert“.
Solche Anpassungen sind notwendig, um:
- die Vergleichbarkeit über mehrere Jahre herzustellen und
- Unternehmen untereinander besser vergleichen zu können.
Die Korrekturen können je nach Informationsstand unterschiedlich ausfallen – intern (mit Detaildaten) oft umfangreicher als bei einer rein externen Analyse.
Typische Fälle mit Korrekturbedarf sind u.a.:
- außerplanmäßige Abschreibungen,
- stille Reserven im Anteilsbesitz,
- stille Reserven aus Abschreibungen aufgrund von Sonderposten mit Rücklageanteil.
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5. Gliederungskorrekturen
Gliederungskorrekturen ergeben sich zum einen automatisch aus den vorgenannten Ansatzkorrekturen, zum anderen sind zusätzliche Anpassungen insbesondere im Bereich des Umlaufvermögens und des Fremdkapitals sinnvoll.
Das Umlaufvermögen wird für Analysezwecke nach drei Liquiditätsstufen strukturiert:
| Posten lt. § 266 HGB | Bezeichnung | Bestandteil der |
| Aktiva B. I | Vorräte | Liquiditätsstufe III |
| Aktiva B. II | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | Liquiditätsstufe II |
| Aktiva B. III | Wertpapiere | Liquiditätsstufe I |
| Aktiva B. IV | Flüssige Mittel | Liquiditätsstufe I |
Daraus ergibt sich in der Strukturbilanz folgende typische Gliederung des Umlaufvermögens:
| Posten-Bezeichnung | ||
| Kassenbestand | ||
| + | Bundesbankguthaben | |
| + | Guthaben bei Kreditinstituten | |
| + | Schecks | |
| ____________________________________________ | ||
| Flüssige Mittel | Flüssige Mittel | |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | ||
| + | sonstige Wertpapiere | |
| ____________________________________________ | ||
| Wertpapiere | + Wertpapiere | |
| ______________________ | ||
| Liquiditätsstufe I: | Geldwerte | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| + | Forderungen gegen verbundene Unternehmen | |
| + | Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
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| + | sonstige Vermögensgegenstände (ohne eingeforderte Einlagen) |
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| ____________________________________________ | ||
| Forderungen | + Forderungen | |
| aktive Rechnungsabgrenzungen | + ARAP | |
| ______________________ | ||
| Liquiditätsstufe II: | Finanzumlaufvermögen | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | ||
| + | unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | |
| + | fertige Erzeugnisse und Waren | |
| + | geleistete Anzahlungen | |
| ____________________________________________ | ||
| Vorräte | + Vorräte | |
| _________________________ | ||
| Liquiditätsstufe III: | Umlaufvermögen |
Auch das Fremdkapital wird für Analysezwecke in drei Kategorien strukturiert:
- kurzfristig,
- mittelfristig,
- langfristig.
Soweit steuerfreie Rücklagen (z.B. nach § 6b EStG oder § 7g EStG) bestehen, werden die voraussichtlich hierauf entfallenden Ertragsteuern im Auflösungsfall in der Strukturbilanz als „potentielle“ Steuerverbindlichkeiten (Rückstellungen) und damit als mittelfristiges Fremdkapital erfasst. Aus Vereinfachungsgründen kann hierbei ein Steuersatz von z.B. 50 % unterstellt werden.
Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG) werden als langfristige Verbindlichkeiten behandelt. Verbindlichkeiten sind nach ihrer Restlaufzeit (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, mehr als 5 Jahre) zu gliedern. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Strukturbilanz als kurzfristiges Fremdkapital eingeordnet.
Die Fremdkapitalstruktur lässt sich zusammenfassen als:
kurzfristiges Fremdkapital:
- vorgesehene Ausschüttungen,
- Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen,
- Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit < 1 Jahr,
- passive Rechnungsabgrenzungsposten.
mittelfristiges Fremdkapital:
- Fremdkapitalanteile steuerfreier Rücklagen,
- Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 1 Jahr und < 5 Jahre.
langfristiges Fremdkapital:
- Pensionsrückstellungen,
- Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahre.
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6. Ergebnis einer Strukturbilanz
Nach allen Anpassungen ergibt sich eine übersichtliche Strukturbilanz, die sich – im Gegensatz zur „rohen“ Handelsbilanz – besonders gut für Kennzahlenanalysen eignet. Vereinfacht sieht die Struktur wie folgt aus:
Aktiva
- Anlagevermögen
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Umlaufvermögen
- Vorräte
- Finanzumlaufvermögen
Passiva
- Eigenkapital
-
Fremdkapital
- langfristiges Fremdkapital
- mittelfristiges Fremdkapital
- kurzfristiges Fremdkapital
Auf dieser Basis lassen sich Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Liquiditätsgrade oder Deckungsbeiträge deutlich besser interpretieren und miteinander vergleichen – ein wichtiges Instrument für Banken, Investoren und natürlich auch für Ihre eigene Unternehmenssteuerung.
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Noch mehr hilfreiche Steuerrechner
Rechtsgrundlagen zum Thema: Bilanz
EStGEStG § 3
EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)
EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
EStG § 5a Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
EStG § 5b Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
EStG § 6 Bewertung
EStG § 6a Pensionsrückstellung
EStG § 15a Verluste bei beschränkter Haftung
EStG § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer
EStG § 51 Ermächtigungen
EStG § 52 Anwendungsvorschriften
EStR
EStR R 4.1 Betriebsvermögensvergleich
EStR R 4.2 Betriebsvermögen
EStR R 4.3 Einlagen und Entnahmen
EStR R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
EStR R 4.6 Wechsel der Gewinnermittlungsart
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4c. Zuwendungen an Pensionskassen
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 5.2 Ordnungsmäßige Buchführung
EStR R 5.3 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens
EStR R 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens
EStR R 5.6 Rechnungsabgrenzungen
EStR R 5.7 Rückstellungen
EStR R 6.1 Anlagevermögen und Umlaufvermögen
EStR R 6.3 Herstellungskosten
EStR R 6.5 Zuschüsse für Anlagegüter
EStR R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung
EStR R 6.7 Teilwert
EStR R 6.8 Bewertung des Vorratsvermögens
EStR R 6.9 Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen
EStR R 6.11 Bewertung von Rückstellungen
EStR R 6.15 Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 6b.1 Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter i. S. d. § 6b EStG
EStR R 6b.2 Übertragung aufgedeckter stiller Reserven und Rücklagenbildung nach § 6b EStG
EStR R 7.3 Bemessungsgrundlage für die AfA
EStR R 13.5 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft
EStR R 14. Wechsel im Besitz von Betrieben, Teilbetrieben und Betriebsteilen
EStR R 15a. Verluste bei beschränkter Haftung
EStR R 36. Anrechnung von Steuervorauszahlungen und von Steuerabzugsbeträgen
EStR Anlage Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
EStDV 10 53 60
GewStG
GewStG § 9 Kürzungen
KStG 8c 13 14 20 21 27 34 37 38
UStG
UStG § 15a Berichtigung des Vorsteuerabzugs
AO
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
UStAE
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.7. Lieferung von Gas, Elektrizität oder Wärme/Kälte
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG
UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStAE 13b.3a. Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.7. Lieferung von Gas, Elektrizität oder Wärme/Kälte
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG
UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStAE 13b.3a. Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
GewStR
GewStR R 7.1 Gewerbeertrag
GewStR R 8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen
GewStR R 9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz
UStR
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStR 39. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Nr. 1 bis 11 UStG
UStR 42n. Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität
UStR 168. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStR 214. Anwendungsgrundsätze
UStR 217c. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
KStR 6 7.1 8.7 11 13.1 13.2 13.3 13.4 14.5 14.7 14.8 22 31.1
AEAO
AEAO Zu § 55 Selbstlosigkeit:
AEAO Zu § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung:
AEAO Zu § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
AEAO Zu § 350 Beschwer:
HGB
§ 8b HGB Unternehmensregister
§ 9 HGB Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister
§ 118 HGB Überwachungsrecht der Gesellschafter
§ 120 HGB Ermittlung des Jahresgewinns oder -verlusts; Gutschrift
§ 154 HGB Verpflichtung zur Aufstellung einer Liquidationsbilanz
§ 155 HGB Verteilung des Liquidationsvermögens
§ 166 HGB Kontrollrechte des Kommanditisten
§ 172 HGB Umfang der Haftung des Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern
§ 233 HGB Einsichts- und Kontrollrechte des stillen Gesellschafters
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung
§ 243 HGB Aufstellungsgrundsatz
§ 244 HGB Sprache; Währungseinheit
§ 245 HGB Unterzeichnung
§ 246 HGB Vollständigkeit; Verrechnungsverbot
§ 247 HGB Inhalt der Bilanz
§ 248 HGB Bilanzierungsverbote und -wahlrechte
§ 249 HGB Rückstellungen
§ 250 HGB Rechnungsabgrenzungsposten
§ 251 HGB Haftungsverhältnisse
§ 252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze
§ 253 HGB Zugangs- und Folgebewertung
§ 254 HGB Bildung von Bewertungseinheiten
§ 255 HGB Bewertungsmaßstäbe
§ 256 HGB Bewertungsvereinfachungsverfahren
§ 256a HGB Währungsumrechnung
§ 257 HGB Aufbewahrung von Unterlagen; Aufbewahrungsfristen
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung; Befreiung
§ 264c HGB Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a
§ 265 HGB Allgemeine Grundsätze für die Gliederung
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
§ 267 HGB Umschreibung der Größenklassen
§ 267a HGB Kleinstkapitalgesellschaften
§ 268 HGB Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz; Bilanzvermerke
§ 270 HGB Bildung bestimmter Posten
§ 271 HGB Beteiligungen, Verbundene Unternehmen
§ 272 HGB Eigenkapital
§ 274 HGB Latente Steuern
§ 274a HGB Größenabhängige Erleichterungen
§ 284 HGB Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 289 HGB Inhalt des Lageberichts
§ 291 HGB Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen
§ 293 HGB Größenabhängige Befreiungen
§ 297 HGB Inhalt
§ 299 HGB Stichtag für die Aufstellung
§ 300 HGB Konsolidierungsgrundsätze, Vollständigkeitsgebot
§ 301 HGB Kapitalkonsolidierung
§ 304 HGB Behandlung der Zwischenergebnisse
§ 306 HGB Latente Steuern
§ 307 HGB Anteile anderer Gesellschafter
§ 308a HGB Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen
§ 311 HGB Definition, Befreiung
§ 312 HGB Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrags
§ 313 HGB Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz
§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 315 HGB Inhalt des Konzernlageberichts
§ 315a HGB
§ 321 HGB Prüfungsbericht
§ 325a HGB Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
§ 326 HGB Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung
§ 327 HGB Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung
§ 328 HGB Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung
§ 331 HGB Unrichtige Darstellung
§ 334 HGB Bußgeldvorschriften
§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld
§ 336 HGB Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
§ 337 HGB Vorschriften zur Bilanz
§ 338 HGB Vorschriften zum Anhang
§ 340b HGB Pensionsgeschäfte
§ 340c HGB Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung und zum Anhang
§ 340d HGB Fristengliederung
§ 340e HGB Bewertung von Vermögensgegenständen
§ 340g HGB Sonderposten für allgemeine Bankrisiken
§ 341c HGB Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen
§ 341e HGB Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze
§ 341h HGB Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen
ErbStR 12.3 13a.8
BpO 26
BewG 97 103 137 202
EStH 4.2.1 4.2.3 4.2.7 4.2.12 4.2.15 4.3.1 4.4 4.5.1 4.5.6 4.6 4.9 4b 4d.1 5.1 5.2 5.3 5.5 5.6 5.7.1 5.7.3 5.7.4 5.7.5 5.7.6 5.7.12 5.7.13 5a 6.1 6.2 6.3 6.7 6.8 6.11 6.12 6.13 6.15 6a.1 6a.7 6a.8 6a.17 6a.20 6a.23 6b.1 6b.2 7.4 13.3 13.5 15.7.4 15.8.3 16.1 16.2 16.8 16.10 18.3 20.2 23 24.2
StbVV
§ 36 StBVV Steuerliches Revisionswesen
§ 39 StBVV Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
GewStH 7.1.1 8.8 9.3 10a.3.3
KStH 7.1 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 13.3 14.5 14.8 22 31.2 37
ErbStH E.12.2 E.13b.15 B.97.1 B.97.3
AStG 17
StBerG
§ 8 StBerG Werbung
§ 21 StBerG Aufzeichnungspflicht
§ 33 StBerG Inhalt der Tätigkeit
§ 36 StBerG Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
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