Steuertipps 2026: Steuern sparen mit aktuellen Tipps vom Steuerberater

Aktuelle Steuertipps 2026 für Arbeitnehmer, Selbständige, Unternehmer, Arbeitgeber, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer und Rentner.

Wer seine Steuererklärung gut vorbereitet, kann oft spürbar Steuern sparen. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Steuertipps 2026: von Werbungskosten, Homeoffice, Pendlerpauschale und Kinderbetreuungskosten über Investitionen, Kleinunternehmerregelung und Firmenwagen bis zu Rentenbesteuerung, Kapitalerträgen und Immobilien.

Steuertipps Infografik

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro für Ledige, 24.696 Euro bei Zusammenveranlagung.
  • Kindergeld 2026: 259 Euro monatlich je Kind.
  • Entfernungspauschale 2026: dauerhaft 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer.
  • Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich; der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 Euro.
  • Kinderbetreuungskosten: seit 2025 sind 80 % der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind, als Sonderausgaben abziehbar.
  • Kleinunternehmerregelung: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro und laufendes Jahr höchstens 100.000 Euro.
  • Ehrenamt 2026: Übungsleiterpauschale 3.300 Euro, Ehrenamtspauschale 960 Euro.
  • Unternehmen: Für Investitionen nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 ist degressive AfA bis 30 % möglich.

Steuertipps vom Steuerberater: Welche Ausgaben kann ich absetzen?

Steuertipps 2026 vom Steuerberater

Viele Steuerpflichtige zahlen mehr Steuern als nötig, weil Belege fehlen, Pauschalen nicht genutzt werden oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten erst nach Ablauf wichtiger Fristen auffallen. Besonders häufig übersehen werden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und steuerfreie Arbeitgeberleistungen.

Die wichtigsten Hebel sind:

  • Werbungskosten: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung.
  • Sonderausgaben: Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhalt und behinderungsbedingte Aufwendungen.
  • Steuerermäßigungen: haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, energetische Sanierung.
  • Unternehmerische Gestaltung: Investitionen, Abschreibungen, Kleinunternehmerregelung, Rechtsform, Vorauszahlungen.

Praxis-Tipp: Sammeln Sie Belege nicht erst kurz vor Abgabe der Steuererklärung. Legen Sie digitale Ordner für Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerker, Gesundheit, Kinder und Kapitalanlagen an. So vermeiden Sie, dass absetzbare Ausgaben verloren gehen.

Top Steuertipps

Steuertipps zum Jahreswechsel 2026

Zum Jahresende lassen sich Steuern oft noch aktiv steuern. Entscheidend ist, welche Ausgaben noch im laufenden Jahr wirken sollen und welche besser in das Folgejahr verschoben werden. Unternehmer sollten zusätzlich Investitionen, Forderungen, Abschreibungen und Umsatzgrenzen prüfen.

1. Freiwillige Steuererklärung rechtzeitig abgeben

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann eine freiwillige Einkommensteuererklärung regelmäßig bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist einreichen. Für ältere Jahre sollte rechtzeitig geprüft werden, wann die Frist endet.

2. Verlustbescheinigung für Kapitalanlagen bis 15. Dezember beantragen

Wer Kapitalverluste bei einer Bank mit Kapitalerträgen bei einer anderen Bank verrechnen möchte, benötigt eine Verlustbescheinigung. Diese muss grundsätzlich bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragt werden.

3. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen planen

  • Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung jährlich.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung jährlich.
  • Minijob im Privathaushalt: 20 % der Kosten, maximal 510 Euro Steuerermäßigung jährlich.

Wichtig sind Rechnung und unbare Zahlung. Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.

4. Spenden und Mitgliedsbeiträge bündeln

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar sein. Bei Parteispenden gelten besondere Steuerermäßigungen. Prüfen Sie vor Jahresende, ob Spenden sinnvoll gebündelt werden können.

5. Kinderbetreuungskosten nutzen

Seit 2025 können 80 % der Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.800 Euro je Kind, als Sonderausgaben abgezogen werden. Voraussetzung sind Rechnung, unbare Zahlung und begünstigte Betreuungskosten.

6. Entfernungspauschale 2026 berücksichtigen

Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer. Das entlastet insbesondere Arbeitnehmer mit täglichem Arbeitsweg und Personen mit doppelter Haushaltsführung.

7. Unterhaltsleistungen und Krankheitskosten bündeln

Unterhaltszahlungen und außergewöhnliche Belastungen wirken sich nur aus, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Krankheitskosten kann es sinnvoll sein, planbare Ausgaben in einem Jahr zu bündeln, um die zumutbare Belastung zu überschreiten.

8. Unternehmer: Offene Forderungen vor Verjährung sichern

Prüfen Sie zum Jahresende offene Forderungen. Droht Verjährung, kann ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine andere verjährungshemmende Maßnahme erforderlich sein.

9. Investitionen und Abschreibungen planen

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden, ist eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % möglich. Für betriebliche Elektrofahrzeuge gelten zusätzliche Sonderregeln.

10. Kleinunternehmergrenzen überwachen

Unternehmer sollten rechtzeitig prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung weiterhin anwendbar ist. Maßgeblich sind seit 2025 grundsätzlich 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr.

Top Steuertipps

Steuertipps für Arbeitnehmer 2026

Arbeitnehmer können ihre Steuerlast vor allem über Werbungskosten, Sonderausgaben und Steuerermäßigungen senken. Viele Abzüge wirken sich erst aus, wenn sie über den Pauschbeträgen liegen.

  1. Fahrtkosten absetzen:

    Für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte gilt 2026 die Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer.

  2. Homeoffice-Pauschale nutzen:

    Für Arbeitstage im Homeoffice kann die Tagespauschale berücksichtigt werden. Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur unter engeren Voraussetzungen zusätzlich relevant.

  3. Arbeitsmittel erfassen:

    Computer, Schreibtisch, Bürostuhl, Fachliteratur, Software und beruflich genutztes Zubehör können Werbungskosten sein.

  4. Fortbildungskosten abziehen:

    Kursgebühren, Fahrtkosten, Übernachtung, Prüfungsgebühren und Fachliteratur können abziehbar sein, wenn der berufliche Zusammenhang stimmt.

  5. Doppelte Haushaltsführung prüfen:

    Miete am Beschäftigungsort, Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand können steuerlich relevant sein.

  6. Steuerklasse prüfen:

    Ehegatten sollten III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor vergleichen – besonders vor Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

  7. Freibetrag eintragen lassen:

    Bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen kann ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung monatlich mehr Netto bringen.

  8. Steuerfreie Gehaltsextras nutzen:

    Jobticket, Kita-Zuschuss, Sachbezug, Gesundheitsförderung, Essenszuschuss oder betriebliche Altersvorsorge können attraktiver sein als Bruttogehalt.

  9. Kinderbetreuungskosten abziehen:

    80 % der begünstigten Betreuungskosten, maximal 4.800 Euro je Kind, können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

  10. Minijob-Grenze beachten:

    Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Bei schwankendem Verdienst zählt die Jahresgrenze.

Top Steuertipps

Steuertipps für Unternehmer und Freiberufler 2026

Unternehmer und Freiberufler können Steuern vor allem über Investitionsplanung, Betriebsausgaben, Abschreibungen, Rechtsformwahl, Liquiditätsplanung und saubere Buchführung optimieren.

  1. Betriebsausgaben konsequent erfassen:

    Alle betrieblich veranlassten Ausgaben sollten vollständig und prüfungssicher dokumentiert werden.

  2. Investitionsbooster nutzen:

    Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden, kann degressive AfA bis 30 % möglich sein.

  3. Elektrofahrzeuge prüfen:

    Für betriebliche Elektrofahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 neu angeschafft werden, ist eine besondere degressive Abschreibung vorgesehen. Bei der Dienstwagenbesteuerung wurde die Bruttolistenpreisgrenze für begünstigte E-Fahrzeuge auf 100.000 Euro angehoben.

  4. Investitionsabzugsbetrag prüfen:

    Geplante Investitionen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorweg steuermindernd berücksichtigt werden.

  5. Kleinunternehmerregelung richtig anwenden:

    Prüfen Sie die Umsatzgrenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Ein Überschreiten kann sofortige Umsatzsteuerpflicht auslösen.

  6. Vorsteuerabzug sichern:

    Rechnungen müssen alle Pflichtangaben enthalten. Fehlerhafte Eingangsrechnungen sollten zeitnah korrigiert werden.

  7. Firmenwagen optimieren:

    Vergleichen Sie 1-%-Regelung, Fahrtenbuchmethode, 0,002-%-Einzelbewertung und E-Auto-Begünstigung.

  8. Steuervorauszahlungen anpassen:

    Bei Gewinnrückgang oder starkem Gewinnanstieg sollten Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen geprüft werden.

  9. Rechtsform überprüfen:

    Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH oder Holdingstruktur haben unterschiedliche Steuer- und Haftungsfolgen.

  10. Buchführung GoBD-sicher organisieren:

    Digitale Belege, Kassenführung, Verfahrensdokumentation und revisionssichere Archivierung sind bei Betriebsprüfungen zentral.

Top Steuertipps

Steuertipps für Arbeitgeber 2026

  • Steuerfreie Gehaltsextras: Sachbezug, Jobticket, Kita-Zuschuss, Gesundheitsförderung und Essenszuschüsse können Nettoeffekte verbessern.
  • Minijobs 2026: Die Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro monatlich; Einsatzplanung und Arbeitszeit müssen zum Mindestlohn passen.
  • Betriebsveranstaltungen: Freibetrag von 110 Euro je Arbeitnehmer und Veranstaltung beachten; maximal zwei Veranstaltungen jährlich begünstigt.
  • Erholungsbeihilfe: Pauschalversteuerung kann eine attraktive Alternative zu Barlohn sein.
  • SFN-Zuschläge: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können steuerfrei sein, wenn sie korrekt berechnet und dokumentiert werden.
  • bAV: Arbeitgeberzuschuss, Entgeltumwandlung und sozialversicherungsfreie Grenzen jährlich prüfen.
  • Lohnsteuer-Außenprüfung: Benefit-Modelle, Reisekosten, Firmenwagen und Minijobs sollten dokumentiert sein.

Top Steuertipps

Steuertipps für Kapitalanleger 2026

  • Freistellungsauftrag prüfen: Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung.
  • Verlusttöpfe kontrollieren: Verluste aus Kapitalanlagen sollten korrekt bei Banken erfasst sein.
  • Verlustbescheinigung beantragen: Bei mehreren Banken bis 15. Dezember beantragen, wenn Verluste bankübergreifend verrechnet werden sollen.
  • Günstigerprüfung prüfen: Bei niedrigem persönlichen Steuersatz kann die Anlage KAP sinnvoll sein.
  • Vorabpauschale beachten: Fondsanleger sollten die steuerliche Wirkung thesaurierender Fonds im Blick behalten.
  • Nichtveranlagungsbescheinigung: Für Personen mit niedrigen Gesamteinkünften kann eine NV-Bescheinigung Kapitalertragsteuer vermeiden.

Top Steuertipps

Steuertipps für Hausbesitzer und Vermieter

  • Erhaltungsaufwand richtig verteilen: Größere Renovierungskosten können sofort oder verteilt wirken – der Einzelfall entscheidet.
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten beachten: In den ersten drei Jahren nach Kauf können Renovierungen steuerlich kritisch sein.
  • Vermietung an Angehörige: Mietvertrag, Miethöhe und Zahlung müssen fremdüblich sein.
  • Energetische Sanierung: Für selbstgenutzte Immobilien kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Betracht kommen.
  • Grundsteuererlass: Bei unverschuldetem Mietausfall kann ein Antrag bis 31. März des Folgejahres sinnvoll sein.
  • Spekulationsfrist: Bei privaten Immobilienverkäufen ist die 10-Jahresfrist des § 23 EStG zu prüfen.
  • Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrere Verkäufe innerhalb kurzer Zeit können gewerbliche Einkünfte auslösen.

Top Steuertipps

Steuertipps für Rentner 2026

Auch Rentner sollten jährlich prüfen, ob eine Steuererklärung erforderlich ist und welche Kosten steuermindernd angesetzt werden können.

  1. Grundfreibetrag prüfen:

    2026 bleiben 12.348 Euro bei Ledigen und 24.696 Euro bei Zusammenveranlagung steuerfrei.

  2. Rentenbesteuerung prüfen:

    Ob Steuern entstehen, hängt vom Rentenbeginn, Rentenfreibetrag, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weiteren Einkünften ab.

  3. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen:

    Beiträge zur Basisabsicherung sind regelmäßig als Sonderausgaben zu berücksichtigen.

  4. Krankheits- und Pflegekosten sammeln:

    Zahnersatz, Brille, Medikamente, Pflegekosten und Fahrtkosten zum Arzt können außergewöhnliche Belastungen sein.

  5. Haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen:

    Pflege, Haushaltshilfe, Reinigung und Handwerkerleistungen können die Steuer direkt mindern.

  6. Altersentlastungsbetrag prüfen:

    Für bestimmte Nebeneinkünfte kann der Altersentlastungsbetrag relevant sein, nicht jedoch für gesetzliche Renten selbst.

  7. Kapitalerträge richtig erklären:

    Bei niedrigem Steuersatz kann die Günstigerprüfung über die Anlage KAP vorteilhaft sein.

  8. Erbschaft und Schenkung früh planen:

    Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden. Frühzeitige Planung verhindert unnötige Erbschaftsteuer.

Top Steuertipps

Steuertipps für Familien 2026

  • Kindergeld: 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich je Kind.
  • Kinderfreibetrag: Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
  • Kinderbetreuungskosten: 80 % der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind, sind als Sonderausgaben möglich.
  • Ausbildungsfreibetrag: Für volljährige Kinder in Berufsausbildung außerhalb des Haushalts kann ein Freibetrag relevant sein.
  • Unterhalt: Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.
  • Steuerklasse und Elterngeld: Vor Geburt eines Kindes sollten Steuerklasse und Faktorverfahren rechtzeitig geprüft werden.

Checkliste: Steuererklärung vorbereiten

Unterlage Warum wichtig?
Lohnsteuerbescheinigung Grundlage für Arbeitslohn, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Werbungskosten.
Bescheinigungen zu Kranken- und Pflegeversicherung Wichtig für Sonderausgaben.
Rechnungen für Handwerker und Haushalt Nur Arbeitskosten und unbare Zahlungen sind begünstigt.
Spendenbescheinigungen Erforderlich für den Sonderausgabenabzug, soweit kein vereinfachter Nachweis genügt.
Kinderbetreuungskosten Rechnung und Überweisung aufbewahren.
Kapitalertragsteuerbescheinigungen Relevant für Günstigerprüfung und Verlustverrechnung.
Belege zu Krankheit und Pflege Für außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Unternehmerische Belege Betriebsausgaben, Fahrtenbuch, Anlagevermögen, Bewirtung, Reisekosten und Vorsteuer sichern.

Steuertipps individuell nutzen

Die besten Steuertipps hängen immer vom Einzelfall ab: Familienstand, Einkommen, Beruf, Betrieb, Immobilien, Kapitalanlagen, Renten und private Lebenssituation entscheiden darüber, welche Gestaltung sinnvoll ist.

Tipp: Lassen Sie Ihre Steuererklärung und Steuergestaltung über unsere Online-Steuerberatung prüfen.

Häufige Fragen zu Steuertipps 2026

Was kann ich 2026 von der Steuer absetzen?

Typische Abzüge sind Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Spenden und Vorsorgeaufwendungen.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro bei Zusammenveranlagung.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?

Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer.

Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?

Seit 2025 sind 80 % der begünstigten Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro je Kind, als Sonderausgaben abziehbar.

Welche Steuertipps sind für Unternehmer 2026 besonders wichtig?

Wichtig sind Investitionsbooster, degressive AfA, E-Fahrzeug-Abschreibung, Kleinunternehmergrenzen, Vorauszahlungen, Vorsteuerabzug, Firmenwagenbesteuerung und GoBD-sichere Buchführung.

Welche Steuertipps gelten für Rentner?

Rentner sollten Grundfreibetrag, Rentenfreibetrag, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kapitalerträge und Steuererklärungspflicht prüfen.

Aktuelles und Quellen

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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