Steuertipps vom Steuerberater

Steuertipps für Arbeitnehmer und Selbständige


Willkommen auf meiner Seite Steuertipps vom Steuerberater

Steuertipps

Sie möchten nicht zu viel Steuern zahlen bzw. eine hohe Steuererstattung erhalten und fragen sich "Was kann man alles von der Steuer absetzen?". Dann sind die folgendenden Steuertipps für Sie hilfreich und genau richtig, denn sie decken eine Vielzahl von Themen ab. Es gibt viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen, und es lohnt sich, sich die Mühe zu machen, diese zu nutzen. Hier sind einige Tipps, die Sie beim Optimieren Ihrer Steuern beachten sollten:

Steuervergünstigungen:

  • Nutzen Sie Steuervergünstigungen wie die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge, um Ihre Steuern zu senken.
  • Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich absetzbar.

Steuerliche Abzüge:

Weitere Tipps:

  • Überprüfen Sie Ihre Steuerklasse, um sicherzustellen, dass Sie nicht zu viel Steuern zahlen.
  • Nutzen Sie den Splittingtarif, wenn Sie verheiratet sind.
    • Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Steuerstundung, wenn Sie Vermögen aufbauen.
    • Planen Sie Ihre Erbschaft, um Erbschaftssteuern zu minimieren.

    Geben Sie eine Steuererklärung ab und planen Sie Ihre Steuererklärung im Voraus. Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto mehr Zeit haben Sie, alle erforderlichen Unterlagen zu sammeln und alle möglichen Steuervorteile zu nutzen.

    Nutzen Sie die Steuersoftware. Es gibt viele Steuersoftwareprogramme auf dem Markt, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung helfen können. Diese Programme können Ihnen dabei helfen, alle erforderlichen Informationen zu sammeln und sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Steuervorteile nutzen.

    Bewahren Sie Ihre Unterlagen auf. Sie müssen alle Unterlagen, die für Ihre Steuererklärung relevant sind, für mindestens vier Jahre aufbewahren. Dazu gehören Rechnungen, Quittungen und andere Belege.

    Seien Sie ehrlich und genau bei der Angabe Ihrer Angaben. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Informationen in Ihrer Steuererklärung angeben. Wenn Sie falsche Angaben machen, können Sie mit Geldstrafen oder anderen Sanktionen rechnen.

    Holen Sie sich professionelle Hilfe, wenn Sie sie benötigen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihre Steuern am besten optimieren können, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.

    Ich hoffe, diese Tipps helfen Ihnen dabei, Steuern zu sparen. Es ist jedoch immer ratsam, sich von einem Steuerberater individuell beraten zu lassen, da die Steuergesetzgebung komplex ist und sich Ihre persönliche Situation auf die beste Strategie auswirken kann. Der Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren

    Top Steuertipps


    Steuertipps zum Jahreswechsel

    Zum Jahresende sollten Arbeitnehmer und Unternehmer/ Freiberufler einige wichtige steuerliche Aspekte beachten, um ihre steuerliche Last zu optimieren und sich auf das kommende Jahr vorzubereiten. Diese Tipps sind besonders relevant, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und die Weichen für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2024 zu stellen. Es ist ratsam, diese Punkte sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Steuerberater zu besprechen, um individuelle steuerliche Vorteile zu maximieren.Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

    Tipp 1: Freiwillige Steuererklärung für 2019 einreichen

    • Frist: 31. Dezember 2023
    • Aktion: Nutzen Sie die Möglichkeit zur freiwilligen Abgabe der Steuererklärung für 2019, um eventuelle Steuererstattungen zu erhalten.

    Tipp 2: Verlustbescheinigungen für Kapitaleinkünfte beantragen

    • Frist: 15. Dezember 2023
    • Aktion: Beantragen Sie eine Verlustbescheinigung bei Ihrem Kreditinstitut, wenn Sie Kapitalverluste mit Gewinnen verrechnen möchten, die bei unterschiedlichen Banken realisiert wurden.

    Tipp 3: Steuerbonus für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen Wenn Sie Kosten für Dienstleistungen wie Reinigung oder Handwerkerarbeiten in Ihrem Haushalt haben, können Sie davon profitieren, indem Sie 20 % dieser Kosten direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Das bedeutet, dass Sie bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen, bis zu 4.000 Euro für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und bis zu 510 Euro für geringfügig Beschäftigte (sogenannte Mini-Jobber) sparen können. Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung haben und die Zahlung unbar erfolgt. Überlegen Sie auch, ob es sinnvoll ist, Zahlungen ins nächste Jahr zu verschieben, um die Steuerlast zu optimieren.

    Tipp 4: Spenden sind steuerbegünstigt Spenden an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien können Ihre Steuerlast mindern. Sie können bis zu 20 % Ihrer Einkünfte als Spenden absetzen. Bei Parteispenden können Sie 50 % der Spende bis zu einem Betrag von 825 Euro direkt von der Steuer abziehen und den Rest als Sonderausgaben geltend machen. Für Ehepaare verdoppeln sich diese Beträge.

    Tipp 5: Höherer Sonderausgabenabzug durch Vorauszahlungen Durch die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen für bis zu drei Jahre können Sie Ihre Sonderausgaben erhöhen und somit Ihre Steuerlast senken. Dies betrifft sowohl die Basiskrankenversicherung als auch andere Vorsorgeaufwendungen. Achten Sie darauf, dass die Zahlungen bis spätestens 21. Dezember 2023 erfolgen, damit sie für das Steuerjahr 2023 berücksichtigt werden können.

    Tipp 6: Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen Beiträge zu Rürup-Rentenverträgen (Basisrenten) sind steuerlich absetzbar. Im Jahr 2023 können Sie bis zu 26.528 Euro (oder 53.056 Euro für Ehepaare) als Sonderausgaben geltend machen. Selbst kleinere Beiträge können eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten.

    Tipp 7: Altersvorsorgezulage auch als Unternehmer sichern Als Unternehmer können Sie indirekt von der Riesterförderung profitieren, wenn Ihr Ehepartner rentenversicherungspflichtig ist. Die maximale Zulage beträgt 175 Euro pro Jahr, plus 300 Euro für jedes Kind. Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein bestimmter Eigenbeitrag geleistet werden.

    Tipp 8: Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen Wenn Sie Unterhalt für ein studierendes Kind zahlen, können Sie bis zu 10.908 Euro als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Auch Krankheitskosten können abgesetzt werden, sobald sie eine bestimmte zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Es kann sinnvoll sein, Ausgaben in einem Jahr zu bündeln, um die Abzugsgrenze zu überschreiten.

    Tipp 9: Jahresabschlüsse offenlegen

    • Frist: 31. Dezember des Folgejahres
    • Aktion: Reichen Sie den Jahresabschluss fristgerecht beim elektronischen Unternehmensregister ein, um Sanktionen zu vermeiden.

    Tipp 10: Transparenzregistereintragung prüfen

    • Frist: Laufend, Bußgelder seit 1. Januar 2024 auch für Personenhandelsgesellschaften
    • Aktion: Stellen Sie sicher, dass die wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Gesellschaft korrekt im Transparenzregister eingetragen sind, um Bußgelder und Probleme mit der Rückforderung von Coronahilfen zu vermeiden.

    Tipp 11: Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen beachten

    • Frist: 27. des Monats
    • Aktion: Reichen Sie die Beitragsnachweise rechtzeitig ein und sorgen Sie für eine pünktliche Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.

    Tipp 12: Verjährung offener Forderungen vermeiden

    • Frist: 31. Dezember des 3. Jahres für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    • Aktion: Prüfen Sie offene Forderungen und leiten Sie ggf. ein gerichtliches Mahnverfahren ein, um die Verjährung zu hemmen.

    Tipp 13: Zwangsentnahmen bei Photovoltaikanlagen vermeiden

    • Aktion: Prüfen Sie, ob Sie durch andere gewerbliche Tätigkeiten oder Investitionen die Zwangsentnahme vermeiden können.
    • Frist: Bis 31. Dezember 2023 handeln, um rückwirkende Zwangsentnahmen für 2022 zu verhindern.

    Tipp 14: Wirtschaftsgüter optimal abschreiben

    • Aktion: Nutzen Sie Abschreibungsmöglichkeiten für Anschaffungen in 2023, insbesondere die degressive Abschreibung und Sonderabschreibungen.
    • Frist: Beachten Sie die zeitanteilige Abschreibung für das Jahr der Anschaffung und die mögliche Änderung der Sonderabschreibung ab 2024.

    Tipp 15: Optimalen Kaufzeitpunkt für Elektrofahrzeuge bestimmen

    • Aktion: Überlegen Sie, ob ein Kauf in 2023 oder das Verschieben in 2024 steuerlich sinnvoller ist, insbesondere im Hinblick auf die geänderten Bemessungsgrundlagen und Umweltprämien.

    Tipp 16: Die 10-Tage-Regel beachten und optimal für sich nutzen

    • Aktion: Steuern Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben um den Jahreswechsel herum, um den Gewinn des Jahres 2023 zu optimieren.
    • Frist: Beachten Sie die 10-Tage-Regel für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben um den Jahreswechsel.

    Tipp 17: Umsatzgrenzen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung einhalten

    • Aktion: Überprüfen Sie Ihre Umsätze, um festzustellen, ob Sie 2024 unter die Kleinunternehmerregelung fallen oder ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung bevorsteht.
    • Frist: Prognose für 2023 und Planung für 2024.

    Tipp 19: Weihnachtsfeier richtig planen und versteuern

    • Aktion: Planen Sie Ihre Weihnachtsfeier so, dass die Kosten pro Arbeitnehmer den Freibetrag von 110 Euro (ab 2024 dann 150 Euro) nicht überschreiten.
    • Frist: Beachten Sie die Frist bis zum 28. Februar des Folgejahres für die Abführung der Pauschalsteuer, um Sozialversicherungsfreiheit zu gewährleisten.

    Tipp 20: Mit Inflationsausgleichsprämie finanziell unterstützen

    • Aktion: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei als Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen.
    • Frist: Die Prämie kann zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 gezahlt werden.

    Tipp 21: Weihnachtsüberraschung muss keine Steuerfalle sein

    • Aktion: Wählen Sie steuerbegünstigte Alternativen zu Barlohn, wie z.B. Erholungsbeihilfen oder Sachgeschenke.
    • Frist: Keine spezifische Frist, aber die Pauschsteuer sollte im Lohnabrechnungszeitraum der Zuwendung erhoben und abgeführt werden.

    Tipp 22: Weihnachtsurlaub bezuschussen

    • Aktion: Gewähren Sie Erholungsbeihilfen, die pauschal besteuert werden können, um den Weihnachtsurlaub Ihrer Mitarbeiter zu unterstützen.
    • Vorteil: 156 Euro für den Mitarbeiter, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind, netto ohne Abzüge.

    Tipp 23: Weihnachtsgeschenk

    • Aktion: Überreichen Sie Sachgeschenke bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei im Rahmen der Weihnachtsfeier.
    • Vorteil: Keine Sozialversicherungsbeiträge, wenn die Pauschsteuer im Lohnabrechnungszeitraum der Feier gezahlt wird.

    Tipp 24: Kreditkartenzahlungen für Steuervorteile nutzen

    Wenn Sie noch Einkäufe für Ihren Betrieb tätigen, sollten Sie diese so oft wie möglich mit Kreditkarte bezahlen. Der Grund: Bei Kreditkartenzahlungen gilt der Tag der Zahlung als Stichtag für die steuerliche Anerkennung der Ausgaben. Das bedeutet, dass Sie alle Ausgaben, die Sie im Dezember mit Kreditkarte bezahlen, noch für das Jahr 2023 geltend machen können, auch wenn Sie die Rechnung erst im nächsten Jahr bezahlen.

    Beispiel:

    Sie haben einen Online-Versand und kaufen am 19. Dezember Verpackungsmaterial für 1.000 Euro. Wenn Sie diese Kosten mit Kreditkarte bezahlen, können Sie sie noch in der Steuererklärung für 2023 geltend machen. Die Zahlung wird dann im Januar 2024 von Ihrem Geschäftskonto abgebucht.

    Tipp 25: Sofort-Abschreibung von Computern nutzen

    Wenn Sie Ihren Computer oder andere Bürogeräte erneuern müssen, können Sie diese auch noch im Dezember 2023 kaufen und sofort im Jahr der Anschaffung abschreiben. Das bedeutet, dass Sie die gesamten Kosten für die Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen können.

    Beispiel:

    Sie kaufen am 20. Dezember einen neuen Computer für 2.000 Euro. Sie können diese Kosten dann in der Steuererklärung für 2023 als Betriebsausgaben geltend machen und so Ihre Steuerlast senken.

    Tipp 26: Vorräte anlegen

    Wenn Sie noch Vorräte für Ihren Betrieb benötigen, können Sie diese auch noch im Dezember kaufen. Vorräte, die Sie bis zum 31. Dezember kaufen und bezahlen, können Sie ebenfalls noch für das Jahr 2023 als Betriebsausgaben geltend machen.

    Beispiel:

    Sie kaufen am 29. Dezember Büromaterial für 500 Euro. Sie können diese Kosten dann in der Steuererklärung für 2023 als Betriebsausgaben geltend machen.

    Zum Jahreswechsel gibt es für Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter zu belohnen und gleichzeitig ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und gleichzeitig die steuerliche Belastung für das Unternehmen zu minimieren. Es ist jedoch wichtig, dass Arbeitgeber die geltenden Freibeträge und Pauschalierungsmöglichkeiten genau beachten und im Zweifelsfall mit einem Steuerberater Rücksprache halten, um evtl. steuerliche Nachteile zu vermeiden.

    Top Steuertipps


    Steuertipps für Unternehmer/ Freiberufler

    Unternehmer und Freiberufler haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu optimieren. Hier sind einige wertvolle Tipps:

    1. Betriebsausgaben konsequent absetzen:

      • Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind, sollten erfasst und als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dazu gehören Büromaterial, Fachliteratur, Geschäftsreisen, Fahrzeugkosten, Miete für Geschäftsräume, Werbungskosten und vieles mehr.
    2. Abschreibungen nutzen:

      • Investitionen in Betriebsvermögen können über Abschreibungen (AfA) steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sollten Sie Sonderabschreibungen und degressive Abschreibungsmöglichkeiten nicht außer Acht lassen.
    3. Vorsteuerabzug:

      • Als Unternehmer können Sie die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer von Ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen. Achten Sie darauf, dass alle Rechnungen korrekt ausgestellt sind.
    4. Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung:

      • Prüfen Sie, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie vorteilhaft ist. Diese befreit von der Umsatzsteuer, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.
    5. Gewinnermittlungsmethode wählen:

    6. Rückstellungen bilden:

      • Bilden Sie Rückstellungen für zu erwartende Ausgaben, um den Gewinn zu mindern.
    7. Private Nutzung von Betriebsvermögen:

      • Achten Sie auf die korrekte Erfassung und Versteuerung der privaten Nutzung von Betriebsvermögen (siehe Entnahmen), z.B. bei einem Firmenwagen.
    8. Steuerfreie Rücklagen bilden:

      • Nutzen Sie Möglichkeiten zur Bildung steuerfreier Rücklagen, wie z.B. die Investitionsabzugsbeträge, um zukünftige Investitionen steuerlich vorwegzunehmen.
    9. Reisekostenabrechnung:

      • Verrechnen Sie Geschäftsreisen korrekt und nutzen Sie die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Siehe auch Reisekosten,
    10. Home-Office absetzen:

      • Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür absetzen.
    11. Familienmitglieder beschäftigen:

      • Beschäftigen Sie Familienmitglieder in Ihrem Unternehmen und nutzen Sie deren Freibeträge und geringere Steuersätze. Siehe auch Verträge mit nahen Angehörigen.
    12. Altersvorsorge:

    13. Steuervorauszahlungen anpassen:

      • Passen Sie Steuervorauszahlungen an die tatsächliche Gewinnsituation an, um Zinsvorteile zu nutzen und Liquidität zu schonen.
    14. Elektronische Buchführung:

    15. Rechtzeitige Planung von Betriebsprüfungen:

      • Bereiten Sie sich auf Betriebsprüfungen vor, indem Sie alle Belege ordnungsgemäß aufbewahren und Vorgänge dokumentieren.
    16. Liquiditätsplanung:

      • Eine gute Liquiditätsplanung hilft, Überraschungen bei Steuernachzahlungen zu vermeiden.
    17. Geschenke und Bewirtungskosten:

      • Nutzen Sie die Möglichkeiten, Geschäftspartner steuerlich absetzbar zu bewirten und Geschenke zu machen, achten Sie aber auf die jeweiligen Grenzen. Siehe auch Bewirtungen & Geschenke
    18. Gewerbesteuer sparen:
    19. Investitionsabzugsbetrag:
      • Durch den Investitionsabzugsbetrag können Sie bis zu 40 % der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts sofort absetzen.
    20. Firmenwagen:
    21. Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge:
      • Ab 2020 können Sie für E-Fahrzeuge eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 % geltend machen.
    22. Rechtsform:
      • Die Wahl der Rechtsform kann steuerliche Vorteile bringen.
      • Im Ausland gibt es oft günstigere Steuersätze und Regelungen.
    23. Altersvorsorge:
      • Riester- und Rürup-Rente bieten Steuervorteile.
      • Betriebliche Altersvorsorge kann ebenfalls steuerlich gefördert werden.
    24. Innovationsförderung und Zuschüsse:

      • Informieren Sie sich über Fördermittel, Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen für Forschung und Entwicklung.
    25. Steuerliche Forschungszulage:

      • Nutzen Sie die steuerliche Forschungszulage, die seit 2020 für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gewährt wird.
    26. Steuerberater hinzuziehen:

      • Die Steuergesetzgebung ist komplex und ändert sich regelmäßig, daher ist es wichtig, aktuell zu bleiben und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Vorteile zu nutzen.Ein guter Steuerberater kann nicht nur bei der Steuererklärung helfen, sondern auch bei der strategischen Planung und beim Aufdecken von Steuersparmöglichkeiten.

    Top Steuertipps


    Steuertipps für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Hier sind einige der besten Steuertipps:

    1. Werbungskosten geltend machen:

      • Arbeitsmittel: Kosten für Berufskleidung, Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Computer oder Fachsoftware können abgesetzt werden.
      • Home-Office: Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für das Home-Office absetzen. Siehe Arbeitszimmer & Homeoffice
      • Fahrtkosten: Die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit kann als Werbungskosten angesetzt werden. Für 2023 beträgt sie 35 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke.
    2. Doppelte Haushaltsführung:

      • Wenn Sie aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort einen zweiten Haushalt führen müssen, können Sie die Kosten dafür unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Siehe doppelten Haushaltsführung.
    3. Fort- und Weiterbildung:

      • Kosten für berufliche Fortbildungen, Umschulungen oder ein Studium, das in direktem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit steht, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Siehe Fortbildungskosten.
    4. Arbeitszimmer:

      • Wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro absetzen. Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Betätigung, gibt es keine Höchstgrenze.
    5. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen:

    6. Kinderbetreuungskosten:

      • Zwei Drittel der Kosten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren können Sie bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind als Sonderausgaben absetzen. Berechnen Sie Höhe der als Sonderausgaben abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten
    7. Elektronische Steuererklärung:

      • Nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Steuererklärung (ELSTER). Dies kann den Bearbeitungsprozess beschleunigen und Sie erhalten Ihre Steuererstattung schneller. Siehe Einkommensteuererklärung online
    8. Steuerklassenwahl:

    9. Vorsorgeaufwendungen:

      • Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar. Überprüfen Sie, ob Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen. Siehe Vorsorgeaufwendungen
    10. Außergewöhnliche Belastungen:

    11. Jahresausgleich durch den Arbeitgeber:

      • Lassen Sie sich nicht entgangene Steuervorteile durch einen Lohnsteuer-Jahresausgleich vom Arbeitgeber zurückholen, falls Sie z.B. nicht das ganze Jahr gearbeitet haben.
    12. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen:

    13. Kapitalerträge und Sparer-Pauschbetrag:

      • Vergessen Sie nicht, den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) geltend zu machen.
    14. Nebenjobs und Minijobs:

      • Wenn Sie einen Minijob ausüben, achten Sie darauf, dass dieser korrekt versteuert wird und nutzen Sie ggf. die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung.
    15. Freibeträge eintragen lassen:


    Noch mehr Steuertipps für Arbeitnehmer

    Es ist immer ratsam, sich bei spezifischen Fragen oder komplexeren Sachverhalten von einem Steuerberater beraten zu lassen. Die Steuergesetze können sich ändern, und ein Fachmann kann Ihnen helfen, alle aktuellen Vorteile zu nutzen.

    Top Steuertipps


    Steuertipps für Rentner

    Für Rentner gibt es spezielle Steuertipps, die dabei helfen können, die Steuerlast zu minimieren. Hier sind einige der besten Strategien:

    1. Grundfreibetrag prüfen:

      • Stellen Sie sicher, dass Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten. Im Jahr 2023 liegt dieser für Alleinstehende bei 10.347 Euro und für Verheiratete bei 20.694 Euro. Liegen Ihre Einkünfte darunter, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen.
    2. Altersentlastungsbetrag nutzen:

      • Wenn Sie das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet haben, können Sie den Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Dieser beträgt einen bestimmten Prozentsatz der Einkünfte und maximal einen absoluten Betrag im Jahr.
    3. Werbungskosten geltend machen:

      • Auch Rentner können Werbungskosten absetzen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Steuerberatung, Kontoführungsgebühren oder Fahrtkosten zu Versammlungen von Kapitalgesellschaften.
    4. Außergewöhnliche Belastungen:

      • Hohe Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dazu zählen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
    5. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen:

      • Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Sie steuerlich geltend machen. Hierbei können 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
    6. Freibeträge nutzen:

      • Lassen Sie sich Freibeträge eintragen, um die monatliche Steuerlast zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise der Sparer-Pauschbetrag oder der Behinderten-Pauschbetrag.
    7. Einkünfte optimieren:

      • Überprüfen Sie, ob es sinnvoll ist, Einkünfte in ein Jahr zu verlagern, in dem Sie einen niedrigeren Steuersatz haben, um Progressionseffekte zu vermeiden.
    8. Doppelbesteuerung vermeiden:

    9. Riester-Rente:

      • Wenn Sie eine Riester-Rente beziehen, können Sie die Beiträge in der Ansparphase als Sonderausgaben absetzen.
    10. Ehrenamtliche Tätigkeiten:

      • Ehrenamtliche Tätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. Es gibt einen Ehrenamtsfreibetrag oder Übungsleiterpauschale, die steuerfrei sind.
    11. Kapitalerträge und Sparer-Pauschbetrag:

      • Nutzen Sie den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (oder 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) für Kapitalerträge.
    12. Steuerklassenwahl bei Verheirateten:

      • Verheiratete Rentner sollten ihre Steuerklassenwahl überprüfen, um eventuelle Vorteile zu nutzen.
    13. Erbschafts- und Schenkungssteuer:

      • Planen Sie frühzeitig, um Ihre Angehörigen steuerlich günstig zu bedenken. Nutzen Sie Freibeträge und gestalten Sie Schenkungen steueroptimiert.
    14. Nebeneinkünfte:

      • Wenn Sie Nebeneinkünfte haben, prüfen Sie, ob diese unter die Kleinunternehmerregelung fallen oder ob Sie die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen können.
    15. Steuererklärungspflicht prüfen:

    Es ist wichtig, dass Rentner ihre individuelle Situation betrachten, da viele Faktoren wie die Höhe der Rente, sonstige Einkünfte und persönliche Lebensumstände die Steuerlast beeinflussen. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann hierbei sehr hilfreich sein.

    Top Steuertipps


    Aktuelles + weitere Infos

    Weitere Steuertipps erhalten Sie bei meiner online Steuerberatung sowie unter Steuersparmodelle und Steuern sparen.


    Zum Schluss ist es wichtig zu betonen, dass steuerliche Strategien immer individuell betrachtet werden müssen. Es gibt nicht die eine Lösung für alle. Jede Steuersituation ist individuell. Es ist deshalb ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuell beste Lösung zu finden und nicht versehentlich gegen Steuergesetze zu verstoßen. Es kann sich durchaus lohnen, einen qualifizierten Steuerberater zu Rate zu ziehen, um die besten Steuerspartipps zu finden. Wenn Sie mehr über das Thema Steuertipps erfahren möchten, wie Sie Ihre Steuerlast optimieren können, kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie individuell und kompetent zu allen Fragen rund um das Steuerrecht.

    Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Steuern sparen können, dann finden Sie hier:

    Sparen Sie sofort Steuern mit meiner online Steuerberatung!

    Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


    Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




    Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


    Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
    Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen


    Weihnachtsgedicht:
    Das Christkind beim Finanzamt





    Steuerberater Berlin

    Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
    Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
    (Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

    Termine nach Vereinbarung.
    Anfragen bitte nur per E-Mail:
    Steuerberater@steuerschroeder.de

    Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



    Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

    Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


    KI-Bot!

    Willkommen bei Steuer-Robbi!

    Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

    Wie es funktioniert:

    Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

    Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!