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Ruhestandsplanung Rechner

Ruhestand sorgfältig + bedarfsgerecht planen.



Ruhestandsplanung

Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben (siehe auch Rentenbeginn). Wird die Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen (vorgezogene Altersrente), muss in der Regel für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs ein Abschlag in Kauf genommen werden.

Ein gut geplanter Ruhestand ist ein wichtiger Teil einer erfolgreichen finanziellen Planung. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihren Ruhestand zu gestalten:

  1. Festlegung Ihrer Ziele: Überlegen Sie sich, was Sie im Ruhestand erreichen möchten. Möchten Sie reisen, mehr Zeit mit Freunden und Familie verbringen oder eine neue Tätigkeit aufnehmen? Diese Ziele können Ihnen helfen, Ihre finanziellen Prioritäten zu bestimmen.

  2. Schätzung Ihrer Ruhestandskosten: Berechnen Sie, wie viel Geld Sie im Ruhestand benötigen werden, um Ihre Ziele zu erreichen. Dazu können Sie einen Ruhestandsbudgetplaner nutzen oder sich von einem Finanzberater beraten lassen.

  3. Schätzung Ihrer Rente: Berechnen Sie, wie viel Rente Sie im Ruhestand erhalten, z.B. mit dem Rentenrechner. Um Abschläge bei der vorgezogenen Rente zu vermeiden, können Sie Ausgleichszahlungen leisten (siehe auch Rechner Rentenausgleichszahlung).

  4. Steuern: Denken Sie daran, dass Sie auf Ihre Rente Steuern zahlen müssen. Siehe auch Renten-Steuerrechner.

  5. Absicherung gegen Risiken: Überlegen Sie sich, wie Sie sich gegen Risiken wie Krankheit oder Pflegebedürftigkeit absichern können. Eine Krankenversicherung und eine Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht.

  6. Sparen und Investieren: Beginnen Sie früh damit, regelmäßig Geld für Ihren Ruhestand zu sparen und zu investieren. Eine Basisrente bzw. eine Riester-Rente bzw. ETF-Fonds können gute Optionen sein, um für den Ruhestand zu sparen.

  7. Überprüfung und Anpassung Ihrer Pläne: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre finanziellen Pläne und passen Sie sie an, wenn sich Ihre Ziele oder Umstände ändern.

Berechnen Sie schnell und einfach, wie viel Geld Sie für Ihren Ruhestand zur Verfügung haben:

Rechner - Ruhestandsplaner

 


Aktuelles Jahreseinkommen:
Euro

Alter:
Jahre
Jahre

Lebenserwartung:
Jahre

Aktuelle Ersparnisse:
Euro

Gewünschtes Jahreseinkommen im Ruhestand:
Euro

Jährliche Investitionsrendite (%):
%
%



Die Faustregel, dass Rentner und Rentnerinnen ungefähr 80 Prozent ihres Nettolohns als Rente erhalten, ist ein guter Richtwert. Allerdings gibt es natürlich individuelle Unterschiede, wie viel Geld man im Alter benötigt.

Die folgenden Faktoren sollten bei der Berechnung berücksichtigt werden:

  • Lebensstandard: Wer im Alter seinen bisherigen Lebensstandard halten möchte, muss entsprechend mehr Geld zur Verfügung haben. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für Wohnen, Essen, Kleidung, Mobilität, Freizeitaktivitäten und Versicherungen.
  • Gesundheit: Im Alter steigen die Gesundheitskosten in der Regel an. Dazu gehören Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Pflegeleistungen.
  • Alter: Je älter man wird, desto höher sind die Lebenserwartung und damit auch die Zeit, die man mit der Rente überbrücken muss.
  • Vorsorge: Wer frühzeitig für das Alter vorsorgt, hat in der Regel eine höhere Rente.

Um einschätzen zu können, wie viel Geld man im Alter benötigt, kann man einen Rentenrechner nutzen. Dieser berücksichtigt die individuellen Faktoren und gibt einen groben Überblick über die voraussichtliche Rentenhöhe.


Ermittlung Ihrer Rentenlücke

Die Ermittlung Ihrer Rentenlücke ist ein entscheidender Schritt in der Planung Ihrer Altersvorsorge. Sie hilft Ihnen zu verstehen, wie viel Geld Sie zusätzlich sparen müssen, um Ihren gewünschten Lebensstandard im Alter zu erreichen. Hier sind einige Schritte und Überlegungen, wie Sie Ihre Rentenlücke schließen können, insbesondere durch die Nutzung eines ETF-Sparplans:

1. Ermittlung Ihrer Rentenlücke

  • Bestimmen Sie Ihr Versorgungsziel: Schätzen Sie, wie viel Nettoeinkommen Sie im Alter benötigen. Die Faustregel von 80% Ihres letzten Nettoeinkommens ist ein guter Ausgangspunkt.
  • Berechnen Sie Ihre voraussichtliche gesetzliche Rente: Nutzen Sie den Rentenlückenrechner, um eine Schätzung Ihrer staatlichen Rente zu erhalten.
  • Subtrahieren Sie Ihre voraussichtliche Rente von Ihrem Versorgungsziel : Das Ergebnis ist Ihre Rentenlücke.

2. Schließung der Rentenlücke mit einem ETF-Sparplan

  • Frühzeitiger Beginn: Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto mehr können Sie vom Zinseszins profitieren.
  • Regelmäßige Einzahlungen: Richten Sie einen monatlichen Sparplan ein, um kontinuierlich und diszipliniert Vermögen aufzubauen.
  • Globale Diversifikation: Wählen Sie ETFs, die in globale Märkte investieren, um Ihr Risiko zu streuen und von weltweitem Wachstum zu profitieren.
  • Cost-Averaging: Durch regelmäßige Investitionen kaufen Sie bei hohen und niedrigen Kursen, was langfristig zu einem Durchschnittskaufpreis führt und das Risiko von Marktschwankungen mindert.
  • Reinvestition der Erträge: Die automatische Wiederanlage von Dividenden und Zinsen erhöht den Zinseszinseffekt.

3. Weitere Schritte zur Schließung Ihrer Rentenlücke

  • Private Rentenversicherung: Eine private Rentenversicherung kann eine weitere Säule Ihrer Altersvorsorge sein.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Nutzen Sie, wenn möglich, Angebote Ihres Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Immobilien: Mieteinnahmen aus Immobilien können im Alter eine zusätzliche Einkommensquelle darstellen.
  • Schuldenabbau: Versuchen Sie, vor dem Eintritt in den Ruhestand Schulden zu minimieren, um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren.

4. Regelmäßige Überprüfung

  • Anpassung des Sparplans: Überprüfen Sie Ihren Sparplan regelmäßig und passen Sie ihn bei Änderungen Ihrer finanziellen Situation oder Ziele an.
  • Inflation und Kosten berücksichtigen: Achten Sie auf die Inflationsrate und mögliche Kosten Ihrer Anlageprodukte, da diese Ihren realen Ertrag beeinflussen können.

Die Schließung Ihrer Rentenlücke erfordert eine langfristige Planung und Disziplin. Wichtig ist, dass Sie Ihre Anlageentscheidungen auf einer fundierten Finanzplanung basieren und regelmäßig überprüfen, ob Sie auf Kurs sind, um Ihre finanziellen Ziele im Alter zu erreichen.


Rente erhöhen

Die folgenden Tipps können dabei helfen, die Rente zu erhöhen:

  • Frühzeitig anfangen zu sparen: Je früher man mit dem Sparen für die Rente beginnt, desto mehr Zeit hat das Geld, um sich zu verzinsen.
  • Regelmäßig sparen: Auch kleine Beträge, die regelmäßig gespart werden, können sich im Laufe der Zeit zu einer beachtlichen Summe summieren.
  • Diversifizieren: Das Geld nicht nur auf ein Sparprodukt setzen, sondern in verschiedene Anlageklassen investieren.
  • Vorsorgeaufwendungen absetzen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur privaten Rentenversicherung und zur Riester-Rente können in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Wer sich frühzeitig Gedanken über die Altersvorsorge macht, kann im Alter finanziell unabhängig sein und seinen Lebensstandard halten.

Ein ETF-Sparplan kann dabei eine flexible und effiziente Lösung bieten, um ein ausreichendes Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Es ist wichtig, früh damit zu beginnen, Ihren Ruhestand zu planen, um sicherzustellen, dass Sie die finanziellen Mittel haben, um Ihre Ziele im Ruhestand zu erreichen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation zu bewerten und einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Plan zu erstellen.


Fehler bei der Planung einer Frührente

Ein früherer Eintritt in den Ruhestand ist für viele ein erstrebenswertes Ziel, doch es gibt einige wichtige Aspekte, die dabei berücksichtigt werden müssen. Hier sind fünf häufige Fehler, die es bei der Planung einer Frührente zu vermeiden gilt:

1. Zu späte Informationsbeschaffung

Eine gründliche Vorbereitung auf die Rente sollte nicht aufgeschoben werden. Es ist ratsam, sich bereits Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn umfassend zu informieren und einen detaillierten Plan für die finanzielle Zukunft zu erstellen. Die Nutzung von Beratungsangeboten der Deutschen Rentenversicherung kann dabei helfen, einen Überblick über die zu erwartende Rentenhöhe zu bekommen und eventuelle Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen.

2. Unzureichende private Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente allein wird oft nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Daher ist es wichtig, frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen. Investments in Aktien oder Indexfonds (ETFs) können dabei eine sinnvolle Ergänzung sein, um langfristig Kapital für den Ruhestand aufzubauen.

3. Unterschätzung der Abschläge

Wer vorzeitig in Rente geht, muss mit dauerhaften Abschlägen auf die Rentenzahlungen rechnen. Diese können bis zu 14,4 Prozent betragen und haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der monatlichen Rente. Es ist wichtig, sich dieser finanziellen Einbußen bewusst zu sein und entsprechend zu planen.

4. Nichtberücksichtigung der Steuerpflicht

Viele vergessen, dass Renteneinkünfte teilweise steuerpflichtig sind. Die Höhe der Steuerlast hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Jahr des Renteneintritts und weiteren Einkommensquellen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der steuerlichen Situation im Ruhestand kann unliebsame Überraschungen vermeiden helfen.

5. Vernachlässigung der Krankenversicherungsbeiträge

Die Krankenversicherungsbeiträge, die von der Rente abgezogen werden, sollten in der Finanzplanung nicht außer Acht gelassen werden. Diese Beiträge können die Netto-Rente erheblich schmälern. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die in der Renteninformation ausgewiesenen Beträge Bruttobeträge sind und tatsächlich weniger ausgezahlt wird.

Fazit

Ein früherer Ruhestand erfordert eine sorgfältige und langfristige Planung. Durch die Vermeidung dieser fünf Fehler können Sie sicherstellen, dass Sie finanziell gut auf Ihren Ruhestand vorbereitet sind und diesen ohne größere finanzielle Sorgen genießen können. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig beraten zu lassen und regelmäßig einen Kassensturz zu machen, um Ihre finanzielle Situation realistisch einschätzen zu können.


Warum Sie sich nie zur Ruhe setzen sollten

Die traditionelle Vorstellung vom Ruhestand als Zeit der Passivität und Langeweile ist überholt.

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, länger im Beruf zu bleiben oder neue Herausforderungen im Ruhestand anzugehen.

Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Finanzielle Notwendigkeit: Die Lebenserwartung steigt, die Rentenansprüche sinken.
  • Sinnhaftigkeit und Selbstwertgefühl: Arbeit und berufliche Herausforderungen geben Struktur, stiften Identität und fördern das mentale Wohlbefinden.
  • Nützlichkeit und Engagement: Die eigene Erfahrung und Expertise weiterzugeben und anderen zu helfen, kann sehr befriedigend sein.
  • Aufregung und Vitalität: Berufliche Aktivität hält geistig fit und kann das Leben bereichern.

Der Ruhestand bietet neue Möglichkeiten:

  • Flexibilität: Zeit für Hobbys, Reisen und Familie.
  • Neue Herausforderungen: Ehrenamtliche Arbeit, Gründung eines Unternehmens, Weiterentwicklung eigener Interessen.
  • Weiterbildung: Neue Fähigkeiten erlernen und sich auf dem Laufenden halten.

Die Entscheidung für oder gegen den Ruhestand ist individuell.

Es gibt kein Patentrezept.

Wichtig ist, dass man eine sinnvolle und erfüllende Option findet, die den eigenen Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

Der Artikel stellt verschiedene Perspektiven vor und zeigt, dass es viele Möglichkeiten gibt, auch im Alter aktiv und engagiert zu bleiben.

Anmerkung:

  • Der Artikel basiert auf einer Umfrage in den USA. Die Situation in Deutschland kann abweichen.
  • Der Artikel beleuchtet die Vorteile des Weiterarbeitens im Alter. Es gibt aber auch Herausforderungen, die berücksichtigt werden müssen, z. B. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Belastung durch lange Arbeitszeiten.

Flexi-Rente: Mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand

Die Flexi-Rente ermöglicht es Arbeitnehmern, ihren Renteneintritt flexibler zu gestalten. Sie können früher aus dem Beruf ausscheiden oder länger weiterarbeiten.

Flexi-Rente bietet:

  • Individuelle Gestaltung des Renteneintritts: Je nach Lebenssituation und Bedürfnissen.
  • Möglichkeit, länger im Beruf zu bleiben: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beachten.
  • Erhöhung der Rente durch Weiterarbeit: Rentenzuschlag und ggf. höhere Entgeltpunkte.

Vorteile:

  • Keine Abschläge bei Rentenbeginn
  • Unbegrenzter Hinzuverdienst
  • Erhöhung der Rente durch Weiterarbeit
  • 0,5 Prozent mehr Rente pro Monat Weiterarbeit

Nachteile:

  • Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt vor 63 Jahren
  • Geringere Rentenansprüche bei langer Teilzeitarbeit

So funktioniert's:

  • Rente beantragen und gleichzeitig weiterarbeiten.
  • Einen Teil des Zuverdienstes an die Rentenversicherung abführen.
  • Erhalt von Rente und Gehalt gleichzeitig.

Lohnt sich die Flexirente?

  • Für Rentner mit 45 Beitragsjahren und Rentenbeginn zwischen 63 und 65 Jahren: ja
  • Für Rentner mit Abschlägen: individuell prüfen
  • Bei langer Teilzeitarbeit: geringere Rentenansprüche

Mit der Flexirente Gehalt und Rente kassieren: So funktioniert's

Die Flexirente ermöglicht es Rentnern, ihre Rente flexibel zu gestalten und gleichzeitig Gehalt zu beziehen.

Voraussetzungen:

  • Geburtsjahr: 1953 bis 1963
  • 45 Jahre Beitragszeit
  • Rentenbeginn zwischen 63 und 65 Jahren

Wichtig:

  • Rente muss beantragt werden: Rentenversicherungsnummer und Informationen zu den gewünschten Optionen bereithalten.
  • Regelaltersgrenze: Abhängig von Geburtsjahr und Anzahl der Beitragsjahre.
  • Früherer Renteneintritt unter bestimmten Voraussetzungen möglich: z.B. Schwerbehinderung, bestimmte Krankheiten.
  • Kostenlose Rentenberatung: Deutsche Rentenversicherung bietet Beratung und Online-Portal zur Renteninformation an.

Tipp:

  • Kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung

Fazit:

Die Flexi-Rente bietet mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand. Es ist jedoch wichtig, die Vor- und Nachteile abzuwägen und sich individuell beraten zu lassen.

Zusätzliche Informationen:

  • Minijob: Bis 530 Euro pro Monat möglich, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.
  • Steuererklärung: Rentner müssen ggf. Steuern auf ihre Rente zahlen.
  • Altersteilzeit: Möglichkeit, ab 55 Jahren die Arbeitszeit zu reduzieren.
  • Schwerbehinderung: Sonderregelungen für den Renteneintritt.
  • Krankheit: Erwerbsminderungsrente bei längerfristiger Krankheit.

Siehe auch Flexi-Rente.


Ruhestandsplaner

Ein Ruhestandsplaner ist ein Finanzexperte, der sich darauf spezialisiert hat, Menschen bei der Planung ihres Ruhestands zu unterstützen. Der Ruhestandsplaner arbeitet mit dem Kunden zusammen, um ein individuelles finanzielles Planungs- und Investmentportfolio zu erstellen, das den Kunden in die Lage versetzt, die notwendigen Mittel für ihre Ruhestandsziele zu erreichen.

Ein Ruhestandsplaner kann verschiedene Services anbieten, wie zum Beispiel:

  1. Analyse der aktuellen finanziellen Situation: Der Ruhestandsplaner analysiert die finanzielle Situation des Kunden und erstellt einen Überblick über dessen Vermögen, Einkommen und Ausgaben.

  2. Bestimmung der Ruhestandsziele: Der Ruhestandsplaner hilft dem Kunden, realistische Ruhestandsziele zu definieren, die auf den individuellen Bedürfnissen und Lebensstil des Kunden basieren.

  3. Erstellung eines individuellen Finanzplans: Basierend auf den Ruhestandszielen des Kunden, erstellt der Ruhestandsplaner einen maßgeschneiderten Finanzplan, der den Kunden in die Lage versetzt, seine Ruhestandsziele zu erreichen.

  4. Portfolio-Optimierung: Der Ruhestandsplaner hilft dem Kunden bei der Optimierung seines Anlageportfolios, um die Rendite zu maximieren und das Risiko zu minimieren.

  5. Steuerplanung: Der Ruhestandsplaner berät den Kunden über Steuerstrategien, um seine Steuerbelastung zu minimieren.

  6. Überwachung und Anpassung des Finanzplans: Der Ruhestandsplaner überwacht regelmäßig den Fortschritt des Kunden auf dem Weg zu seinen Ruhestandszielen und passt den Finanzplan bei Bedarf an, um sicherzustellen, dass der Kunde auf Kurs bleibt.

Ein Ruhestandsplaner kann eine wertvolle Unterstützung bei der Planung des Ruhestands sein, da er das komplexe Feld der finanziellen Planung und Investitionen beherrscht und somit dazu beitragen kann, dass der Kunde seine finanziellen Ziele im Ruhestand erreicht.


Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Rechtsgrundlagen zum Thema: Rente

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 6a Pensionsrückstellung

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 9 Werbungskosten

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

EStG § 19

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 24a Altersentlastungsbetrag

EStG § 33b Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 52 Anwendungsvorschriften

EStG § 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 82 Altersvorsorgebeiträge

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 97 Übertragbarkeit

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4.5 Einnahmenüberschussrechnung

EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4c. Zuwendungen an Pensionskassen

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6.2 Anschaffungskosten

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 17. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

EStR R 22.1 Besteuerung von wiederkehrenden Bezügen mit Ausnahme der Leibrenten

EStR R 22.3 Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 22.5 Renten nach § 2 Abs. 2 der 32. DV zum Umstellungsgesetz (UGDV)

EStR R 24a. Altersentlastungsbetrag

EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

EStR R 34.4 Anwendung des
§ 34 Abs. 1 EStG auf Einkünfte aus der Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG)
EStDV 55 65
GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

GewStG § 8 Hinzurechnungen

KStG 5 21a
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 241 Art der Sicherheitsleistung

AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 241 Art der Sicherheitsleistung

AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

UStAE 
UStAE 1.1. Leistungsaustausch

UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStAE 4.8.4. Umsätze im Geschäft mit Forderungen

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 1.1. Leistungsaustausch

UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStAE 4.8.4. Umsätze im Geschäft mit Forderungen

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

GewStR 
GewStR R 8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen

UStR 
UStR 1. Leistungsaustausch

UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

UStR 60. Umsätze im Geschäft mit Forderungen

UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

KStR 5.5
AEAO 
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:

AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

AEAO Zu § 53 Mildtätige Zwecke:

AEAO Zu § 55 Selbstlosigkeit:

AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:

AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:

HGB 
§ 253 HGB Zugangs- und Folgebewertung

§ 341g HGB Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

§ 367 HGB Gutglaubensschutz bei Erwerb durch Bankier

§ 541 HGB Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden

ErbStG 20 23 33 37a
ErbStR 1.1 3.5 3.6 5.1 17 25
ErbStDV 3 muster-2
LStR 
R 3.6 LStR Gesetzliche Bezüge der Wehr- und Zivildienstbeschädigten, Kriegsbeschädigten, ihrer Hinterbliebenen und der ihnen gleichgestellten Personen

R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 3.65 LStR Insolvenzsicherung

R 19.8 LStR Zu den nach
§ 19 Abs. 2 EStG steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören auch:
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

LStDV 5
BewG 12 121
EStH 3.7 3.8 4.2.15 4.5.4 4.8 4b 4d.1 4d.4 4d.13 4e 5.5 6.2 6.10 6a.9 6a.11 6a.14 6a.17 6a.19 6a.23 10.4 10.5 16.10 16.11 16.12 18.1 18.2 20.2 22.1 22.3 22.4 24.2 32.7 32.9 32b 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
GewStH 8.1.2
KStH 8.7
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1 40b.1
ErbStH E.7.1 E.7.4.1 E.7.4.3 E.14.1.1 E.23 E.25 B.13
GrStR 44
BGB 232 234 238 312g 330 492b 520 594c 759 760 761 799 801 804 805 843 844 845 880 896 912 913 914 915 917 952 1047 1073 1080 1081 1083 1113 1114 1115 1116 1117 1118 1119 1120 1121 1122 1123 1124 1125 1126 1127 1128 1129 1130 1131 1132 1133 1134 1135 1136 1137 1138 1139 1140 1141 1142 1143 1144 1145 1146 1147 1148 1149 1150 1151 1152 1153 1154 1155 1156 1157 1158 1159 1160 1161 1162 1163 1164 1165 1166 1167 1168 1169 1170 1171 1172 1173 1174 1175 1176 1177 1178 1179 1179a 1179b 1180 1181 1182 1183 1184 1185 1186 1187 1188 1189 1190 1191 1192 1193 1194 1195 1196 1197 1198 1199 1200 1201 1202 1203 1291 1296 1361 1585 1585a 1587 1612 1755 1807 1814 1818 1819 1821 1836c 2114 2116 2165 2168

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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