Rechtsstand: 1. Juli 2026

Ruhestandsplanung Rechner: Rentenlücke, Steuern und Vermögen 2026 richtig planen

Mit dem Ruhestandsplaner berechnen Sie, wie viel Einkommen und Vermögen Sie im Alter benötigen – inklusive Rentenlücke, Rentenbeginn, Steuern, ETF-Sparplan, Flexirente und Coast FIRE.

Eine gute Ruhestandsplanung verbindet drei Fragen: Wann möchten Sie in Rente gehen, wie viel Geld benötigen Sie monatlich und woher kommen die Einkünfte? Entscheidend sind gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung, Inflation und Ihr gewünschter Lebensstandard.

42,52 € Rentenwert Seit 1. Juli 2026 entspricht ein Entgeltpunkt 42,52 € Bruttomonatsrente.
Regelaltersgrenze 67 Ab Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
84,0 % Besteuerungsanteil Für Rentenbeginn 2026 gilt ein Besteuerungsanteil von 84,0 %.
Hinzuverdienst möglich Bei Altersrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben; Steuern und Beiträge prüfen.

Ruhestandsplanung Rechner

Der Ruhestandsplaner zeigt überschlägig, ob Ihre voraussichtlichen Renten- und Vermögenseinkünfte ausreichen, um Ihre geplanten Ausgaben im Ruhestand zu decken.

Rechner - Ruhestandsplaner

 


Aktuelles Jahreseinkommen:
Euro

Alter:
Jahre
Jahre

Lebenserwartung:
Jahre

Aktuelle Ersparnisse:
Euro

Gewünschtes Jahreseinkommen im Ruhestand:
Euro

Jährliche Investitionsrendite (%):
%
%

Achtung: Ein Ruhestandsrechner liefert eine Orientierung, aber keine verbindliche Prognose. Rentenanpassungen, Inflation, Steuerrecht, Kapitalmarktrenditen, Pflegekosten und persönliche Lebensereignisse können die tatsächliche Versorgung deutlich verändern.

Ruhestandsplanung: Grundlage für eine sichere Rente

Die gesetzliche Regelaltersgrenze wird seit 2012 schrittweise angehoben. Für den Geburtsjahrgang 1964 und jüngere Versicherte liegt sie bei 67 Jahren. Wer eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt, muss regelmäßig mit dauerhaften Abschlägen rechnen.

Ihre Einkommensquellen
  • gesetzliche Rente,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • private Rentenversicherung,
  • Basisrente / Rürup-Rente,
  • Riester-Rente,
  • ETF-Depot, Tagesgeld, Festgeld, Immobilien,
  • Erwerbseinkommen im Ruhestand.
Ihre Ausgabenrisiken
  • Inflation und Kaufkraftverlust,
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
  • Miete oder Instandhaltung der Immobilie,
  • Gesundheit, Pflege, Medikamente,
  • Unterstützung von Angehörigen,
  • Steuern auf Renten und Kapitalerträge.
Die Infografik zeigt Ausgaben, Renten, Vermögen und Steuerprüfung als zentrale Bausteine der Ruhestandsplanung. Ausgaben Budget im Alter Renten gesetzlich + bAV Vermögen ETF, Immobilie, Cash Steuer netto Ziel: tragfähiges Nettoeinkommen über den gesamten Ruhestand Planung regelmäßig anpassen: Lebenslage, Recht, Inflation und Märkte ändern sich.

Rentenlücke berechnen

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem gewünschten verfügbaren Einkommen im Ruhestand und den erwarteten Netto-Einkünften aus Rente, Versorgung, Kapital und Vermietung. Rechnen Sie möglichst mit Nettowerten, weil Steuern und Kranken-/Pflegeversicherung die Bruttorente mindern.

Rentenlücke pro Monat = gewünschtes Nettoeinkommen im Ruhestand − erwartete gesetzliche Rente netto − betriebliche/private Renten netto − sonstige regelmäßige Einkünfte netto Benötigtes Kapital grob = jährliche Rentenlücke ÷ geplante Entnahmerate

Beispiel

Position Betrag pro Monat Hinweis
Gewünschtes Nettoeinkommen im Ruhestand 3.200 € inklusive Wohnen, Mobilität, Gesundheit, Freizeit
Erwartete gesetzliche Rente netto -1.750 € nach Steuer und Sozialabgaben schätzen
Betriebliche/private Rente netto -450 € Versorgungsmitteilungen prüfen
Rentenlücke 1.000 € muss aus Vermögen, Arbeit oder weiterer Vorsorge gedeckt werden

Ruhestandsbudget planen

Faustregeln wie „70 bis 80 % des letzten Nettoeinkommens“ können als Einstieg dienen. Besser ist aber ein eigener Budgetplan. Manche Kosten sinken im Ruhestand, andere steigen.

Kostenblock Typische Entwicklung im Ruhestand Planungshinweis
Wohnen häufig größter Fixkostenblock Miete, Nebenkosten, Instandhaltung, Darlehensende prüfen.
Mobilität Arbeitsweg entfällt, Freizeitfahrten bleiben Auto, Bahn, Reisen, Versicherung und Reparaturen kalkulieren.
Gesundheit und Pflege tendenziell steigend Eigenanteile, Zahnbehandlung, Hilfsmittel, Pflegefall einplanen.
Freizeit und Reisen oft in den ersten Rentenjahren höher Aktive Ruhestandsphase separat kalkulieren.
Steuern und Beiträge abhängig von Einkommensmix Rente, Kapitalerträge, Mieten und Nebenjob gemeinsam betrachten.

Rentenbeginn, Abschläge und Ausgleichszahlungen

Wer früher in Rente geht, erhält häufig dauerhaft weniger Rente. Altersrenten für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte folgen unterschiedlichen Regeln. Prüfen Sie daher Rentenbeginn, Versicherungszeiten und mögliche Abschläge frühzeitig.

Gestaltungsmöglichkeiten
  • Rentenbeginn verschieben,
  • Teilrente nutzen,
  • neben der Altersrente weiterarbeiten,
  • Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen,
  • Versorgungslücke durch private Entnahme überbrücken.
Prüfen vor Frührente
  • dauerhafte Abschläge,
  • Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Steuerbelastung,
  • Arbeitsvertrag und Kündigungsfrist,
  • Rentenbescheid und Versicherungsverlauf,
  • Auswirkung auf Hinterbliebenenversorgung.

Mehr dazu: Rentenbeginn berechnen und Ausgleichszahlungen berechnen.

Steuern im Ruhestand

Ruhestandsplanung muss immer als Nettoplanung erfolgen. Gesetzliche Renten werden nachgelagert besteuert. Für Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84,0 %, für Rentenbeginn 2027 84,5 %. Daneben können Kapitalerträge, Vermietungseinkünfte, Betriebsrenten, private Renten, Arbeitslohn und Veräußerungsgewinne steuerpflichtig sein.

Einkunftsart im Ruhestand Steuerliche Einordnung Planungshinweis
gesetzliche Rente sonstige Einkünfte nach § 22 EStG Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn; Rentenfreibetrag beachten.
Betriebsrente regelmäßig steuerpflichtig Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge prüfen.
Basisrente / Rürup nachgelagerte Besteuerung Keine freie Kapitalauszahlung; lebenslange Rente.
ETF-Depot Kapitalerträge nach § 20 EStG / InvStG Sparer-Pauschbetrag, Vorabpauschale, Teilfreistellung und Abgeltungsteuer einplanen.
Vermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung AfA, Schuldzinsen, Instandhaltung und Liquidität nach Steuern prüfen.
Nebenjob / Aktivrente Arbeitslohn Lohnsteuer, Sozialversicherung und ggf. Steuerfreibetrag prüfen.
Steuer-Tipp: Simulieren Sie den Ruhestand nicht nur brutto. Entscheidend ist, wie viel nach Einkommensteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Kapitalertragsteuer tatsächlich verfügbar bleibt.

Coast FIRE Rechner: Ab wann das Vermögen von selbst weiterwächst

Coast FIRE beschreibt den Punkt, an dem Ihr vorhandenes Vermögen rechnerisch ausreicht, um ohne weitere Sparraten bis zum Ruhestand auf Ihr benötigtes Zielvermögen anzuwachsen. Sie müssen dann nur noch Ihre laufenden Ausgaben finanzieren.

FIRE-Zahl = jährliche Ausgaben im Ruhestand − sichere Renteneinkünfte ÷ Entnahmerate Coast-FIRE-Zahl heute = FIRE-Zahl ÷ (1 + reale Rendite nach Steuern) ^ Jahre bis Ruhestand

Coast FIRE berechnen

Ergebnis

Vereinfachte Modellrechnung ohne Garantie. Steuern, Kosten, Inflation, Marktrisiken und Reihenfolgerisiko können das Ergebnis verändern.

Achtung bei FIRE-Rechnungen: Die 4-%-Regel ist keine deutsche Steuerregel und keine Garantie. Für Deutschland sollten Kapitalertragsteuer, Teilfreistellungen, Vorabpauschale, Produktkosten, Krankenversicherung, Inflation und Währungsrisiken gesondert berücksichtigt werden.

Rente erhöhen: Strategien und Steuertipps

Mehr Einkommen im Alter entsteht selten durch eine einzelne Maßnahme. Sinnvoll ist meist eine Kombination aus Rentenkonto-Optimierung, steuerlich geförderter Vorsorge, ungeförderter Vermögensbildung und bewusster Entnahmeplanung.

Strategie Vorteil Steuerlicher Hinweis
Renteninformation prüfen Fehlzeiten und Kindererziehungszeiten erkennen Kontenklärung kann Rentenansprüche sichern.
Ausgleichszahlung für Abschläge vorgezogene Rente planbarer machen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen prüfen.
Basisrente / Rürup lebenslange Rente, steuerlich geförderte Ansparphase Beiträge zu Basisversorgung nach § 10 EStG prüfen; spätere Rente steuerpflichtig.
betriebliche Altersversorgung Arbeitgeberzuschuss und Entgeltumwandlung möglich spätere Besteuerung und Sozialabgaben beachten.
ETF-Sparplan flexibel, kostengünstig, vererbbar Kapitalertragsteuer, Sparer-Pauschbetrag und Investmentsteuer beachten.
Immobilie mietfreies Wohnen oder Mieteinnahmen Instandhaltung, AfA, Finanzierung und Liquidität nach Steuern planen.

Flexirente, Hinzuverdienst und Aktivrente

Ein gleitender Übergang in den Ruhestand kann finanziell und persönlich sinnvoll sein. Bei Altersrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben. Dennoch können Lohnsteuer, Sozialversicherung, Krankenversicherung der Rentner und Rentenversicherungsbeiträge relevant bleiben.

Mögliche Vorteile
  • laufendes Zusatzeinkommen,
  • weniger Entnahme aus Vermögen,
  • soziale Kontakte und Tagesstruktur,
  • zusätzliche Rentenpunkte durch Beiträge möglich,
  • späterer Rentenbeginn kann Rentenzuschläge bringen.
Vorher prüfen
  • Lohnsteuer und Steuererklärung,
  • Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherungsstatus,
  • Arbeitsvertrag und Befristung,
  • Aktivrente-Freibetrag, falls einschlägig,
  • Auswirkung auf Betriebsrente oder private Verträge.
Praxis-Tipp: Wer im Ruhestand weiterarbeitet, sollte nicht nur auf die Bruttoeinnahmen schauen. Entscheidend ist der Nettovorteil nach Steuern, Beiträgen und möglicher Wirkung auf andere Leistungen.

Häufige Fehler bei der Ruhestandsplanung

Finanzielle Fehler
  • Rentenlücke nur brutto berechnet,
  • Inflation unterschätzt,
  • Pflegekosten ignoriert,
  • zu hohe Entnahmerate angesetzt,
  • Liquiditätsreserve vergessen,
  • Steuern auf Kapitalerträge nicht geplant.
Organisatorische Fehler
  • Renteninformation nie geprüft,
  • Versicherungsverlauf nicht geklärt,
  • Renteneintritt zu spät beantragt,
  • Krankenversicherung nicht geplant,
  • Vollmachten und Testament vergessen,
  • Partnerabsicherung nicht berücksichtigt.

Ruhestandsplaner und Beratung

Ein guter Ruhestandsplaner betrachtet nicht nur Geldanlage, sondern das gesamte System: Rentenbeginn, Steuerbelastung, Krankenversicherung, Immobilien, Entnahmeplan, Nachfolge, Vollmachten, Testament und Liquiditätsreserve.

  1. Status erfassen: Vermögen, Schulden, Rentenanwartschaften, Versicherungen, Immobilien.
  2. Zielbild festlegen: gewünschtes Ruhestandseinkommen, Rentenbeginn, Wohnsituation, Reisen, Pflegevorsorge.
  3. Steuer- und Sozialabgaben planen: Rente, Kapitalerträge, Mieten, Betriebsrenten und Nebenjob zusammen betrachten.
  4. Entnahmeplan entwickeln: sichere Liquidität, Wertpapierentnahmen, Steueroptimierung, Risikoabsicherung.
  5. Regelmäßig überprüfen: spätestens alle zwei bis drei Jahre oder bei großen Lebensereignissen.

Ruhestand nicht nur ansparen – sondern auszahlen planen

Die wichtigste Frage lautet nicht nur, wie viel Vermögen Sie bis Rentenbeginn aufbauen. Entscheidend ist, wie Sie Rente, Vermögen, Steuern und Ausgaben über Jahrzehnte tragfähig steuern.

Eine gute Entnahmeplanung ist der zweite Teil Ihrer Altersvorsorge.

Checkliste: Ruhestand richtig vorbereiten

  • Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
  • Renteninformation, Betriebsrente und private Vorsorgeverträge erfassen.
  • Gewünschtes monatliches Nettoeinkommen im Ruhestand festlegen.
  • Rentenlücke nach Steuern und Sozialabgaben berechnen.
  • Inflation und steigende Gesundheits- und Pflegekosten einplanen.
  • Rentenbeginn, Abschläge und Ausgleichszahlungen prüfen.
  • ETF-Depot, Basisrente, bAV, Riester und Immobilien als Bausteine vergleichen.
  • Sparer-Pauschbetrag und Kapitalertragsteuer in der Entnahmephase berücksichtigen.
  • Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner prüfen.
  • Liquiditätsreserve für mindestens 12 bis 24 Monate planen.
  • Vollmachten, Patientenverfügung, Testament und Erbfolge regeln.
  • Plan jährlich aktualisieren und bei Gesetzesänderungen anpassen.

FAQ: Ruhestandsplanung, Rentenlücke und Steuern

Wie viel Geld brauche ich im Ruhestand?

Als grobe Orientierung werden oft 70 bis 80 % des letzten Nettoeinkommens verwendet. Besser ist ein eigener Budgetplan mit Wohnen, Gesundheit, Mobilität, Freizeit, Steuern und Pflegevorsorge.

Wie berechne ich meine Rentenlücke?

Ziehen Sie Ihre erwarteten Netto-Renten und sonstigen Netto-Einkünfte vom gewünschten monatlichen Ruhestandseinkommen ab. Die Differenz ist Ihre monatliche Rentenlücke.

Wie hoch ist der Rentenwert 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 € je Entgeltpunkt.

Wann kann ich regulär in Rente gehen?

Das hängt vom Geburtsjahr ab. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Ist ein ETF-Sparplan für die Rente sinnvoll?

Ein breit gestreuter ETF-Sparplan kann ein flexibler Baustein sein. Er unterliegt aber Kapitalmarktrisiken, Produktkosten und der Besteuerung von Kapitalerträgen.

Was bedeutet Coast FIRE?

Coast FIRE ist erreicht, wenn Ihr vorhandenes Vermögen rechnerisch ausreicht, um ohne weitere Sparraten bis zum Rentenbeginn auf das benötigte Zielvermögen anzuwachsen.

Darf ich in der Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen?

Bei Altersrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen sollten trotzdem geprüft werden.

Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?

Die gesetzliche Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.

Weitere hilfreiche Rechner und Themen

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche, rechtliche, rentenrechtliche oder finanzielle Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater, Rentenberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater.

Quellen und Rechtsstand

  • Deutsche Rentenversicherung, Rentenbeginn und Regelaltersgrenze; Regelaltersgrenze 67 ab Geburtsjahrgang 1964, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • Deutsche Rentenversicherung, Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026; Jahrgang 1963 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 10 Monaten.
  • Bundesregierung, Rentenanpassung 2026; aktueller Rentenwert ab 01.07.2026: 42,52 €.
  • § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, Rentenbesteuerung; Besteuerungsanteil 2026: 84,0 %, 2027: 84,5 %, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 10 EStG, Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen, insbesondere Basisversorgung; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 10a EStG, zusätzliche Altersvorsorge / Riester-Förderung, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 20 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen und Sparer-Pauschbetrag, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 32d Abs. 1 EStG, gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen: 25 %, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • Deutsche Rentenversicherung, Altersrente und Hinzuverdienst; Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten seit 01.01.2023 aufgehoben, Stand: 01.01.2026.
  • Deutsche Rentenversicherung, Flexirente; Hinzuverdienst, Arbeiten über die Regelaltersgrenze und Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen.
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Aktivrente 2026; steuerlicher Freibetrag bei Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Stand: 10.02.2026.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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Termine: nach Vereinbarung
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