Rechtsstand: 1. Juli 2026
Ruhestandsplanung Rechner: Rentenlücke, Steuern und Vermögen 2026 richtig planen
Mit dem Ruhestandsplaner berechnen Sie, wie viel Einkommen und Vermögen Sie im Alter benötigen – inklusive Rentenlücke, Rentenbeginn, Steuern, ETF-Sparplan, Flexirente und Coast FIRE.
Eine gute Ruhestandsplanung verbindet drei Fragen: Wann möchten Sie in Rente gehen, wie viel Geld benötigen Sie monatlich und woher kommen die Einkünfte? Entscheidend sind gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung, Inflation und Ihr gewünschter Lebensstandard.
Ruhestandsplanung Rechner
Der Ruhestandsplaner zeigt überschlägig, ob Ihre voraussichtlichen Renten- und Vermögenseinkünfte ausreichen, um Ihre geplanten Ausgaben im Ruhestand zu decken.
Rechner - Ruhestandsplaner
Ruhestandsplanung: Grundlage für eine sichere Rente
Die gesetzliche Regelaltersgrenze wird seit 2012 schrittweise angehoben. Für den Geburtsjahrgang 1964 und jüngere Versicherte liegt sie bei 67 Jahren. Wer eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt, muss regelmäßig mit dauerhaften Abschlägen rechnen.
- gesetzliche Rente,
- betriebliche Altersversorgung,
- private Rentenversicherung,
- Basisrente / Rürup-Rente,
- Riester-Rente,
- ETF-Depot, Tagesgeld, Festgeld, Immobilien,
- Erwerbseinkommen im Ruhestand.
- Inflation und Kaufkraftverlust,
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
- Miete oder Instandhaltung der Immobilie,
- Gesundheit, Pflege, Medikamente,
- Unterstützung von Angehörigen,
- Steuern auf Renten und Kapitalerträge.
Rentenlücke berechnen
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem gewünschten verfügbaren Einkommen im Ruhestand und den erwarteten Netto-Einkünften aus Rente, Versorgung, Kapital und Vermietung. Rechnen Sie möglichst mit Nettowerten, weil Steuern und Kranken-/Pflegeversicherung die Bruttorente mindern.
Beispiel
| Position | Betrag pro Monat | Hinweis |
|---|---|---|
| Gewünschtes Nettoeinkommen im Ruhestand | 3.200 € | inklusive Wohnen, Mobilität, Gesundheit, Freizeit |
| Erwartete gesetzliche Rente netto | -1.750 € | nach Steuer und Sozialabgaben schätzen |
| Betriebliche/private Rente netto | -450 € | Versorgungsmitteilungen prüfen |
| Rentenlücke | 1.000 € | muss aus Vermögen, Arbeit oder weiterer Vorsorge gedeckt werden |
Ruhestandsbudget planen
Faustregeln wie „70 bis 80 % des letzten Nettoeinkommens“ können als Einstieg dienen. Besser ist aber ein eigener Budgetplan. Manche Kosten sinken im Ruhestand, andere steigen.
| Kostenblock | Typische Entwicklung im Ruhestand | Planungshinweis |
|---|---|---|
| Wohnen | häufig größter Fixkostenblock | Miete, Nebenkosten, Instandhaltung, Darlehensende prüfen. |
| Mobilität | Arbeitsweg entfällt, Freizeitfahrten bleiben | Auto, Bahn, Reisen, Versicherung und Reparaturen kalkulieren. |
| Gesundheit und Pflege | tendenziell steigend | Eigenanteile, Zahnbehandlung, Hilfsmittel, Pflegefall einplanen. |
| Freizeit und Reisen | oft in den ersten Rentenjahren höher | Aktive Ruhestandsphase separat kalkulieren. |
| Steuern und Beiträge | abhängig von Einkommensmix | Rente, Kapitalerträge, Mieten und Nebenjob gemeinsam betrachten. |
Rentenbeginn, Abschläge und Ausgleichszahlungen
Wer früher in Rente geht, erhält häufig dauerhaft weniger Rente. Altersrenten für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte folgen unterschiedlichen Regeln. Prüfen Sie daher Rentenbeginn, Versicherungszeiten und mögliche Abschläge frühzeitig.
- Rentenbeginn verschieben,
- Teilrente nutzen,
- neben der Altersrente weiterarbeiten,
- Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen,
- Versorgungslücke durch private Entnahme überbrücken.
- dauerhafte Abschläge,
- Kranken- und Pflegeversicherung,
- Steuerbelastung,
- Arbeitsvertrag und Kündigungsfrist,
- Rentenbescheid und Versicherungsverlauf,
- Auswirkung auf Hinterbliebenenversorgung.
Mehr dazu: Rentenbeginn berechnen und Ausgleichszahlungen berechnen.
Steuern im Ruhestand
Ruhestandsplanung muss immer als Nettoplanung erfolgen. Gesetzliche Renten werden nachgelagert besteuert. Für Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84,0 %, für Rentenbeginn 2027 84,5 %. Daneben können Kapitalerträge, Vermietungseinkünfte, Betriebsrenten, private Renten, Arbeitslohn und Veräußerungsgewinne steuerpflichtig sein.
| Einkunftsart im Ruhestand | Steuerliche Einordnung | Planungshinweis |
|---|---|---|
| gesetzliche Rente | sonstige Einkünfte nach § 22 EStG | Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn; Rentenfreibetrag beachten. |
| Betriebsrente | regelmäßig steuerpflichtig | Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge prüfen. |
| Basisrente / Rürup | nachgelagerte Besteuerung | Keine freie Kapitalauszahlung; lebenslange Rente. |
| ETF-Depot | Kapitalerträge nach § 20 EStG / InvStG | Sparer-Pauschbetrag, Vorabpauschale, Teilfreistellung und Abgeltungsteuer einplanen. |
| Vermietung | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | AfA, Schuldzinsen, Instandhaltung und Liquidität nach Steuern prüfen. |
| Nebenjob / Aktivrente | Arbeitslohn | Lohnsteuer, Sozialversicherung und ggf. Steuerfreibetrag prüfen. |
Coast FIRE Rechner: Ab wann das Vermögen von selbst weiterwächst
Coast FIRE beschreibt den Punkt, an dem Ihr vorhandenes Vermögen rechnerisch ausreicht, um ohne weitere Sparraten bis zum Ruhestand auf Ihr benötigtes Zielvermögen anzuwachsen. Sie müssen dann nur noch Ihre laufenden Ausgaben finanzieren.
Coast FIRE berechnen
Vereinfachte Modellrechnung ohne Garantie. Steuern, Kosten, Inflation, Marktrisiken und Reihenfolgerisiko können das Ergebnis verändern.
Rente erhöhen: Strategien und Steuertipps
Mehr Einkommen im Alter entsteht selten durch eine einzelne Maßnahme. Sinnvoll ist meist eine Kombination aus Rentenkonto-Optimierung, steuerlich geförderter Vorsorge, ungeförderter Vermögensbildung und bewusster Entnahmeplanung.
| Strategie | Vorteil | Steuerlicher Hinweis |
|---|---|---|
| Renteninformation prüfen | Fehlzeiten und Kindererziehungszeiten erkennen | Kontenklärung kann Rentenansprüche sichern. |
| Ausgleichszahlung für Abschläge | vorgezogene Rente planbarer machen | Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen prüfen. |
| Basisrente / Rürup | lebenslange Rente, steuerlich geförderte Ansparphase | Beiträge zu Basisversorgung nach § 10 EStG prüfen; spätere Rente steuerpflichtig. |
| betriebliche Altersversorgung | Arbeitgeberzuschuss und Entgeltumwandlung möglich | spätere Besteuerung und Sozialabgaben beachten. |
| ETF-Sparplan | flexibel, kostengünstig, vererbbar | Kapitalertragsteuer, Sparer-Pauschbetrag und Investmentsteuer beachten. |
| Immobilie | mietfreies Wohnen oder Mieteinnahmen | Instandhaltung, AfA, Finanzierung und Liquidität nach Steuern planen. |
Flexirente, Hinzuverdienst und Aktivrente
Ein gleitender Übergang in den Ruhestand kann finanziell und persönlich sinnvoll sein. Bei Altersrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben. Dennoch können Lohnsteuer, Sozialversicherung, Krankenversicherung der Rentner und Rentenversicherungsbeiträge relevant bleiben.
- laufendes Zusatzeinkommen,
- weniger Entnahme aus Vermögen,
- soziale Kontakte und Tagesstruktur,
- zusätzliche Rentenpunkte durch Beiträge möglich,
- späterer Rentenbeginn kann Rentenzuschläge bringen.
- Lohnsteuer und Steuererklärung,
- Kranken- und Pflegeversicherung,
- Rentenversicherungsstatus,
- Arbeitsvertrag und Befristung,
- Aktivrente-Freibetrag, falls einschlägig,
- Auswirkung auf Betriebsrente oder private Verträge.
Häufige Fehler bei der Ruhestandsplanung
- Rentenlücke nur brutto berechnet,
- Inflation unterschätzt,
- Pflegekosten ignoriert,
- zu hohe Entnahmerate angesetzt,
- Liquiditätsreserve vergessen,
- Steuern auf Kapitalerträge nicht geplant.
- Renteninformation nie geprüft,
- Versicherungsverlauf nicht geklärt,
- Renteneintritt zu spät beantragt,
- Krankenversicherung nicht geplant,
- Vollmachten und Testament vergessen,
- Partnerabsicherung nicht berücksichtigt.
Ruhestandsplaner und Beratung
Ein guter Ruhestandsplaner betrachtet nicht nur Geldanlage, sondern das gesamte System: Rentenbeginn, Steuerbelastung, Krankenversicherung, Immobilien, Entnahmeplan, Nachfolge, Vollmachten, Testament und Liquiditätsreserve.
- Status erfassen: Vermögen, Schulden, Rentenanwartschaften, Versicherungen, Immobilien.
- Zielbild festlegen: gewünschtes Ruhestandseinkommen, Rentenbeginn, Wohnsituation, Reisen, Pflegevorsorge.
- Steuer- und Sozialabgaben planen: Rente, Kapitalerträge, Mieten, Betriebsrenten und Nebenjob zusammen betrachten.
- Entnahmeplan entwickeln: sichere Liquidität, Wertpapierentnahmen, Steueroptimierung, Risikoabsicherung.
- Regelmäßig überprüfen: spätestens alle zwei bis drei Jahre oder bei großen Lebensereignissen.
Ruhestand nicht nur ansparen – sondern auszahlen planen
Die wichtigste Frage lautet nicht nur, wie viel Vermögen Sie bis Rentenbeginn aufbauen. Entscheidend ist, wie Sie Rente, Vermögen, Steuern und Ausgaben über Jahrzehnte tragfähig steuern.
Eine gute Entnahmeplanung ist der zweite Teil Ihrer Altersvorsorge.
Checkliste: Ruhestand richtig vorbereiten
- Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
- Renteninformation, Betriebsrente und private Vorsorgeverträge erfassen.
- Gewünschtes monatliches Nettoeinkommen im Ruhestand festlegen.
- Rentenlücke nach Steuern und Sozialabgaben berechnen.
- Inflation und steigende Gesundheits- und Pflegekosten einplanen.
- Rentenbeginn, Abschläge und Ausgleichszahlungen prüfen.
- ETF-Depot, Basisrente, bAV, Riester und Immobilien als Bausteine vergleichen.
- Sparer-Pauschbetrag und Kapitalertragsteuer in der Entnahmephase berücksichtigen.
- Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner prüfen.
- Liquiditätsreserve für mindestens 12 bis 24 Monate planen.
- Vollmachten, Patientenverfügung, Testament und Erbfolge regeln.
- Plan jährlich aktualisieren und bei Gesetzesänderungen anpassen.
FAQ: Ruhestandsplanung, Rentenlücke und Steuern
Wie viel Geld brauche ich im Ruhestand?
Als grobe Orientierung werden oft 70 bis 80 % des letzten Nettoeinkommens verwendet. Besser ist ein eigener Budgetplan mit Wohnen, Gesundheit, Mobilität, Freizeit, Steuern und Pflegevorsorge.
Wie berechne ich meine Rentenlücke?
Ziehen Sie Ihre erwarteten Netto-Renten und sonstigen Netto-Einkünfte vom gewünschten monatlichen Ruhestandseinkommen ab. Die Differenz ist Ihre monatliche Rentenlücke.
Wie hoch ist der Rentenwert 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 € je Entgeltpunkt.
Wann kann ich regulär in Rente gehen?
Das hängt vom Geburtsjahr ab. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Ist ein ETF-Sparplan für die Rente sinnvoll?
Ein breit gestreuter ETF-Sparplan kann ein flexibler Baustein sein. Er unterliegt aber Kapitalmarktrisiken, Produktkosten und der Besteuerung von Kapitalerträgen.
Was bedeutet Coast FIRE?
Coast FIRE ist erreicht, wenn Ihr vorhandenes Vermögen rechnerisch ausreicht, um ohne weitere Sparraten bis zum Rentenbeginn auf das benötigte Zielvermögen anzuwachsen.
Darf ich in der Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen?
Bei Altersrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen sollten trotzdem geprüft werden.
Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?
Die gesetzliche Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Weitere hilfreiche Rechner und Themen
- Rentenhöhe berechnen
- Rentenbeginn berechnen
- Renten-Steuerrechner
- Ausgleichszahlung für Rentenabschläge
- Flexirente berechnen
- Rürup-/Basisrente berechnen
- Riester-Rechner
- ETF-Steuerrechner
- Weitere Steuerrechner
Quellen und Rechtsstand
- Deutsche Rentenversicherung, Rentenbeginn und Regelaltersgrenze; Regelaltersgrenze 67 ab Geburtsjahrgang 1964, Rechtsstand: 01.07.2026.
- Deutsche Rentenversicherung, Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026; Jahrgang 1963 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 10 Monaten.
- Bundesregierung, Rentenanpassung 2026; aktueller Rentenwert ab 01.07.2026: 42,52 €.
- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, Rentenbesteuerung; Besteuerungsanteil 2026: 84,0 %, 2027: 84,5 %, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 10 EStG, Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen, insbesondere Basisversorgung; Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 10a EStG, zusätzliche Altersvorsorge / Riester-Förderung, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 20 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen und Sparer-Pauschbetrag, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 32d Abs. 1 EStG, gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen: 25 %, Rechtsstand: 01.07.2026.
- Deutsche Rentenversicherung, Altersrente und Hinzuverdienst; Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten seit 01.01.2023 aufgehoben, Stand: 01.01.2026.
- Deutsche Rentenversicherung, Flexirente; Hinzuverdienst, Arbeiten über die Regelaltersgrenze und Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen.
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Aktivrente 2026; steuerlicher Freibetrag bei Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Stand: 10.02.2026.